Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Das Inbetriebnahmeprotokoll für Photovoltaikanlagen

Zugegeben: Das Führen eines Protokolls ist nicht unbedingt das spannendste, was man vom Leben erwarten kann. Als Besitzer einer Photovoltaikanlage sind Sie allerdings dazu verpflichtet. Denn mit dem sogenannten Inbetriebnahmeprotokoll weisen Sie gegenüber dem Netzbetreiber nach, dass die PV-Anlage korrekt arbeitet. Und auch die Versicherung möchte einen Beleg über den technisch einwandfreien Zustand der Solaranlage. Was nach zeitraubender Bürokratie klingt, hat für Betreiber von Solaranlagen aber in Wirklichkeit zahlreiche Vorteile. Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Führen eines Inbetriebnahmeprotokolls ankommt und welche Informationen darin unbedingt enthalten sein müssen.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
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Was ist das Inbetriebnahmeprotokoll?

Wozu braucht man ein Inbetriebnahmeprotokoll?

Saubere Energie, eine autarke Stromerzeugung und attraktive Einnahmen durch die Einspeisevergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen genießen zahlreiche Vorteile. Diese sind jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Denn nur wenn Ihre PV-Anlage fehlerfrei funktioniert und alle Normen und Vorschriften erfüllt, wird die Einspeisevergütung ausgezahlt. Mit dem Inbetriebnahmeprotokoll erbringen Sie den Nachweis, dass das der Fall ist. Über das Protokoll kann außerdem nachgeprüft werden, welcher Stichtag für die spätere Berechnung der Einspeisevergütung anzusetzen ist.

Ist das Erstellen des Inbetriebnahmeprotokolls Pflicht?

Ja. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie zur Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls verpflichtet. Die exakten rechtlichen Details sind im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt.

Wann wird das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt?

Das Inbetriebnahmeprotokoll wird nach der Installation des Netzanschlusses der Photovoltaikanlage und dem Anschluss des Einspeisezählers vom Elektriker ausgefüllt. Denn mit der Unterschrift des Fachbetriebes, der die Anlage installiert hat, bestätigt dieser die ordnungsgemäße Montage. Dieser misst die technischen Parameter der Anlage und vermerkt sie zusammen mit elektrischen Messwerten im Protokoll. Mithilfe der Messwerte wird überprüft, ob die Anlage den Normen für "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entspricht. Dies sind die Normen VDE 0100 Teil 610 und BGV A2. Das Inbetriebnahmeprotokoll beweist auch, dass Sie einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Hersteller der Solaranlage haben. Und wie bereits erwähnt, entscheidet der exakte Zeitpunkt der protokollierten Inbetriebnahme über die gültige Einspeisevergütung für die nächsten zwei Jahrzehnte. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz lässt hier keinen Spielraum für Interpretationen.

Demnach ist der Inbetriebnahmezeitpunkt so geregelt, dass:

  • die Photovoltaikanlage fest an dem für den dauerhaften Betrieb vorgesehen Ort installiert wurde.
  • das gesamte erforderliche Zubehör montiert ist.
  • ein Wechseltrichter montiert wurde.
  • und die Anlage bereits Strom produziert hat.

Sind all diese Bedingungen gegeben, wird das Inbetriebnahmeprotokoll zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur – der Anmeldung bei der Behörde – an den Netzbetreiber übermittelt. Erst danach erhalten Sie die erste Auszahlung der Einspeisevergütung. Falls bei der Abnahme ein Montage- oder Installationsfehler festgestellt wird, muss der Photovoltaik-Fachbetrieb, der für die Montage beauftragt wurde, diesen Fehler beheben. Wenden Sie sich dann möglichst schnell an den Betrieb, damit die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen nicht allzu lange verzögert wird.

Wer erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll?

Die gute Nachricht zuerst: Sie selbst haben mit dem Führen des Protokolls kaum Arbeit. Denn das Inbetriebnahmeprotokoll wird nach der Installation des Netzanschlusses und dem Anschluss des Einspeisezählers vom jeweils beauftragten Elektriker ausgefüllt. Der Fachmann misst dabei auch die technischen Parameter der Anlage und notiert diese zusammen mit den elektrischen Messwerten im Protokoll. Neben einem Vertreter des Installationsbetriebes, sollten dabei natürlich auch Sie als Anlagenbetreiber oder zumindest ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter anwesend sein. Ab und an ist zudem ein Fachmann des Netzbetreibers bei der Inbetriebnahme und der Erstellung des Protokolls vor Ort. Dies ist allerdings gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Welche Informationen sind Teil des Inbetriebnahmeprotokolls?

