- Eine bundesweite Solardach-Pflicht gibt es derzeit nicht.
- In vielen Bundesländern existiert aber bereits eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage.
- Meist gelten diese für öffentliche und gewerbliche Immobilien sowie Parkplätze.
- Eine Solarpflicht für private Hausbesitzer besteht aktuell (Stand: Januar 2025) nur in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie einigen Städten.
- Die Solarpflicht gilt dann entweder bei Haus-Neubau, umfangreicher Dachsanierung oder beidem.
- Weitere Bundesländer haben bereits für die kommenden Jahre eigene Vorgaben beschlossen bzw. in Planung.
Das Wichtigste zur Solarpflicht in Deutschland
- Was bedeutet Solarpflicht? Mehr Strom vom Dach
- Wofür gilt die Solarpflicht? Hauptsächlich Neubauten
- Welche Bundesländer haben eine Solarpflicht? – Die meisten
- Ausnahmen von der Solarpflicht – Wenn Ihr Dach ungeeignet ist
- Wann kommt die Solarpflicht für ganz Deutschland?
- Gründe für die Solarpflicht
- Kritik an der Solardachpflicht
- Fazit: Ob mit oder ohne Solarpflicht, PV lohnt sich
- FAQ zur Solarpflicht

Neben Gewerbegebäuden sind auch teils private Wohnhäuser von einer Solarpflicht betroffen. | Foto: © wjarek / Adobe Stock
Was bedeutet Solarpflicht? Mehr Strom vom Dach
Mit Solarpflicht – auch als Solardach-Pflicht, Solaranlagen-Pflicht oder solare Baupflicht bezeichnet – sind gesetzliche Vorgaben zur verpflichtenden Installation und Nutzung von Solaranlagen auf Gebäudedächern gemeint. In erster Linie bezieht sie sich auf Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Strom. Sie ist daher auch als Photovoltaik-Pflicht oder PV-Pflicht bekannt.
Meist stellt aber die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ebenfalls eine Erfüllungsoption der Solarpflicht dar. Denn auch damit nutzen Sie klimaschonende Sonnenenergie.
Wofür gilt die Solarpflicht? Hauptsächlich Neubauten
Die Photovoltaikanlagen-Pflicht kann sowohl für Gebäude als auch für Parkplatzflächen gelten. Bei Gebäuden wird zwischen öffentlichen, gewerblich genutzten und privaten unterschieden. So galt bzw. gilt sie in den meisten Fällen zunächst für Nicht-Wohngebäude.
Bisher haben sieben Bundesländer eine Solarpflicht, die auch Wohnhäuser umfasst:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
Des Weiteren wird bei ihr zwischen Neubauten und Altbauten differenziert. So wurde sie bisher stets zuerst für Neubauten eingeführt. Eine Verpflichtung zur PV-Installation im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung gibt es bisher nur in sechs Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen

In den meisten Bundesländern gilt für bestimmte Neubauten eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage. | Foto: © tl6781 / Adobe Stock
Welche Bundesländer haben eine Solarpflicht? – Die meisten
Als erste Bundesländer führten 2022 Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Solardach-Pflicht ein – zunächst jedoch erstmal nur für Nicht-Wohngebäude bzw. größere Parkplätze.
2023 zogen Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit eigenen Regelungen nach.
Seit Mitte 2024 gehören auch Brandenburg und Bremen zu den Bundesländern mit Solarpflicht.
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen derzeit (Stand: Januar 2025) noch über keine entsprechenden Regelungen. Teils sind diese aber in Planung.
