- Mindestabstand der Module auf dem Reihenhaus: Mit Brandwand gibt es keinen Pflichtabstand, so die Musterbauordnung. Ansonsten Abstufungen von 0,5 oder 1,25 m.
- Warum Abstandsregeln? Der Hauptgrund ist der Brandschutz. Ein Feuer soll nicht auf das Nachbargebäude übergreifen. Außerdem sind die Rechte der Nachbarn wichtig.
- Was kann passieren, wenn ich die Abstände nicht einhalte? Die Folgen können ein Bußgeld, der Rückbau der Anlage sowie ein Nachbarschaftsstreit sein.
- Je kleiner die Abstandsregeln, desto besser für die Wirtschaftlichkeit: Sind die Abstände klein oder gibt es keine, ist mehr Fläche für Photovoltaik nutzbar. Das heißt: mehr Ertrag.
Inhalt
Übersichtstabelle: Abstandsregeln für Dach-PV-Anlagen nach Bundesland
Bundesland | Abstandsregelungen |
Baden-Württemberg | Kein Mindestabstand erforderlich (s. BauOBW) |
Bayern | Auf Dächern der Gebäudeklasse 1 und 2 gelten keine Abstandsregeln, BayBO, Aug 2023. |
Berlin | 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3 m überragt; 0 m, wenn die Brandwand mindestens 0,3 m über die Bedachung ragt. Davon ist auszugehen, wenn die PV-Konstruktion nicht höher als die Brandwand ist. Trifft keine der vorherigen Varianten zu, gilt ein Abstand von 1,25 m. (s. BauOBln) |
Brandenburg | 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3 m überragt;0 m, wenn die Brandwand mindestens 0,3 m über die Bedachung ragt. Davon ist auszugehen, wenn die PV-Konstruktion nicht höher als die Brandwand ist. Trifft keine der vorherigen Varianten zu, gilt ein Abstand von 1,25 m. (s. BbgBO)
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Bremen | 0 m, wenn die Brandwand mindestens 0,3 m über die Bedachung ragt; 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3 m überragt oder dachintegriert ist; mind. 1,25 m, wenn die 2 oberen Varianten nicht zutreffen. (s. Bremische Landesbauordnung)
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Hamburg | 0 m, wenn die PV-Module die Brandwand nicht überragen; 0,5 m, wenn die Anlage das Dach höchstens 0,3 m überragt oder dachintegriert ist |
Hessen | 0 m, wenn die Brandwand mind. 0,3 m höher als die Module ist oder sie aus nicht-brennbaren Baustoffen bestehen (z. B. Glas-Glas); 0,5 m, wenn die Module max. 0,3 m über der Dachhaut liegen oder dachintegriert sind oder wenn die vorhergehenden Optionen nicht gelten (s. BauOH) |
Mecklenburg-Vorpommern | 0 m, wenn es Brandwände gibt; 0,5 m, wenn die Module bis zu 30 cm hoch oder dachintegriert sind und es keine Brandwand gibt. (s. LBauO M-V) |
Niedersachsen | 0 m, wenn Gebäude < 7 m hoch; 0,5 m bei > 7 m Gebäudehöhe oder wenn Schutz durch eine Brandwand gegeben ist (s. NBauO) |
Nordrhein-Westfalen | Keine spezifischen Abstandsregeln mehr seit 01.01.2024. Es sind die allgemeinen Brandschutzanforderungen zu beachten. (s. Änderung der BauONRW) |
Rheinland-Pfalz | Keine spezifische Abstandsregelung mehr für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1-2 seit 2024, sofern eine Brandwand vorhanden ist. Es sind die allgemeinen Brandschutzanforderungen zu beachten. (s. BauORP) |
Saarland | 0 m, wenn eine Brandwand vorhanden ist; 0,5 m ohne Brandwand und Module max. 0,3 m über Dachhaut bzw. dachintegriert. (s. LBO Saarland) |
Sachsen | 0 m, wenn eine Brandwand vorhanden ist; 0,5 m ohne Brandwand und max. 0,3 m über Dachhaut bzw. dachintegriert; mind. 1,25 m, wenn keine Brandwand vorhanden ist. (s. LBO Sachsen) |
Sachsen-Anhalt | Laut BauO LSA verfahrensfrei, ausgenommen Hochhäuser |
Schleswig-Holstein | 0 m, wenn eine Brandwand vorhanden ist; 0,5 m ohne Brandwand und max. 0,3 m über Dachhaut bzw. dachintegriert; mind. 1,25 m, wenn keine Brandwand vorhanden ist. (s. BauOSH) |
Thüringen | 0 m, wenn eine Brandwand vorhanden ist; 0,5 m ohne Brandwand und max. 0,3 m über Dachhaut bzw. dachintegriert; mind. 1,25 m, wenn keine Brandwand vorhanden ist. (s. ThürBO) |
Hinweis: Diese Tabelle dient nur zur Orientierung. Bitte prüfen Sie immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes!
