- Bei der Direktvermarktung von PV-Strom verkaufen Sie Ihren Solarstrom an der Strombörse.
- Sie rechnet sich vor allem bei größeren Photovoltaikanlagen.
- Seit das Solarpaket I gilt, können Betreiber von Anlagen zwischen 100 und 200 kW ihre Überschussmengen ohne Direktvermarktungskosten, aber auch ohne Vergütung, an den Betreiber weitergeben.
Direktvermarktung von Strom aus Photovoltaikanlagen
Direktvermarktung von PV-Strom ist vor allem für größere Photovoltaikanlagen lohnenswert, Foto: mauvries, AdobeStock.com
Was versteht man unter Direktvermarktung?
Direktvermarktung ist eine Möglichkeit für PV-Anlagenbetreiber, den erzeugten Solarstrom an der Strombörse zu vermarkten und so ins Stromnetz einzuspeisen. Konkret bedeutet Direktvermarktung also, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage seinen erzeugten Strom direkt am Markt verkauft – oder verkaufen lässt. Denn trotz der Bezeichnung „Direktvermarktung“ vermarkten die meisten PV-Besitzer ihren grünen Strom nicht selbst an der Strombörse. Stattdessen suchen sie sich einen sogenannten Direktvermarkter, der diese Aufgabe für sie übernimmt. Die Gründe: Möchten Sie als Anlagenbetreiber den Strom selbst vermarkten, benötigen Sie eine Börsenzulassung und müssen einen ausgeglichenen Strombilanzkreis sicherstellen – beides erfordert Know-how und viel Aufwand. In der Regel wenden sich die meisten PV-Anlagenbetreiber deshalb an ein Direktvermarktungsunternehmen.
Vermarktung PV-Strom | Grafik: Solaranlagen-Portal.com
Im Gegenzug zur Stromlieferung erhält der Anlagenbetreiber eine Vergütung – zum Teil vom Direktvermarkter und zum Teil vom Verteilnetzbetreiber. Die Vergütung setzt sich wie folgt zusammen:
- Teile des Verkaufserlöses (Marktpreises) durch den Direktvermarkter
- die sogenannte Marktprämie vom zuständigen Verteilnetzbetreiber
- die in der Marktprämie enthaltene Managementprämie vom Verteilnetzbetreiber
Der Direktvermarkter erhält vom Anlagenbetreiber für die Vermarktung ein Dienstleistungsentgelt, das vom Verkaufserlös abgezogen wird.
- Info: Seit Anfang 2023 müssen private Anlagenbetreiber auf ihre Erträge aus dem Verkauf von Solarstrom keine Einkommensteuer mehr zahlen. Hintergrund ist, dass seitdem PV-Anlagen steuerfrei betrieben werden können.
Was bedeuten Marktprämie und Managementprämie?
Bei der Solarstrom-Direktvermarktung verzichtet der Anlagenbetreiber auf die staatlich festgelegte Einspeisevergütung. Das bedeutet ein höheres finanzielles Risiko, denn der Börsenpreis für Strom schwankt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, erhält der PV-Betreiber als Ausgleich eine Marktprämie und eine Managementprämie vom Verteilnetzbetreiber:
- Marktprämie: Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert für Strom und der anlagenspezifischen Förderhöhe aus. Die Marktprämie wird anhand des durchschnittlichen monatlichen Börsenstrompreises festgelegt, das heißt, sie ist gleitend: Sie sinkt folglich, wenn der Marktpreis steigt, und steigt, wenn der Marktpreis sinkt.
- Managementprämie: Für ein stabiles Stromnetz ist es wichtig, dass die Netzbetreiber wissen, wann wie viel Erneuerbare Energien ins Stromnetz eingespeist werden. Aus diesem Grund sind die Anlagenbetreiber von PV-Anlagen (bzw. das beauftrage Direktvermarktungsunternehmen) verpflichtet, Prognosen über Höhe und Dauer der Einspeisung abzugeben. Diese Einspeiseprognose ist gerade bei Photovoltaik u. a. mit einer Auswertung der Wetterdaten, sprich: mit Aufwand, verbunden. Um diesen Mehraufwand und die mit der Direktvermarktung verbundenen Vermarktungsrisiken auszugleichen, erhalten die Betreiber eine Managementprämie. Diese wird nicht mehr einzeln aufgelistet, sondern ist mittlerweile Bestandteil der Marktprämie.
Was ist der Unterschied zwischen verpflichtender und optionaler Direktvermarktung?
Die Direktvermarktung als Form der Stromvermarktung wurde 2012 in Deutschland eingeführt – erst für alle PV-Betreiber freiwillig, dann zwei Jahre später verpflichtend für Anlagen einer gewissen Größe.
