Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen für Photovoltaik
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Aktuelle Gesetzeslage zu Photovoltaik-Anlagen in Deutschland seit 2012
Vorbemerkung: sämtliche Änderungen, die wirtschaftliche Auswirkung auf die Anschaffung einer Photovoltaikanlage haben (Einspeisevergütung etc.), bildet fortlaufend unser Photovoltaik-Rechner ab. Diesen können Sie kostenfrei nutzen, um herauszufinden, ob sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage angesichts der aktuellen Gesetzeslage lohnt.
ab August 2014: Änderungen im EEG
- Einspeisevergütung wird ab sofort nur noch für Neuanlagen bis 500 kWp Nennleistung gewährt
- für Neuanlagen mit mehr Nennleistung greift die verpflichtende Direktvermarktung
- die Basisdegression für die monatliche Verringerung der Einspeisevergütung wird auf 0,5% herabgesetzt (zuvor 1%)
- der jährlich anvisierte Zubaukorridor wird auf 2,4 bis 2,6 Gigawatt PV-Leistung beschränkt
- auf selbst verbrauchten Solarstrom muss ab sofort eine Abgabe gezahlt werden, die sich an der aktuell geltenden EEG-Umlage orientiert (ausgenommen sind Bestandsanlagen, alle Neuanlagen unter 10 kWp Nennleistung sowie Inselanlagen)
- das Marktintegrationsmodell, das solare Grünstromprivileg sowie die Managementprämie wurden abgeschafft
Detaillierte Informationen zur EEG Novelle 2014 und den aktuell gültigen Förderkonditionen für Photovoltaik Anlagen finden Sie auf unserer Sonderseite zum EEG.
ab April 2012: Änderungen im EEG
- Die Einspeisevergütung wird zum 01.04.2012 gesenkt auf 19,5 Cent/kWh (Dachanlagen < 10kW); 16,5 Cent/kWh (Dachanlagen von 10kW bis 1.000kW) und 13,5 Cent/kWh (Dachanlagen von 1-10 Megawatt sowie Freiflächenanlagen < 10 Megawatt).
- Die Einspeisevergütung wird ab sofort monatlich gekürzt. Die Degression beträgt bis zum 30.10.2012 monatlich 1% und wird ab dem 01.11.2012 monatlich variabel um +/- 1% weiter gekürzt.
- Der Eigenverbrauchsbonus entfällt. An dessen Stelle tritt das Marktintegrationsmodell, wonach bei Dachanlagen zwischen 10kW und 1.000 kW 90% der jährlich erzeugten Strommenge vergütet wird (Dachanlagen und Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt volle Vergütung)
- Für Freiflächenanlagen bis 10 Megawatt Leistung gilt ab sofort ein einheitlicher Satz für die Einspeisevergütung. Anlagen mit mehr Leistung erhalten keine Einspeisevergütung mehr.
- Die Regelung zur Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage wird geändert. Die Inbetriebnahme setzt ab sofort voraus, dass "die Anlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom erforderlichen Zubehör installiert wurde" (EEG 2012, Fassung vom 01.04.2012)
ab März 2012: Empfehlung zum Eigenverbrauch; defekte & gestohlene PV-Module
- Anlagenbetreiber, die noch eine Vergütung für selbst verbrauchten Strom erhalten, können beliebig zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung wechseln (jahres-, monats-, tages-, stunden sowie minutenweise). Dies ergab u.a. ein Empfehlungsschreiben der Clearingstelle vom 30.03.2012. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber müssen hierfür eine angemessene Frist festlegen und der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber die Zeiträume vorher mitteilen.
- Wird eine bestehende PV-Anlage erweitert und wurde in der Zwischenzeit die Einspeisevergütung gesenkt, gilt für die neu hinzu gebauten Photovoltaikmodule die aktuelle Einspeisevergütung.
- Erzeugter Solarstrom fällt auch dann unter die Eigenverbrauchsvergütung, wenn dieser zum Aufladen einer Batterie oder elektrischen Speicherheizung verwendet wird (sofern der Strom anschließend nicht wieder ins öffentliche Netz eingespeist wird).
- Photovoltaikmodule einer bestehenden Anlage, die aufgrund von Beschädigung, Defekt oder Diebstahl durch neue Module ersetzt werden, verlieren ihren Anspruch auf Einspeisevergütung. Reparierte bzw. wieder aufgetauchte Module dürfen in Deutschland nur noch in Anlagen wiederverbaut werden, für die keine Einspeisevergütung geltend gemacht werden kann (Inselanlagen). Alternativ können solche Module nur noch im Ausland betrieben werden.
ab Februar 2012: Hinweis zu PV-Anlagen längs von Autobahnen und Schienenwegen
- Mit einem Hinweispapier der Clearingstelle EEG vom 28.02.2012 wurden u.a. folgende Praxisfragen zu Freiflächenanlagen abschließend geklärt: Was gilt als äußerer Rand von Autobahnen und Schienenwegen? Welche Verkehrswege fallen unter den Begriff Autobahn und Schienenwege? Sind Freiflächen längs von stillgelegten Autobahnen und Schienenwegen förderfähig?