⁉️ ➔ Warum 0,5 m Abstand? Diesen Platz benötigt die Feuerwehr im Brandfall, um das Feuer bekämpfen zu können.
⁉️ ➔ Wie kann in einzelnen Bundesländern die Abstandsregel einfach entfallen? Zum einen muss in diesen Fällen eine Brandmauer vorhanden sein, denn der 0-Meter-Abstand gilt bis zur Brandmauer. Zum anderen muss die Dachdämmung, falls vorhanden, dann als nicht brennbar ausgeführt sein.
⁉️ ➔ Wie erkenne ich, ob für mein Haus die 0-Meter-Abstandsregel gilt? Ob auf Ihrem Dach die 0-Meter-Abstandsregel gilt, hängt in erster Linie von den Vorschriften Ihrer Landesbauordnung und eventuell von der Gebäudeklasse und der Haushöhe ab. Haben Sie ein typisches Reihenmittelhaus mit bis zu drei Vollgeschossen und maximal 7 Metern Höhe, könnte die Abstandsregel bei Ihnen entfallen. Prüfen Sie dazu die Angaben in Ihren Bauunterlagen oder fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach.
Warum gibt es Abstandsregeln?

Mindestabstand für PV-Anlage auf dem Reihenhaus: Viele gute Gründe sprechen dafür, sie einzuhalten. | Grafik: Solaranlagen-Portal.com/KI
❗️Vorschriften zu Mindestabständen für Solaranlagen, besonders bei eng stehenden Reihenhäusern, sind nicht willkürlich. Sie dienen der Sicherheit, allen voran dem Brandschutz.
➔➔ Hintergrundwissen: Sind meine Module brennbar oder nicht?
Bauaufsichtlich müssen Solarmodule auf dem Dach (Building Attached PV, BAPV) den Nachweis der Normalentflammbarkeit (Klasse E nach EN 13501-1) erbringen. Dies bedeutet, dass die Module beim Beflammen mit einem kleinen Brenner, zum Beispiel einer Streichholzflamme, nicht entzündet werden und weiterbrennen können. Weitere Anforderungen an das Brandverhalten dieser Anlagen sieht das deutsche Baurecht nicht vor.
Im Fall von dachintegrierter PV (Building Integrated PV, BIPV) oder Solardachziegeln müssen die Module selbst die Anforderungen an “harte Bedachungen” erfüllen. Das bedeutet, sie müssen Brandeinwirkung von außen gemäß CEN/TS 1187 Widerstand leisten.
Gut zu wissen: In vielen Fällen sind nicht die PV-Module selbst, sondern die zugehörigen Komponenten wie Kabel etc. die Brandursache – oft in Kombination mit fehlerhaften oder beschädigten Anschlüssen.
➔ Das heißt: Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass sie der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer vorbeugen. Deshalb sind ausreichende Abstände, insbesondere zu Brandwänden zwischen Reihenhäusern, so wichtig. Sie verhindern oder verzögern die Brandübertragung auf das Nachbargebäude. Außerdem muss die Feuerwehr für Löscharbeiten genügend Platz haben.