Einen schnellen Überblick, in welchen Bundesländern es eine Solarpflicht gibt und für welche Gebäude sie gilt, bietet Ihnen die folgende Tabelle (Stand: Januar 2025; ohne Bestimmungen bzgl. öffentlicher Parkplätze):
Bundesland | Derzeit Solarpflicht? | Einführung | Neubau o. Sanierung | Gebäudeart |
Baden-Württemberg | ✅ | 01.01.2022 | Neubau | NWG |
✅ | 01.05.2022 | Neubau | WG | |
✅ | 01.01.2023 | Neubau u. Sanierung | NWG u. WG | |
Bayern | ✅ | 01.03.2023 | Neubau | NWG |
✅ | 01.01.2025 | Sanierung | NWG | |
(✅) | 01.01.2025 | Neubau u. Sanierung | WG | |
Berlin | ✅ | 01.01.2023 | Neubau u. Sanierung | NWG u. WG |
Brandenburg | ✅ | 01.06.2024 | Neubau u. Sanierung | NWG |
Bremen | ✅ | 01.07.2024 | Sanierung | NWG u. WG |
⏳ | 01.07.2025 | Neubau | NWG u. WG | |
Hamburg | ✅ | 01.01.2023 | Neubau | NWG u. WG |
✅ | 01.01.2024 | Sanierung | NWG u. WG | |
Hessen | ✅ | 29.11.2023 | Neubau | NWG |
✅ | 29.11.2024 | Sanierung | NWG | |
Mecklenburg-Vorpommern | ❌ | – | – | – |
Niedersachsen | ✅ | 01.01.2023 | Neubau | NWG u. WG |
✅ | 01.01.2025 | Neubau u. Sanierung | NWG u. WG | |
Nordrhein-Westfalen | ✅ | 01.01.2023 | Neubau | NWG |
✅ | 01.01.2025 | Neubau | WG | |
⏳ | 01.01.2026 | Sanierung | NWG u. WG | |
Rheinland-Pfalz | ✅ | 01.01.2023 | Neubau | NWG |
✅ | 01.01.2024 | Sanierung | NWG | |
Saarland | ❌ | – | – | – |
Sachsen | ❌ | – | – | – |
Sachsen-Anhalt | ❌ | – | – | – |
Schleswig-Holstein | ✅ | 01.01.2023 | Neubau u. Sanierung | NWG |
⏳ | 01.01.2026 | Neubau | WG | |
Thüringen | ❌ | – | – | – |
(NWG = Nichtwohngebäude, WG = Wohngebäude)
Solarpflicht in Baden-Württemberg – Bei Neubau und Sanierung
Baden-Württemberg war 2022 das erste Bundesland, das die Einführung einer Solarpflicht vornahm. Damit machte es zum Landesgesetz, was die Städte Waiblingen und Tübingen bereits 2006 bzw. 2018 auf kommunaler Ebene erfolgreich erprobt hatten. Die entsprechenden Vorgaben finden sich im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (§ 23). So möchte das Bundesland bereits 2040 klimaneutral sein.
- seit 1. Januar 2022: für neue Nichtwohngebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
- seit 1. Mai 2022: für neue Wohngebäude
- seit 1. Januar 2023: bei allen grundlegenden Dachsanierungen
Zur Erfüllung der Solardachpflicht muss auf mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche eine Solaranlage installiert werden (bei gleichzeitiger Pflicht zur Dachbegrünung: 30 Prozent). Alternativ zu Photovoltaik-Modulen können auch Solarthermie-Kollektoren zum Einsatz kommen. Die Anlage kann auch an anderen Gebäudeflächen angebracht werden, z. B. in Form einer Solarfassade. Außerdem müssen Sie nicht notwendigerweise eine PV-Anlage kaufen – die Vermietung Ihrer Dachfläche an eine Solarfirma ist ebenfalls möglich.
Solarpflicht in Bayern – Für Wohngebäude ab 2025
Im Freistaat besteht seit 2023 eine PV-Pflicht – zunächst nur für neu errichtete Nichtwohngebäude. Festgehalten ist diese in der Bayerischen Bauordnung (Art. 44a). Inzwischen wurde sie auf Wohngebäude und Altbauten ausgeweitet.
