Abschreibung von Photovoltaikanlagen
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Grundlagen von Abschreibungen
Abschreibungen, auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt, drücken aus, wie die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage auf die Nutzungsdauer von 20 Jahren verteilt wird. Sie stellen also die Wertminderung der Anlage im zeitlichen Verlauf dar.
Da Abschreibungen als Kosten gelten, ergibt sich eine Steuerminderung, da der zu versteuernde Gewinn durch diese zusätzlichen Kosten gemindert wird. Ganz real bedeutet dies, dass Sie die Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaikanlage über einen längeren Zeitraum zu Ihrem Vorteil steuerlich berücksichtigen können. Grundvoraussetzung für eine Abschreibung, bzw. die steuerliche Berücksichtigung der Anlage ist, dass Sie nicht ausschließlich für den Eigenverbrauch, sondern mindestens zur Hälfte auch gewerblich genutzt wird.
Möglichkeiten der Abschreibung in der Photovoltaik
Was ist günstiger, die Kleinunternehmerregelung oder eine reguläre Besteuerung?
Was für ein Wirtschaftsgut ist eine Photovoltaikanlage?
Kann ich meine private Photovoltaikanlage auch ohne Wissen des Finanzamts zu betreiben?
Welche Abschreibungsmöglichkeiten für Photovoltaikgibt es?
Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage gibt es drei Möglichkeiten, zwischen denen man frei wählen kann, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. In der Photovoltaik kann die lineare Methode Investitionsabzugsbetrag oder Möglichkeiten für Sonderabschreibungen kombiniert werden. Nachstehend finden Sie Informationen zu den verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten.
Ein Hinweis: Weitere Informationen und rechtlich bindende Aussagen kann Ihnen nur Ihr Finanz- oder Steuerberater geben. Er hilft Ihnen auch dabei, die für Sie optimale Abschreibungsvariante zu ermitteln.
Die lineare Abschreibung
Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage gleichmäßig über die Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben – das heißt jährlich 5 Prozent. Beispielsweise werden für eine Anlage mit einem Anschaffungspreis von 14.000 Euro dementsprechend jeweils 700 Euro im Jahr als Abschreibung fällig. Dieser Betrag wird direkt als Ausgabe von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Im Jahr der Inbetriebnahme muss die Abschreibung zeitanteilig angesetzt werden. Wenn die Anlage zum Beispiel am 01. Dezember in Betrieb genommen wurde, darf in diesem Jahr nur 1/12 der jährlichen Abschreibung vorgenommen werden. Im Beispiel also rund 58,33 Euro. Der Restbetrag wird dann im 21. Jahr der Nutzung abgeschrieben.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
Beim Investitionsabzugsbetrag können 40 Prozent der Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaik-Anlage direkt im ersten Jahr abgeschrieben werden. Für die restliche Laufzeit werden dann jeweils 5 Prozent der Anschaffungskosten jährlich abgeschrieben. Ist die Anschaffung im Rahmen einer Betriebseröffnung geplant, kann sie nur dann für den Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht werden, wenn sie am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres bereits fest bestellt wurde. Wenn Sie vorhaben, den Investitionsabzug im Voraus geltend zu machen, sollten Sie eine eventuell notwendige Dachsanierung oder eine Kreditaufnahme im Zusammenhang mit der Investition vorschlagen.
Investitionsabzug geltend machen
Der Investitionsabzug kann ein bis drei Jahre vor der geplanten Anschaffung geltend gemacht werden. Im Jahr der Anschaffung wird der Betrag dem Gewinn wieder zugerechnet. Insofern ist diese Methode keine Einsparung, sondern eine Stundung mit Liquiditäts- und Zinsvorteilen.