➔ Neben dem Brandschutz spielen auch die Interessen der Nachbarn eine Rolle. Zwar bildet das Eigentumsrecht gemäß BGB §§ 903 ff. die Grundlage für die Installation einer PV-Anlage auf dem eigenen Hausdach. Dennoch müssen Sie berücksichtigen, dass die Nutzung des Eigentums eingeschränkt ist, sobald die Rechte anderer beeinträchtigt werden. Ein Thema könnte hier die Verschattung sein. Halten Sie aber alle gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen ein, kann von unzumutbarer Verschattung nicht die Rede sein. Gerichte weisen diesen Vorwurf dann üblicherweise ab. Ein anderer Beschwerdegrund könnte sein, dass sich die Nachbarn durch Ihre PV-Anlage geblendet fühlen. Hierzu gab es bereits Gerichtsurteile, die die Klage abwiesen oder ihr stattgaben. Es ist also immer eine Einzelfallentscheidung. Bitten Sie also am besten Ihren Solarteur, die Module so anzubringen, dass sie Nachbarn nicht oder so wenig wie möglich blenden. Sprechen Sie all diese Themen direkt bei Ihren Nachbarn an. So räumen Sie mögliche Streitpunkte schon im Vorfeld aus dem Weg.
➔ Achten Sie darauf, dass Solarteur und Handwerker Ihr Dach mit der Anlage gut erreichen können. Dann ist alles bestens für Wartungen und Reparaturen vorbereitet.
Die Rechtslage in Deutschland: Ein föderaler Flickenteppich?
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Vorschriften
Die genauen Regeln für Abstände von Solarmodulen bei Reihenhäusern sind in Deutschland nicht überall gleich, da das Baurecht Sache der Bundesländer ist.
➔ Entscheidend für Sie ist daher immer die Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes.
Als Orientierung für die Länder dient die Musterbauordnung (MBO).
➔ ➔ Hintergrundwissen zur MBO: Die MBO dient den Ländern als Vorlage und Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Landesbauordnungen. Sie besitzt jedoch keine unmittelbare Rechtskraft, sondern muss von den einzelnen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt werden. Das ist mit Anpassungen und zeitlichen Verzögerungen verbunden.
Die meisten Länder orientieren sich bei den Abstandsregeln an der MBO. Sie sieht in § 32 (5) folgende Regelung vor:
“[...] Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Von Brandwänden und von Wänden, die anstelle von Brandwänden zulässig sind, müssen folgende Abstände eingehalten werden:
1. Ohne Abstand
- b) [...] Solaranlagen [...], wenn sie durch die Wände nach Halbsatz 1 [Brandwände, Anm. d. Red] gegen Brandübertragung geschützt sind.
2. Mindestens 0,5 m
- Solaranlagen, die mit max. 30 cm Höhe über der Dachhaut installiert oder im Dach integriert sind, wenn sie nicht unter Nummer 1 Buchst. b fallen. [Das heißt: Sofern eine Brandwand vorhanden ist, entfällt auch der Abstand von 0,5 m, Anm. d. Red.]
3. mindestens 1,25 m
- c) Solaranlagen, die nicht unter Nummer 1 Buchst. b und Nummer 2 fallen. [Das heißt: Ist keine Brandwand vorhanden oder die Module sind höher als 30 cm über der Dachhaut, muss der Abstand zum Nachbardach 1,25 m betragen, Anm. d. Red.]”
➔ ➔ Hintergrundwissen zur Brandmauer oder Brandwand: Eine Brandwand oder Feuermauer ist eine spezielle, besonders widerstandsfähige Wand, die die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen zwei Gebäuden oder Gebäudeabschnitten verhindert. Bei Reihenhäusern ist sie die entscheidende Wand, die Ihr Haus vom Nachbarhaus trennt. Sie muss das Dach um mindestens 0,30 Meter überragen. Sie muss im Brandfall für die Dauer von 90 Minuten (DIN 4102-3: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Brandwände und nicht tragende Außenwände, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen), standfest bleiben. Die Brandwand besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen der Baustoffklasse A1 oder A2. Um ein Übergreifen des Feuers über das Dach zu verhindern, muss die Brandwand gemäß § 30 Absatz 5 MBO mindestens 30 Zentimeter über die Dachfläche hinausragen. Hinweis: Es kann auch sogenannte “Wände, die anstelle von Brandwänden zulässig sind” geben.
Konkrete Anforderungen für Reihenhäuser

PV-Module mit Abstand auf einem Hausdach angeordnet. | Foto: Horst Schmidt – Fotolia.com
Der erforderliche Photovoltaik-Abstand zum Nachbardach hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören die Dachform und der Modultyp. Manche Abstandsregelungen, wie in Bayern, unterscheiden zwischen dachparallelen und aufgeständerten Modulen. Bei Indach-Anlagen, bei denen Photovoltaikmodule die Dacheindeckung ersetzen, müssen die Module selbst die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen, also widerstandsfähig gegen Brand von außen sein.
