Veröffentlicht am Apr. 23, 2024

Anschluss von Photovoltaikanlagen ans öffentliche Netz

Um Photovoltaikstrom ins Netz einzuspeisen ist ein Netzanschluss erforderlich. Wie Sie die letzte Hürde vor dem Betrieb der Anlage erfolgreich nehmen und welche Formulare und Gerätschaften für den Anschluss der Photovoltaikanlage erforderlich sind lesen Sie hier.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
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Anschluss von Photovoltaikanlagen ans öffentliche Netz

Anschluss Photovoltaik

Um den erzeugten Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, ist ein Netzanschluss für die Photovoltaikanlage notwendig.

Zuständig für den Anschluss der Photovoltaikanlage an das Netz ist der lokale Energieversorger. Bei ihm muss sich der Betreiber der Photovoltaikanlage über die örtlichen Gegebenheiten und das genaue Vorgehen informieren.

Diese Unterlagen werden für den Netzanschluss von Photovoltaik gebraucht

Um den Netzanschluss für Photovoltaik einzurichten, müssen beim Energieversorger einige Unterlagen eingereicht werden, die je nach Netzbetreiber unterschiedlich sein können. Wichtig sind meistens ein Grundstückslageplan, ein Plan der Photovoltaik Anlage, eine Beschreibung der Schutzeinrichtungen, eine Konformitätserklärung für den Wechselrichter, eine Errichterbescheinigung und der Zählerantrag. Für genaue Informationen fragen Sie beim Energieversorger und beim Photovoltaik-Fachmann vor Ort nach.

Diese Gerätschaften braucht ein Photovoltaik Anschluss

Oft wird der erzeugte Solarstrom über den schon vorhandenen Stromnetzanschluss des Hauses in das Netz eingespeist. Meistens ist dieser Anschluss für durchschnittlich große Anlagen auf Einfamilienhäusern ausreichend. Wenn die Leistung der Anlage höher ist, muss der Netzanschluss geändert werden. Dafür wird ein so genanntes "Netzzutrittsentgelt" fällig.

Um die Menge des eingespeisten Stroms zu messen, muss ein Einspeisezähler vom Netzbetreiber eingebaut werden. Dieser wird meistens neben dem Verbrauchszähler montiert. Dadurch können Sie außerdem die Leistung Ihrer Anlage überprüfen. Der Zähler kann gemietet oder gekauft werden. Für die Miete werden jährlich etwa 30 Euro fällig, beim Kauf bis zu 1.000 Euro.

Außerdem wird eine Schutzvorrichtung zwischen der Photovoltaikanlage und dem Stromnetz montiert, die die Anlage automatisch vom Netz nimmt, falls Störungen auftreten. Dies nennt sich "Einrichtung zum Netzschutz" (ENS) und ist oft schon im Wechselrichter vorhanden. Informieren Sie sich dazu und vor dem Kauf beim Fachbetrieb vor Ort. Unsere umfangreiche Datenbank hilft Ihnen, den passenden Fachmann zu finden.

Oftmals muss die gesamte Hauselektrik überprüft und erneuert werden.

Photovoltaik bei der Bundesnetzagentur anmelden

Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, den Markt für Strom und Gas - aber auch für Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - zu fördern und zu regulieren. Betreiber einer eigenen Anlage im Bereich der Photovoltaik müssen sich auch mit der Bundesnetzagentur auseinandersetzen, denn ohne eine Registrierung der Anlage bei der Bundesnetzagentur erhält der Betreiber keine Einspeisevergütung.

Warum ist eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich?

Das Erneuerbare Energien Gesetz - kurz EEG - sieht vor, dass der örtliche Netzbetreiber nur eine Photovoltaik Einspeisevergütung zahlen muss, wenn eine Aufnahme der Photovoltaik Anlage in das Anlagenregister beantragt wurde. Diese Regelung betrifft alle Photovoltaik Klein- und Großanlagen, die eine Vergütung erhalten sollen und nach dem 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden. Die Anmeldung selbst erfolgt problemlos. Sie wird online beim PV-Meldeportal durchgeführt.

Zu beachten ist nur, dass die Anmeldung der Anlagenbetreiber vornehmen muss. Der Anlagenbetreiber ist derjenige, der die Stromerzeugung aus der Photovoltaik Anlage nutzt und muss somit nicht zwingend der Eigentümer der Photovoltaik Anlage sein. Die Anmeldung muss spätestens am Tag der Inbetriebnahme erfolgen, frühestens aber zwei Wochen vorher. Es ist wichtig, stets eine Neuanmeldung bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen, sobald die Photovoltaik Anlage erweitert wurde.

Was wird bei der Bundesnetzagentur angemeldet?

Bei der Anmeldung gibt der Betreiber die Nennleistung aller Photovoltaik Module an. Diese kann er dem Kaufvertrag entnehmen, den er mit dem Solarteur geschlossen hat, der die Module verkauft. Dieser Fachbetrieb wird gerne beim Ausfüllen des Anmeldeformulars behilflich sein, kann es aber nicht stellvertretend einreichen. Bei einer Erweiterung einer Anlage ist die Nennleistung der neuen Module anzugeben.

Die Anmeldung erfolgt immer für eine Anlage an einem Standort. Werden von einem Betreiber mehrere Photovoltaik Anlagen an unterschiedlichen Orten genutzt, muss er jede Anlage separat anmelden. Ist die Photovoltaik Anlage angemeldet, erhält der Betreiber von der Bundesnetzagentur eine schriftliche Bestätigung, auf der neben der Registrierungsnummer auch vermerkt ist, dass der örtliche Netzbetreiber eine Einspeisevergütung bezahlen muss.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag über Genehmigungen für Photovoltaikanlagen.

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