Laut EEG 2023 muss jede PV-Anlage einer der folgenden Veräußerungsformen zuzuordnen sein: Marktprämie, Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag oder sonstige Direktvermarktung.
Veröffentlicht am Feb 6, 2023
Photovoltaik-Förderung und Solar-Zuschuss für Ihre Anlage
- Fachbetriebe vor Ort finden
- Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
- Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!
Solaranlage Förderung: Zuschuss und Fördermittel im Überblick
Inhalt
- Für Schnellleser
- Solar-Förderung 2023: Welche Förderung gibt es für Photovoltaik?
- Förderung durch das EEG mit der Einspeisevergütung
- Post-EEG-Anlage: Solar-Förderung durch die Marktprämie
- KfW-Förderung von Photovoltaik 2023
- Was bedeutet Mieterstrom und wie wird er staatlich gefördert?
- BEG-Förderung von Photovoltaik (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
- PV-Förderung mit KfW-Kredit 270 neben BEG möglich
- Welche Förderung gibt es für Solaranlagen durch die Bundesländer?
- Solaranlage mit Stromspeicher: Förderung & Zuschüsse
- Welche Förderung für Solaranlagen gibt es noch? – Indirekte Förderung der Solaranlage durch steuerliche Abschreibung
- Solarförderung für Solarthermieanlagen im Überblick
- Fazit: Förderkulisse von Solaranlagen
- Häufig gestellte Fragen zur staatlichen Förderung von Solaranlagen
Für Schnellleser
- Solaranlagen zur Stromerzeugung werden durch EEG, KfW, BEG sowie Ländermittel gefördert.
- Mieterstrom ermöglicht ebenfalls eine Förderung der PV-Anlage
- EEG-Einspeisevergütung als gängige Förderung für Photovoltaikanlagen
- Förderung für PV-Anlagen durch die Länder oft nur in Verbindung mit einem Speicher bzw. einer Wallbox
- Die indirekte Förderung einer Photovoltaik-Anlage ist auch über die Steuer möglich
- BEG fördert Solarthermieanlagen im Altbau mit mindestens 25 % Zuschuss
Solar-Förderung 2023: Welche Förderung gibt es für Photovoltaik?
Die Förderung ist ein wichtiger Aspekt in Bezug auf eine Photovoltaikanlage. Denn durch eine Photovoltaik-Förderung sinken die Kosten einer Photovoltaikanlage und die Gesamtrendite einer Solarstromanlage steigt. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, sich intensiv mit den Fördermöglichkeiten für die Finanzierung und den Betrieb der PV-Anlage zu beschäftigen. Solartechnik zur Stromerzeugung wird in Deutschland auf ganz unterschiedliche Weise gefördert. Es gibt Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und Förderung im laufenden Betrieb zur Solarstrom-Förderung.
Fördergelder für die Solaranlage sind möglich für:
- Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage
- Anschaffung eines Stromspeichers
- den erzeugten Solarstrom
- die Realisierung von Mieterstrommodellen
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Investitionsförderungen für die Anschaffung der Anlage sowie die Förderung im laufenden Betrieb als Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Geld für die Solar-Dach-Förderung gibt es je nach Förderprogramm in unterschiedlicher Form:
- als Einmalzuschuss
- als Tilgungszuschuss zu einem Finanzierungskredit
- als reinen Finanzierungskredit
- als Vergütung pro Kilowattstunde

Der Hauptfokus der Fördermittel für Photovoltaik von Bund und Ländern liegt dabei immer stärker auf der "netzdienlichen Integration" von Photovoltaik-Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Das heißt, die ursprüngliche Förderung für die massenhafte Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Netz (mittels der Einspeisevergütung) wird schrittweise zurückgefahren. Heute liegt es eher im Interesse der Geldgeber, dass Photovoltaik-Anlagen kontrolliert Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen und dabei auch Aufgaben zur Stabilisierung der Netze übernehmen.