➔ Brandwände sind bei Reihenhäusern zentral. Sie sollen die Ausbreitung eines Feuers auf das Nachbarhaus verhindern. Photovoltaikmodule dürfen Brandwände nicht überbauen oder deren Schutzfunktion beeinträchtigen. Für höhere Reihenhäuser sind die Abstandsregeln oft strenger, wenn brennbare Module verwendet werden, was üblicherweise auch der Fall ist. Einzelne Länder betrachten jedoch Glas-Glas-Module als weniger gefährlich, weil ihre Außenseiten als nichtbrennbar eingestuft werden. Das kann die Abstandsregelung vereinfachen. Aber: Laut einer Studie des Fraunhofer ISE und des TÜV Rheinland beinhalten sowohl PV-Module als auch die Unterkonstruktion verschiedene Polymere. Die sind so brennbar wie Heizöl. Deshalb sollten Sie grundsätzlich immer davon ausgehen, dass Ihre PV-Module brennbar sind. Umso mehr Bedeutung kommt der Brandmauer zu.
Ausnahmen und Sonderregelungen: Wann weniger Abstand möglich ist
Obwohl die Landesbauordnungen grundlegende Abstandsregeln festlegen, sind Abweichungen möglich.
Bedingungen für reduzierte Abstände oder Abstandsfreiheit
Ob Sie Photovoltaikanlagen mit geringerem Abstand oder ohne direkten Abstand zur Brandwand zu installieren dürfen, hängt von folgenden Punkten ab:
- Gebäudehöhe: Die Gebäudehöhe gibt einen Hinweis auf die Gebäudeklasse. Diese wirkt sich wiederum in einzelnen Bundesländern auf die Abstandsregeln aus.
- Materialwahl und baulicher Schutz, besonders bei höheren Gebäuden: Ob der reduzierte Abstand von 0,5 Metern oder auch 0 m zur Brandwand erlaubt ist, hängt laut MBO von der Höhe der Module über der Dachhaut zusammen. Niedriger als 30 cm oder dachintegriert bedeutet einen größeren Abstand. In einzelnen Ländern sinkt der Abstand, wenn die Außenseiten und die Unterkonstruktion der Solaranlage aus nicht- oder schwer brennbaren Baustoffen bestehen. Das können etwa Glas-Glas-Module sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, bleibt es bei einem größeren Abstand von 1,25 Metern.
- Ausführung der Brandwand: Eine Brandwand (s. o.) bietet den notwendigen Schutz gegen Brandübertragung. Dafür sollte sie das Dach um mindestens 0,30 Meter überragen oder in Höhe der Dachhaut mit beidseitig auskragenden, feuerbeständigen Platten aus nichtbrennbaren Baustoffen versehen sein. Mit einer solchen Brandwand sind reduzierte Abstände möglich.
Wenn die Abstandsregeln Ihre PV-Pläne stören
- gemäß § 35 BauGB PV-Anlagen im Außenbereich, sie dürfen also grundsätzlich immer installiert werden. Allerdings können Gemeinden in ihren Bebauungsplänen den Einsatz von PV-Anlagen gesondert regeln, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB. Zusätzlich müssen Sie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) beachten. Sie halten die Vorgaben nicht ein? Dann kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde auf Sie zukommen und Sie zum Nachbessern auffordern. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie Ihre Module versetzen müssen. Schlimmstenfalls kann die Behörde sogar fordern, dass Sie Ihre Anlage komplett zurückbauen.
- Bußgelder: Verstößt Ihre PV-Anlage auf dem Reihenhaus gegen die Bauordnung, kann das als Ordnungswidrigkeit gelten, sodass Bußgelder fällig werden.
- Zivilrechtliche Ansprüche durch Nachbarn: Fühlen sich Ihre Nachbarn durch die Anlage in ihren Rechten verletzt, klagen sie vielleicht.
➔ Sie wollen solche Schritte vermeiden? Dann informieren Sie sich schon vor der Installation gründlich – und sprechen Sie vor allem mit Ihren Nachbarn.