Tatsächlich haben Sie neben der Jahresabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG auch Anspruch auf eine Sonderabschreibung und zwar unabhängig davon, ob Sie einen Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht haben. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der Photovoltaikanlage sowie in den folgenden 4 Jahren ist eine Sonderabschreibung von bis zu 20 Prozent möglich. Die Verteilung ist dabei frei wählbar. Eine Neuberechnung der linearen Abschreibung ist entweder nach vollständiger Ausschöpfung der Sonderabschreibung oder (spätestens) am Ende der 5-jährigen Leistungsdauer erforderlich.
Hinweis: Damit Sie die Sonderabschreibung nutzen können, muss die PV-Anlage mindestens ein Jahr im Betrieb sein und zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.
Auslaufmodell degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung werden die Abschreibungen prozentual berechnet. Dieser Betrag darf jährlich maximal das 2,5fache der linearen betragen. Da bei 20 Jahren Nutzungsdauer einer PV-Anlage linear 5 Prozent berechnet werden, dürfen degressiv maximal 12,5 Prozent kalkuliert werden.
Dieser Prozentsatz wird immer vom jährlichen Restwert der Photovoltaikanlage berechnet. Im ersten Jahr bedeutet dies eine Abschreibung von 1.750 Euro, im zweiten Jahr dann 1.531,25 Euro und so weiter. Die Abschreibungen werden also jedes Jahr geringer. Da so die Steuerlast zu Beginn gemindert wird, ist diese Möglichkeit die beliebteste. Ist diese Verfahrensweise nicht mehr lohnenswert, können Sie zur linearen Abschreibung wechseln.
Infobox: Die degressive Abschreibung nach § 7, Absatz 2, EstG darf nur für Anlagen angewendet werden, die in den Jahren 2009 und 2010 in Betrieb genommen wurden. Für Anlagen, die später in Betrieb genommen wurden, muss die lineare Abschreibung angewandt werden.
Photovoltaik und Finanzamt - Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
Die Umsatzsteuer, die Sie für Ihre Anlage mitbezahlt haben, wird vom Finanzamt sofort erstattet, sofern Sie für die Anlage ein Gewerbe anmelden und sie nicht als Kleinunternehmer betreiben. Zusätzlich können Sie alle weiteren Kosten geltend machen, die im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage anfallen, wie z.B. Dachrenovierungen, Reisekosten, Leitern, Reinigungs- und/oder Sicherungsmaterial.
Abschreibung und staatliche Zuschüsse
Haben Sie für Ihre Photovoltaikanlage staatliche Zuschüsse beantragt und erhalten, mindern diese die Basissumme für die Abschreibung. Sie werden entweder sofort als zu versteuernde Einnahmen verbucht oder von den Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) abgezogen.
Abschreibung bei privater Nutzung
Die Abschreibung zur steuerlichen Berücksichtigung der Anschaffungskosten für Ihre Photovoltaikanlage können Sie nur dann nutzen, wenn Sie diese gewerblich betreiben, also auch Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Für Privatnutzer gilt die Regel, dass eine Abschreibung möglich ist, wenn mindestens 50 Prozent der Stromerträge ins öffentliche Netz eingespeist werden. Andernfalls müssen Sie die Kosten komplett selbst tragen und können steuerlich lediglich Ausgaben im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich absetzen. Darunter fällt der Arbeitslohn, der zum Beispiel bei der Wartung der Anlage oder bei nötigen Reparaturen entsteht. Damit diese Ausgaben absetzbar sind, benötigen Sie dafür eine ordentliche Rechnung und einen Zahlungsbeleg durch eine Überweisung. Barrechnungen erkennt das Finanzamt in diesem Fall nicht an.
Photovoltaik und Finanzamt - welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
Die Umsatzsteuer wird vom Finanzamt sofort erstattet, sofern Sie für die Anlage ein Gewerbe anmelden. Zusätzlich können Sie alle weiteren Kosten geltend machen, die im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage anfallen, wie z.B. Dachrenovierungen, Reisekosten, Leitern, Reinigungs- und/oder Sicherungsmaterial.