Ein Hausdach mit Solaranlagen für Strom und für Wärme. | Bildquelle: © AdobeStock_Horst Schmidt
Zunächst stellen wir Ihnen die Fördermittel für Solaranlagen zur Stromerzeugung im Detail vor. Es gibt mehrere Varianten der Fördergelder für Photovoltaikanlagen:
1. Förderung durch das EEG ("Erneuerbare-Energien-Gesetz") / Einspeisevergütung
2. EEG-Förderung "Marktprämie" für Strom ausgeförderter Ü20-Anlagen/Post-EEG-Anlagen
3. KfW-Kredit "KfW 270"
4. Mieterstrom
5. BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
6. Regionale Förderungen der Bundesländer
Förderung durch das EEG mit der Einspeisevergütung
Photovoltaik wird durch das EEG, das "Erneuerbare-Energien-Gesetz", gefördert. Der Kern der EEG-Förderung von Photovoltaik 2023 ist die Einspeisevergütung. Das bedeutet, Anlagenbetreiber erhalten Geld für Strom, den sie ins Netz einspeisen.
Eine Vergütung von selbstverbrauchtem Strom erhalten Sie nicht. Diese gab es nur im Zeitraum zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.03.2012. Zwar wird der Eigenverbrauch seitdem nicht mehr gefördert – dennoch gibt es seit 2022 eine andere Erleichterung vom Staat:
Den Wegfall der EEG-Umlage, beschlossen durch das "Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage". Dieses Gesetz ist nicht nur für Stromkunden interessant, sondern auch für Betreiber von Photovoltaikanlagen: auch die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist seit Juli 2022 gestrichen.
Die Einspeisevergütung erhalten Sie für selbst erzeugten Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Diese Vergütung zahlt Ihnen der jeweilige Netzbetreiber. Abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme wird diese Förderung für Photovoltaik 20 Jahre lang in der gleichen Höhe gezahlt. Ausschlaggebend ist der Monat, in dem die Anlage fertiggestellt wird. Wenn Sie also in diesem Monat eine Solaranlage auf Ihrem Dach in Betrieb nehmen, dann erhalten Sie als Förderung die für diesen Monat gültigen Einspeisevergütungssatz 20 Jahre lang für den eingespeisten Solarstrom.
Weitere Senkungen der Einspeisevergütungen im Rahmen der Photovoltaik-Förderung vom Bund betreffen Sie daher nicht mehr, wenn Ihre Anlage erst einmal fertiggestellt und in Betrieb ist. Die Höhe der staatlich garantierten Einspeisevergütung verändert sich kontinuierlich und dient als Instrument zur Steuerung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen. So ergeben sich aktuell folgende Sätze für die Solarenergie-Förderung bei Photovoltaik-Anlagen:
EINSPEISEVERGÜTUNG BEI ÜBERSCHUSSEINSPEISUNG | |
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Einspeisevergütung (Cent/kWh) |
bis 10 | 8,6 (8,2\*) |
bis 40 | 7,5 (7,1\*) |
bis 750 | 6,2 (5,8\*) |
EINSPEISEVERGÜTUNG BEI VOLLEINSPEISUNG | |||
Nennleistung PV-Anlage (kWp) | Anzulegender Wert | Zuschlag Volleinspeisung | Einspeisevergütung insg. (Cent/kWh) |
bis 10 | 8,6 | 4,8 | 13,4 |
bis 40 | 7,5 | 3,8 | 11,3 |
bis 100 | 6,2 | 5,1 | 11,3 |
bis 300 | 6,2 | 3,2 | 9,4 |
bis 750 | 6,2 | kein Zuschlag | 6,2 |
Beispiel: Nehmen Sie Ihre Anlage mit 9 kWp im April diesen Jahres in Betrieb, erhalten Sie pro Kilowattstunde eingespeisten Strom 8,2 Cent, wenn Sie Ihre Überschüsse einspeisen – 20 Jahre lang. Speisen Sie den gesamten Strom ins Netz ein, erhalten Sie dann 13,4 Cent pro Kilowattstunde.
Eigenverbrauch bietet jedoch das höhere Einsparpotenzial – denn die Stromgestehungskosten liegen mit ca. 10 bis 12 Cent deutlich unter dem Preis von inzwischen deutlich über 40 Cent pro Kilowattstunde Strom aus dem Netz. Verbrauchen Sie Ihren selbst erzeugten Strom im eigenen Haushalt, sparen Sie bei jeder Kilowattstunde die Differenz zwischen den Gestehungskosten und dem Netzstrompreis. Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Artikel " Lohnt sich Photovoltaik? ".
