Veröffentlicht am Jan. 31, 2024

Mieterstrom: preiswerter Solarstrom für Mieter & Vermieter

Viele Eigenheimbesitzer versorgen sich schon lange mit kostenlosem und klimafreundlichem Solarstrom aus der eigenen Photovoltaikanlage. Auch Mieter und Vermieter können von den Vorzügen des PV-Stroms profitieren – mit Mieterstrom. Was genau das ist und welche verschiedenen Mieterstrommodelle und Anbieter es gibt, erfahren Sie in diesem Ratgeber zum Mieterstrom. Neben den Kosten und den Fördermöglichkeiten nehmen wir auch die Mieterstrom-Abrechnung für Sie unter die Lupe.
Gina Doormann
Dieser Artikel wurde von
Gina Doormann für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
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Ratgeber Mieterstrom 2024: Mieterstrommodelle, Kosten, Förderung und Anbieter

Inhaltsübersicht und Schnellnavigation

Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern, Norderney, Foto: Kara – stock.adobe.com

Was ist Mieterstrom?

Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sind Sie unabhängiger vom Energieversorger – nicht nur als Bewohner eines Eigenheims, sondern auch als Mieter oder Vermieter. Unter Mieterstrom versteht man die Möglichkeit, als Mieter Solarenergie zu nutzen, die auf dem Dach des Wohnhauses bzw. von PV-Anlagen im eigenen Wohnquartier produziert wird. Aus diesem Grund spricht man auch von „Quartierstrom“. Wichtig dabei ist, dass der Strom direkt verbraucht wird, ohne vorher ins öffentliche Stromnetz eingespeist zu werden.

Beim Mieterstrom handelt es sich um ein Konzept zur dezentralen Stromversorgung von vermieteten Wohngebäuden mit regenerativen Energien. Der Strom wird direkt vom Dach und ohne Netzdurchleitung geliefert und verbraucht.

Die Einspeisevergütung wurde zwar mit dem EEG 2023 etwas erhöht, doch die beste Rendite einer Photovoltaikanlage erzielt man in einem Eigenheim mit einem möglichst hohen Eigenverbrauch. Auch das Mieterstrommodell profitiert davon, dass seit 2023 Photovoltaik steuerfrei ist.

Mit dem Mieterstrom soll dieses Betriebsmodell einer PV-Anlage nun auch auf Mehrfamilienhäuser und Mietverhältnisse ausgedehnt werden, sodass Hauseigentümer oder Anlagenbetreiber und Mieter von Solarstrom profitieren können.

Die Idee hinter dem Mieterstrom ist es, den Solarstrom an die Mieter, auch im Mehrfamilienhaus, weiterzugeben und direkt zu verbrauchen. Dabei bietet das Mieterstrommodell Vorteile für beide Parteien:

  • Für den Vermieter erhöht sich die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage – er kann den Solarstrom an Mieter verkaufen und profitiert zusätzlich vom staatlich geförderten Mieterstromzuschlag.
  • Der Mieter bekommt einen günstigen Stromtarif, der per Gesetz maximal 90 Prozent des jeweils gültigen Grundversorgertarifs ausmachen darf (§ 42a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Gut zu wissen: Als Mieter sind Sie keinesfalls verpflichtet, einen Mieterstromvertrag zu unterzeichnen. Sie dürfen Ihren Stromanbieter immer frei wählen! Eine Verbindung von Mieterstromvertrag und Mietvertrag, also Miete, ist nicht erlaubt.

Die Befürchtung, dass Photovoltaik-Anlagen nicht ausreichend Strom produzieren, muss der Mieter dabei nicht haben. Denn:

  • Produziert die Photovoltaikanlage weniger Strom, als der bzw. die Mieter benötigen, wird der restliche Strombedarf durch das öffentliche Stromnetz geliefert.
  • Produzieren Photovoltaik-Anlagen mehr Strom, als die Mieter benötigen, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Solarstrom und Netzstrom werden in einem Mieterstromtarif zusammengefasst – für den Mieter bedeutet das keinen Aufwand und er ist immer mit Strom versorgt.

Mieterstrom funktioniert also immer nur durch den Zusammenschluss von Mieter, Vermieter und Stromanbieter.

