Wann Sie eine Genehmigung für Photovoltaik brauchen
Grundsätzlich ist eine Genehmigung nicht erforderlich, wenn Photovoltaik Anlagen auf Dächern oder an Fassaden montiert werden. Die Anlage zählt in diesem Fall als "bauliche Anlage", deren Bestimmungen in der jeweiligen Bauordnung des Bundeslandes nachgelesen werden kann.
Notwenig wird eine Genehmigung bei denkmalgeschützten Häusern. Diese stellt das jeweilige Bundesland aus wenn sichergestellt ist, dass die Photovoltaikanlage das Gebäude nicht beschädigt. Auch örtliche Bebauungspläne können die Installation einer Anlage beschränken. In einigen Bundesländern gibt es zudem eine Genehmigungspflicht für Anlagen, die aus dem Gebäude hervorspringen. Informationen hierzu finden Sie ebenfalls in der jeweiligen Bauordnung. Für Freilandanlagen ist eine Genehmigung in jedem Fall Pflicht, da sie das Landschaftsbild verändern.
Keine Genehmigung nötig? So gehen Sie bei der Montage sicher vor
Wenn für die Montage der Photovoltaikanlage keine Genehmigung erforderlich ist, hat der Bauherr die volle Verantwortung, alle baurechtlichen Vorschriften einzuhalten. Die Baubehörde ist hiervon ausgenommen. Das bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass zum Beispiel die Statik des Hauses nicht beeinträchtigt wird und eine Gefahr für die Öffentlichkeit entsteht.
Vorsicht, wenn in die Umwelt eingegriffen wird
Veränderungen, die das natürliche Umfeld der Anlage betreffen, müssen mit der Bauordnung konform gehen. Ein beliebtes Beispiel ist die Frage, ob ein Baum gefällt werden kann, um eine Verschattung der Photovoltaikanlage zu vermeiden.
In Deutschland wird dafür eine Genehmigung benötigt, wenn der Baum eine bestimmte Größe übersteigt. Für die Festlegung der Grenzen sind die Gemeinden zuständig. Üblich ist eine Genehmigung für Bäume mit einem Stammdurchmesser von mehr als 10 cm. Wenn solch ein Baum ohne Genehmigung gefällt wird, können Strafen von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Wenn Sie erwägen einen nahestehenden Baum zu fällen, klären Sie dies unbedingt mit Ihrer Gemeinde ab.