Post-EEG-Anlage: Solar-Förderung durch die Marktprämie
Eine Solaranlage zur Stromerzeugung gilt nach Ablauf von 20 Jahren als ausgeförderte "Post-EEG-Anlage". Das bedeutet, sie erhält fortan nicht mehr die Einspeisevergütung, die im Monat ihrer Inbetriebnahme festgelegt worden ist. Aber auch ausgeförderte PV-Anlagen dürfen weiter Strom erzeugen und ins Netz einspeisen. Hierfür gilt nun die Vergütung nach Marktwert.
Die Marktprämie, eingeführt mit dem EEG 2012, war damals in erster Linie interessant für Solaranlagen, die aus der endenden EEG-Förderung fielen. Diese Solarförderung war damals sehr lukrativ, da sie sogar auch den Eigenverbrauch mit zweistelligen Cent-Beträgen vergütete. Eine solche Förderung bekommen nur jene Photovoltaik-Anlagen, die zwischen dem 01.01.2009 und 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden. Sollten Sie Ihre Photovoltaik-Anlage in diesem Zeitraum gebaut haben, dann können Sie jederzeit, also auch noch nachträglich, die Eigenverbrauchsvergütung in Anspruch nehmen. Für Neuanlagen wird diese staatliche Förderung der PV-Anlage nicht mehr gewährt.
Für Solaranlagen, die keine hohe Einspeisevergütung (mehr) erhielten, war das Marktprämienmodell eine gute Alternative, um auch weiterhin Erlöse aus dem eingespeisten Strom zu erhalten. Wenn Anlagenbetreiber ihren Strom nun selbst vermarkteten (mithilfe eines Direktvermarkters), erhielten sie als Ausgleich zur ursprünglichen Solaranlagen-Förderung eine sogenannte "Marktprämie". Das Marktprämienmodell schuf einen finanziellen Ausgleich zum volatilen Strompreis.
Die gesetzlich garantierte Option des ausgleichenden Marktprämienmodells endete im Dezember 2020 mit Inkrafttreten des EEG 2021. Betreiber betroffener Post-EEG-Anlagen unter 100 kW können nun weiterhin (bis 2027) den erzeugten Strom ins Netz einspeisen und erhalten als Vergütung den jeweiligen Jahresmarktwert Solar, der 2021 (die Zahlung erfolgt rückwirkend) bei 7,552 Cent/kWh etwas unter der EEG-geförderten Einspeisevergütung liegt.
Zudem werden Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 0,4 ct/kWh abgezogen. Alternativ kann auch die Vermarktung durch einen Direktvermarkter gewählt werden.
- Die Höhe der Marktprämie wird mit der Formel MP = AW-JW berechnet:
Höhe der Marktprämie MP (in ct/kWh) = Anzulegender Wert AW (in ct/kWh)-Jahresmarktwert JW (in ct/kWh)
KfW-Förderung von Photovoltaik 2023
Die Förderung von Photovoltaik durch die KfW erfolgt in Kreditform. Die KfW bietet einen Förderkredit für Strom und Wärme, der unter anderem eine KfW-Förderung für Solaranlagen ist. Der zinsgünstige KfW-Kredit für Solaranlagen ermöglicht und erleichtert die Investition in eine private PV-Anlage. Mit der KfW können Sie Ihre Solaranlage folglich günstig finanzieren.
- Die KfW fördert mit dem Produkt "Erneuerbare Energien – Standard" (Kredit 270) Investitionen im Zusammenhang mit Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien wie etwa Photovoltaik auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.
- Der Kredit zur Photovoltaik-Förderung durch die KfW beginnt bei 4,32 % effektivem Jahreszins – für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen.
- Beantragen Sie das KfW-Darlehen für die Förderung der Photovoltaik in Ihrem Einfamilienhaus nicht bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank. Die KfW stellt dafür einen sogenannten digitalen "Förder-Assistenten" zur Verfügung, der bei der Vorbereitung des Kreditantrags unterstützt.