- seit 1. März 2023: für neue Gewerbe- und Industriegebäude
- seit 1. Juli 2023: für sonstige neue Nichtwohngebäude
- seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude sowie bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung von Wohngebäuden u. Nichtwohngebäuden
Zur Erfüllung muss mindestens ein Drittel der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Außer diese gilt der Belichtung oder Be- und Entlüftung. Auch Solarthermieanlagen kommen als Option infrage.
Für Wohngebäude hat die bayrische Landesregierung lediglich eine Soll-Vorschrift erlassen. Hierbei handelt es sich eher um eine Handlungsanweisung als um eine direkte Solarpflicht. So sind Sie zwar dazu angehalten, bei Neubau oder Dachsanierung eine PV-Anlage zu installieren. Jedoch besteht ein gewisser Spielraum für Ausnahmen. Ob diese vorliegen, entscheiden Einzelfallprüfungen. Ohne entsprechende Gründe können Ihnen jedoch auch bei einer Soll-Vorschrift rechtliche Konsequenzen drohen, wenn Sie dieser nicht nachkommen.
Ausgenommen von der Solardachpflicht sind u.a.:
- Gebäude, deren Dachfläche kleiner als 50 m2 ist,
- zu Wohnhäusern gehörende Gebäude wie Garagen oder Carports,
- Gewächshäuser,
- sowie nur zeitweise nutzbare Gebäude.
Städte wie Amberg und Neu-Ulm haben ihrerseits ebenfalls eine solare Baupflicht.
Solarpflicht in Berlin – Bei Neubau und Sanierung
2021 wurde das Solargesetz Berlin beschlossen. Dieses enthält die seit dem 1. Januar 2023 geltende Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (ab einer Nutzfläche von 50 m2) umfasst und sowohl bei Neubauten als auch Dachhaut-Erneuerungen greift.
Wenn möglich, soll Mietern per Mieterstrom-Modellen die Nutzung des Solarstroms ermöglicht werden. Es darf aber anstelle einer Photovoltaikanlage auch eine Solarthermieanlage installiert werden; oder anstelle des Dachs eine andere Außenfläche mit Modulen belegt werden. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Umbau) müssen belegt werden. Alternativ können Sie sich bei der Größe der Anlage auch an der Leistung orientieren:
- bei bis zu 2 Wohneinheiten: mindestens 2 kW
- bei 3 bis 5 Wohneinheiten: mindestens 3 kW
- bei 6 bis 10 Wohneinheiten: mindestens 6 kW
Solarpflicht in Brandenburg – Seit Mitte 2024 für Nichtwohngebäude
Die Brandenburgische Bauordnung schreibt seit dem 1. Juni 2024 eine Photovoltaik-Pflicht (§ 32a) für öffentlich und gewerblich genutzte Nichtwohngebäude sowie Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen vor. Diese gilt sowohl bei deren Errichtung als auch bei einer vollständigen Dachhaut-Erneuerung.
Sofern das Dach mindestens 50 m2 groß ist, muss es zu mindestens 50 Prozent mit PV-Modulen ausgestattet werden. Alternativ können Sie es auch mit Solarthermie-Kollektoren belegen.
Solarpflicht in Bremen – Zunächst nur bei Sanierung
Das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) wurde 2023 beschlossen. Die darin enthaltene PV-Pflicht tritt in zwei Schritten in Kraft.
- seit 1. Juli 2024: für grundlegende Dachsanierungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
- ab 1. Juli 2025: für alle Neubauten (WG u. NWG)
Zur Erfüllung müssen die Module mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche bedecken (bei vorgeschriebener Dachbegrünung abzüglich 50 Prozent der begrünten Fläche). Bei einer Dachhaut-Erneuerung müssen die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Diese muss dann innerhalb von zwei Jahren nach der Sanierung erfolgen. Alternativ dürfen Sie auch Solarthermie-Kollektoren anbringen.
