- Definition: Was ist Mieterstrom?
- Welche Mieterstrommodelle sind möglich?
- Kosten-Check: Rechnet sich Mieterstrom?
- Was ist der Mieterstromzuschlag? Wie hoch ist er?
- EEG: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Mieterstrom (PV)?
- Wie wird Mieterstrom abgerechnet?
- Welche Anbieter für Mieterstrom-Projekte gibt es?
Veröffentlicht am Aug. 30, 2023
Mieterstrom: preiswerter Solarstrom für Mieter & Vermieter
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Ratgeber Mieterstrom 2023: Mieterstrommodelle, Kosten, Förderung und Anbieter
Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern, Norderney, Foto: Kara – stock.adobe.com
Was ist Mieterstrom?
Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sind Sie unabhängiger vom Energieversorger – nicht nur als Bewohner eines Eigenheims, sondern auch als Mieter oder Vermieter. Unter Mieterstrom versteht man die Möglichkeit, als Mieter Solarenergie zu nutzen, die auf dem Dach des Wohnhauses bzw. von einer PV-Anlage im eigenen Wohnquartier produziert wird. Aus diesem Grund spricht man auch von „Quartierstrom“. Wichtig dabei ist, dass der Strom direkt verbraucht wird, ohne vorher ins öffentliche Stromnetz eingespeist zu werden.
Beim Mieterstrom handelt sich um ein Konzept zur dezentralen Stromversorgung von vermieteten Immobilien mit regenerativen Energien. Der Strom wird direkt vom Dach und ohne Netzdurchleitung geliefert und verbraucht.
Die Einspeisevergütung wurde zwar kürzlich wieder etwas erhöht, doch die beste Rendite einer Photovoltaikanlage erzielt man in einem Eigenheim mit einem möglichst hohen Eigenverbrauch.
Mit dem Mieterstrom soll dieses Betriebsmodell einer PV-Anlage nun auch auf Mehrfamilienhäuser und Mietsverhältnisse ausgedehnt werden, so dass Hauseigentümer oder Anlagenbetreiber und Mieter von Solarstrom profitieren können.
Die Idee hinter dem Mieterstrom ist es, den Solarstrom an die Mieter weiterzugeben und direkt zu verbrauchen. Dabei bietet das Mieterstrommodell Vorteile für beide Parteien:
- Für den Vermieter erhöht sich die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage - er kann den Solarstrom an Mieter verkaufen und profitiert zusätzlich vom staatlich geförderten Mieterstromzuschlag.
- Der Mieter bekommt einen günstigen Stromtarif, der per Gesetz maximal 90 Prozent des jeweils gültigen Grundversorgertarifs ausmachen darf (§ 42a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Gut zu wissen: Als Mieter sind Sie keinesfalls verpflichtet, einen Mieterstromvertrag zu unterzeichnen. Sie dürfen Ihren Stromanbieter immer frei wählen! Eine Verbindung von Mieterstromvertrag und Mietvertrag ist nicht erlaubt.
Die Befürchtung, dass die PV-Anlage nicht ausreichend Strom produziert, muss der Mieter dabei nicht haben. Denn:
- Produziert die Photovoltaikanlage weniger Strom, als der bzw. die Mieter benötigen, wird der restliche Strombedarf durch das öffentliche Stromnetz geliefert.
- Produziert die Photovoltaikanlage mehr Strom, als die Mieter benötigen, wird der überschüssige Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Solarstrom und Netzstrom werden in einem Mieterstromtarif zusammengefasst – für den Mieter bedeutet das keinen Aufwand und er ist immer mit Strom versorgt.
Mieterstrom funktioniert also immer nur durch den Zusammenschluss von Mieter, Vermieter und Stromanbieter.
Gut zu wissen: Generell funktioniert das Mieterstrom-Konzept nicht nur mit Photovoltaikanlagen, sondern auch mit anderen Techniken, wie zum Beispiel einem eigenen Blockheizkraftwerk (BHKW). In diesem Ratgeber geht es aber ausschließlich um Mieterstrom auf Basis von Photovoltaik.
Welches Mieterstrommodell ist möglich?
Um Mieterstrom zu ermöglichen hat der Vermieter verschiedene Möglichkeiten. Er kann zwischen unterschiedlichen Mieterstrommodellen wählen.
