Das EEG 2021 für Betreiber von Photovoltaikanlagen
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Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 im Überblick
Inhalt:
- Das EEG 2021 im Überblick
- Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
- Was geschieht mit Post-EEG-Anlagen?
- EEG-Umlage
- EEG-Umlage auf Eigenverbrauch
- Smart Metering und Einspeisemanagement für Kleinanlagen?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist in seiner ersten Fassung im Jahr 2000 in Kraft getreten und der Nachfolger des Stromeinspeisungsgesetzes aus dem Jahre 1990. Das Stromeinspeisegesetz verpflichtete Energieversorger erstmals, Strom aus erneuerbaren Energien aufzunehmen und zu vergüten. Das EEG baute auf dieser Grundlage auf und schuf eine Kulisse aus Rechten und Pflichten rund um die erneuerbaren Energien, darunter Solarenergie, Windkraft, Biomasse, Geothermie, Wasserkraft und Kraft-Wärme-Kopplung.
In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Effekte des EEG auf Betreiber von Photovoltaikanlagen in der novellierten Fassung, die ab Januar 2021 gültig ist.
Bis 2020 gab es einen "Deckel" auf der Förderung von Photovoltaikanlagen durch die Einspeisevergütung. Dieser lag bei einer installierten Maximalleistung von 52 Gigawatt. Ab dem Erreichen dieses Punktes hätte es keine weitere Förderung für neue Solarstromanlagen gegeben.
Der Gesetzgeber hat diesen Deckel inzwischen entfernt und stattdessen genaue Ausbaupfade festgelegt. Bis 2030 sollen die Erneuerbaren demnach 65 Prozent des deutschen Strombedarfes decken. Bis dahin sollen 100 Gigawatt Photovoltaikleistung zusätzlich an das Netz angeschlossen werden. Bis 2050 sollen die Erneuerbaren dann einen Anteil von 80 Prozent des benötigten Stromes sicherstellen. Als jährliche Zielvorstellung ist im EEG 2021 deswegen das Zubauziel von 2.500 Megawatt festgeschrieben.
Die Einspeisevergütung fördert umweltfreundliche Stromerzeugung
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Element der Förderung von Solarstromanlagen durch das EEG 2021. Der Netzbetreiber zahlt dem Betreiber einer Photovoltaikanlagen für jede Kilowattstunde Solarstrom, die von der Anlage in das öffentliche Netz eingespeist wird, einen festen Betrag. Wie hoch die Einspeisevergütung ausfällt, hängt davon ab, wann die Anlage in Betrieb genommen worden ist. Dieser Betrag wird dann für die Laufzeit von zwanzig Jahren festgesetzt.
Einspeisevergütung im Februar 2021
Im Januar 2021 liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 8,04 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen mit einer Leistung weniger als 10 kWp.
Für Anlagen mit bis zu 40 kWp liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 7,81 Cent pro kWh.
Ist die Anlage größer als 40 kWp, erhalten Sie 6,13 Cent pro kWh.
Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 EEG 2021 in Cent/kWh
Inbetriebnahme |
Bis 10 kWp |
Bis 40 kWp |
Bis 100 kWp |
01. Januar 2021 |
8,16 |
7,93 |
6,22 |
01. Februar 2021 |
8,04 |
7,81 |
6,13 |
01. März 2021 |
7,92 |
7,70 |
6,04 |
01. April 2021 |
7,81 |
7,59 |
5,95 |
Alle weiteren Details zur Einspeisevergütung und ihrer zeitlichen Entwicklung finden Sie in unserem Artikel zur Einspeisevergütung.
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Post-EEG-Anlagen im EEG 2021: Was geschieht, wenn die Einspeisevergütung nach 20 Jahren ausläuft?
Nach Ablauf von zwanzig Jahren gilt eine Photovoltaikanlage als "ausgeförderte" Post-EEG-Anlage. Das bedeutet aber nicht, dass die Solaranlage vom Netz gehen muss; die Abnahme des Stroms durch den Netzbetreiber ist weiterhin garantiert. Die Anlage kann weiterlaufen, erhält allerdings auch keine Einspeisevergütung mehr. Bis zum aktuellen EEG 2021 war man mit einer Post-EEG-Anlage gezwungen, den Strom per Direktvermarktung zu verkaufen, was insbesondere bei den üblichen Kleinanlagen im Privatbereich kaum rentabel ist und/oder verstärkt auf Eigenverbrauch zu setzen. Mehr zur Rentabilität lesen Sie in unserem Artikel "Lohnt sich eine PV-Anlage?".