Änderungen vom Mai 2024: Solarpflicht greift bereits ab einer Sanierung von 80 % der Dachfläche. Dafür besteht nun nicht mehr die Verpflichtung, das Dach bei der Sanierung erst PV-ready zu machen, um die Anlage dann innerhalb von zwei Jahren zu installieren. Die Anzeigepflicht soll entfallen. Stattdessen müssen der Behörde nun Nachweise erst auf Verlangen vorgelegt werden. In Fällen von unzumutbaren Härten ist eine Befreiung von der Solarpflicht möglich. Außerdem greift sie nun erst ab einer Dachfläche von 25 m2.
Solarpflicht in Hamburg – Bei Neubau und Sanierung
Nach der ersten Novelle 2020 wurde das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) 2023 ein weiteres Mal überarbeitet. Dies führte zu einer Erweiterung der bereits bestehenden Photovoltaik-Pflicht (§ 16).
- seit 1. Januar 2023: für neue Wohn- und Nichtwohngebäude
- seit 1. Januar 2024: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung aller Wohn- und Nichtwohngebäude sowie neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen
- ab 1. Januar 2027: bei Flachdächern Pflicht zur Errichtung von Solargründächern (70 % Gründach + 30 % Photovoltaik)
Die PV-Module müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Bestandsbau) belegen. Die Solarpflicht greift erst ab einer Bruttodachfläche von 50 m2. Die Installation kann alternativ auch auf anderen Gebäudeteilen oder auf anderen sich auf demselben Grundstück befindlichen Gebäuden erfolgen. Auch eine Solarthermie-Anlage ist zur Erfüllung der Vorgaben anrechenbar.
Solarpflicht in Hessen – Nur für Liegenschaften
Das Hessische Energiegesetz (HEG) § 9a schreibt derzeit nur eine Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze vor. Private Wohngebäude werden vorerst nicht betroffen sein.
- seit 29.11.2023: für neue landeseigene Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
- seit 29.11.2024: für bestehende landeseigene Gebäude
Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern – In Planung
Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Solarpflicht. Es wird jedoch gerade am Landes-Klimaschutzgesetz M-V gearbeitet. Dem ersten Entwurf zufolge soll ab dem 30. Juni 2025 eine Solaranlagen-Pflicht (§ 12) für alle neuen Gebäude sowie bei grundlegender Dachsanierung gelten. Davon wären dann auch private Hausbesitzer betroffen. Des Weiteren soll sie Parkplätze mit mehr als 75 Stellflächen einschließen.
Solarpflicht in Niedersachsen – Für Wohngebäude ab 2025
Im § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) findet sich seit 2023 eine Solaranlagen-Pflicht. Diese sah zunächst nur für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude eine sofortige Installation von Photovoltaikanlagen vor. Diese ist seit diesem Jahr auch für alle weiteren neuen Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Bei neuen Wohngebäuden gab es anfangs nur die Vorgabe, das Dach so zu konstruieren, dass darauf eine Solaranlage errichtet werden kann (PV-ready). Ab 2025 müssen auch diese direkt mit einer solchen ausgestattet werden.
- seit 1. Januar 2023: für neue gewerblich genutzte Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellflächen sowie Vorbereitung neuer Wohngebäude auf PV-Installation
- seit 1. Januar 2024: für sonstige neue Nichtwohngebäude
- seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude und bei umfassender Dachsanierung sowie für neue Parkplätze ab 25 Stellflächen
Die Photovoltaikanlagen-Pflicht greift ab einer Dachfläche von 50 m2. 50 Prozent der Dachfläche sind dann mit PV-Modulen oder aber Solarthermie-Kollektoren zu belegen.
Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen – Für Wohngebäude ab 2025
NRW führte schon 2022 eine PV-Pflicht für größere Parkplätze ein. Für Gebäude gibt es sie seit Anfang 2023. Zunächst auf Nichtwohngebäude beschränkt, umfasst sie ab 2025 auch Wohnhäuser. So sieht es die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in § 42a vor.