Das Inbetriebnahmeprotokoll hält zunächst einmal die persönlichen Daten des PV-Anlagenbesitzers sowie den genauen Standort der Solaranlage fest. Das Dokument enthält aber zahlreiche weitere Informationen. Hier ein Überblick:

  • Daten des Installationsunternehmens
  • Informationen zum Hersteller der Anlage
  • Angaben zur Nennleistung Ihrer Photovoltaikanlage
  • die Ausrichtung und der Neigungswinkel des Daches
  • die Zahl der Module und der Modulstränge
  • wichtige Details zum elektrischen Anschluss der Solaranlage
  • der Typ des Wechseltrichters
  • Angaben zur Fernsteuerbarkeit
  • eine Skizze, die die Lage aller stromführenden Leitungen dokumentiert
  • wichtige Messwerte, die während der Inbetriebnahme aufgezeichnet wurden
  • Dokumentation der Leerlaufspannung und der Kurzschlussströme
  • Nachweis der korrekten Funktionsweise des Einspeisezählers

Die genauen Angaben zu den einzelnen Anlagekomponenten, der Solarkreisverrohrung sowie zu den Messdaten und der eingestellten Regelungen dienen auch als Checkliste für spätere Wartungs- und Installationsarbeiten. Entsprechend wichtig ist eine exakte Dokumentation. Wird bei der Erstellung des Inbetriebnahmeprotokolls unsauber gearbeitet, kann dies unangenehme und kostspielige Folgen haben. Es werden Informationen wie beispielsweise der Erdungs- und Isolationswiderstand, die Generator-Leerlaufspannung, der Kurzschlussstrom für jeden Strang sowie der Spannungsabfall festgehalten. Informationen zu den einzelnen Punkten eines Inbetriebabnahmeprotokolls für Photovoltaik erhalten Sie beim Fachbetrieb vor Ort. Falls die Photovoltaikanlage später erweitert oder verändert wird, müssen die Werte neu überprüft und das Protokoll erneut ausgefüllt werden.

Erhalte ich eine Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls?

Als PV-Anlagenbetreiber sollten Sie alle Dokumente, die Ihre Solaranlage betreffen, vorliegen haben. Dazu gehört selbstverständlich auch eine Durchschrift des Inbetriebnahmeprotokolls. Leider kommt es ab und an vor, dass Elektrobetriebe bei der Ausfertigung des Inbetriebnahmeprotokolls auf umständliche, aber wichtige Messungen verzichten. Geben Sie sich dann nicht mit einem halbherzig ausgefüllten Dokument zufrieden, sondern bestehen Sie auf eine saubere Protokollierung. Denn bedenken Sie: Ihre Solaranlage ist kein einfacher Heizkörper, sondern eine hochkomplexe Anlage, die entsprechend teuer ist. Bestehen Sie daher darauf, dass Ihnen eine Kopie des Inbetriebnahmeprotokolls ausgehändigt wird. Bewahren Sie dieses wichtige Dokument gut auf und sorgen Sie dafür, dass Sie es im Zweifelsfalls ohne lange Suche griffbereit zur Hand haben.

Auf welche Fehler sollte ich bei der Inbetriebnahme achten?

Vermutlich sind Sie kein Solarenergieexperte und verfügen auch nicht über einen Abschluss als Elektroingenieur. Dennoch lohnt es sich, wenn Sie bei der Inbetriebnahme die Augen offenhalten. Fehler oder Versäumnisse, die den Potenzialausgleich oder die sachgerechte Erdung der Anlage betreffen, sind keine Kleinigkeiten. So sollten zum Beispiel auch metallene Dachaufbauten wie Dachantennen, Schneegitter oder Regenrinnen in die Erdung mit einbezogen werden. Die PV-Anlage darf auch nicht einfach über der Blitzschutz-Ableitung montiert werden, ohne dass diese leitend miteinander verbunden werden. Ihre PV-Anlage wäre so nicht optimal vor Blitzeinschlag gesichert. Falls Sie also bisher keinen kompetenten Fachbetrieb gefunden haben, können Sie gerne auf unsere Empfehlungen von Fachbetrieben vertrauen.