Mit dem EEG 2021 ist allerdings eine weitere Option für Anlagen mit einer Leistung von unter 100 kWp entstanden, die ab 2021 als ausgefördert gelten: die Vergütung nach Marktwert. Hier erhält der Anlagenbetreiber bis 2027 statt der Einspeisevergütung den sogenannten Marktwert des Solarstroms abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der "Jahresmarktwert Solar" betrug im Dezember 2020 4,811Cent/kWh, abzüglich der Vermarktungspauschale von 0,4 Cent/kWh. Trotz dieser Möglichkeit ist allerdings der stärkere Fokus auf den Eigenverbrauch aus wirtschaftlicher Perspektive anzuraten. Den Jahresmarktwert Solar finden Sie auf der Webseite Netztransparenz.de, die von den Übergangsnetzbetreibern betrieben wird.
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Wie entwickelt sich die Einspeisevergütung? Der Degressionsmechanismus im Detail
Die Einspeisevergütung ändert sich nach Paragraph 49 EEG 2021 monatlich in Abhängigkeit von der Solarstromleistung, die in bestimmten Zeiträumen ans Netz geht. So soll die Einspeisevergütung eine Steuerungswirkung auf die Geschwindigkeit des Ausbaus erzielen. Im EEG 2021 wurde der gewünschte Zubau von 1.900 auf 2.500 Megawatt erhöht.
Im Zentrum des Anpassungsmechanismus steht die Basisdegression. Sie liegt laut EEG 2021 ab Februar 2021 bei 0,4 Prozent. Das bedeutet, dass die Einspeisevergütung monatlich um 0,4 Prozent sinkt, wenn der Zubaukorridor eingehalten wird.
Die zuständige Bundesnetzagentur rechnet quartalsweise die aktuellen Zubauzahlen hoch. Ist der Zubau höher als angedacht, erhöht sich die Degression. Liegt er unter dem Plan, sinkt sie weniger stark ab um einen stärkeren Investitionsanreiz zu schaffen.
Der neue Zubaukorridor ab Februar 2021
Zubau überschreitet Korridor um |
Senkung der Einspeisevergütung um |
bis zu 1.000 Megawatt |
1,00 Prozent |
mehr als 1.000 Megawatt |
1,40 Prozent |
mehr als 2.000 Megawatt |
1,80 Prozent |
mehr als 3.000 Megawatt |
2,20 Prozent |
mehr als 4.000 Megawatt |
2,50 Prozent |
Zubau unterschreitet 2.100 Megawatt um | Erhöhte Einspeisevergütung um |
bis zu 200 Megawatt | Kein Effekt |
mehr als 200 Megawatt | Einspeisevergütung einmalig +1 Prozent |
mehr als 600 Megawatt | Einspeisevergütung einmalig +2 Prozent |
mehr als 1.000 Megawatt | Einspeisevergütung einmalig +3 Prozent |
Zur Einschätzung: Zubau an Photovoltaikleistung 2020
Quelle: Bundesnetzagentur, Daten bislang nur bis November 2020 veröffentlicht. Insgesamt betrug der Zubau somit 4.400.422 Kilowatt Peak (4.400,422 Megawatt).
Die aktuellen Zubauzahlen und Förderkonditionen können Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur einsehen.
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Die EEG-Umlage finanziert die Kosten der Energiewende
Was ist die EEG-Umlage? Die EEG-Umlage ist ein weiteres Instrument des EEG 2021 zur Steuerung der Energiewende. Die EEG-Umlage verteilt die Kosten der Erneuerbaren auf viele Schultern und finanziert die Einspeisevergütung mit. Die Netzbetreiber kaufen dem Solaranlagenbetreiber den Solarstrom zum gültigen Satz der Einspeisevergütung ab und verkaufen ihn dann weiter auf dem Strommarkt. Die dortigen Preise decken jedoch die gezahlte Vergütung nicht ab. Die EEG-Umlage füllt diesen Differenzbetrag. Ebenso wie die Einspeisevergütung ist sie variabel gestaltet und hängt einerseits vom Photovoltaikzubau und den Strompreisen an der Strombörse ab. Die EEG-Umlage ist Bestandteil des Haushaltsstrompreises und wird über diesen mitbezahlt.