Praktische Umsetzung und Planung

Planen Sie Ihre PV-Anlage auf dem Reihenhaus Schritt für Schritt. Die Abstandsregeln sind ein sehr wichtiger Bestandteil. | Grafik: Solaranlagen-Portal.com/KI
Planen Sie Ihre PV-Anlage auf dem Reihenhaus vorausschauend und gründlich. Dann arbeitet sie sicher und effizient:
- Vorabprüfungen: Prüfen Sie die Dachstatik, den allgemeinen Dachzustand und analysieren Sie sorgfältig die Verschattung.
- Abstandsregeln prüfen: Informieren Sie sich über die Vorgaben Ihrer Landesbauordnung für den Solaranlagen-Reihenhaus-Abstand.
- Dach optimal nutzen: Planen Sie die Modulanordnung so, dass sie Abstände und mögliche Verschattungen berücksichtigt.
- Angebote einholen: Lassen Sie sich von mehreren Fachbetrieben Angebote erstellen.
- Anlage anmelden: Lassen Sie Ihre Anlage nach der Installation im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen und melden Sie sie beim Netzbetreiber an.
➔ Ein Wort zum Balkonkraftwerk-Abstand zum Nachbarn: Auch wenn dieser Ratgeber sich primär Dachanlagen widmet, ist bei diesen kleineren Anlagen ebenfalls Rücksichtnahme geboten. Achten Sie darauf, dass Ihr Balkonkraftwerk keine Nachbarn blendet oder übermäßig verschattet – und keine Gefahr darstellt.
Sie wohnen in einer WEG, die aus einer Reihenhauszeile besteht? Dann könnte eine “gemeinschaftliche Photovoltaikanlage” für Sie interessant sein. Das nennt sich dann “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach Paragraph 42b Energiewirtschaftsgesetz. Mit ihr können Sie unter vereinfachten Bedingungen in Ihrer Reihenhaus-Gruppe gemeinsam Solarstrom gewinnen und nutzen.
Allerdings sollten Sie in Ihrer WEG gemeinsam für klare vertragliche Vereinbarungen sorgen. Die betreffen Installation, Betrieb, Kostenverteilung sowie Abrechnung und regeln, wie Sie den Strom intern nutzen und abrechnen. Was Sie als WEG nicht selbst regeln können, sind baurechtliche Brandschutzabstände zu Grundstücksgrenzen, die nicht Teil dieser Gemeinschaft sind, oder zu den äußeren Gebäudeabschlusswänden der Reihenhauszeile. Die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnung bleiben hierfür also bestehen, sofern keine Erleichterungen vorgesehen sind.
Abstandsregeln: Technische, wirtschaftliche und bauliche Auswirkungen
Der Mindestabstand wirkt sich auf die nutzbare Dachfläche und somit die Wirtschaftlichkeit Ihrer Photovoltaikanlage aus. Denn je größer die Abstände sind, desto kleiner wird die Fläche, die Sie mit PV belegen können. In Ländern, zum Beispiel Rheinland-Pfalz oder NRW, die ihre Abstandsvorschriften gegenüber der MBO nochmal gelockert haben, steht Ihnen mehr Platz zur Verfügung. Damit ist es einfacher, eine PV-Anlage auch auf einem kleinen Reihenhaus-Dach wirtschaftlich zu betreiben.
Sollte der Platz trotzdem knapp sein, gibt es Alternativen. Hocheffiziente Solarmodule können auch auf kleinerer Fläche einen guten Ertrag liefern. Auch die Dachausrichtung spielt eine Rolle: Neben der klassischen Südausrichtung können Ost-West-Dächer den Solarstrom gleichmäßig über den Tag verteilt produzieren. Die spezifische Dachform und Dachneigung und Dachausrichtung Ihres Reihenhauses gibt den Rahmen vor. Nun liegt es an Ihrem Solarteur, die Anlage optimal auszurichten.
Versicherung, Haftung und Fördermöglichkeiten
Ihre PV-Anlage ist mit den richtigen Abständen auf dem Dach. Nun wollen Sie eine Versicherung abschließen. Dafür können Sie Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung erweitern oder eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen. Fragen Sie Ihren Versicherer!
Gut zu wissen: Als Anlagenbetreiber haften Sie grundsätzlich für Schäden, die von Ihrer Anlage ausgehen. Halten Sie deshalb möglichst alle Vorschriften ein, um im Schadensfall versichert zu sein.