Gut zu wissen: Generell funktioniert das Mieterstrom-Konzept nicht nur mit Photovoltaikanlagen, sondern auch mit anderen Techniken, wie zum Beispiel einem eigenen Blockheizkraftwerk (BHKW), also auch mit Kraft-Wärme-Kopplung. In diesem Ratgeber geht es aber ausschließlich um Mieterstrom auf Basis von Photovoltaik.

Mieterstrom in der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung

Im Mai 2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Photovoltaik-Strategie. Diese beschreibt Handlungsfelder und Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik. Darin werden Mieterstrom-Modelle als weiterer Anreiz für den Zubau von PV-Dachanlagen verstanden. Mieterinnen und Mieter sollen durch Mieterstrom-Konzepte die Möglichkeit erhalten, an der Energiewende teilzuhaben. 

Im Rahmen des Solarpakets I werden für die Umsetzung diese Maßnahmen vorgeschlagen: virtuelle Summenzähler, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und freie Vertragsgestaltung bei kleineren Mehrfamilienhäusern und weitere Entbürokratisierung des bestehenden Mieterstrommodells. Im Rahmen einer “gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” soll geförderter Mieterstrom auf breiterer Fläche in Anspruch genommen werden können. Das bedeutet, mehr “Energy Sharing” lokal vor Ort.

Seit Januar 2024 darf Mieterstrom auch von PV-Anlagen stammen, die auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen zum Haus installiert sind.

Welches Mieterstrommodell ist möglich?

Um Mieterstrom zu ermöglichen, hat der Vermieter verschiedene Möglichkeiten. Er kann zwischen unterschiedlichen Mieterstrommodellen wählen.

1. Mieterstrom-Enabling – Anlagenbetreiber wird zum Energiedienstleister

Bei diesem Mieterstrom-Modell betreibt der Vermieter die Photovoltaikanlage selbst und trägt auch die Kosten der Photovoltaikanlage. Er übernimmt die Rolle des Stromlieferanten und Energiedienstleisters und verkauft den Solarstrom an Mieter – sofern die Mieter den Mieterstrom in Anspruch nehmen wollen. Das Mieterstrom-Enabling setzt nicht nur ein gewisses Investitionsbudget für die Anlage, sondern auch das nötige Know-How voraus. Ganz auf sich allein gestellt ist der Vermieter dabei nicht, denn er muss mit einem Energieversorger zusammenarbeiten, um den Strombedarf zu 100 % decken zu können.

Vorteile des Mieterstrom-EnablingsNachteile

✔️ Der Vermieter profitiert von den Förderungen (Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung). 

✔️ Der Vermieter kassiert die Stromkosten. 

✔️ Mieter können den günstigen, lokalen Solarstrom nutzen. 

✔️ Die Immobilie gewinnt durch die Photovoltaikanlage in der Regel an Marktwert.

❌ Der Vermieter muss die PV-Anlage finanzieren und sich um alle Aufgaben (Betrieb, Wartung, Strom-Vermarktung etc.) kümmern. 

❌ Der Vermieter trägt das wirtschaftliche Risiko, dass seine Mieter den Mieterstrom nicht in Anspruch nehmen. 

❌ Der Vermieter muss alle rechtlichen und energiewirtschaftlichen Anforderungen erfüllen. Das setzt ein gewisses Know-how voraus.

Genauere Informationen zu den wirtschaftlichen Aspekten einer Solarstromanlage finden Sie in unserem Artikel "Ertrag und Rendite einer Photovoltaikanlage".

2. Mieterstrom-Contracting – Der Vermieter beauftragt ein Dienstleistungsunternehmen

Dieses Mieterstrom-Modell wird auch als Photovoltaik-Contracting bezeichnet und stellt für den Vermieter die unkomplizierteste Variante dar. Denn der Vermieter muss gar nicht selber eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Stattdessen hat er die Möglichkeit, die Dachfläche zu verpachten. In diesem Fall übernimmt ein sogenannter „Mieterstrom-Contractor“, meist ein Energiedienstleistungsunternehmen, die Finanzierung, Installation und den Betrieb der PV-Anlage sowie die Vermarktung des Stroms.

