Veröffentlicht am Jul 4, 2023
Stromspeicher Förderung 2023
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Batteriespeicherförderung auf Bundes- und Landesebene im Überblick
Inhalt
Die Erzeugung von Solarstrom wird seit Jahren staatlich gefördert. Die Art der Förderung wird von Bund und Ländern stetig an die Gegebenheiten angepasst. Während die im Erneuerbare-Energien-Gesetz verankerte Einspeisevergütung anfangs sehr hoch ausfiel und die Einspeisung des erzeugten Solarstroms ins öffentliche Stromnetz mit attraktiven Vergütungen gefördert wurde, so fällt sie mittlerweile niedriger aus als der Strompreis für den zugekauften Strom. Inzwischen ist es also ratsam, möglichst viel Strom selber zu verbrauchen und so den Zukauf von teurem Netzstrom zu reduzieren.
Die Batteriespeicher Förderung zielt genau auf diesen Trend ab: während die Einspeisevergütung sinkt beziehungsweise neuerdings auf einem leicht erhöhten Niveau vorerst stabil verbleibt, soll es preiswerter werden, den Solarstrom zu speichern und per Eigenverbrauch zu nutzen. Dies geschieht über zinsgünstige Förderkredite der KfW oder durch länderspezifische und kommunale Maßnahmen mit Zuschüssen und Krediten zur Stromspeicher Förderung.
KfW-Förderung für Erneuerbare Energien (Programm 270)
Einer der wichtigsten Träger zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern ist die KfW mit dem KfW Förderprogramm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ - einem zinsgünstigen Förderkredit für Strom und Wärme.
Was wird mit dem Förderkredit 270 gefördert?
- die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Batteriespeicher und Photovoltaikanlagen
- die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze sowie -speicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und Stromangebot, die die systemverträgliche Integration der erneuerbaren Energien in das Energiesystem unterstützen, wie beispielsweise Stromspeicheranlagen als Einzelmaßnahme oder zur Stromspeicher Nachrüstung
Wie sind die Kreditkonditionen? Mit dem Förderkredit KfW 270 finanzieren Sie bis zu 100 Prozent der Investitionskosten für einen Stromspeicher oder auch der Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage generell.. Der große Unterschied zu gewöhnlichen Ratenkrediten liegt zum einen in den besonders günstigen Zinssätzen und zum anderen in den tilgungsfreien Anlaufjahren.
Die genauen Konditionen hängen dabei von Faktoren wie Laufzeit, Zinsbindung und Standort ab.
- Laufzeiten: Wählen Sie zwischen einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren (mit 1 tilgungsfreien Anlaufjahr), bis zu 10 Jahren (2 tilgungsfreie Anlaufjahre), bis zu 15 Jahre (3 tilgungsfreie Anlaufjahre), bis zu 20 Jahren (drei tilgungsfreie Anlaufjahre) oder bis zu 30 Jahren (fünf tilgungsfreie Anlaufjahre).
- Zinssatz: Der Zinssatz hängt u.a. von Ihrer persönlichen Situation, Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und Ihrer Bonität ab. Davon abhängig variiert der Sollzins zwischen 4,03 % und 10,49 %.
- Auszahlung: Die Kreditsumme können Sie sich innerhalb von 12 Monaten nach Zusage auszahlen lassen – entweder in Teilbeträgen oder zu 100 Prozent.
- Tilgung: Die Kredittilgung erfolgt in gleichen vierteljährlichen Raten.
Alle Detailinformationen und die Antragstellung finden Sie auf den Webseiten der KfW zum Förderprogramm 270.
Wer kann die KfW-Förderung beantragen? Das Förderprogramm KfW 270 kann von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Eine der Voraussetzungen: Sie sind nur förderberechtigt, wenn Sie einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Gut zu wissen: Eine Kombination aus KfW-Förderung und Eispeisevergütung oder eine Kopplung mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist in der Regel möglich.
Stromspeicher Förderung der Bundesländer
Viele Bundesländer stellen Fördermittel für Batteriespeicher zur Verfügung, um zusätzliche Anreize zu setzen. Die Förderprogramme sind in der Regel unabhängig von einer KfW-Förderung und können ausschließlich von Personen beantragt werden, die im entsprechenden Bundesland Solarstrom verwenden und deren PV-Anlage an das dortige Stromnetz angeschlossen ist.
Gut zu wissen: Sie müssen die Förderung auf jeden Fall vor der Bestellung des Batteriespeichers beantragen.