ab Januar 2012: Vorgaben zum Einspeisemanagement, Urteil zum Bebauungsplan
- PV-Anlagen >100kW Leistung, die ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommen werden, müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet sein, mit der der Netzbetreiber bei Netzüberlastung die Stromeinspeisung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann. (Anlagen 30-100kW gleiche Regelung ohne Abruf der Ist-Einspeisung)
- Bei PV-Anlagen bis 30kW Leistung kann der Anlagenbetreiber zwischen einer technischen und betrieblichen Einrichtung zum Einspeisemanagement wählen. Bei einer betrieblichen Einrichtung muss bei Netzüberlastung die maximale Wirkleistungseinspeisung der Anlage am Netzverknüpfungspunkt auf 70% der installierten Leistung begrenzt werden.
- Ein Urteil des Landgericht Dresden vom 20.01.2012 kommt zu dem Schluss, dass der erforderliche Bebauungsplan für eine Freiflächenanlage nicht rechtmäßig bzw. wirksam sein muss. Für den Nachweis der Errichtung „im Geltungsbereich eines Bebauungsplans“ reiche die Vorlage einer Kopie des Bebauungsplans sowie eine Bestätigung der Gemeinde aus, dass der Bebauungsplan nicht aufgehoben wurde.
- Verschiedene Photovoltaik Installationen (z.B. in räumlicher Nähe auf mehreren Dächern), die als eine Anlage gelten, können theoretisch und rechtlich nicht in mehrere Anlagen aufgeteilt werden, angesichts des Eigenverbrauchsbonus und der Schwelle von mehr oder weniger als 30% Eigenverbrauch.
Wenn Sie sich allgemein für eine Photovoltaikanlage interessieren und evtl. über eine Anschaffung nachdenken, finden Sie in unserer Photovoltaik Checkliste eine fundierte Hilfestellung, wie Sie am besten vorgehen.
Weiterlesen zum Thema "EEG 2021"Erfahrungen & Fragen zum Thema Photovoltaik
Kombination von Nachtspeicherheizung und Solaranlage
Ja, das kann eine sinnvolle Kombination sein - besonders, wenn Sie bei der Elektroheizung bleiben wollen. Sie benötigen auf jeden Fall einen Solarstromspeicher - da Sie den Strom dann tagsüber erzeugen, wenn die Nachtspeicherheizung gerade nicht vorheizt. Generell ist der Eigenverbrauch - dank sinkender Einspeisevergütung - stark in den Fokus gerückt. Da Solarstromspeicher auch aktuell noch von der KfW gefördert werden, würde ich da auf jeden Fall einmal ein Angebot anfragen.
Sie können sich das hier einmal kalkulieren (da ich keine Angaben zur verfügbaren Dachfläche habe): https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/kosten
Einphasiger oder dreiphasiger Wechselrichter? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Was passt du meiner Anlage?
Es ist nur eine maximale Schieflast von 4,6kW zu gewährleisten.
Wo die PV-Anlage angschlossen ist, ist "relativ egal", da, wie bereits richtig erwähnt die Zähler saldieren.
Auf den gemessenen Eigenverbrauch hat dies keine Auswirkung.
Kann ich zwei Strings mit verschiedener Anzahl von Modulen und unterschiedlicher Dachausrichtung an einen Wechselrichter anschließen?
Wenn Sie einen Wechselrichter mit zwei MPP-Trackern haben, ist das kein Problem.
Der Maximum Power Point (MPP) eines Solarmoduls beziehungsweise eines Strings ist der Punkt der Strom-Spannungs-Kennlinie, an dem das Solarmodul die höchste Leistung erbringt. Der MPP-Tracker hat nun die Aufgabe, den Maximum Power Point zu ermitteln, da dieser von der Sonneneinstrahlung, der Temperatur und individuellen Moduleigenschaften abhängig ist und sich somit ständig ändert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen, sonst melden Sie sich einfach.
Photovoltaik Freiflächenanlage: Kosten, Förderung und Rentabilität?
Es werden mehr Daten Benötigt, daß ist das erste. Denn es steht zum Beispiel die Frage im Raum ob das Erdreich welches grad aufgefüllt wird auch verdichtet wird. Und wie sehr es verdichtet wird. Und nun zur Puntuellen Beantwortung Ihrer Fragen.
1) Die Investitionskosten für solch eine Anlage müssen vorab (nach Inaugenscheinnahme des Geländes sowie Geologisches Gutachten (z.B) erst Berechnet werden wenn mehr Details vorliegen würden.
2) Fördermittel gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in dem Maße das es sich, so gesehen um Geldtauscherei handelt.
3) Die Rentabilität einer Anlage von dieser Größe steht ausser Frage. Denn die Energiepreise werden nicht sinken von Jahr zu Jahr sondern eher wird das Gegenteil der Fall sein. Unter Bezugnahme auf das Vorgenannte ergibt sich auch keine Haltbare Aussage über die Dauer der Amortisierung der Anlage.
