Veröffentlicht am Feb 6, 2023

Die Kürzung der Einspeisevergütung (Degression)

Die Einspeisevergütung für neu zu bauende Photovoltaik Anlagen wird von Monat zu Monat abgesenkt. Mit der letzten EEG Novelle, die 2021 in Kraft getreten ist, wurden vom Gesetzgeber einige Änderungen an dieser monatlichen Degression vorgenommen. Welche das sind und wie sich die Einspeisevergütung zukünftig entwickeln wird, zeigt der nachfolgende Bericht.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.Solaranlagen-Portal.com verfasst.
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Degression der Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen 2021

Wenn sich die Einspeisevergütung monatlich verringert heißt das nicht, dass Photovoltaikanlagen für ihren eingespeisten Strom von Monat zu Monat weniger Geld bekommen. Eine Photovoltaik Anlage bekommt für 20 volle Kalenderjahre (plus die Restmonate im Jahr der Inbetriebnahme) ein und dieselbe Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom. Der Vergütungssatz ist auf diese Laufzeit festgeschrieben. Hier finden Sie eine Übersicht, wie hoch die Einspeisevergütung angesichts dieser Degression im aktuellen Quartal ausfällt.

Die Degression verringert den Vergütungssatz, den eine neu zu bauende Anlage für ihre Laufzeit von 20 Jahren bekommen wird. Praktisch heißt das, dass eine Photovoltaikanlage, die z.B. im August 2015 in Betrieb genommen wurde, dauerhaft eine um 0,25% höhere Einspeisevergütung pro Kilowattstunde gewährt bekommt für die nächsten 20 Jahre als eine Anlage, die einen Monat später im September 2015 in Betrieb ging - weil sich der Vergütungssatz von August auf September 2015 um 0,25% verringerte.

Was die Thematik im Ganzen noch etwas verkompliziert ist die Tatsache, dass der Prozentsatz, um den sich die Einspeisevergütung von Monat zu Monat verringert (0,25% im Beispiel), nicht festgeschrieben ist. Die Höhe dieses Degressionssatzes wird quartalsweise angepasst. Jeweils zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli und 01. Oktober eines Jahres. In der Fachsprache wird diese Handhabung als der "atmende Deckel" bezeichnet.

So berechnet sich die Degression aktuell

Mit der letzten Änderung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) zum 01. Januar 2021 wurde für die weitere Degression der Photovoltaik Einspeisevergütung folgendes beschlossen:

  • der normal anzunehmende Wert für die monatliche Verringerung beträgt seit Februar 2021 0,4% (Basisdegression - bis dahin 0,5%)
  • dieser Wert gilt zunächst fest für die drei Monate eines Quartals und wird zu Beginn eines neuen Quartals angepasst
  • die Anpassung des Basiswerts von 0,4% Degression wird davon abhängig gemacht, wieviel Photovoltaik Leistung insgesamt in Deutschland neu installiert wurde in den zurückliegenden 12 Monaten vor dem jeweiligen Quartal (mit einem zusätzlichen Monat Versatz für die Berechnung)
  • wurden in den 12 Monaten zuvor insgesamt zwischen 2.5 Megawatt Photovoltaik Leistung hinzugebaut bleibt die Höhe der Kürzung auch im neuen Quartal bei 0,5% pro Monat
  • wurde mehr Photovoltaik Leistung gebaut wird der Wert von 0,4% schrittweise erhöht auf bis zu 2,5% pro Monat
  • wurde weniger Photovoltaik Leistung als 2.500 Megawatt in 12 Monaten hinzugebaut wird im kommenden Quartal weniger stark gekürzt, gar nicht gekürzt oder die Einspeisevergütung sogar erhöht

Einen Eindruck, wie sich Degression im Abhängigkeit vom Photovoltaik Zubau in Deutschland entwickeln wird, gibt die nachfolgende Tabelle:

PV Zubau überschreitet Korridor umAnpassung Degression: Senkung Einspeisevergütung um
bis zu 1.000 Megawatt1,00 Prozent
mehr als 1.000 Megawatt1,40 Prozent
mehr als 2.000 Megawatt1,80 Prozent
mehr als 3.000 Megawatt2,20 Prozent
mehr als 4.000 Megawatt2,50 Prozent
Zubau unterschreitet 2.100 Megawatt umAnpassung Degression: Erhöhte Einspeisevergütung um
bis zu 200 MegawattKein Effekt
mehr als 200 MegawattEinspeisevergütung einmalig +1 Prozent
mehr als 600 MegawattEinspeisevergütung einmalig +2 Prozent
mehr als 1.000 MegawattEinspeisevergütung einmalig +3 Prozent

Archiv: Degression für die vergangene Quartale

Wie beschrieben wird für die Anpassung der Degression auf die vorangegangenen zwölf Monate vor einem Quartal geschaut (mit einem Monat Versatz). Als Beispiel bestimmt sich die Degression für das 1. Quartal 2017 (Januar bis März 2017) aus dem Photovoltaik Zubau der Monate Dezember 2014 bis November 2016.

MonatPhotovoltaik Zubau in Deutschland (Megawatt)Summe der vergangenen 12 Monatevoraussichtliche Degression für das folgende Quartal
Sept. 2013293,317
Okt. 2013222,816
Nov. 2013218,192
Dez. 2013165,669
Jan. 2014192,974
Feb. 2014110,341
Mär. 2014155,712
Apr. 2014162,773
Mai 2014203,669
Jun. 2014188,156
Jul. 2014342,307
Aug. 2014140,0022.395,9280,25% (4. Quartal 2014)
Sept. 2014109,798
Okt. 201475,406
Nov. 2014105,8821.952,8070,25% (1. Quartal 2015)
Dez. 2014107,150
Jan. 2015120,689
Feb. 201597,2821.810,5340,25% (2. Quartal 2015)
Mär. 201598,038
Apr. 201592,125
Mai 2015101,3481.580,5050,25% (3. Quartal 2015)
Jun. 201594,149
Jul. 2015164,928
Aug. 2015263,6251.436,6870,00% (4. Quartal 2015)
Sept. 2015129,755
Okt. 201580,072
Nov. 201569,7471.418,9080,00% (1. Quartal 2016)
Dez. 2015143,545
Jan. 201681,752
Feb. 201650,4611.369,5450,00% (2. Quartal 2016)
Mär. 201677,847
Apr. 201682,772
Mai 201699,9721.338,6250,00% (3. Quartal 2016)
Jun. 2016119,095
Jul. 201680,047
Aug. 201687,9241.102,9890,00% (4. Quartal 2016)
Sept. 2016110,877
Okt. 2016108,691
Nov. 2016184,039
Dez. 2016441,021
**Wie wirtschaftlich die Investition in eine Photovoltaik Anlage unter diesen Rahmenbedin­gungen ist, ermittelt unser [Photovoltaik Rechner](https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik-rechner). Er berücksichtigt bereits sämtliche neuen Bestimmungen zur Degression der Einspeisevergütung.**
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