➔ Informieren Sie sich zudem über aktuelle Förderprogramme für Photovoltaikanlagen. Mit ihnen können Sie bei der Anschaffung jede Menge Geld sparen. Dabei ist die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften in der Regel eine Grundvoraussetzung, um Förderungen oder die Einspeisevergütung für Ihren Solarstrom zu erhalten.
Wartung und Kontrolle
Der Abstand der Photovoltaikmodule zum Nachbardach und zu anderen Dachelementen wirkt sich auf die Zugänglichkeit für Wartungs- und Inspektionsarbeiten aus. Eine gut geplante Anlage berücksichtigt das. Aber: Nach der Installation prüft in der Regel nicht automatisch jemand, ob Ihre Anlage die Abstände wahrt. Die Bauaufsichtsbehörde kann jedoch jederzeit, beispielsweise aufgrund einer Nachbarbeschwerde, aktiv werden und die Anlage überprüfen.
Tipp: Nachbarschaft und Konfliktvermeidung
Auch wenn es keine Pflicht ist: Informieren Sie Ihre direkten Nachbarn frühzeitig über Ihr Bauvorhaben. Das schafft Verständnis und beugt Konflikten vor. Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten über den Photovoltaik-Abstand zu Ihrem Nachbarn kommen, sprechen Sie ihn am besten als erstes direkt an. Lässt sich der Konflikt so nicht lösen, kann Ihnen ein Mediator dabei helfen, sich außergerichtlich zu einigen. Eine Instanz zum Nachschlagen ist das Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes.
Fazit
Es lohnt sich, wenn Sie eine PV-Anlage auf dem Dach Ihres Reihenhauses installieren. Sofern Sie alle Abstände einhalten, wobei Ihnen Ihr Solarteur hilft, können Sie sich einfach an günstigem Solarstrom erfreuen. Stand Juni 2025 gibt es zudem noch die staatliche Förderung der Einspeisevergütung.
Aber: Mit einem Reihenhaus wohnen Sie in sehr enger Bebauung. Darum ist es besonders wichtig, dass Sie auf die richtigen Abstände zum Nachbargebäude achten. In der Landesbauordnung steht genau, wie die Abstandsregeln bei Ihnen aussehen. Die meisten Länder haben den Entwurf der MBO übernommen, einzelne haben ihn sogar noch vereinfacht. Vielleicht ist das ja ein Aufhänger, um mit Ihren Nachbarn ins Gespräch über Ihren Wunsch nach einer PV-Anlage zu kommen. Denn das sollte eines Ihrer ersten Anliegen auf dem Weg zur eigenen Solaranlage sein: Das Gespräch mit Ihren Reihenhaus-Nachbarn – damit Sie auch weiterhin gemütlich zusammen grillen können.
Meine Meinung: Mit Abstand betrachtet ist PV auf dem Reihenhaus eine gute Idee
Sie haben gesehen: Wenn Sie ein Reihenhaus haben und sich eine PV-Anlage auf dem Dach wünschen, kann die Nähe im doppelten Sinn zum Problem werden. Damit Sie aber auch in Zukunft lieber bei gemeinsamen Grillabenden mit Ihren Nachbarn schnacken und nicht nur via Anwaltsschreiben kommunizieren, ist mein Tipp: Nehmen Sie ernst, was oben im Text steht. Informieren Sie sich sehr gut über die Abstandsregeln für PV-Anlagen in Ihrem Bundesland. Bestens mit PV-Wissen ausgerüstet, suchen Sie nun vorab das Gespräch mit Ihren Hausnachbarn. Erzählen Sie von Ihrem Vorhaben und zeigen Sie, dass Sie genau wissen, was Sie tun – und von den vielen Vorteilen einer PV-Anlage. Im besten Fall laufen Sie sogar offene Türen ein, weil Ihre Nachbarn auch schon länger insgeheim mit einer eigenen Solaranlage liebäugeln. Wenn Sie sich mit mehreren neuen Anlagen zusammentun, sparen Sie sogar bei Lieferung und Montage der Anlage(n).
Gina Doormann, Fachredakteurin für Erneuerbare Energien.
Privat: Energetische Optimierung des hundert Jahre alten Eigenheims als Dauerprojekt