Veröffentlicht am Feb. 6, 2023

Wo und wie Sie für eine Wallbox Förderung erhalten

Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Ihr Erfolg hängt jedoch stark davon ab, dass genug Ladepunkte an den richtigen Stellen vorhanden sind. So tanken E-Auto-Besitzer ihre Fahrzeuge bevorzugt bei sich zuhause oder an ihrem Arbeitsplatz. Um dort den Ausbau von Ladestationen voranzutreiben, vergibt der Staat seit 2020 über die KfW eine Wallbox-Förderung. So konnten sich private Hausbesitzer mithilfe des Programms KfW 440 eine Wallbox im Wohngebäude bezuschussen lassen. Dieses erfreute sich allerdings so großer Beliebtheit, dass die Mittel trotz Aufstockung nach weniger als einem Jahr aufgebraucht waren. In anderen Bereichen fördert die KfW Wallboxen jedoch weiterhin. Außerdem gibt es alternative Möglichkeiten, auch ohne die KfW-Förderung einen Wallbox-Zuschuss zu erhalten.
Ariane Müller
Dieser Artikel wurde von
Ariane Müller für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
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Wallbox-Förderung 2022

  • Das Programm KfW 440 zur Wallbox-Förderung für Privatleute ist ausgelaufen.
  • Unternehmen erhalten über KfW 441 einen Zuschuss zur Wallbox.
  • Kommunen können sich Wallboxen via KfW 439 fördern lassen.
  • Alternativ gibt es für Ladestation und Elektroauto Förderung von Bundesländern, Kommunen oder Energieversorgern.

Inhalt

Wie KfW 440 einen Wallbox-Boom auslöste

Im November 2020 ging das KfW-Programm 440 an den Start, mit dem die Bundesregierung Eigenheimbesitzer, Mieter und Vermieter bei der Anschaffung von Wallboxen unterstützte. Dies löste einen unerwarteten Ansturm aus, sodass die dafür vorgesehenen 500 Millionen Euro innerhalb von nicht einmal einem Dreivierteljahr vergriffen waren. Wegen der weiterhin hohen Nachfrage stockte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Fördertopf um weitere 300 Millionen auf. Doch auch diese fanden schnell Abnehmer. Am 27.10.2021 kam es daher zum Vergabestopp.

Ob die Förderung von Wallboxen privater Hausbesitzer fortgesetzt wird, muss nun die neue Bundesregierung entscheiden. Bis dahin erhalten nur diejenigen noch über KfW 440 einen Wallbox-Zuschuss, die ihren Antrag vor dem 27.10.2021 gestellt haben. Wurde Ihr Antrag also bereits bewilligt, sind die 900 Euro je Ladepunkt für Sie reserviert. Nun müssen Sie nur noch innerhalb der Einreichungsfrist – beträgt 12 Monate; das genaue Datum finden Sie auf Ihrer Antragsbestätigung – die Installation der Wallbox vornehmen und der KfW die entsprechenden Nachweise zukommen lassen. Findet diese keine Beanstandungen, zahlt sie Ihnen den Förderbetrag in ungefähr 8-9 Wochen aus.

Wer 2022 über die KfW eine Wallbox-Förderung erhält

Während Eigenheimbesitzer, die nicht von KfW 440 profitieren konnten, derzeit nur auf eine Neuauflage hoffen können, haben sowohl Unternehmen als auch Kommunen immer noch die Möglichkeit, sich über die KfW Wallboxen bezuschussen zu lassen.

KfW 439 für Kommunen

Wie bei der Wallbox-Förderung für Wohngebäude gibt es auch bei KfW 439 pro Ladepunkt einen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 900 Euro. Eine Wallbox kann als Ladestation über einen oder mehrere Ladepunkte verfügen. Kommunen erhalten im Programm 439 den KfW-Zuschuss zur Wallbox allerdings erst ab mindestens 10 Ladepunkten. Zur Erfüllung dieser Voraussetzung können sich auch mehrere Kommunen zusammenschließen.

Des Weiteren dürfen die Gesamtkosten je Antrag 12.857,14 Euro nicht unterschreiten. Da mit eingerechnet sind:

  • der Kaufpreis der Wallbox,
  • ein Energiemanagementsystem zu deren Steuerung,
  • ihr Netzanschluss,
  • Batteriespeichersysteme,
  • Installationsarbeiten (z. B. Grabungen),
  • technische und bauliche Maßnahmen am Netzanschlusspunkt und Gebäude,
  • die Modernisierung der Gebäudeelektronik
  • sowie die Telekommunikationsanbindung der Wallbox.