Suchen Sie Zeugen und Beweise für das Inbetriebnahmeprotokoll

Tatort PV-Anlage: Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist ein wichtiger Moment für Solaranlagenbetreiber. An diesem Tag lösen Sie sich endlich von fossilen Energieträgern und starten in ein neues, umweltfreundlicheres Leben. Bei aller Freude über die Installation Ihrer Photovoltaikanlage, sollten Sie aber nicht überschwänglich werden. Dokumentieren Sie die wichtigsten Schritte der Installation mit Fotos und denken Sie vor allem daran, den konkreten Zeitpunkt der Inbetriebnahme festzuhalten. Auf diese Weise erhalten Sie Beweise, die bei späteren Streitigkeiten mit dem beauftragten Fachbetrieb oder dem Hersteller der Anlage wichtig sein können. Auch Zeugen können die korrekte Inbetriebnahme bestätigen. Natürlich sollte es sich dabei um Menschen handeln, die über die entsprechende fachliche Expertise verfügen. Der Nachbar, Ihr Schwager oder ein Freund der Familie kommen so vermutlich nicht in Betracht. Denken Sie auch daran, dass eine wahrheitswidrige Bestätigung der Inbetriebnahme strafrechtlich verfolgt werden kann.

Inbetriebnahmeprotokoll: Vorteile für Betreiber von Solaranlagen

Ist das Inbetriebnahmeprotokoll ordentlich geführt, hat das für Betreiber von Solaranlagen, wie eingangs beschrieben, einige Vorteile:

  • Technische Sicherheit: Dass die Solaranlage korrekt funktioniert und im einwandfreien Zustand ist, freut nicht nur die Versicherung. Auch Sie als Betreiber haben so einen Beleg über den Zustand Ihrer PV-Anlage.
  • Rechtlicher Schutz: Während der Inbetriebnahme werden Mängel festgestellt? Über das Protokoll und die anwesenden Zeugen haben Sie die Möglichkeit, dies gegenüber dem Hersteller zu beweisen.
  • Korrekte Abrechnung: Sie haben einen Nachweis über den konkreten Inbetriebnahmezeitpunkt, der für die Berechnung Einspeisevergütung herangezogen wird.

Kann das Inbetriebnahmeprotokoll auch digital erstellt werden?

Papier ist geduldig und wer schreibt der bleibt. Alte Weisheiten, die definitiv ihre Berechtigung haben. Die Digitalisierung hat aber längst auch die Solarbranche erreicht und viele Fachbetriebe erstellen das Inbetriebnahmeprotokoll daher über das Tablet oder einen Computer. Rechtlich gesehen ist das kein Problem, da eine digitale Unterschrift unter dem Protokoll genauso viel wert ist, wie eine Signatur mit dem klassischen Kugelschreiber.

Inbetriebnahmeprotokoll: Ihr Start in ein umweltbewussteres Leben

Sie wissen nun, welche Funktion das Inbetriebnahmeprotokoll hat und sind über die verschiedene Inhalte des Dokuments und die Art der Erstellung informiert. Mit der Wahl des richtigen Fachbetriebes, sollte einer erfolgreichen Inbetriebnahme nun nichts mehr im Wege stehen. Wie bereits gesagt: Protokolle sind unspektakuläre Pflichtübungen. Wir empfehlen Ihnen aber, dass Inbetriebnahmeprotokoll als eine Art Urkunde zu sehen. Eine Urkunde, die belegt, dass Sie von nun an Ihren Teil zu einem ökologisch verträglichen und nachhaltigen Leben beitragen. Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrer neuen Solaranlage und halten Sie auf diesem Solarportal wie gewohnt auf dem Laufenden.

Wer erstellt das Inbetriebnahmeprotokoll?
Denn das Inbetriebnahmeprotokoll wird nach der Installation des Netzanschlusses und dem Anschluss des Einspeisezählers vom jeweils beauftragten Elektriker ausgefüllt.
Welche Informationen sind im Inbetriebnahmeprotokoll?
Das Inbetriebnahmeprotokoll hält zunächst einmal die persönlichen Daten des PV-Anlagenbesitzers sowie den genauen Standort der Solaranlage fest. Das Dokument enthält aber zahlreiche weitere Informationen.
Wann wird das Inbetriebnahmeprotokoll erstellt?
Das Inbetriebnahmeprotokoll wird nach der Installation des Netzanschlusses der Photovoltaikanlage und dem Anschluss des Einspeisezählers vom Elektriker ausgefüllt.
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