Tipp: Der KfW-Kredit 270 kann auch parallel zu einer BEG-Förderung, welche die Solaranlage einschließt, genutzt werden. Hintergrund ist, dass es sich um einen rückzahlbaren Kredit handelt und nicht um einen weiteren Zuschuss.
Was bedeutet Mieterstrom und wie wird er staatlich gefördert?
Mieterstrom ist lokal durch eine PV-Anlage oder ein Blockheizkraftwerk erzeugter Strom, der an die angeschlossenen Haushalte oder Gewerbebetriebe weitergegeben wird. Zusätzlich benötigter Strom wird aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen, überschüssiger Strom ins Netz eingespeist. Mit dem im Jahr 2017 verabschiedeten Mieterstromgesetz waren diese Projekte theoretisch förderfähig, die Umsetzung war allerdings aufgrund bürokratischer Hürden und geringer finanzieller Anreize kaum möglich.
Auch für Mieterstrom gibt es eine Einspeisevergütung - hier heißt sie "Mieterstromzuschlag".
Mieterstromzuschlag in Cent pro Kilowattstunde | bis 10 kW | bis 40 kW | bis 1.000 kW |
Inbetriebnahme ab 01.01.2023 bis 31.01.2024 | 2,6692 | 2,4791 | 1,6692 |

In Braunschweig/Glanweg profitieren nach einer Sanierung 54 Mietparteien von Solarstom | Foto: © Solarimo GmbH
Mit dem EEG 2021 gibt es nun einige Änderungen im Bereich des Mieterstroms. Beispielsweise kommt der Aspekt des „Quartierstroms“ dazu und ersetzt den Mieterstrom bzw. fasst diesen weiter. Quartierstrom bedeutet, dass der Strom für Gebäude nicht mehr zwingend vom selben Dach kommen muss. Der Mieterstrom im Mehrfamilienhaus muss nicht mehr allein vom Anlagenbetreiber, sondern darf auch durch Dritte an den Endverbraucher geliefert werden.
Mieterstrom ist außerdem fortan von der Gewerbesteuer befreit. Das fördert dieses Modell des günstigeren und grüneren Stroms. Und der Mieterstromzuschlag, der gemäß EEG als eine spezielle Art der neuen Photovoltaik-Förderung für Vermieter für Strom aus Solaranlagen fungiert, ist ohne die Belastung durch die Gewerbesteuer nun wesentlich attraktiver.
BEG-Förderung von Photovoltaik (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
Die seit dem 01.01.2021 geltende BEG vereint die Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden mit der Förderung erneuerbarer Energien. Das BEG führt die vormals geltende BAFA-Förderung von Photovoltaik und teilweise die KfW-Förderung für Photovoltaik zusammen. Die aktuelle Förderung von Photovoltaik lässt sich in vereinfachter Form beantragen: Es ist nur noch ein einziger Antrag bei KfW oder BAFA für die Förderung von Photovoltaik notwendig.
Wichtig zu wissen ist, dass es keine BEG-Direktförderung für Solaranlagen gibt. Da aber jegliche Energieeffizienz bei der BEG-Förderung berücksichtigt wird, zahlt auch die Einplanung einer Photovoltaikanlage auf die Förderhöhe ein. Das heißt: Mit der BEG wird der Einsatz von erneuerbaren Energien bei Neubauten und Komplettsanierungen noch stärker prämiert.
Die Photovoltaikanlage wird – auf Bundesebene – nun indirekt gefördert. Die folgenden Zusammenhänge im BEG sind daher wichtig zu kennen:
- Grundsätzlich gilt: Je umfangreicher die Einbindung Erneuerbarer Energien ist, desto höher fördert die BEG Photovoltaik.
- Das Zusammenspiel von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz kommt mit der BEG Photovoltaik-Förderung stärker zum Tragen. Im Neubau und bei Sanierungen gelten in diesem Zusammenhang nun sogenannte „EE-Klassen“ (EE = Energieeffizienzhaus). Sie sind an den Einsatz Erneuerbarer Energien gekoppelt und heben die Förderquote. Zum Beispiel als „Effizienzhaus 40 EE“.
- Je höher die Ambition ist, um zum Beispiel die Effizienzhausstufe EH 40 zu erreichen, desto höher ist die Förderung. Photovoltaik wird in Abhängigkeit zu den Effizienzhausstufen mitgefördert.