Wie hoch ist die EEG-Umlage und wer zahlt sie? 2021 liegt die EEG-Umlage bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Sie gilt für jeden End- bzw. Letztnutzer von Strom. Für besonders energieintensive Betriebe ab einem Verbrauch von 1 Gigawattstunden pro Jahr gibt es Ausnahmen. Deren Anteil wird auf die verbleibenden Zahler aufgeschlagen.
Entwicklung der EEG-Umlage und Haushaltsstrompreise von 1998 bis 2020
Das vollständige Dokument mit tiefergehenden Daten finden Sie auf den Seiten des BDEW hier.
Für selbst verbrauchten Solarstrom gibt es jedoch einige Sonderregelungen. Sie führen dazu, dass keine EEG-Umlage oder nur ein reduzierter Betrag zu zahlen ist.
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EEG-Umlage auf Eigenverbrauch nach EEG 2021
Die EEG-Umlage ist prinzipiell auch auf selbst verbrauchten Strom aus der eigenen Solaranlage zu zahlen. Hier gab es in den letzten Jahren viel Bewegung im EEG und es gibt einige Ausnahmen. Hat eine PV-Anlage eine Leistung von unter 30 Kilowatt Peak und/oder verbrauchen Sie weniger als 30.000 kWh im Jahr selbst, so ist dieser Strom von der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch befreit. Das gilt somit auch für sogenannte Mini-PV-Anlagen ("Balkonkraftwerk").
Liegen Leistung und Verbrauch über diesen Grenzen, so ist die EEG-Umlage mit einem reduzierten Satz zu zahlen - 2021 zu 40 Prozent.
Jahr |
EEG-Umlage in Cent/kWh |
Reduzierte EEG-Umlage in % |
EEG-Umlage auf Eigenverbrauch in Cent/kWh |
2015 |
6,17 |
30 % |
1,85 |
2016 |
6,35 |
35 % |
2,22 |
2017 |
6,88 |
40 % |
2,75 |
2020 |
6,76 |
40 % |
2,70 |
2021 |
6,5 |
40 % |
2,60 |
Zusammenfassung zur EEG-Umlage
- Der Endverbraucher zahlt 100% der EEG-Umlage auf jede Kilowattstunde Strom. 2021 sind dies 6,5 Cent/KWh.
- Wer Strom aus seiner eigenen Anlage mit einer Leistung unter 30 kWp verbraucht, zahlt keine EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch
- Wer eine Anlage größer 30kWp hat, zahlt 40 Prozent der EEG-Umlage
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Einspeisemanagement & Smart Meter für Kleinanlagen?
Grundsätzlich müssen Photovoltaikanlagen nach Paragraph 9 EEG2012 zur Teilnahme am Einspeisemanagement fähig sein. Das bedeutet, dass eine Solaranlage vom Netzbetreiber per Fernsteuerung regelbar ist und dass die derzeitige Ist-Einspeisung aus der Ferne abrufbar ist. Das soll unter anderem verhindern, dass die Stromnetze zu bestimmten Zeiten überlastet werden. Eine solche Fernsteuerung ist jedoch recht teuer. Bei den Kosten haushaltsüblicher PV-Anlagen wäre es so kaum möglich, eine positive Rendite zu erzielen. Deshalb gibt es Erneuerbare-Energien-Gesetz Ausnahmeregelungen.
Der Sachverhalt im Hinblick auf intelligente Messsysteme ("Smart Meter") in Photovoltaikanlagen ist auch nach Inkrafttreten des EEG 2021 unklar. Eine Einbaupflicht für Smart Meter gibt es derzeit ab einer Anlagenleistung von 7kWp. Im Juni 2021 wird dieser Passus des EEG 2021 erneut durch den Gesetzgeber verhandelt.
Es gibt allerdings einen alternativen Pfad: die Wirkleistungsbegrenzung. Sie beschränkt die Einspeiseleistung einer Photovoltaikanlage auf siebzig Prozent der Maximalleistung einer Anlage (deswegen ist die Wirkleistungsbegrenzung auch als "70 Prozent-Regel" bekannt). Gemessen wird am Netzanschlusspunkt, was im Hinblick auf den Eigenverbrauch noch von Bedeutung sein wird.
Die Effekte einer Wirkleistungsbegrenzung sind allerdings nicht so dramatisch wie es aufgrund der scheinbar fehlenden 30 Prozent Einspeiseleistung angenommen wird. Die Maximalleistung einer Photovoltaikanlage wird in unseren Breiten eher selten erreicht, so dass die Schwelle selten erreicht wird. Eine Solaranlage mit Südausrichtung ist etwas stärker betroffen als bei einer eher östlich oder westlichen Ausrichtung. Die Verluste bewegen sich insgesamt in einem Bereich von 3-5 Prozent.