Weitere Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die Leistung je Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.
  • Ein Energiemanagementsystem muss vorhanden sein, um die Wallbox intelligent steuerbar zu machen. Dadurch ist sie in der Lage, mit anderen Komponenten im Stromnetz zu kommunizieren, und kann beispielsweise ihre Ladeleistung begrenzen oder zeitlich verschieben.
  • Die Wallbox darf ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieser kann aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage stammen bzw. als Ökostrom von einem Energieversorger bezogen werden. Lesen Sie hier mehr zum Thema "Wallbox mit Photovoltaik kombinieren".
  • Einrichtung und Anschluss der Wallbox müssen von einem im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers gelisteten Fachunternehmen durchgeführt werden (siehe § 13 Nieder­spannungs­anschluss­verordnung). Lediglich Nebenarbeiten wie das Verlegen von Kabeln darf die Kommune selbst erledigen.
  • Die Wallbox darf nicht öffentlich zugänglich sein. Sollte sie es doch sein, muss ein Sicherungssystem wie eine Schlüsselkarte oder ein NFC-Chip den sie benutzenden Personenkreis eingrenzen.
  • Genutzt werden darf die Wallbox nur von Angestellten einer Kommune, eines Landkreises, eines rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebs dieser oder eines kommunalen Zweckverbands.
  • Sie kann zum Aufladen von Elektroautos bei kommunal wie auch privat genutzten Fahrzeuge verwendet werden. Diese dürfen allerdings nur für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts eingesetzt werden.
  • Auch darf der Ladevorgang den Beschäftigten nicht in Rechnung gestellt werden.
  • Nach Auszahlung der Förderung muss die Wallbox mindestens 6 Jahre gemäß dieser Bestimmungen genutzt werden und darf in dieser Zeit auch nicht veräußert werden. Ansonsten kann die KfW den Zuschuss zurückfordern.
Wallbox-Förderung für Kommunen und Unternehmen

Kommunen und Unternehmen bekommen über die KfW Wallboxen gefördert, mit denen sie ihre eigenen Fahrzeuge und die ihrer Angestellten laden können. | Foto: © Kara / Adobe Stock

KfW 441 für Unternehmen

Die KfW-Förderung für Wallboxen von Unternehmen, Einzelunternehmern, freiberuflich Tätigen, kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützigen Organisationen gestaltet sich größtenteils ähnlich. Auch bei KfW 441 beträgt der Zuschuss je Ladepunkt 70 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 900 Euro. Voraussetzung ist dabei, dass dessen Gesamtkosten mindestens 1.285,71 Euro betragen. Im Gegensatz zum kommunalen Förderprogramm gibt es die staatliche Unterstützung bereits ab einem Ladepunkt, nicht erst ab zehn. Pro Standort können bis zu 45.000 Euro beantragt werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Auch die Regelungen zur Maximalladeleistung von 22 kW, intelligenten Steuerung, Nutzung von 100 Prozent erneuerbarem Strom und Einrichtung der Wallbox durch einen Fachbetrieb gelten bei KfW 441. Ebenso ist festgelegt, dass die Wallbox zugangsbeschränkt zu sein hat; also nur Mitarbeiter des Unternehmens dort Firmenfahrzeuge und Privatwagen laden dürfen. Zu diesem Zweck muss die Wallbox mindestens 6 Jahre genutzt werden. Bei einer vorzeitigen Veräußerung droht eine Rückzahlung des Zuschusses an die KfW.

So beantragen Sie die KfW-Wallbox-Förderung

Ob Sie sich nun als Kommune oder als Unternehmen die Anschaffung einer Wallbox bezuschussen lassen wollen, der erste Schritt ist in jedem Fall die Antragsstellung bei der KfW. Diese muss noch vor Kauf der Wallbox oder Beauftragung eines Fachunternehmens erfolgen.

Kommunen füllen für KfW 439 das online verfügbare Antragsformular aus und senden es entweder per Post oder per E-Mail an die KfW. Verläuft dessen Prüfung positiv, reserviert die KfW den Zuschuss für 12 Monate. Innerhalb dieser Zeit müssen die Wallboxen errichtet und in Betrieb genommen werden. Anschließend muss die Kommune diese unter www.obelis.now-gmbh.de, der Online-Plattform der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, melden und bei der KfW mit einem Verwendungsnachweis die Auszahlung beantragen.