Vorteile des Mieterstrom-ContractingsNachteile

✔️ Der Contracting-Dienstleister übernimmt die Finanzierung, die Vermarktung und alle anfallenden Arbeiten. 

✔️ Der Vermieter geht kein Investitionsrisiko ein. 

✔️ Mieter und Vermieter können den lokalen Solarstrom nutzen. 

✔️ Der Vermieter erhält vom Contractor eine Pacht.

❌ Der Vermieter erhält keine öffentliche Förderung (Mieterstromzuschlag bzw. Einspeisevergütung). 

❌ Die Vertragslaufzeit ist vergleichsweise lang. 

❌ Die finanziellen Vorteile für die Mieter fallen in der Regel niedriger aus. 

❌ Rendite für Vermieter wahrscheinlich geringer

3. Mieterstrom innerhalb einer Genossenschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Über dieses Modell können auch die Mieter selbst tätig werden und Betreiber einer Photovoltaikanlage werden; entweder in Form einer Energiegenossenschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Der Betrieb kann in Eigenregie erfolgen oder durch Verpachtung. Der Pächter ist dann für die Errichtung und den Betrieb verantwortlich.

Vorteile der Energiegenossenschaft / GbRNachteile

✔️ Mieter können selbst für Solarenergie aktiv werden 

✔️ Fremdfinanzierung / Betrieb durch Contractor möglich

❌ sehr hoher eigener Aufwand zur Sicherstellung des rechtssicheren Betriebs 

❌ unternehmerisches Risiko, volle Haftung bei GbR

4. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (seit 2024)

Mit der neuen Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird ein Gebäudestromnutzungsvertrag mit Inhalt gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zwischen Anlagenbetreiber und Letztverbraucher geschlossen. Preis und Vertrag dürfen die Parteien frei gestalten. Es besteht keine Pflicht zur Reststromlieferung. Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet Erleichterungen im Vergleich zum Mieterstrommodell, aber keine spezielle Förderung. Nur Überschusseinspeisung ins Netz wird nach EEG vergütet.

Mieterstrom: Zwei Mehrfamilienhäuser im Sonnenlicht mit Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Mieterstrom aus PV-Anlagen auf Mehrfamilienhaus. | Foto: AdobeStock_finecki

Kosten-Check: Rechnet sich Mieterstrom?

Keine Frage: Für die Umwelt lohnt es sich, in klimafreundliche, erneuerbare Energien und somit in Photovoltaik-Anlagen und PV-Strom zu investieren. Gerade auf großen Mietshäusern stehen große Dachflächen zur Verfügung, die – effizient für Photovoltaik genutzt – einen wichtigen Beitrag für die Energiewende leisten könnten. Aus diesem Grund soll PV-Mieterstrom ausgebaut und gefördert werden.

Aber rechnet sich dieses Modell finanziell für Vermieter und Mieter? Um diese Frage beantworten zu können, gilt es zwischen Mieter, Vermieter als Dachflächen-Verpächter (Contracting-Modell) sowie Vermieter als Solarstrom-Lieferant (Enabling-Modell) zu differenzieren.

 MieterVerm. ContractingVerm. Betreiber
Einnahmen/- Pacht - „Lieferkettenmodell“: Ist der Vermieter Besitzer der PV-Anlage, hat aber einen Dienstleister mit der Stromlieferung beauftragt, erhält der Vermieter dennoch den Mieterstromzuschlag

1. Stromkosten der Mieter 

2. Mieterstromzuschlag 3. Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom

AusgabenStromkosten je nach Verbrauch, ABER: Mieterstrom muss 10 Prozent günstiger sein als der Grundversorgungstarif./

- Anschaffungskosten für die PV-Anlage 

- Kosten für Zähler etc. 

- Kosten für Abrechnung/Buchhaltung

VertragVertragslaufzeit: max. 12 Monate; der Mieterstromvertrag endet immer mit dem Ende des Mietverhältnisses

- Der Mieter schließt den Mieterstromvertrag mit dem Contractor ab. 

- Die Vertragslaufzeit zwischen Vermieter und Dienstleister beträgt in der Regel 10 bis 20 Jahre.