1. Mieterstrom-Enabling – Anlagenbetreiber wird zum Energiedienstleister
Bei diesem Mieterstrom-Modell betreibt der Vermieter die Photovoltaikanlage selbst und trägt auch die Kosten der Photovoltaikanlage. Er übernimmt die Rolle des Stromlieferanten und Energiedienstleisters und verkauft den Solarstrom an Mieter – sofern die Mieter den Mieterstrom in Anspruch nehmen wollen. Das Mieterstrom-Enabling setzt nicht nur ein gewisses Investitionsbudget für die Anlage, sondern auch das nötige Know-How voraus. Ganz auf sich allein gestellt ist der Vermieter dabei nicht, denn er muss mit einem Energieversorger zusammenarbeiten, um den Strombedarf zu 100% decken zu können.
Vorteile des Mieterstrom-Enablings | Nachteile |
✔️ Der Vermieter profitiert von den Förderungen (Mieterstromzuschlag und Einspeisevergütung). ✔️ Der Vermieter kassiert die Stromkosten. ✔️ Mieter können den günstigen, lokalen Solarstrom nutzen. ✔️ Die Immobilie gewinnt durch die Photovoltaikanlage in der Regel an Marktwert. | ❌ Der Vermieter muss die PV-Anlage finanzieren und sich um alle Aufgaben (Betrieb, Wartung, Strom-Vermarktung etc.) kümmern. ❌ Der Vermieter trägt das wirtschaftliche Risiko, dass seine Mieter den Mieterstrom nicht in Anspruch nehmen. ❌ Der Vermieter muss alle rechtlichen und energiewirtschaftlichen Anforderungen erfüllen. Das setzt ein gewisses Know-how voraus. |
Genauere Informationen zu den wirtschaftlichen Aspekten einer Solarstromanlage finden Sie in unserem Artikel "Ertrag und Rendite einer Photovoltaikanlage".
2. Mieterstrom-Contracting – Der Vermieter beauftragt ein Dienstleistungsunternehmen
Dieses Mieterstrom-Modell wird auch als Photovoltaik-Contracting bezeichnet und stellt für den Vermieter die unkomplizierteste Variante dar. Denn der Vermieter muss gar nicht selber eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren. Stattdessen hat er die Möglichkeit, die Dachfläche zu verpachten. In diesem Fall übernimmt ein sogenannter „Mieterstrom-Contractor“, meist ein Energiedienstleistungsunternehmen, die Finanzierung, Installation und den Betrieb der PV-Anlage sowie die Vermarktung des Stroms.
Vorteile des Mieterstrom-Contractings | Nachteile |
✔️ Der Contracting-Dienstleister übernimmt die Finanzierung, die Vermarktung und alle anfallenden Arbeiten. ✔️ Der Vermieter geht kein Investitionsrisiko ein. ✔️ Mieter und Vermieter können den lokalen Solarstrom nutzen. ✔️ Der Vermieter erhält vom Contractor eine Pacht. | ❌ Der Vermieter erhält keine öffentliche Förderung (Mieterstromzuschlag bzw. Einspeisevergütung). ❌ Die Vertragslaufzeit ist vergleichsweise lang. ❌ Die finanziellen Vorteile für die Mieter fallen in der Regel niedriger aus. ❌ Rendite für Vermieter wahrscheinlich geringer |
3. Mieterstrom innerhalb einer Genossenschaft oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Über dieses Modell können auch die Mieter selbst tätig werden und Betreiber einer Photovoltaikanlage werden; entweder in Form einer Energiegenossenschaft oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Der Betrieb kann in Eigenregie erfolgen oder durch Verpachtung. Der Pächter ist dann für die Errichtung und den Betrieb verantwortlich.
Vorteile der Energiegenossenschaft / GbR | Nachteile |
✔️ Mieter können selbst für Solarenergie aktiv werden ✔️ Fremdfinanzierung / Betrieb durch Contractor möglich | ❌ sehr hoher eigener Aufwand zur Sicherstellung des rechtssicheren Betriebs ❌ unternehmerisches Risiko, volle Haftung bei GbR |
Kosten-Check: Rechnet sich Mieterstrom?
Keine Frage: Für die Umwelt lohnt es sich, in klimafreundliche, erneuerbare Energien und somit in Photovoltaik-Anlagen und Solarstrom zu investieren. Gerade auf großen Mietshäusern stehen große Dachflächen zur Verfügung, die – effizient für Photovoltaik genutzt – einen wichtigen Beitrag für die Energiewende leisten könnten. Aus diesem Grund soll PV Mieterstrom ausgebaut und gefördert werden.