Unternehmen legen für KfW 441 einen Account im Zuschussportal an. Je nach Unternehmenstyp und Rechtsform sind dafür gewisse aktuelle Unterlagen einzureichen. Sobald die Antragsbestätigung eingegangen ist, kann die Wallbox errichtet werden. Deren Inbetriebnahme ist ebenfalls auf der Obelis-Plattform zu melden. Die Reporting-ID der Erfassung wird dann zusammen mit den Rechnungen an die KfW übermittelt, welche nach Überprüfung den Förderbetrag auszahlt.

Wichtig ist dabei in beiden Fällen, dass schon bei der Antragsstellung die Anzahl der Ladepunkte feststeht. Denn nur den dafür berechneten Zuschuss zahlt die KfW anschließend auch aus. Eine nachträgliche Aufstockung der Wallbox-Förderung ist nicht möglich. Auch kann deren Auszahlung erst erfolgen, wenn für alle beantragten Ladepunkte die Rechnungen vorliegen. Sollte die Einreichungsfrist aufgrund von Lieferschwierigkeiten oder Terminproblemen bei den ausführenden Unternehmen nicht eingehalten werden können, besteht die Möglichkeit, mit einer frei formulierten Erklärung zur Situation eine Fristverlängerung zu erwirken.

Wo sich Privatleute alternativ einen Wallbox-Zuschuss holen können

Hausbesitzer und Mieter kommen seit Auslaufen von KfW 440 nicht mehr in den Genuss der staatlichen Wallbox-Förderung. Der Bund ist jedoch nicht der Einzige, der den Ausbau der Elektromobilität vorantreiben möchte. So gibt es auch bei Bundesländern, Kommunen und regionalen Energieversorgern Programme zur Förderung von Wallboxen privater Hausbesitzer.

Für private Wallbox Zuschuss durch regionale Förderprogramme erhalten

Für eine Wallbox an der eigenen Garagenwand steht derzeit kein KfW-Programm mehr zur Verfügung. Dafür können Sie auf regionaler Ebene Zuschüsse erhalten. | Foto: © Mediaparts / Adobe Stock

Hier sind einige Beispiele der Wallbox-Förderung 2022 (Stand 14.02.2022):

  • In Baden-Württemberg erhalten Sie 500 Euro, wenn Sie die Wallbox mindestens drei Jahre lang mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage betreiben.
  • Auch in Sachsen wird eine Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom bezweckt. Aus diesem Grund subventioniert die Sächsische Aufbaubank (SAB) Ladestationen, wenn diese mit einem Stromspeicher kombiniert werden. Der Förderbetrag beläuft sich dabei auf bis zu 1.500 Euro.
  • Die Stadt Düsseldorf vergibt eine aufs Gebäudealter abgestimmte Wallbox-Förderung. So bekommen Eigentümer von Bestandsbauten 60 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet, maximal 2.000 Euro. Für Neubauten liegt der Zuschuss bei 50 Prozent, maximal 1.000 Euro.
  • Im hessischen Limburg an der Lahn werden Wallboxen mit 300 Euro gefördert.
  • Hildesheim unterstützt deren Anschaffung mit 500 Euro, sofern Sie für deren Betrieb für mindestens ein Jahr Ökostrom vom örtlichen Energieversorger beziehen.
  • Auch in Mainz bekommen Sie als Kunde/in der Stadtwerke einen Zuschuss zur Wallbox – in Höhe von bis zu 400 Euro.
  • Ein bestehender oder neu abgeschlossener Ökostromvertrag bei der Thüringer Energie AG (TEAG) bringt Ihnen eine Wallbox im Wert von 499 Euro ein bzw. diesen Wert als Bonus auf ein höherpreisiges Modell.
  • Die Energie Mark Brandenburg GmbH (EMB) vergibt für Wallboxen einen Mobilbonus von 200 Euro.
  • Bis zu 200 Euro erhalten auch Einwohner von Schwerin, wenn sie ihren Strom über die Stadtwerke beziehen. Deren Wallbox-Förderung besteht aus der Erstattung von 10 Prozent des Kaufpreises.