- Geht es um die Förderung von Solaranlagen im Zusammenhang mit einem Wohngebäude, so ist die BEG WG (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude) relevant.

BEG-Förderung für verschiedene Zwecke. | Grafik: © Solaranlagen-Portal.com
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude gliedert sich in:
- die BEG-WG (BEG Wohngebäude / Neubau und Sanierung zu Effizienzhäusern),
- die BEG-NWG (BEG Nicht-Wohngebäude / Neubau und Sanierung zu Effizienzgebäuden) und
- die BEG-EM (BEG Einzelmaßnahmen / Sanierung von WG und NWG).
Die PV-Förderung gemäß BEG im Neubau
Grundsätzlich sind im Rahmen der BEG nur der Bau, der Ersterwerb und die Sanierung bestimmter Effizienzhäuser förderfähig. Es geht also nun vielmehr um das „große Ganze“.
- Die Effizienzhaus 40 -Klasse benötigt nur 40 Prozent an Energie zur Deckung des für den Wärme- und Kälteerzeugung notwendigen Energiebedarfs im Vergleich zum Referenzgebäude im Gebäudenenergiegesetz.
- „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe: Sie kann dann erreicht werden, wenn gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung mit Erneuerbaren Energien, also zum Beispiel Photovoltaik, installiert werden. Dabei ist Photovoltaik mit der BEG-Förderung ebenfalls abgedeckt.
- „Effizienzhaus NH“-Klasse: Sie kann erreicht werden, wenn für das Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat gem. BEG-Richtlinien ausgestellt wurde. Tipp: Nachhaltigkeitszertifikate müssen zwingend durch akkreditierte Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. EE-Klasse und Nachhaltigkeitsklasse dürfen dabei nicht kombiniert werden!
Sind mehrere PV-Anlage-Förderungen kombinierbar?
- Beachten Sie bei den genannten Fördersätzen: Der Prozentsatz bezieht sich auf die kompletten förderfähigen Kosten. Dieses sind die Bruttokosten für die jeweilige energetische Maßnahme. Beim Neubau oder Ersterwerb von Effizienzhäusern sind das also die gebäudebezogenen Investitionen und die Kosten für die mitgeförderten Umfeldmaßnahmen. Bei Bestandsgebäuden sind es die Kosten für die Sanierung auf Effizienzhaus-Niveau.
Fördersätze gemäß BEG WG für einen Neubau
Stufe | Tilgungszuschuss je Wohneinheit | Art der Förderung |
Effizienzhaus 40 | 5 % von max. 120.000 € Kredit | Kredit |
Werden beim Neubau die Klassen „Effizienzhaus EE“ oder „Effizienzhaus NH“ erreicht, so kommen zu dem jeweiligen Prozentwert noch einmal 2,5 Prozentpunkte hinzu!
Mehr zur Photovoltaik Förderung im Neubau lesen Sie auf den Webseiten der KfW zum Programm 261.
Solarstrom-Förderung mit BEG WG im Altbau
Im Sanierungsfall gelten leicht angepasste Voraussetzungen für die indirekte BEG-Förderung von PV-Anlagen. Diese Förderung von Photovoltaikanlagen ist möglich für Bestandsgebäude, die nach der Sanierung eine der folgenden „Effizienzhaus EE“-Klassen erreichen.
Fördersätze gem. BEG WG für einen sanierten Altbau
Effizienzhausklasse | Tilgungszuschuss je Wohneinheit | Betrag je Wohneinheit |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 € Kredit | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 € | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 € | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 € | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 € | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 € | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 € | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 € | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 € | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 € | bis zu 15.000 Euro |
Wird bei der Sanierung eine „Effizienzhaus EE“-Klasse erreicht, wird der jeweilige Prozentwert um weitere fünf Prozentpunkte erhöht!
Mehr zur Photovoltaik Förderung im Altbau lesen Sie auf den Webseiten der KfW zum Programm 261.
PV-Förderung mit KfW-Kredit 270 neben BEG möglich
Neben diesen Fördermitteln können Sie aber nach wie vor den zinsgünstigen Kredit 270 der KfW beantragen, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage installieren möchten. Alternativ können Sie die erhaltenen BEG-Zuschüsse für Ihre Haussanierung oder Ihren Neubau auch für die Integration Ihrer neuen PV-Anlage ausgeben.