Kontern lässt sich diese Regelung generell durch einen möglichst hohen Eigenverbrauch im Allgemeinen und durch den Einsatz von Energiemanagern im Speziellen. Letztere können mit der Zeit vorhersehen, wann die 70-Prozent-Schwelle erreicht wird und versuchen durch die Hinzuschaltung oder zeitliche Steuerung von Verbrauchen unter diesem Wert zu bleiben, so dass kein Strom verschwendet wird. Zum Beispiel können bestimmte Abnehmer erst zum Zeitpunkt der maximalen Anlagenleistung angeschaltet werden - Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wallboxen oder Wärmepumpen beispielsweise. Zusätzlich kann der Energiemanager entscheiden, die Aufladung eines Solarspeichers zu eher sonnenschwachen Stunden zu unterlassen und diesen erst bei hoher Sonneneinstrahlung vorzunehmen.
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Kombination von Nachtspeicherheizung und Solaranlage
Ja, das kann eine sinnvolle Kombination sein - besonders, wenn Sie bei der Elektroheizung bleiben wollen. Sie benötigen auf jeden Fall einen Solarstromspeicher - da Sie den Strom dann tagsüber erzeugen, wenn die Nachtspeicherheizung gerade nicht vorheizt. Generell ist der Eigenverbrauch - dank sinkender Einspeisevergütung - stark in den Fokus gerückt. Da Solarstromspeicher auch aktuell noch von der KfW gefördert werden, würde ich da auf jeden Fall einmal ein Angebot anfragen.
Sie können sich das hier einmal kalkulieren (da ich keine Angaben zur verfügbaren Dachfläche habe): https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/kosten
Einphasiger oder dreiphasiger Wechselrichter? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Was passt du meiner Anlage?
Es ist nur eine maximale Schieflast von 4,6kW zu gewährleisten.
Wo die PV-Anlage angschlossen ist, ist "relativ egal", da, wie bereits richtig erwähnt die Zähler saldieren.
Auf den gemessenen Eigenverbrauch hat dies keine Auswirkung.
Kann ich zwei Strings mit verschiedener Anzahl von Modulen und unterschiedlicher Dachausrichtung an einen Wechselrichter anschließen?
Wenn Sie einen Wechselrichter mit zwei MPP-Trackern haben, ist das kein Problem.
Der Maximum Power Point (MPP) eines Solarmoduls beziehungsweise eines Strings ist der Punkt der Strom-Spannungs-Kennlinie, an dem das Solarmodul die höchste Leistung erbringt. Der MPP-Tracker hat nun die Aufgabe, den Maximum Power Point zu ermitteln, da dieser von der Sonneneinstrahlung, der Temperatur und individuellen Moduleigenschaften abhängig ist und sich somit ständig ändert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen, sonst melden Sie sich einfach.
Photovoltaik Freiflächenanlage: Kosten, Förderung und Rentabilität?
Es werden mehr Daten Benötigt, daß ist das erste. Denn es steht zum Beispiel die Frage im Raum ob das Erdreich welches grad aufgefüllt wird auch verdichtet wird. Und wie sehr es verdichtet wird. Und nun zur Puntuellen Beantwortung Ihrer Fragen.
1) Die Investitionskosten für solch eine Anlage müssen vorab (nach Inaugenscheinnahme des Geländes sowie Geologisches Gutachten (z.B) erst Berechnet werden wenn mehr Details vorliegen würden.
2) Fördermittel gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in dem Maße das es sich, so gesehen um Geldtauscherei handelt.
3) Die Rentabilität einer Anlage von dieser Größe steht ausser Frage. Denn die Energiepreise werden nicht sinken von Jahr zu Jahr sondern eher wird das Gegenteil der Fall sein. Unter Bezugnahme auf das Vorgenannte ergibt sich auch keine Haltbare Aussage über die Dauer der Amortisierung der Anlage.
Nun konnte ich Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen, stelle es Ihnen jedoch anheim mich zu Kontaktieren. Denn die Thematik einer solchen Anlage ist komplexer als das es sich darstellt. Eine reine Angabe der Verfügbaren Fläche ist Dahingehend nicht wirklich Ausreichend.