1. Der Mieter schließt den Mieterstromvertrag mit dem Vermieter ab. 

2. Der Vermieter schließt einen Reststromvertrag mit einem Energieversorger ab.

Mieterstromzuschlag 2024 - wie hoch ist er?

Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die den Mieterstrom für Vermieter attraktiver gestalten soll. Mehrkosten, zum Beispiel für den Mess- und Abrechnungsaufwand, sollen so ausgeglichen werden. Der Mieterstromzuschlag wurde im Juli 2017 eingeführt. Die Konditionen wurden aber durch das EEG 2021 noch einmal angehoben und im EEG 2023 modifiziert.

Der Mieterstromzuschlag setzt – anders als die Einspeisevergütung – keine Netzeinspeisung voraus. Er gilt für die Dauer von 20 Jahren. Der Betreiber der Anlage erhält den Mieterstromzuschlag für jede Kilowattstunde, die von den Endverbrauchern im Rahmen der entsprechenden Bezugsverträge genutzt wird. Überschüssiger Solarstrom wird gegen die Einspeisevergütung nach EEG (in diesem Fall der Überschusseinspeisung) in das allgemeine Stromnetz eingespeist.

Mieterstromzuschlag 01. Februar bis 31. Juli 2024 
Nennleistung PV-AnlageAnzulegender Wert
bis 10 kWp2,64 Cent pro Kilowattstunde
bis 40 kWp2,45 Cent pro Kilowattstunde
bis 1.000 kWp1,65 Cent pro Kilowattstunde
EINSPEISEVERGÜTUNG: ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG (ab Februar 2024)
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)\*
bis 108,11
bis 407,03
bis 1005,74
EINSPEISEVERGÜTUNG: VOLLEINSPEISUNG
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh)
bis 1012,87
bis 4010,79
bis 10010,79

> Bei Anlagen, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen, reduziert sich die Einspeisevergütung nach § 53 Abs. 1 EEG 2023 um 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Die obigen Mieterstromzuschläge gelten, wenn die Mieterstromanlage zwischen dem 01. Februar 2024 und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen wird.

EEG: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Mieterstrom (PV)?

Mieterstrom ist kein ganz neues Thema – bereits mit dem Mieterstromgesetz im Jahr 2017 wurde diese Möglichkeit geschaffen. Sie wird allerdings noch lange nicht in dem Umfang genutzt, wie der Bund es sich wünschen würde.

So wurden 2022 deutschlandweit gerade einmal Mieterstromanlagen mit einer Leistung von knapp 30 Megawatt installiert. Der Zubau an Photovoltaikleistung in Deutschland insgesamt lag jedoch bei 6094 Megawatt (Quelle: energy-charts.info, Stand Januar 2023).

Mit den aktuellen Änderungen im EEG 2021 und EEG 2023 sowie mit der Photovoltaik-Strategie und dem Solarpaket I soll die Umsetzung von Mieterstromprojekten jetzt attraktiver werden. Der Gesetzgeber hat seine Vorgaben aus dem Mieterstromgesetz in mehreren Punkten angepasst, um den Klimaschutz und die Nutzung Erneuerbarer Energien stärker voranzutreiben:

  1. Der Mieterstromzuschlag wurde erhöht: Er ist nun völlig unabhängig von der Einspeisevergütung. Voraussetzung ist, dass die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert ist und allen Anforderungen entspricht.
  2. Regelungen zur Anlagenzusammenfassung wurden gelockert: Wurden benachbarte Solaranlagen bis Ende 2020 bisher zusammengerechnet, zählt seit Januar 2021 jede Solaranlage für sich. Das ist deshalb ein Vorteil, weil kleine Anlagen mit wenig Leistung mehr Förderung erhalten als große Anlagen mit viel Leistung.
  3. Mieterstrom wird zum Quartierstrom: Quartierslösungen ermöglichen die Nutzung von Mieterstrom in Gebäuden, die nicht selber eine PV-Anlage haben, sondern sich nur in dem Umfeld einer Anlage befinden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Vermieter ihren Mieterstrom nun unter bestimmten Voraussetzungen ins ganze Quartier liefern können.
  4. Das neu eingeführte Lieferkettenmodell erleichtert die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags: Wenn der Vermieter Besitzer der Solaranlage ist, aber einen Dienstleister mit den Aufgaben der Stromvermarktung beauftragt, hat der Vermieter seit 2021 dennoch Anspruch auf den Mieterstromzuschlag.
  5. Die EEG-Umlage ist 2022 entfallen.
  6. Einführung der “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung” als Vereinfachung der Versorgung durch PV-Strom. 
  7. Energieversorgung durch Mieterstrommodelle soll auch Mietern in kleineren Mehrfamilienhäusern ermöglicht werden.