- seit 1. Januar 2022: für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
- seit 1. Januar 2023: für neue Nichtwohngebäude
- seit 1. Juli 2024: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung von kommunalen Gebäuden
- seit 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude
- ab 1. Januar 2026: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung sonstiger Gebäude
Das Gebäude muss dafür mindestens eine Nutzfläche von 50 m2 haben. Auch eine Solarthermieanlage stellt eine Erfüllungsoption dar.
Die Städte Bonn und Gütersloh haben schon länger eine Solarpflicht.
Solarpflicht in Rheinland-Pfalz – Wohngebäude nur PV-ready
In Rheinland-Pfalz ist die solare Baupflicht im Landessolargesetz geregelt. Sie gilt in erster Linie für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude. Private Hausbesitzer haben bei der Errichtung oder Sanierung einer Immobilie jedoch darauf zu achten, dass deren Tragkonstruktion auf das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt ist (PV-ready). Ob und wann diese installiert wird, bleibt aber ihnen selbst überlassen.
- seit 1. Januar 2023: für neue öffentlich u. gewerblich genutzte Gebäude sowie Parkplätze ab 50 Stellflächen
- seit 1. Januar 2024: bei grundlegender Dachsanierung öffentlicher u. gewerblich genutzter Gebäude
Die PV-Pflicht greift ab einer Nutzfläche von mindestens 100 m2 (bei Wohngebäuden mindestens 50 m2). Mindestens 60 Prozent der Dachfläche ist für die Solaranlage zu verwenden. Alternativ können auch andere Außenflächen des Gebäudes genutzt oder aber Solarthermie-Kollektoren angebracht werden.
Solarpflicht in Saarland – Für Wohngebäude nicht geplant
Das Saarland hat derzeit noch keine Photovoltaik-Pflicht. Es wird allerdings bereits an einem Klimaschutzgesetz gearbeitet. In diesem Zusammenhang ist eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude im Gespräch. Private Hausbesitzer brauchen aber wohl keine Vorschriften befürchten.
Solarpflicht in Sachsen – Nicht geplant
Im Freistaat gibt es derzeit keine PV-Pflicht und es existieren auch keine Pläne, eine auf Landesebene einzuführen. So wurde im sächsischen Energieministerium beschlossen, sich eher für eine bundesweite Solarpflicht einzusetzen.
Solarpflicht in Sachsen-Anhalt – Nicht geplant
Sachsen-Anhalt hat bisher noch keine Solaranlagen-Pflicht, und aktuell ist deren Einführung auch nicht geplant.
Solarpflicht in Schleswig-Holstein – Auch für neue Wohngebäude
Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) findet sich eine Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze mit mehr als 100 Stellflächen (§ 10) sowie für Nichtwohngebäude (§ 11). Diese gilt bei Errichtung oder Sanierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche. In Kraft trat sie am 1. Januar 2023. Die Installation der Solaranlage kann auch auf anderen Außenflächen erfolgen. Neben PV-Modulen stellen auch Solarthermie-Kollektoren eine Erfüllungsoption dar.
Änderungen vom Juni 2024: Angesichts weltweiter Extremwetterereignisse beschloss die schleswig-holsteinische Landesregierung am 18.06.2024, den PV-Ausbau voranzutreiben. So sollte die Solarpflicht für neu errichtete Wohngebäude bereits ab 1. Januar 2025 gelten und bei Parkplätzen schon ab 70 Stellplätzen greifen. Der Beschluss für die EWKG-Novelle steht bisher jedoch noch aus. Aber selbst wenn er dieses Jahr noch erfolgt, sind Errichter neuer Wohngebäude erst ein Jahr nach Inkrafttreten davon betroffen.
Solarpflicht in Thüringen – Keine konkreten Pläne
Thüringen ist bisher noch ohne Photovoltaik-Pflicht. Deren Einführung ist aber bereits im Gespräch gewesen. Denn das Land hat sich im Thüringer Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden.

