Veröffentlicht am Dez. 5, 2023

KfW 275 Föderung für Batteriespeicher

Wenn Sie Ihren neuen Solarstromspeicher über einen Kredit finanzieren wollen, dann können Sie bei der KfW zwischen 500€ und 4.000€ der Anschaffungskosten sparen! Diesen Zuschuss gewährt die KfW für alle Heimspeicher, die zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage angeschafft oder nachgerüstet werden. Bis Ende 2018 läuft derzeit die KfW Förderung. Schnell sein lohnt sich an dieser Stelle, denn die Förderung wird in unterschiedlichen Zyklen gesenkt! Wieviel Zuschuss Sie konkret für einen Batteriespeicher bekommen können, wie die Kreditkonditionen aussehen und wie die Antragsstellung läuft lesen Sie hier.
Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
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KfW 275 Förderung für Solarstromspeicher: Programm "Erneuerbare Energien - Speicher"

Programm ausgelaufen

Das KfW Programm 275 ist im Jahr 2018 ausgelaufen. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Aktuelle Alternativen zu diesem Programm finden Sie in unserem Artikel zur Stromspeicher Förderung

Inhaltsübersicht & Schnellnavigation:

Was wird durch KfW 275 gefördert?

Gefördert werden:

  • Stationäre Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Photovoltaik­anlage angeschafft werden.

  • Die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem stationären Solarstromspeicher, sofern die PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde.

In beiden Fällen darf die PV-Anlage jedoch nur eine Nennleistung von maximal 30 kWp haben. Wird mehr als 30 kWp PV-Leistung mit dem Batteriespeicher verbunden, dann ist dieser nicht mehr förderfähig. Ebenso muss die Photovoltaik-Anlage an das öffentliche elektrische Netz angeschlossen sein (keine Förderung für Inselanlagen). Und es wird pro PV-Anlage maximal 1 Batteriespeicher gefördert, nicht mehrere Geräte.

Viele Hersteller weisen es bereits gesondert aus, dass Ihre Batteriespeicher förderfähig sind. Hier im Bild: die Powerwall von Tesla. | Bildquelle: © Tesla Motors, Inc.

Die Förderung selbst wird nicht separat ausgezahlt! Sie ist als Tilgungzuschuss an einen Kredit gebunden und wird nur für den Batteriespeicher gewährt, nicht für die Photovoltaik-Anlage!

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss?

Nachfolgend haben wir exemplarisch durchgerechnet, wie hoch die KfW Förderung bei einem Solarstromspeicher für den Heimgebrauch ausfällt. Die Photovoltaik-Anlage ist in diesem Fall klassisch zwischen 3 und 10 kWp groß. (Für Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 30 kWp Leistung finden Sie einen Abschnitt später den Rechenweg, wie Sie selbst die Höhe der KfW Förderung berechnen können.)

Wichtig zu wissen ist, dass sich die Förderung verringert, je später Sie sie beantragen! Bis Ende 2018 wird die Förderung derzeit gewährt. Sie sinkt zum 3. und 4. Quartal 2017 sowie einmalig Anfang 2018. Auch diesen Umstand haben wir in der Tabelle berücksichtigt.

Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
3 kWp4.000€760€640€520€400€
 5.000€950€800€650€500€
 6.000€1.140€960€780€600€
 >6.000€ - 6.600€1.140€ (↔ <6) >1.140 - 1.254€ (↔ >6)960€ (↔ <6) >960€ - 1.056€ (↔ >6)780€ (↔ <6) >780€ - 858€ (↔ >6)600€ (↔ <6) >600€ - 660€ (↔ >6)
 >6.600€1.140€ (↔ <6) 1.254€ (↔ >6)960€ (↔ <6) 1.056€ (↔ >6)780€ (↔ <6) 858€ (↔ >6)600€ (↔ <6) 660€ (↔ >6)
Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
4 kWp4.000€760€640€520€400€
 5.000€950€800€650€500€
 6.000€1.140€960€780€600€
 7.000€1.330€1.120€910€700€
 8.000€1.520€1.280€1.040€800€
 >8.000€ - 8.800€1.520€ (↔ <6) >1.520€ - 1.672€ (↔ >6)1.280€ (↔ <6) >1.280€ - 1.408€ (↔ >6)1.040€ (↔ <6) >1.040€ - 1.144€ (↔ >6)800€ (↔ <6) >800€ - 880€ (↔ >6)
 >8.800€1.520€ (↔ <6) 1.672€ (↔ >6)1.280€ (↔ <6) 1.408€ (↔ >6)1.040€ (↔ <6) 1.144€ (↔ >6)800€ (↔ <6) 880€ (↔ >6)
Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
5 kWp4.000€760€640€520€400€
 5.000€950€800€650€500€
 6.000€1.140€960€780€600€
 7.000€1.330€1.120€910€700€
 8.000€1.520€1.280€1.040€800€
 9.000€1.710€1.440€1.170€900€
 10.000€1.900€1.600€1.300€1.000€
 >10.000€ - 11.000€1.900€ (↔ <6) >1.900€ - 2.090€ (↔ >6)1.600€ (↔ <6) >1.600€ - 1.760€ (↔ >6)1.300€ (↔ <6) >1.300€ - 1.430€ (↔ >6)1.000€ (↔ <6) >1.000€ - 1.100€ (↔ >6)
 >11.000€1.900€ (↔ <6) 2.090€ (↔ >6)1.600€ (↔ <6) 1.760€ (↔ >6)1.300€ (↔ <6) 1.430€ (↔ >6)1.000€ (↔ <6) 1.100€ (↔ >6)
Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
6 kWp4.000€760€640€520€400€
 5.000€950€800€650€500€
 6.000€1.140€960€780€600€
 7.000€1.330€1.120€910€700€
 8.000€1.520€1.280€1.040€800€
 9.000€1.710€1.440€1.170€900€
 10.000€1.900€1.600€1.300€1.000€
 11.000€2.090€1.760€1.430€1.100€
 12.000€2.280€1.920€1.560€1.200€
 >12.000€ - 13.200€2.280€ (↔ <6) >2.280€ - 2.508€ (↔ >6)1.920€ (↔ <6) >1.920€ - 2.112€ (↔ >6)1.560€ (↔ <6) >1.560€ - 1.716€ (↔ >6)1.200€ (↔ <6) >1.200€ - 1.320€ (↔ >6)
 >13.200€2.280€ (↔ <6) 2.508€ (↔ >6)1.920€ (↔ <6) 2.112€ (↔ >6)1.560€ (↔ <6) 1.716€ (↔ >6)1.200€ (↔ <6) 1.320€ (↔ >6)
Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
7 kwp4.000€ - 12.000€siehe 6 kWpsiehe 6 kWpsiehe 6 kWpsiehe 6 kWp
 13.000€2.470€2.080€1.690€1.300€
 14.000€2.660€2.240€1.820€1.400€
 >14.000€ - 15.400€2.660€ (↔ <6) >2.660€ - 2.926€ (↔ >6)2.240€ (↔ <6) >2.240€ - 2.465€ (↔ >6)1.820€ (↔ <6) >1.820€ - 2.002€ (↔ >6)1.400€ (↔ <6) >1.400€ - 1.540€ (↔ >6)
 >15.400€2.660€ (↔ <6) 2.926€ (↔ >6)2.240€ (↔ <6) 2.465€ (↔ >6)1.820€ (↔ <6) 2.002€ (↔ >6)1.400€ (↔ <6) 1.540€ (↔ >6)
Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
8 kWp4.000€ - 14.000€siehe 6 kWp und 7 kWpsiehe 6 kWp und 7 kWpsiehe 6 kWp und 7 kWpsiehe 6 kWp und 7 kWp
 15.000€2.850€2.400€1.950€1.500€
 16.000€3.040€2.560€2.080€1.600€
 >16.000€ - 17.600€3.040€ (↔ <6) >3.040€ - 3.344€ (↔ >6)2.560€ (↔ <6) >2.560€ - 2.816€ (↔ >6)2.080€ (↔ <6) >2.080€ - 2.288€ (↔ >6)1.600€ (↔ <6) >1.600€ - 1.760€ (↔ >6)
 >17.600€3.040€ (↔ <6) 3.344€ (↔ >6)2.560€ (↔ <6) 2.816€ (↔ >6)2.080€ (↔ <6) 2.288€ (↔ >6)1.600€ (↔ <6) 1.760€ (↔ >6)
Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
9 kWp4.000€ - 16.000€siehe 6 - 8 kWpsiehe 6 - 8 kWpsiehe 6 - 8 kWpsiehe 6 - 8 kWp
 17.000€3.230€2.720€2.210€1.700€
 18.000€3.420€2.880€2.340€1.800€
 >18.000 - 19.800€3.420€ (↔ <6) >3.420€ - 3.762€ (↔ >6)2.880€ (↔ <6) >2.880€ - 3.168€ (↔ >6)2.340€ (↔ <6) >2.340€ - 2.574€ (↔ >6)1.800€ (↔ <6) >1.800€ - 1.980€ (↔ >6)
 >19.800€3.420€ (↔ <6) 3.762€ (↔ >6)2.880€ (↔ <6) 3.168€ (↔ >6)2.340€ (↔ <6) 2.574€ (↔ >6)1.800€ (↔ <6) 1.980€ (↔ >6)
Größe der PV-AnlageKosten für den Speicher (netto)Förderung 1. / 2. Quartal 2017**Förderung 3. Quartal 2017Förderung 4. Quartal 2017Förderung 2018
10 kWp4.000€ - 18.000€siehe 6 - 9 kWpsiehe 6 - 9 kWpsiehe 6 - 9 kWpsiehe 6 - 9 kWp
 19.000€3.610€3.040€2.470€1.900€
 20.000€3.800€3.200€2.600€2.000€
 >20.000€ - 22.000€3.800€ (↔ <6) >3.800€ - 4.180€ (↔ >6)3.200€ (↔ <6) >3.200€ - 3.520€ (↔ >6)2.600€ (↔ <6) >2.600€ - 2.860€ (↔ >6)2.000€ (↔ <6) >2.000€ - 2.200€ (↔ >6)
 >22.000€3.800€ (↔ <6) 4.180€ (↔ >6)3.200€ (↔ <6) 3.520€ (↔ >6)2.600€ (↔ <6) 2.860€ (↔ >6)2.000€ (↔ <6) 2.200€ (↔ >6)