Aber rechnet sich dieses Modell finanziell für Vermieter und Mieter? Um diese Frage beantworten zu können, gilt es zu differenzieren zwischen Mieter, Vermieter als Dachflächen-Verpächter (Contracting-Modell) sowie Vermieter als Solarstrom-Lieferant (Enabling-Modell).
Mieter | Verm. Contracting | Verm. Betreiber | |
Einnahmen | / | - Pacht - „Lieferkettenmodell“: Ist der Vermieter Besitzer der PV-Anlage, hat aber einen Dienstleister mit der Stromlieferung beauftragt, erhält der Vermieter dennoch den Mieterstromzuschlag | 1. Stromkosten der Mieter 2. Mieterstromzuschlag 3. Einspeisevergütung für eingespeisten Solarstrom |
Ausgaben | Stromkosten je nach Verbrauch, ABER: Mieterstrom muss 10 Prozent günstiger sein als der Grundversorgungstarif. | / | - Anschaffungskosten für die PV-Anlage - Kosten für Zähler etc. - Kosten für Abrechnung/Buchhaltung |
Vertrag | Vertragslaufzeit: max. 12 Monate; der Mieterstromvertrag endet immer mit dem Ende des Mietverhältnisses | - Der Mieter schließt den Mieterstromvertrag mit dem Contractor ab. - Die Vertragslaufzeit zwischen Vermieter und Dienstleister beträgt in der Regel 10 bis 20 Jahre. | 1. Der Mieter schließt den Mieterstromvertrag mit dem Vermieter ab. 2. Der Vermieter schließt einen Reststromvertrag mit einem Energieversorger ab. |
Mieterstromzuschlag 2023 - wie hoch ist er?
Der Mieterstromzuschlag ist eine Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), die den Mieterstrom für Vermieter attraktiver gestalten soll. Mehrkosten, zum Beispiel für den Mess- und Abrechnungsaufwand, sollen so ausgeglichen werden. Der Mieterstromzuschlag wurde im Juli 2017 eingeführt. Die Konditionen wurden aber durch das EEG 2021 noch einmal angehoben und im EEG 2023 modifiziert.
Der Mieterstromzuschlag setzt – anders als die Einspeisevergütung – keine Netzeinspeisung voraus. Er gilt für die Dauer von 20 Jahren. Der Betreiber der Anlage erhält den Mieterstromzuschlag für jede Kilowattstunde, die von den Endverbrauchen im Rahmen der entsprechenden Bezugsverträge genutzt wird. Überschüssiger Solarstrom wird gegen die Einspeisevergütung nach EEG (in diesem Fall der Überschusseinspeisung) in das allgemeine Stromnetz eingespeist.
Mieterstromzuschlag 2023 | |
Nennleistung PV-Anlage | Anzulegender Wert |
bis 10 kWp | 2,67 Cent pro Kilowattstunde |
bis 40 kWp | 2,48 Cent pro Kilowattstunde |
bis 1.000 kWp | 1,67 Cent pro Kilowattstunde |
EINSPEISEVERGÜTUNG: ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG | |
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Einspeisevergütung (Cent/kWh)\* |
bis 10 | 8,6 |
bis 40 | 7,5 |
bis 750 | 6,2 |
EINSPEISEVERGÜTUNG: VOLLEINSPEISUNG | |||
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Anzulegender Wert\* | Zuschlag Volleinspeisung | Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh) |
bis 10 | 8,6 | 4,8 | 13,4 |
bis 40 | 7,5 | 3,8 | 11,3 |
bis 100 | 6,2 | 5,1 | 11,3 |
bis 300 | 6,2 | 3,2 | 9,4 |
bis 750 | 6,2 | kein Zuschlag | 6,2 |
> Bei Anlagen, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen, reduziert sich die Einspeisevergütung nach §53 Abs. 1 EEG 2023 um 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Die obigen Mieterstromzuschläge gelten, wenn die Mieterstromanlage zwischen dem 01.Januar 2023 und dem 31.Januar 2024 in Betrieb genommen wird.
EEG: Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zum Mieterstrom (PV)?
Mieterstrom ist kein ganz neues Thema - bereits mit dem Mieterstromgesetz im Jahr 2017 wurde diese Möglichkeit geschaffen. Sie wird allerdings noch lange nicht in dem Umfang genutzt, wie der Bund es sich wünschen würde.
So wurden 2022 deutschlandweit gerade einmal Mieterstromanlagen mit einer Leistung von knapp 30 Megawatt installiert. Der Zubau an Photovoltaikleistung in Deutschland insgesamt lag jedoch bei 6094 Megawatt (Quelle: energy-charts.info, Stand Januar 2023).