Übersicht, welche Bundesländer 2024 eine Solarpflicht haben (grün) | Grafik: © Solaranlagen-Portal
Ausnahmen von der Solarpflicht – Wenn Ihr Dach ungeeignet ist
Eine PV-Anlage muss auch bei Vorhandensein einer Solarpflicht nicht in jedem Fall installiert werden. So entfällt sie, wenn dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Gründe dafür können sein:
- Dachausrichtung nach Norden
- starke Verschattung
- Statik des Dachs würde Traglast der Anlage nicht standhalten
- Gebäude wird voraussichtlich keine 20 Jahre mehr genutzt
Ausnahmeregelungen können auch für unter Denkmalschutz stehende Häuser gelten. Eine generelle Befreiung denkmalgeschützter Immobilien von der Solaranlagen-Pflicht gibt es allerdings nicht. Hier sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Wann kommt die Solarpflicht für ganz Deutschland?
Derzeit gibt es keine bundesweite Solarpflicht. Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag allerdings festgelegt, dass künftig auf allen geeigneten Dachflächen Solarenergie gewonnen werden soll. Dies soll insbesondere für gewerbliche Neubauten zur Pflicht werden; für private zumindest „die Regel“. Einen konkreten Entwurf, wie eine solche bundesweite Solarpflicht aussehen könnte, gibt es bisher jedoch nicht.
Möglicherweise ändert sich dies aber bald. Denn am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament die Überarbeitung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) beschlossen. Der zufolge sollen alle Neubauten künftig "solartauglich" erstellt werden (§ 10 EPBD). Dabei liegt der Fokus zunächst auf öffentlichen sowie sonstigen Nichtwohngebäuden ab 250 qm. Bereits bestehende öffentliche Gebäude sollen nach Größe gestaffelt ebenfalls solar nachgerüstet werden. Spätestens ab 2030 sollen die Vorgaben dann auch für neue Wohngebäude gelten.

Laut EU-Richtlinie soll künftig für alle Neubauten eine Solardachpflicht gelten. | Bild: © Dancing Man / Adobe Stock
Gründe für die Solarpflicht
Die Gründe dafür sind zum einen die angestrebte Senkung der Treibhausemissionen: bis 2030 mindestens 55 % im Vergleich zu 1990. In Deutschland konnten von 1990 bis 2022 durch Photovoltaik-Nutzung 41,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden.
Zum anderen sollen die EU-Staaten unabhängiger von fossilen Brennstoff-Importen werden. Deutschland kosten diese zwischen 40 und 130 Milliarden Euro pro Jahr. Die Sonne schickt ihre energiereichen Strahlen dagegen kostenlos zur Erde. Durch Solarenergie lässt sich also einiges an Emissionen und Kosten sparen.
2024 stammten jedoch gerade einmal 14,7 Prozent unseres Bruttostromverbrauchs aus Solarenergie. Das liegt u. a. daran, dass wir nicht einmal 10 Prozent unseres PV-Potenzials nutzen. Von etwa 40 Millionen für Photovoltaik geeigneten Gebäuden sind nur rund 3,7 Millionen mit einer Anlage ausgestattet.
In den kommenden Jahren wird unser Strombedarf – u. a. aufgrund der zunehmenden Verwendung von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen – weiter steigen. Stromerzeugung mittels fossiler Brennstoffe wie Kohle und Gas wird sich durch die immer höher werdende CO2-Abgabe weiter verteuern.
Ziel ist es daher, bis 2045 auf eine Gesamt-PV-Leistung von 400 GW zu kommen. Derzeit beträgt sie knapp 100 GW. Der Solarausbau darf somit nicht ins Stocken geraten. Durch eine Solarpflicht lässt sich erreichen, dass immer mehr Dächer mit einer PV-Anlage versehen werden.