Berechnen Sie einfach, was Ihre PV-Anlage kostet – schon können Sie die Ersparnis durch die PV-Förderung 2023 überschlagen:
Welche Förderung gibt es für Solaranlagen durch die Bundesländer?
Um die Investitionskosten zu senken, sollten alle Fördermöglichkeiten einer Solaranlage ausgeschöpft werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass es neben den Bundesförderungen und Solaranlagen-Zuschüssen vom Staat zusätzliche Solar-Subvention durch die Bundesländer gibt. Dabei handelt es sich um Fördergelder für Solaranlagen in unterschiedlichen Varianten: Es gibt zum Beispiel Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Kostenübernahmen für die Erstberatung.
Im Zusammenhang mit der Solaranlagen-Förderung der Bundesländer ist zu erwähnen, dass sich der Förderschwerpunkt verschoben hat: So steht nicht mehr die Förderung der gesamten Photovoltaikanlage im Fokus, sondern verstärkt die Subvention von Solarspeichern oder auch Ladesäulen für das Elektroauto (Wallbox). Diese Entwicklung entspricht der zunehmenden Zielsetzung, den Eigenverbrauch zu erhöhen – für eine wachsende indirekte Rendite der Solaranlage.
- Gut zu wissen: Eine Solaranlagen-Förderung läuft aus, sobald die zur Verfügung stehenden Mittel erschöpft sind. Daher lohnt es sich, den Förderantrag rechtzeitig zu stellen! Denn eine neue Förderung für Photovoltaik lässt dann oftmals auf sich warten.
Förderung PV-Anlage 2022 der Bundesländer im Überblick
Die Bundesländer bieten einige Förderungen im Bereich der Photovoltaik an. Oft handelt es sich dabei um Förderungen für Photovoltaik-Batteriespeicher oder um die Bezuschussung vom Kauf einer Kombination aus Solaranlage und Speicher.
Förderung der PV-Anlage durch einmalige Zuschüsse: Diese Bundesländer gewähren einmalige Zuschüsse in unterschiedlichen Variationen - Stand Januar 2023
Bundesland | Was wird gefördert? | Art der Förderung |
Baden-Württemberg | PV-Batteriespeicher | Zuschuss ❌Förderbudget aufgebraucht |
Bayern „10.000-Häuser-Programm“ | Solarstromspeicher in Kombination mit Kauf einer PV-Anlage | Zuschuss ❌Förderbudget aufgebraucht |
Berlin „SolarPlus“ | • bis zu 15.000 EUR für die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser bis zu 30.000 EUR für die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe | ✔️Zuschuss |
Brandenburg "1.000-Speicher-Programm" | PV-Batteriespeicher | Zuschuss ❌Förderbudget aufgebraucht |
Niedersachsen | PV-Batteriespeicher Ladepunkt für E-Autos | Prozentualer Zuschuss ❌Förderbudget aufgebraucht |
Nordrhein-Westfalen „progres.nrw“ | Solarstromspeicher in Kombination mit Kauf einer PV-Anlage Ladepunkt für E-Autos | Zuschuss ❌Programm seit 01.04.2022 eingestellt |
Rheinland-Pfalz "10.000-Speicher-Programm" | Solarstromspeicher in Kombination mit Kauf einer PV-Anlage | Zuschuss ❌Förderbudget aufgebraucht; "Solar-Speicher-Programm II" in Vorbereitung |
Sachsen | Dezentrale PV-Stromspeicher | Zuschuss ❌ Förderbudget aufgebraucht. |
Sachsen-Anhalt „Richtlinie Speicherförderprogramm“ | Solarstromspeicher in Kombination mit Kauf oder Erweiterung einer PV-Anlage Ladepunkt für Elektrofahrzeuge | Zuschuss ❌I ✔️ Förderbudget aufgebraucht, Entscheidung über Neuauflage im Jahr 2023 steht noch aus |
Schleswig-Holstein „Klimaschutz-Förderprogramm“ | PV-Stromspeicher: ausgelaufen. Eventuell Neuauflage im Laufe 2023 Neu: Förderung von Balkon-Solaranlagen | Zuschuss ❌I ✔️ Förderbudget für Stromspeicher aufgebraucht. Wird evtl. 2023 neu aufgelegt. ✔️ Neu: Balkon-PV |
Thüringen „Solar Invest“ | Photovoltaikanlagen PV-Batteriespeicher, deren Erweiterung und Neuinvestition | Zuschuss ❌ Förderbudget aufgebraucht; Antragstellung ab 01.04.2022 wieder möglich |
- diversen regionalen Förderprogrammen für Solaranlagen von Städten, Gemeinden und Stadtwerken
- diversen Finanzierungskrediten von Banken und Sparkassen
- diversen Rabatten und Nachlässen als Zuschuss zur PV-Anlage von Herstellern
Diese Anlaufstellen für PV-Förderung können Sie für weitere Förderung der Solaranlage zusätzlich noch in Betracht ziehen. Auf jeden Fall lohnt sich bereits in der Planungsphase für eine Photovoltaikanlage eine gründliche Information über die jeweiligen Fördermöglichkeiten für Photovoltaik.