- Verpflichtende Direktvermarktung: Anlagenbetreiber sind zur Teilnahme verpflichtet, wenn ihre Anlage eine Leistung von mehr als 100 kW(p) hat. In diesem Fall ebenfalls verpflichtend ist die Fernsteuerbarkeit der Photovoltaikanlage. Die verpflichtende Direktvermarktung greift somit nur bei großen Anlagen – gewöhnliche PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern sind davon nicht betroffen.
- Bei Anlagen zwischen 100 bis 200 kWp können Sie sich seit 2024 von der verpflichtenden Direktvermarktung befreien lassen, um die Strommengen vornehmlich über den Eigenverbrauch zu nutzen. Überschüssiger Strom wird dann unentgeltlich an den Netzbetreiber abgegeben. Für Anlagen mit einem hohen Eigenverbrauchsanteil ist diese Option deutlich rentabler.
- Optionale Direktvermarktung: Auch Anlagenbetreiber von kleinen PV-Anlagen, die noch von der Einspeisevergütung profitieren, dürfen in die optionale Direktvermarktung wechseln. Der Vorteil: Möchten sie anschließend wieder durch die Einspeisevergütung gefördert werden, können sie wieder in das vorherige Vergütungsmodell zurück wechseln – mit einer Einspeisevergütung in gewohnter Höhe.
EEG-Regelungen zur PV-Direktvermarktung
Anlagenbetreiber einer PV-Anlage müssen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine der folgenden Veräußerungsformen wählen:
- 1.Marktprämie nach § 20
- 2.Einspeisevergütung nach § 21, Abs. 1, Nr. 1, 2 oder 3
- 3.Mieterstromzuschlag nach § 21, Abs. 3
- 4.Sonstige Direktvermarktung nach § 21 a
Gut zu wissen: In der Regel ist ein Wechsel der Veräußerungsform jeweils zu Monatsbeginn möglich.
Entscheiden sich Anlagenbetreiber für die Solarstrom-Direktvermarktung oder sind sie aufgrund der Anlagengröße sogar dazu verpflichtet, müssen die Anlagen einige Auflagen erfüllen. So muss die Anlage zum Beispiel technisch so ausgestattet sein, dass das Vermarktungsunternehmen jederzeit
- die Ist-Einspeisung abrufen kann und
- die Einspeiseleistung ferngesteuert regeln kann.
Für welche Betreiber einer PV-Anlage ist die direkte Vermarktung gesetzlich vorgeschrieben?
Die Bundesregierung plant einen Systemwechsel weg von der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung hin zum Marktprämienmodell. Deshalb wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt, dass Anlagenbetreiber einer PV-Anlage ab einer bestimmten Größe gesetzlich zur Direktvermarktung verpflichtet sind, und zwar dann, wenn
- 1. die Anlage nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurde und
- 2. eine Leistung von ≥ 200 Kilowattpeak hat.
- Anlagenbetreiber einer neuen Anlage von ≥ 200 kWp erhalten keine Einspeisevergütung, sondern müssen zur Direktvermarktung greifen.
- Mit dem Solarpaket 1 können Betreiber von Anlagen mit bis zu 200 kW ihre Überschussmengen ohne Vergütung, aber dafür auch ohne Direktvermarktungskosten an den Betreiber weitergeben (“unentgeltliche Abnahme”).
Kann jeder Besitzer einer Photovoltaikanlage seinen Strom direkt verkaufen?
Theoretisch können auch Betreiber kleinerer PV-Anlagen teilnehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ein Direktvermarktungsunternehmen, also einen Abnehmer für den Solarstrom, finden. Da für die Direktvermarktung eine spezielle Messtechnik und eine Fernsteuerbarkeit notwendig sind, zahlt sich der Aufwand gerade bei kleineren Anlagen häufig nicht aus. Deutlich lukrativer ist es dann, die Einspeisevergütung zu kassieren und/oder den Eigenverbrauch zu erhöhen. Eine weitere Alternative ist es, überschüssigen Strom als Mieterstrom direkt an seine Mieter und Nachbarn zu verkaufen.
Im Zuge des Solarpaket I wurde die Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kWp vereinfacht. Ohne die gesetzlichen Vorgaben zur technischen Ausstattung wird die optionale Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen günstiger. Zwischen Direktvermarkter und Anlagenbetreiber kann dennoch die Steuerbarkeit der direktvermarkteten Anlage vereinbart werden.
Bekommen Anlagenbetreiber bei der Direktvermarktung mit Marktprämie mehr Geld als mit der EEG-Vergütung?