Nun konnte ich Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen, stelle es Ihnen jedoch anheim mich zu Kontaktieren. Denn die Thematik einer solchen Anlage ist komplexer als das es sich darstellt. Eine reine Angabe der Verfügbaren Fläche ist Dahingehend nicht wirklich Ausreichend.
Viele Grüße
Holger Gerhardt
Neuer Zählerschrank bei Installation einer Photovoltaikanlage?
Es muss nicht generell ein neuer Zählerschrank installiert werden.
Nur wenn der vorhandene Zählerschrank nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht, oder wenn keine neue Messeinrichtung (z.Bsp. digitaler Stromzähler) mehr eingebaut werden kann, weil eine fachgerechte Nachrüstung (z.Bsp. Zählertafel) nicht mehr möglich ist.
Genaue Auskunft kann man beim zuständigen Netzbetreiber erfragen.
Smart Grid ready Funktion: Was bedeutet das?
Smart Grid-Geräte eröffnen interessante Vernetzungsmöglichkeiten. Beispielsweise können Smart Grid-fähige Wärmepumpen über eine Schnittstelle auf einen Überschuss an Solarstrom reagieren. Stromnetzbetreiber können über die integrierte Smart Grid-Schnittstelle den Stromspeicher direkt ansteuern und die Stromnetze stabilisieren und entlasten. Mit einem solchen Schwärmenetz können Erzeugung und Verbrauch noch weiter entkoppelt werden: Überschüsse, die im Sommer erzeugt werden, können im Winter genutzt werden. Dazu finden Sie auch Infos hier: https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/stromspeicher
Lohnt sich eine PV-Anlage bei Ost-West-Ausrichtung des Hauses?
Hallo,
kann ich nur empfehlen. Wir erhöhen damit die Sonnenstunden für die PV-Anlage und können
damit den Eigenverbrauch, über den sich die PV-Anlage zuerst rechnet optimieren. Gleichzeitig
können wir mit der 70% Regel zusätzliche Kosten für einen Rundsteuerempfänger sparen.
Deshalb Ost-West.
Gruß
G.Hausmann
PV-Anlage selber installieren
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine PV-Anlage selbst zu montieren. Vorrausetzung ist neben dem handwerklichen Geschick und keine Angst vor Höhe auch eine Absicherung durch ein Gerüst, welches auch die Arbeit erleichtert. Trotzdem sollte ein Fachmann Sie unterstützen bei den einzelnen Arbeitsschritte, somit ist eine sichere Montage gewährleistet und Montagefehler ausgeschlossen. Für den Stranganschluß wird spezielles Montagewerkzeug benötigt um die Steckverbinder sicher zu vercrimpen. Unsere Fachpartner können Sie bei der Montage unterstützen.
Die wechselstromseitige Einbindung der PV-Anlage muß durch einen Elektromeister erfolgen, er kümmert sich auch um die Anmeldung beim Netzbetreiber, ebenso bei der Abnahme durch den Netzbetreiber.
Eine Anlage ohne Anmeldung zu betreiben würde ich nicht empfehlen. Wollen Sie keinen Überschußstrom einspeisen muß zumindest ein neuer Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden.
Bedenken Sie dabei, das der Überschußstrom dann kostenlos ins Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Das wird durchaus auch bei einer kleineren Anlage passieren.
Es gibt aber durchaus die Möglichkeit eine PV-Anlage ohne oder teilweise ohne Finanzamt zu betreiben. Hier können wir Ihnen beim Kauf einer Anlage weiterhelfen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit sonnigen Grüßen.
snertec
Muss ich meinen selbst erzeugten und verbrauchten Strom versteuern?
Hallo,
Eigenverbrauch ermitteln und mit dem Stromtarif der aktuellen Stromrechnung multiplizieren.
Aus diesem Betrag den Anteil der MwSt ermitteln und bei der Umsatzsteuererklärung anzeigen.
Den Netto-Betrag aus dem
Eigenverbrauch als Einnahme der PV-Anlage bei der Gewinn-Verlustrechnung einbeziehen
und den Gewinn aus der PV-Anlage bei der Einkommensteuererklärung angeben.
das nur als grobe Aussage, genaues sagt der Steuerberater oder das Finanzamt.
Alle Angaben nach besten Wissen, ohne Gewähr.
Hoher Stromverbrauch trotz PV und Einspeisung: Wo liegt die Ursache?
Ich vermute mal, dass Sie schlicht und ergreifend große Stromverbraucher haben. Da müssen Sie schon auf die Suche gehen. Was ist anders als in der früheren Wohnung? Zusätzliche Geräte? Gefriertruhe? Computer im Dauerlauf?
Wie wird das Haus denn eigentlich beheizt (Wärmepumpe mit el. Heizstab?) und wie wird warmes Wasser erzeugt?
Sie haben eine Frage?