Alle weiteren Informationen zum jeweiligen Förderprogramm Photovoltaik, wie Fördervoraussetzungen, Förderkonditionen und Zeiträume für die Beantragung, erhalten Sie auf Anfrage von den zuständigen Stellen der Länder. Zudem kennt sich auch Ihr Solarteur vor Ort mit allen Programmen zur Photovoltaik-Förderung 2023 aus.
Für jede Solardach-Förderung gilt: Die Förderung muss VOR der Beauftragung eines Fachunternehmens beantragt & bewilligt worden sein!
Solaranlage mit Stromspeicher: Förderung & Zuschüsse
Da aufgrund stetig sinkender EEG-Einspeisevergütung der Fokus zunehmend auf einem erhöhten Eigenverbrauch von Solarstrom liegt, gewinnen Batteriespeicher an Bedeutung. Diese sind, Stand 2022, noch vergleichsweise teuer. Allerdings ist abzusehen, dass die Preise für Solarspeicher sinken. Bereits jetzt lässt sich die Investitionssumme für Stromspeicher mithilfe von Förderungen für Solarstrom senken. Zum einen gibt es die Option, im Rahmen des Kredit 270 der KfW eine KfW-Förderung für eine Solaranlage mit Speicher als zinsgünstigen Kredit zu erhalten. Zum anderen gibt es weitere Förderprogramme der Länder und Kommunen, mit denen man Zuschüsse auf den Kauf eines Speichers erhalten kann. Oftmals erhalten Sie dabei, wenn Sie einen Speicher und eine Solaranlage gemeinsam kaufen, eine attraktive Förderung für die Photovoltaik-Anlage.
Förderung für Stromspeicher mit mehreren Optionen
Stromspeicher werden in den meisten der Länderprogramme gefördert – einzeln oder in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage. Außerdem gilt der zinsgünstige Kredit der KfW neben den Anlagen auch für die Errichtung von Stromspeichern für Ihren Solarstrom. Es gelten hier dieselben Bedingungen: Der Kredit kann für alle „erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen“ in diesem Zusammenhang verwendet werden. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Stromspeicher Förderung. Dort erfahren Sie zum Beispiel auch, wie Sie eine Photovoltaik-Komplettanlage von 10 kWp mit Speicher fördern lassen können.
Eine andere Möglichkeit ist, einen Stromspeicher, auch in Verbindung mit einer ganzen Solaranlage, bei einem Energiekonzern zu mieten oder zu finanzieren. Hierzu gibt es verschiedene Angebote.

Auch Energieversorger wie E.ON bieten inzwischen Photovoltaik-Speicher an. Hier das Komplettpaket E.ON Aura. | Bildquelle: E.ON Energie Deutschland Gmb
Welche Förderung für Solaranlagen gibt es noch? – Indirekte Förderung der Solaranlage durch steuerliche Abschreibung
Es gibt eine weitere Option, um sich eine indirekte staatliche Förderung für die Solaranlage zu sichern: die Steuer. Dabei können Sie sich zum einen – in der steuerlichen Rolle eines Unternehmers – die Umsatzsteuer erstatten lassen. Zum anderen können Sie die Anschaffungskosten der PV-Anlage von der Steuer absetzen, beziehungsweise sie abschreiben. Damit reduzieren Sie über 20 Jahre hinweg Ihre jährliche Steuerlast. Die Bundesregierung setzt diese Förderung für Photovoltaik auch 2022 fort.