Für Betreiber einer Photovoltaikanlage mit einer höheren Leistung als 200 Kilowattpeak, die 2016 oder später in Betrieb genommen wurde, stellt sich gar nicht erst die Frage, ob sie sich für die Einspeisevergütung oder für die Direktvermarktung entscheiden sollen - sie ist in diesem Fall vorgeschrieben.
Anders verhält es sich, wenn Ihre Anlage schon älter ist und diese EEG-Regelung für Sie nicht greift oder wenn Sie eine kleinere PV-Anlage betreiben. Dann stellt die Direktvermarktung zwar ein höheres Risiko für Sie dar als die staatlich festgelegte Einspeisevergütung, aber Sie haben auch die Möglichkeit, eine höhere Rendite zu erzielen.
Um das Risiko der Direktvermarktung von PV-Strom zu reduzieren und weiterhin einen Anreiz für PV-Anlagen zu schaffen, greift das Marktprämienmodell, das Ihnen den Marktwert plus einer Marktprämie zusichert. Da die PV-Anlage allein durch den Marktwert für Strom nicht rentabel wäre, erhalten Sie diese gleitende Marktprämie als Fördergeld. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen dem Marktwert des Stroms und der jeweils geltenden Einspeisevergütung aus. Im Grunde sollten sich Einspeisevergütung und Direktvermarktung nach Marktprämienmodell also in etwa die Waage halten. Aber: Die Höhe der Prämie wird anhand des durchschnittlichen monatlichen Börsenstrompreises festgelegt. Die Preise an der Strombörse werden jedoch täglich von Angebot und Nachfrage bestimmt.
- Eine besonders hohe Rendite und somit mitunter eine höhere Vergütung als mit der Einspeisevergütung erzielen Sie dann, wenn Sie mit einer geschickten Auslegung der Anlage ihren Strom genau an dem Tag verkaufen, an dem die Nachfrage an der Strombörse besonders hoch und somit auch die Strompreise sehr hoch sind.
Für wen lohnt sich die Direktvermarktung?
Eine Direktvermarktung von PV-Strom birgt in der Regel ein höheres Risiko als die Einspeisevergütung. Ist die Nachfrage am Strommarkt gerade hoch, kann Direktvermarktung lukrativ sein; sinkt die Nachfrage und somit der Strompreis, fällt die Vergütung mitunter aber auch niedriger aus als die Einspeisevergütung.
Ist eine Direktvermarktung für Ü20-PV-Anlagen ratsam?
Bevor das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Direktvermarktung für größere Anlagen vorschrieb, profitierten die meisten Betreiber einer Photovoltaikanlage von einer hohen Einspeisevergütung für 20 Jahre. Bei sehr vielen PV-Anlagen sind diese 20 Jahre Förderdauer bereits abgelaufen bzw. werden in den nächsten Jahren enden. Endet die EEG-Förderung, dann stellt sich die Frage, wie Sie als Anlagenbetreiber den Strom weiter nutzen oder vermarkten wollen. Ihnen stehen dafür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Sie betreiben die Anlage weiter, speisen den Strom weiter ein und erhalten dafür eine verringerte „Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen“ auf Grundlage des „Jahresmarktwert Solar“.
- Sie betreiben die Anlage weiter und verkaufen den Solarstrom über Direktvermarktung.
- Sie betreiben die Anlage weiter, rüsten die Anlage aber auf einen maximalen Eigenverbrauch um.
- Sie betreiben die Anlage nicht weiter.
Gut zu wissen: Seit 2021 regelt das EEG, dass Betreiber einer Ü-20-Anlage weiterhin eine verringerte Einspeisevergütung in Anspruch nehmen können. Aktuell ist die verringerte Einspeisevergütung bis Ende 2027 befristet. Neu im Solarpaket I: Die bestehenden Regelungen, nach denen PV-Anlagen nach ihrem Förderende vom Netzbetreiber den Marktwert der PV-Stromerzeugung erhalten, werden um 5 Jahre verlängert. Damit endet diese Frist erst am 31. Dezember 2032. Anlagenbetreiber können so ihre alte Anlage sehr einfach weiterbetreiben.
Entscheidend für die Höhe der verringerten Einspeisevergütung ist der Jahresmarktwert für Solarstrom, der 2023 bei 7,200 Cent pro Kilowattstunde lag. Von diesem Betrag zieht der Netzbetreiber einen geringen Vermarktungsaufwand ab, sodass am Ende circa 7 Cent/kWh für den Anlagenbetreiber herauskommen. Der Jahresmarktwert Solar 2024 wird erst Anfang 2025 veröffentlicht. Die gültigen Jahresmarktwerte und die Höhe der Marktprämie finden Sie in der Marktwertübersicht von netztransparenz.de, einer Seite der vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland.