Wie wird Mieterstrom abgerechnet?

Zwischen Mieter und Anlagenbetreiber (Vermieter oder Contractor) bzw. Mieterstromlieferant (im Falle des Lieferkettenmodells) wird ein Mieterstromvertrag abgeschlossen. Dieser regelt nicht nur den direkt an den Mieter gelieferten Solarstrom, sondern auch den zusätzlich benötigten Strom aus dem Netz. Denn dieser muss dem Mieter ebenfalls über den Mieterstromlieferanten geliefert werden.

Der Mieter erhält vom Vermieter bzw. Mieterstromlieferanten eine Mieterstrom-Abrechnung, ähnlich der einer üblichen Verbrauchsabrechnung. Um diese erstellen und die exakten Stromkosten berechnen zu können, ist es wichtig, dass:

  • jede Mietpartei über einen eigenen Stromzähler verfügt.
  • ein Zweirichtungssummenzähler installiert wird.
  • Hausstromnetz und öffentliches Stromnetz durch entsprechende Stromzähler zähltechnisch miteinander verbunden sind.

Gut zu wissen: Ein Zweirichtungssummenzähler vereint die Funktion eines Einspeisezählers sowie eines Bezugszählers. Das heißt, der Zähler misst erstens, wie viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird (falls der erzeugte Solarstrom nicht komplett verbraucht wird), und zweitens, wie hoch der Verbrauch von Solarstrom und Netzstrom ist.

Welche Anbieter für Mieterstrom-Projekte gibt es?

Vermieter, die den Solarstrom nicht selbst produzieren und vermarkten möchten, können ein Energieunternehmen für Quartierstrom beauftragen. Mittlerweile gibt es in Deutschland viele professionelle Mieterstrom-Anbieter, die Mieterstrom (PV) verkaufen. Dabei handelt es sich um klassische Energieanbieter, Stadtwerke oder auf Mieterstrom spezialisierte Anbieter.

Je nach Mieterstromanbieter können die Mieter und Vermieter aus verschiedenen Dienstleistungspaketen und Stromtarifen wählen. Einige bekannte Anbieter sind u. a.

  • Berliner Energieagentur GmbH
  • Emondo GmbH
  • Entega Plus GmbH
  • Naturstrom AG
  • NEW Energie Niederrhein Energie und Wasser GmbH
  • Isarwatt eG
  • Polarstern GmbH
  • Solarimo GmbH
  • Solaroffensive Hamburg
  • Vattenfall Energy Solutions GmbH

Wenn Sie nur wenig Geld oder Fläche zur Verfügung haben, können Sie auch mit einem Balkonkraftwerk Ihren eigenen Solarstrom produzieren. Auch die Vorgaben für diese Steckersolargeräte sollen gemäß der Photovoltaik-Strategie des Bundes gelockert werden.

Wie funktioniert Mieterstrom 2024?
Mieterstrom ist 2024 in verschiedenen Modellen verfügbar. Die Vergütung sinkt ab Februar 2024 aufgrund der wieder einsetzenden, halbjährlichen Degression leicht ab.
Wie viel darf Mieterstrom kosten?
Grundsätzlich sollte der Mieterstromtarif günstiger sein als die Grundversorgung. Er darf bei maximal 90 Prozent des Preises der örtlichen Grundversorgung betragen. Entscheidend ist hier die Jahresabrechnung.
Für wen lohnt sich Mieterstrom?
Mieterstrom lohnt sich für Mieter und Vermieter. Denn es ist stets lukrativer, den durch Photovoltaik-Anlagen erzeugten Strom direkt lokal zu verbrauchen.
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