Erfahrungen & Fragen zum Thema Photovoltaik
Kombination von Nachtspeicherheizung und Solaranlage
Ja, das kann eine sinnvolle Kombination sein - besonders, wenn Sie bei der Elektroheizung bleiben wollen. Sie benötigen auf jeden Fall einen Solarstromspeicher - da Sie den Strom dann tagsüber erzeugen, wenn die Nachtspeicherheizung gerade nicht vorheizt. Generell ist der Eigenverbrauch - dank sinkender Einspeisevergütung - stark in den Fokus gerückt. Da Solarstromspeicher auch aktuell noch von der KfW gefördert werden, würde ich da auf jeden Fall einmal ein Angebot anfragen.
Sie können sich das hier einmal kalkulieren (da ich keine Angaben zur verfügbaren Dachfläche habe): https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/kosten
Einphasiger oder dreiphasiger Wechselrichter? Welche Vor- und Nachteile gibt es? Was passt du meiner Anlage?
Es ist nur eine maximale Schieflast von 4,6kW zu gewährleisten.
Wo die PV-Anlage angschlossen ist, ist "relativ egal", da, wie bereits richtig erwähnt die Zähler saldieren.
Auf den gemessenen Eigenverbrauch hat dies keine Auswirkung.
Kann ich zwei Strings mit verschiedener Anzahl von Modulen und unterschiedlicher Dachausrichtung an einen Wechselrichter anschließen?
Wenn Sie einen Wechselrichter mit zwei MPP-Trackern haben, ist das kein Problem.
Der Maximum Power Point (MPP) eines Solarmoduls beziehungsweise eines Strings ist der Punkt der Strom-Spannungs-Kennlinie, an dem das Solarmodul die höchste Leistung erbringt. Der MPP-Tracker hat nun die Aufgabe, den Maximum Power Point zu ermitteln, da dieser von der Sonneneinstrahlung, der Temperatur und individuellen Moduleigenschaften abhängig ist und sich somit ständig ändert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit helfen, sonst melden Sie sich einfach.
Photovoltaik Freiflächenanlage: Kosten, Förderung und Rentabilität?
Es werden mehr Daten Benötigt, daß ist das erste. Denn es steht zum Beispiel die Frage im Raum ob das Erdreich welches grad aufgefüllt wird auch verdichtet wird. Und wie sehr es verdichtet wird. Und nun zur Puntuellen Beantwortung Ihrer Fragen.
1) Die Investitionskosten für solch eine Anlage müssen vorab (nach Inaugenscheinnahme des Geländes sowie Geologisches Gutachten (z.B) erst Berechnet werden wenn mehr Details vorliegen würden.
2) Fördermittel gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in dem Maße das es sich, so gesehen um Geldtauscherei handelt.
3) Die Rentabilität einer Anlage von dieser Größe steht ausser Frage. Denn die Energiepreise werden nicht sinken von Jahr zu Jahr sondern eher wird das Gegenteil der Fall sein. Unter Bezugnahme auf das Vorgenannte ergibt sich auch keine Haltbare Aussage über die Dauer der Amortisierung der Anlage.
Nun konnte ich Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen, stelle es Ihnen jedoch anheim mich zu Kontaktieren. Denn die Thematik einer solchen Anlage ist komplexer als das es sich darstellt. Eine reine Angabe der Verfügbaren Fläche ist Dahingehend nicht wirklich Ausreichend.
Viele Grüße
Holger Gerhardt
Neuer Zählerschrank bei Installation einer Photovoltaikanlage?
Es muss nicht generell ein neuer Zählerschrank installiert werden.
Nur wenn der vorhandene Zählerschrank nicht mehr den aktuellen Richtlinien entspricht, oder wenn keine neue Messeinrichtung (z.Bsp. digitaler Stromzähler) mehr eingebaut werden kann, weil eine fachgerechte Nachrüstung (z.Bsp. Zählertafel) nicht mehr möglich ist.
Genaue Auskunft kann man beim zuständigen Netzbetreiber erfragen.
Smart Grid ready Funktion: Was bedeutet das?