Entscheiden Sie sich statt für die verringerte Einspeisevergütung für die Direktvermarktung, richtet sich die Marktprämie auch hier wieder nach der Höhe der festen staatlichen Vergütung, sprich der verringerten Einspeisevergütung. Die Direktvermarktung ist also nicht zwingend lukrativer.
Eigenverbrauch & Jahresmarktwert Solar vs. Direktvermarktung PV-Strom: Was ist für Ü20-Photovoltaikanlagen lukrativer?
Aufgrund der steigenden Strompreise ist es mittlerweile fast immer die beste Option, möglichst viel des selbst erzeugten Solarstroms von Ü20-PV-Anlagen selbst zu nutzen. In der Regel ist eine Photovoltaikanlage nach 20 Jahren refinanziert, der Strom wird folglich nur noch zu Betriebskosten produziert – und die sind deutlich günstiger als gekaufter Strom aus dem Netz.
Zum Vergleich:
Für eine Kilowattstunde eingespeisten Strom nach Jahresmarktwert Solar abzüglich Vermarktungsaufwandspauschale erhalten Sie 2023 ungefähr 7 Cent.
Für eine Kilowattstunde Strom aus dem öffentlichen Netz zahlen Sie 2024 hingegen circa 35 Cent.
Der selbstproduzierte Solarstrom kostet Sie lediglich die Betriebskosten von circa 8 Cent pro Kilowattstunde.
Am lukrativsten ist es, wenn Sie möglichst wenig Strom aus dem öffentlichen Stromnetz einkaufen.
Selbst mit einem Stromspeicher ist es kaum möglich, den kompletten PV-Strom selbst zu verbrauchen. Den überschüssigen Strom können Sie ins Netz einspeisen – entweder gegen die verringerte EEG-Pauschale oder über Direktvermarktung.
Kann man Eigenversorgung mit Solarstrom-Direktvermarktung kombinieren?
Ob Sie den Strom Ihrer PV-Anlage nicht nur direkt vermarkten, sondern zudem selbst verbrauchen dürfen, hängt von Ihrer Anlage ab.
- Hat Ihre Anlage eine kleinere Leistung als 100 kWp, so können Sie so viel Strom selbst verbrauchen, wie Sie möchten.
- Hat Ihre Anlage eine Leistung von ≥ 200 kWp, so müssen Sie den erzeugten Strom komplett direktvermarkten.
- Hat Ihre Anlage eine Leistung von 300 bis 750 kWh, so erhalten Sie nur für maximal 50 Prozent des erzeugten Stroms eine Marktprämie. Hier rechnet sich der Eigenverbrauch der restlichen 50 Prozent.
- Handelt es sich bei Ihrer Anlage um eine ausgeförderte Ü20-Anlage unabhängig von der Leistung, steht es Ihnen frei, wie viel des Stroms Sie einspeisen bzw. direkt vermarkten können.
Gut zu wissen: Ein Direktvermarkter hat nur Interesse an einer Kooperation, die für ihn attraktiv ist. Besonders kleine PV-Anlagen oder größere Anlagen mit hohem Eigenverbrauch sind dies in der Regel nicht.
Welche Direktvermarkter gibt es?
Wenn Sie einen Direktvermarkter für Ihren PV-Strom suchen, sollten Sie immer verschiedene Angebote einholen. Je nach Unternehmen wird das Angebot anhand der Kilowattstunden direkt vermarkteten Stroms oder auf die Kilowattpeak-Leistung der Anlage berechnet.
Es gibt viele Unternehmen und Energiedienstleister, die sich auf die Direktvermarktung spezialisiert haben. Die meisten sind allerdings in erster Linie an Verträgen mit Großkunden bzw. Betreibern sehr großer PV-Anlagen interessiert. Es gibt aber auch Dienstleister, die die Direktvermarktung von PV-Kleinanlagen anbieten, dazu zählen zum Beispiel EnBW, Lumenazza, sonnen sowie enviaM. In der Energiebranche heiß diskutiert wird gerade ein Konzept für die „kleine Direktvermarktung“ ausgeförderter PV-Anlagen mit einer geringen Leistung. Das Ziel: Die Vermarktung soll für Betreiber und Direktvermarkter einfacher und somit lukrativer werden.
Gut zu wissen: Auch Stadtwerke und regionale Stromlieferanten bieten mitunter Direktvermarktung für ihre Kunden an.