Zum aktuellen Stand: Aufgrund des starken Zulaufs sind viele Programme zur Stromspeicher Förderung bis auf weiteres pausiert. Einige werden wahrscheinlich 2023 wieder neu mit Fördergeldern aufgepolstert. Mit Stand Januar 2023 sind derzeit noch die Förderprogramme in Berlin aktiv; in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein werden die Förderprogramme eventuell im Laufe des Jahres neu aufgelegt:
Stromspeicher Förderung der Bundesländer im Detail
Bundesland | Gefördert | Stromspeicher Förderung |
Baden-Württemberg (Zuschuss) | netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher Speicherkapazität von mindestens 2 kWh Neuauflage des Förderprogramms am 1.03.2021 ❌ Programm ist am 18.05.2021 ausgelaufen | - Speicher werden mit 200 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst, wenn Photovoltaikanlage eine installierte Leistung bis zu 30 kWp hat. - Speicher werden mit 300 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst, wenn die Photovoltaikanlage über eine installierte Leistung von mehr als 30 kWp verfügt. - Maximale Förderhöhe 45.000 Euro je Vorhaben. |
Bayern (Zuschuss) | Stromspeicher Förderung in Verbindung mit PV-Anlage in Ein- und Zweifamilienhäusern - Das Verhältnis von Nennleistung zur nutzbaren Speicherkapazität muss 1:1 betragen. - Speicherkapazität von mindestens 3 kWh, ab Februar 2022 mindestens 5 kWh ❌Förderbudget aufgebraucht | Batteriespeicher werden mit einem Basiszuschuss von 500 Euro für 3,0 kWh (ab Februar 2022 Stromspeicher Förderung von 500 Euro ab 5,0 kWh) Speicherkapazität und zusätzlich 100 Euro je zusätzlicher voller 1,0 kWh bezuschusst, ab Februar 2022 dann zusätzlich 75 Euro statt 100 (bis 30,0 kWh) |
Berlin (Zuschuss) | ✔️SolarPLUS: Förderung für Solarstromspeicher- bis zu 15.000 EUR Zuschuss für die Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Ein- und Zweifamilienhäuser - bis zu 30.000 EUR Zuschuss für Anschaffung und Inbetriebnahme von Solarenergiespeichern für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe - Förderung von Pacht-, Miet- oder Leasingmodellen möglich | Batteriespeicher in Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie im Leasing bzw. bei der Pacht werden mit 300 Euro pro kWh bezuschusst (maximal 15.000 / 30.000 Euro pro Vorhaben). Hinzu kommen Sonderanlagen-Boni: - Denkmalgerechte PV: maximal 15.000 Euro - Fassaden-PV: maximal 30.000 Euro - Gründach-PV: maximal 15.000 Euro |
Niedersachsen (Zuschuss) | netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher - Leistung der PV-Anlage mindestens 4 kWp - Das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. - Mind. 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batterien ❌ Programm ist am 07.09.2021 ausgelaufen | Es werden bis zu 40% der Nettoinvestitionskosten des Batteriespeichersystems bezuschusst. |
Nordrhein-Westfalen (Anteilsfinanzierung) | stationäre Batteriespeicher - Die angeschlossene PV-Anlage muss neu errichtet werden. - Das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität darf maximal 1:3 betragen. - Die Anzahl der förderfähigen Batteriespeicher ist für jeden Standort auf ein Batteriespeichersystem beschränkt. ❌ Stromspeicher Förderung ist am 01.04.2022 ausgelaufen | Batteriespeicher werden mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst (Förderhöchstgrenze: 75.000 Euro). |
Rheinland-Pfalz (Zuschuss) | Stromspeicher in Verbindung mit einer zu errichtenden Photovoltaikanlage - Speicherkapazität mindestens über 5 kWh - Leistung der neu errichteten PV-Anlage mindestens 5 kWp - Eigenverbrauchsquote: mindestens 50% ❌ Förderprogramm im November 2021 beendet. Ein neues Programm ist in Planung, richtet sich allerdings nur an Kommunen. | Batteriespeicher werden mit 100 Euro pro kWh bezuschusst (maximal 1.000 Euro pro Installation für Privatspeicher). |
Sachsen (Zuschuss) | ❌Aktuell keine Antragstellung möglich. Die Stromspeicher Förderung soll 2022 fortgesetzt werden. Speicher sowie Nachrüstung für zusätzliche Kapazität bei bestehenden Speichern - nicht mit einem KfW-Förderkredit kombinierbar - Der Speicher muss mit einer PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein. - Speicherkapazität mindestens 2 kWh - Eigenverbrauchsquote: mindestens 50% betragen. | Batteriespeicher (auch bei Nachrüstung) werden mit 1.000 Euro (Sockelbetrag) + 200 Euro pro kWp Speicherkapazität bezuschusst. Die Zuwendung wird nur ab mindestens 1.400 Euro gewährt. Die maximale Zuwendung beträgt 40.000 Euro. |
Sachsen-Anhalt (Zuschuss) | Stromspeicher für Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 30 kWp - Mind. 10 Jahre Zeitwertersatzgarantie für Batterien - 5 Jahre Zweckbindung - Eigenverbrauchsquote: mindestens 50% - Das Verhältnis von Nennleistung der PV-Anlage zur nutzbaren Speicherkapazität muss mindestens 1,2 kWp je 1 kWh betragen. ❌I ✔️ Förderbudget aufgebraucht, Entscheidung über Neuauflage im Jahr 2023 steht noch aus | Es werden bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst (maximal 5.000 Euro je Vorhaben). |
Schleswig-Holstein (Zuschuss) | Zuschuss ❌I ✔️ Förderbudget für Stromspeicher aufgebraucht. Wird evtl. 2023 neu aufgelegt. ✔️ Neu: Balkon-PV Stromspeicher - Speicherkapazität mindestens 2 kWh - Leistung der PV-Anlage mindestens 3 kWp und maximal 30 kWp. Der Batteriespeicher muss mit einer neuen PV-Anlage errichtet werden. | - Batteriespeicher werden mit bis zu 400 Euro je kWh Speicherkapazität bezuschusst. - Die Installations- und Anschlusskosten werden mit bis zu 200 Euro bezuschusst (maximal 50% der zuwendungsfähigen Kosten) |
Thüringen (Zuschuss) | ❌ Förderbudget aufgebraucht Investitionen in Photovoltaikanlagen mit Batteriespeicher; Investitionen in Batteriespeicher 3. Die PV-Anlage/der Speicher kostet mindestens 1.000 Euro. 4. Die PV-Anlage darf Maximalleistung von 10 Kilowatt haben. 5. Die PV-Anlage darf max. den Jahresverbrauch des Betreibers an Strom erzeugen. 6. Eigenverbrauchsquote: mindestens 60% | - PV-Anlagen mit Speicher werden mit 900 Euro pro kWp bezuschusst. - Batteriespeicher (auch bei Nachrüstung) werden mit 300 Euro pro kWp Speicherkapazität bezuschusst. |