Smart Grid-Geräte eröffnen interessante Vernetzungsmöglichkeiten. Beispielsweise können Smart Grid-fähige Wärmepumpen über eine Schnittstelle auf einen Überschuss an Solarstrom reagieren. Stromnetzbetreiber können über die integrierte Smart Grid-Schnittstelle den Stromspeicher direkt ansteuern und die Stromnetze stabilisieren und entlasten. Mit einem solchen Schwärmenetz können Erzeugung und Verbrauch noch weiter entkoppelt werden: Überschüsse, die im Sommer erzeugt werden, können im Winter genutzt werden. Dazu finden Sie auch Infos hier: https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/stromspeicher
Lohnt sich eine PV-Anlage bei Ost-West-Ausrichtung des Hauses?
Hallo,
kann ich nur empfehlen. Wir erhöhen damit die Sonnenstunden für die PV-Anlage und können
damit den Eigenverbrauch, über den sich die PV-Anlage zuerst rechnet optimieren. Gleichzeitig
können wir mit der 70% Regel zusätzliche Kosten für einen Rundsteuerempfänger sparen.
Deshalb Ost-West.
Gruß
G.Hausmann
PV-Anlage selber installieren
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eine PV-Anlage selbst zu montieren. Vorrausetzung ist neben dem handwerklichen Geschick und keine Angst vor Höhe auch eine Absicherung durch ein Gerüst, welches auch die Arbeit erleichtert. Trotzdem sollte ein Fachmann Sie unterstützen bei den einzelnen Arbeitsschritte, somit ist eine sichere Montage gewährleistet und Montagefehler ausgeschlossen. Für den Stranganschluß wird spezielles Montagewerkzeug benötigt um die Steckverbinder sicher zu vercrimpen. Unsere Fachpartner können Sie bei der Montage unterstützen.
Die wechselstromseitige Einbindung der PV-Anlage muß durch einen Elektromeister erfolgen, er kümmert sich auch um die Anmeldung beim Netzbetreiber, ebenso bei der Abnahme durch den Netzbetreiber.
Eine Anlage ohne Anmeldung zu betreiben würde ich nicht empfehlen. Wollen Sie keinen Überschußstrom einspeisen muß zumindest ein neuer Zähler mit Rücklaufsperre eingebaut werden.
Bedenken Sie dabei, das der Überschußstrom dann kostenlos ins Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Das wird durchaus auch bei einer kleineren Anlage passieren.
Es gibt aber durchaus die Möglichkeit eine PV-Anlage ohne oder teilweise ohne Finanzamt zu betreiben. Hier können wir Ihnen beim Kauf einer Anlage weiterhelfen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Mit sonnigen Grüßen.
snertec
Muss ich meinen selbst erzeugten und verbrauchten Strom versteuern?
Hallo,
Eigenverbrauch ermitteln und mit dem Stromtarif der aktuellen Stromrechnung multiplizieren.
Aus diesem Betrag den Anteil der MwSt ermitteln und bei der Umsatzsteuererklärung anzeigen.
Den Netto-Betrag aus dem
Eigenverbrauch als Einnahme der PV-Anlage bei der Gewinn-Verlustrechnung einbeziehen
und den Gewinn aus der PV-Anlage bei der Einkommensteuererklärung angeben.
das nur als grobe Aussage, genaues sagt der Steuerberater oder das Finanzamt.
Alle Angaben nach besten Wissen, ohne Gewähr.
Hoher Stromverbrauch trotz PV und Einspeisung: Wo liegt die Ursache?
Ich vermute mal, dass Sie schlicht und ergreifend große Stromverbraucher haben. Da müssen Sie schon auf die Suche gehen. Was ist anders als in der früheren Wohnung? Zusätzliche Geräte? Gefriertruhe? Computer im Dauerlauf?
Wie wird das Haus denn eigentlich beheizt (Wärmepumpe mit el. Heizstab?) und wie wird warmes Wasser erzeugt?