Viele Grüße
Holger Gerhardt
Neuer Zählerschrank bei Installation einer Photovoltaikanlage?
Es muss nicht generell ein neuer Zählerschrank installiert werden.
Nur wenn der vorhandene Zählerschrank nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht, oder wenn keine neue Messeinrichtung (z.Bsp. digitaler Stromzähler) mehr eingebaut werden kann, weil eine fachgerechte Nachrüstung (z.Bsp. Zählertafel) nicht mehr möglich ist.
Genaue Auskunft kann man beim zuständigen Netzbetreiber erfragen.
Smart Grid ready Funktion: Was bedeutet das?
Smart Grid-Geräte eröffnen interessante Vernetzungsmöglichkeiten. Beispielsweise können Smart Grid-fähige Wärmepumpen über eine Schnittstelle auf einen Überschuss an Solarstrom reagieren. Stromnetzbetreiber können über die integrierte Smart Grid-Schnittstelle den Stromspeicher direkt ansteuern und die Stromnetze stabilisieren und entlasten. Mit einem solchen Schwärmenetz können Erzeugung und Verbrauch noch weiter entkoppelt werden: Überschüsse, die im Sommer erzeugt werden, können im Winter genutzt werden. Dazu finden Sie auch Infos hier: https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/stromspeicher
Lohnt sich eine PV-Anlage bei Ost-West-Ausrichtung des Hauses?
Hallo,
kann ich nur empfehlen. Wir erhöhen damit die Sonnenstunden für die PV-Anlage und können
damit den Eigenverbrauch, über den sich die PV-Anlage zuerst rechnet optimieren. Gleichzeitig
können wir mit der 70% Regel zusätzliche Kosten für einen Rundsteuerempfänger sparen.
Deshalb Ost-West.
Gruß
G.Hausmann
PV-Anlage selber installieren
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine PV-Anlage selbst zu montieren. Vorrausetzung ist neben dem handwerklichen Geschick und keine Angst vor Höhe auch eine Absicherung durch ein Gerüst, welches auch die Arbeit erleichtert. Trotzdem sollte ein Fachmann Sie unterstützen bei den einzelnen Arbeitsschritte, somit ist eine sichere Montage gewährleistet und Montagefehler ausgeschlossen. Für den Stranganschluß wird spezielles Montagewerkzeug benötigt um die Steckverbinder sicher zu vercrimpen. Unsere Fachpartner können Sie bei der Montage unterstützen.
Die wechselstromseitige Einbindung der PV-Anlage muß durch einen Elektromeister erfolgen, er kümmert sich auch um die Anmeldung beim Netzbetreiber, ebenso bei der Abnahme durch den Netzbetreiber.
Eine Anlage ohne Anmeldung zu betreiben würde ich nicht empfehlen. Wollen Sie keinen Überschußstrom einspeisen muß zumindest ein neuer Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden.
Bedenken Sie dabei, das der Überschußstrom dann kostenlos ins Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Das wird durchaus auch bei einer kleineren Anlage passieren.
Es gibt aber durchaus die Möglichkeit eine PV-Anlage ohne oder teilweise ohne Finanzamt zu betreiben. Hier können wir Ihnen beim Kauf einer Anlage weiterhelfen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit sonnigen Grüßen.
snertec
Muss ich meinen selbst erzeugten und verbrauchten Strom versteuern?
Hallo,
Eigenverbrauch ermitteln und mit dem Stromtarif der aktuellen Stromrechnung multiplizieren.
Aus diesem Betrag den Anteil der MwSt ermitteln und bei der Umsatzsteuererklärung anzeigen.
Den Netto-Betrag aus dem
Eigenverbrauch als Einnahme der PV-Anlage bei der Gewinn-Verlustrechnung einbeziehen
und den Gewinn aus der PV-Anlage bei der Einkommensteuererklärung angeben.
das nur als grobe Aussage, genaues sagt der Steuerberater oder das Finanzamt.
Alle Angaben nach besten Wissen, ohne Gewähr.
Hoher Stromverbrauch trotz PV und Einspeisung: Wo liegt die Ursache?
Ich vermute mal, dass Sie schlicht und ergreifend große Stromverbraucher haben. Da müssen Sie schon auf die Suche gehen. Was ist anders als in der früheren Wohnung? Zusätzliche Geräte? Gefriertruhe? Computer im Dauerlauf?
Wie wird das Haus denn eigentlich beheizt (Wärmepumpe mit el. Heizstab?) und wie wird warmes Wasser erzeugt?