Ab 2023 entfallen Einkommensteuer und Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp
Im September 2022 hat das Bundeskabinett eine wichtige fiskalische Neuerung beschlossen: Ab Anfang 2023 ist auf den Ertrag von Photovoltaikanlagen bis 30 kW – wozu die meisten privat betriebenen Anlagen zählen dürften – keine Einkommensteuer mehr zu entrichten. Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt mit Gewerbe genutzten Immobilien erhöht sich die Grenze auf 100 kW.
Außerdem entfällt die Umsatzsteuer auf Kauf, Installation und Reparatur mit Teileaustausch etc. einer PV-Anlage. Das heißt, sie kann zum Nettopreis erworben werden, ohne dass Betreiber zuvor auf die Kleinunternehmerregelung verzichten müssen, um die Vorsteuer geltend zu machen.
Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel zur Photovoltaik Steuer.

Förderungen für Solaranlagen zur Stromerzeugung und zur Heizungsunterstützung im Überblick. | Grafik: © Solaranlagen-Portal.com
Solarförderung für Solarthermieanlagen im Überblick
Bei der Förderung einer Solaranlage zur Unterstützung des Heizungssystems bestehen ein paar Unterschiede zur Förderung der Photovoltaik. Im Folgenden sind die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
- Kaufen Sie eine Solarthermieanlage, können Sie eine Förderung von 25 % der Kosten in Anspruch nehmen
- Die Förderung erhalten Sie als Zuschuss zur Solaranlage oder als Kredit mit Tilgungszuschuss
- Auch bei der Gebäudesanierung und im Neubau gibt es eine indirekte Förderung:
Seit 2021 hat sich bei der Solaranlagen-Förderung für Solarwärmeanlagen viel getan. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt seitdem das alte Marktanreizprogramm des BAFA. Auch die bisherigen Kreditförderungen der KfW zur Gebäudesanierung laufen seit Juli 2021 über das BEG-Programm.
Drei Säulen tragen das BEG:
- die BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM, seit Januar 2021)
- die BEG-Wohngebäude (BEG WG, seit Juli 2021)
- die BEG-Nichtwohngebäude (BEG NWG, seit Juli 2021)
Im Gegensatz zur Situation bei Photovoltaikanlagen erhalten Bauherren für Solarthermieanlagen über das BEG EM eine direkte Förderung per Solaranlagen-Zuschuss vom BAFA oder seit Juli 2021 als Kredit mit Tilgungszuschuss von der KfW.
Welche Solaranlagen-Förderung Sie erhalten, hängt davon ab, ob Sie eine neue Solarthermieanlage einzeln oder zusammen mit einer neuen Heizung erwerben oder ob Sie einen Altbau komplett sanieren bzw. einen Neubau errichten.
- Erfahren Sie alles zur Solarthermie Förderung im Detail in unserem Ratgeberartikel!
Fazit: Förderkulisse von Solaranlagen

Funktionsweisen der Solaranlagen Photovoltaik und Solarthermie im Vergleich. | Bildquelle: © AdobeStock_guukaa
Die Solar- und Photovoltaikförderung ist auf vielfältige Weise möglich. Die zahlreichen staatlichen Förderungen der Solaranlage machen deutlich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien schnell voranbringen möchte. Von Zuschüssen für PV-Anlagen über zinsgünstige KfW-Kredite bis zur Einspeisevergütung oder günstigen Mieterstrom: Mithilfe von PV-Förderungen lässt sich eine Photovoltaikanlage auch in einem Privathaushalt realistisch verwirklichen.
Für eine ausführliche und individuelle Beratung zur Solaranlagen-Förderung wenden Sie am besten an einen Solarteur aus Ihrer Nähe.
Häufig gestellte Fragen zur staatlichen Förderung von Solaranlagen
- Fachbetriebe vor Ort finden
- Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
- Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!