Mit den aktuellen Änderungen im EEG 2021 und EEG 2023 soll die Umsetzung von Mieterstromprojekten jetzt attraktiver werden. Der Gesetzgeber hat seine Vorgaben aus dem Mieterstromgesetz in mehreren Punkten angepasst, um den Klimaschutz und die Nutzung Erneuerbarer Energien stärker voranzutreiben:
1.Der Mieterstromzuschlag wurde erhöht: Er ist nun völlig unabhängig von der Einspeisevergütung. Voraussetzung ist, dass die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert ist und allen Anforderungen entspricht.
2.Regelungen zur Anlagenzusammenfassung wurden gelockert: Wurden benachbarte Solaranlagen bis Ende 2020 bisher zusammengerechnet, zählt seit Januar 2021 jede Solaranlage für sich. Das ist deshalb ein Vorteil, weil kleine Anlagen mit wenig Leistung mehr Förderung erhalten als große Anlagen mit viel Leistung.
3.Mieterstrom wird zum Quartierstrom: Quartierslösungen ermöglichen die Nutzung von Mieterstrom in Gebäuden, die nicht selber eine PV-Anlage haben, sondern sich nur in dem Umfeld einer Anlage befinden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Vermieter ihren Mieterstrom nun unter bestimmten Voraussetzungen ins ganze Quartier liefern können.
4.Das neu eingeführte Lieferkettenmodell erleichtert die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags: Wenn der Vermieter Besitzer der Solaranlage ist, aber einen Dienstleister mit den Aufgaben der Stromvermarktung beauftragt, hat der Vermieter seit 2021 dennoch Anspruch auf den Mieterstromzuschlag.
5.Die EEG-Umlage ist 2022 entfallen.
Wie wird Mieterstrom abgerechnet?
Zwischen Mieter und Anlagenbetreiber (Vermieter oder Contractor) bzw. Mieterstromlieferant (im Falle des Lieferkettenmodells) wird ein Mieterstromvertrag abgeschlossen. Dieser regelt nicht nur den direkt an den Mieter gelieferten Solarstrom, sondern auch den zusätzlich benötigten Strom aus dem öffentlichen Netz. Denn dieser muss dem Mieter ebenfalls über den Mieterstromlieferanten geliefert werden.
Der Mieter erhält vom Vermieter bzw. Mieterstromlieferanten eine Mieterstrom-Abrechnung, ähnlich der einer üblichen Verbrauchsabrechnung. Um diese erstellen und die exakten Stromkosten berechnen zu können, ist es wichtig, dass
- Jede Mietpartei über einen eigenen Stromzähler verfügt.
- Ein Zweirichtungssummenzähler installiert wird.
- Hausstromnetz und öffentliches Stromnetz durch entsprechende Stromzähler zähltechnisch miteinander verbunden sind.
Gut zu wissen: Ein Zweirichtungssummenzähler vereint die Funktion eines Einspeisezählers sowie eines Bezugszählers. Das heißt, der Zähler misst erstens, wie viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird (falls der erzeugte Solarstrom nicht komplett verbraucht wird), und zweitens, wie hoch der Verbrauch von Solarstrom und Netzstrom ist.
Welche Anbieter für Mieterstrom-Projekte gibt es?
Vermieter, die den Solarstrom nicht selbst produzieren und vermarkten möchten, können ein Energieunternehmen für Quartierstrom beauftragen. Mittlerweile gibt es in Deutschland viele professionelle Mieterstrom-Anbieter, die Mieterstrom (PV) verkaufen. Dabei handelt es sich um klassische Energieanbieter, Stadtwerke oder auf Mieterstrom spezialisierte Anbieter.
Je nach Mieterstromanbieter können die Mieter und Vermieter aus verschiedenen Dienstleistungspaketen und Stromtarifen wählen. Einige bekannte Anbieter sind u.a.
- Berliner Energieagentur GmbH
- Emondo GmbH
- Entega Plus GmbH
- Naturstrom AG
- NEW Energie Niederrhein Energie und Wasser GmbH
- Isarwatt eG
- Polarstern GmbH
- Solarimo GmbH
- Solaroffensive Hamburg
- Vattenfall Energy Solutions GmbH
Wenn Sie nur wenig Geld oder Fläche zur Verfügung haben, können Sie auch mit einem Balkonkraftwerk Ihren eigenen Solarstrom produzieren.