Kritik an der Solardachpflicht
Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) stellt jedoch die Wirksamkeit der Solarpflicht infrage. Seine Kritikpunkte:
- Nur geringer Handlungsspielraum: Den Großteil der deutschen Gebäude bilden Altbauten. Hier können per PV-Pflicht jedoch nur im Fall von ohnehin erfolgenden Sanierungen Vorgaben gemacht werden. Und selbst dann verlieren diese bei ungünstigen Bedingungen ihre Wirkung. Allzu viele Photovoltaikanlagen lassen sich auf diesem Weg also nicht erreichen.
- Nicht immer der richtige Adressat: Während viele private Hausbesitzer einem Solardach sehr positiv gegenüberstehen, sind es vor allem Bund, Länder und Kommunen, deren Gebäude (z. B. Schwimmbäder, Schulen oder Rathäuser) bisher noch kaum mit PV-Anlagen ausgestattet sind. Sie sollten daher mit gutem Beispiel vorangehen, anstatt andere in die Pflicht zu nehmen. Meist haben ihre Gebäude auch die größeren Dachflächen.
- Gegenteilige Wirkung befürchtet: Solaranlagen sind bereits sehr beliebt und verzeichnen seit Jahren wachsenden Absatz. Eine Pflicht zu ihrer Installation braucht es daher eigentlich nicht. Im Gegenteil: Da niemand gern zu etwas gezwungen wird, könnte eine solare Baupflicht dem guten Image der PV-Anlagen sogar schaden. So könnte es sein, dass Hausbesitzer die Dimensionierung ihrer Anlage nur allein anhand der Vorgaben vornehmen, anstatt das volle Potenzial ihres Dachs auszuschöpfen.
Viel eher ließe sich der Solarausbau laut BSW auf folgende Weisen vorantreiben:
- Mehr Anreize schaffen: Der Bund könnte z. B. weitere Förderprogramme anbieten. So macht es beispielsweise Bonn, wo es ebenfalls eine PV-Pflicht gibt. Gute Ergebnisse lieferte in dem Zusammenhang auch bereits das Erlassen der PV-Steuer.
- Anpassung des Baurechts: Es sollte schon bei der Planung von Neubauten darauf geachtet werden, dass sich die Dachflächen auch für die Solarstromgewinnung eignen.
- Abbau der Bürokratie: Je weniger Auflagen mit der Installation einer Solaranlage verbunden sind, desto unkomplizierter gestaltet sie sich. Jede Hürde weniger steigert die Hemmschwelle, sich eine Anlage zuzulegen.
Fazit: Ob mit oder ohne Solarpflicht, PV lohnt sich
Unabhängig davon, ob Ihr Bundesland oder Ihre Kommune eine Solarpflicht hat, sollten Sie die Anschaffung einer PV-Anlage in Erwägung ziehen. Denn in vielerlei Hinsicht kann sich für Sie Photovoltaik lohnen. So sparen Sie bei hohem Eigenverbrauch Kosten für den Bezug von Netzstrom ein. Und für nicht selbst verbrauchten Strom erhalten Sie eine Einspeisevergütung.
Die Kosten für eine Photovoltaikanlage sind in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Bei einem Neubau entsprechen sie nur etwa 2 Prozent der Gesamtinvestition. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zudem für Photovoltaik Förderung. Durch eingesparte Stromkosten und die Vergütung der Netzeinspeisung amortisieren sich die Anlagen meist schon nach etwa 10 Jahren.
Hinzu kommt das gute Gefühl, selbst Energie zu gewinnen – und zwar auf regenerative und umweltschonende Weise –, sowie die Unabhängigkeit von externen Anbietern.
Besprechen Sie am besten mit einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe, ob Ihr Dach die Voraussetzungen für Photovoltaik erfüllt. Wenn ja, steht Ihrer Zukunft als Sonnenenergie-Sammler und Weltretter nichts mehr im Weg.

PV-Anlagen sind auch ohne gesetzliche Verpflichtung die Installation wert. | Foto: © OpticalDesign / Adobe Stock