Dies ist nur ein Auszug aus dem Förderangebot im Bereich Wallbox. Sollten Ihre Kommune oder Ihr Energieversorger nicht mit dabei gewesen sein, erkundigen Sie sich dort doch einfach mal, ob diese nicht auch über ein entsprechendes Programm verfügen. Ist die Nachfrage ausreichend hoch, werden vielleicht auch neue aufgelegt.

Sich die Förderung der Wallbox rechtzeitig sichern

Auf der anderen Seite laufen jedoch auch immer wieder Programme aus. So war es beispielsweise mit den Wallbox-Förderungen von Bayern und Schleswig-Holstein der Fall. Oft liegt das, wie bei KfW 440, daran, dass die Fördermittel ausgeschöpft sind. Für KfW 441 wurden zunächst 350 Millionen bereitgestellt. Sollte hier die Nachfrage ähnlich hoch sein, droht auch bei diesem Programm bald ein Vergabestopp. Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, sich für Ihr Unternehmen eine Wallbox oder sogar mehrere anzuschaffen, sollten Sie möglichst bald einen Förderantrag stellen. Gleiches gilt für private Hausbesitzer, die anderweitig auf eine Wallbox-Förderung hoffen. Da für jedes Programm nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, sollten Sie das Angebot nutzen, solange es besteht.

FAQ

Wer erhält derzeit eine KfW-Förderung der Wallbox?
Bei der KfW gibt es 2022 einen Wallbox-Zuschuss für Kommunen (KfW 439) und Unternehmen (KfW 441). Das Programm KfW 440 für Wallboxen privater Hausbesitzer wurde am 27.10.2021 eingestellt.
Was ist bei der Beantragung der KfW-Förderung zu beachten?
Der Antrag für eine Wallbox-Förderung muss gestellt werden, bevor Sie die Ladestation kaufen oder Verträge zu deren Errichtung abschließen. Außerdem sollten Sie schon bei der Antragsstellung wissen, wie viele Ladepunkte Sie einrichten möchten. Eine spätere Aufstockung des Förderbetrags erfolgt nicht.
Wie hoch fällt der KfW-Zuschuss zur Wallbox aus?
Die KfW vergibt je Ladepunkt bis zu 900 Euro. Gefördert werden 70 Prozent der Gesamtkosten. Voraussetzung dabei ist, dass diese bei mindestens 1.285,71 Euro je Ladepunkt (Unternehmen) bzw. 12.857,14 Euro je 10 Ladepunkte (Kommunen) liegen.
Welche Kosten in Verbindung mit der Wallbox sind förderfähig?
Zu den förderfähigen Kosten zählen neben dem Anschaffungspreis für die Wallbox auch alle Ausgaben in Zusammenhang mit deren Installation und dem Anschluss ans Netz. Darunter können auch Erdarbeiten zum Verlegen von Kabeln und Maßnahmen zur Modernisierung der Gebäudeelektronik fallen. Des Weiteren erstreckt sich die KfW-Wallbox-Förderung auf Energiemanagementsysteme und Batteriespeicher.
Welche Voraussetzung sind für den Erhalt der KfW-Wallbox-Förderung einzuhalten?
Die KfW vergibt nur dann einen Wallbox-Zuschuss, wenn die Ladestation nicht öffentlich zugänglich ist, sondern nur von Beschäftigten der jeweiligen Kommune bzw. des jeweiligen Unternehmens genutzt werden kann. Des Weiteren bedarf es für die Förderung eines Energiemanagementsystems, das die Wallbox intelligent steuerbar macht. Auch müssen Sie nachweisen, dass Sie für den Betrieb nur Strom aus erneuerbaren Energien einsetzen werden. Außerdem gilt es zu beachten, dass der KfW-Zuschuss nur gezahlt wird, wenn ein eingetragenes Fachunternehmen die Wallbox einrichtet und anschließt.
Wo gibt es neben der KfW-Förderung noch Wallbox-Zuschüsse?
Nicht nur der Staat fördert den Ausbau der Ladeinfrastruktur, auch Bundesländer, Kommunen und lokale Energieversorger unterstützen die Anschaffung von Wallboxen. Wer welchen Zuschuss erhält, variiert dabei von Region zu Region. Ob es auch an Ihrem Wohnort ein entsprechendes Programm gibt, erfahren Sie meist auf den Internetseiten Ihres Bundeslandes, Ihrer Gemeinde oder Ihres Stromversorgers.
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