So lesen Sie die Tabelle richtig:

  • Suchen Sie zunächst in der linken Spalte die Größe Ihrer (geplanten) PV-Anlage.
  • Anschließend finden Sie in der zweiten Spalte von links die Investitionkosten für Ihren Batteriespeicher (netto zzgl. Steuer), in Schritten von 1.000€.
  • Bleiben Sie in der gleichen Zeile und gehen Sie eine bis vier Spalten weiter nach rechts. Dort finden Sie für das erste Halbjahr 2017, das 3. und 4. Quartal 2017 sowie für 2018 die Höhe Ihres Tilgungszuschusses.
  • Die Vermerke in Klammern (↔ <6) bzw. (↔ >6) zeigen an, dass es ab hier einen Unterschied gibt in der Höhe der Förderung. (↔ <6) meint, dass der Solarstromspeicher zusammen mit einer neu zu installierenden PV-Anlage angeschafft bzw. dass der Speicher in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage in Betrieb geht. Liegen mehr als 6 Monate zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage und des Batteriespeicher, dann greift die etwas höhere Förderung mit dem Vermerk (↔ >6).
  • Diese unterschiedlich hohe Förderung macht sich je nach Größe der PV-Anlage erst ab gewissen Kosten für den Batteriespeicher bemerkbar. Bis dahin macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine Neuinstallation (↔ <6) oder Nachrüstung (↔ >6) des Solarstromspeicher handelt.
  • Abschließend ist die Förderung nach oben gedeckelt. Das heißt, wenn der Batteriespeicher bei einer 3 kWp Anlage mehr als 6.600€ kostet, bei einer 4 kWp Anlage mehr als 8.800€ oder bei einer 5 kWp Anlage mehr als 11.000€ usw., dann steigt die Förderung nicht mehr. Sie hat dann bereits ihren Maximalbetrag erreicht.

Rechenweg für den Tilgungszuschuss

Wie in der Tabelle zu sehen ist, setzt sich die KfW Förderung für einen Solarstromspeicher aus vier Faktoren zusammen:

  • Die Größe der Photovoltaik-Anlage
  • Die Kosten für den Solarstromspeicher (netto zzgl. Steuer)
  • Der Zeitraum, der zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichers liegt
  • Das Datum, wann die Förderung beantragt wird

Wird der Batteriespeicher zeitgleich mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert (oder bis zu 6 Monate später), dann greift ab einer gewissen Höhe der Speicherkosten der reguläre Fördersatz für die Neuinstallation. Eine Nachrüstung liegt dann vor, wenn der Solarstromspeicher mehr als 6 Monate nach der Photovoltaik-Anlage in Betrieb geht. Hier greift dann der erhöhte Fördersatz, wenn die Anschaffungskosten für den Solarstromspeicher eine gewisse Höhe überschreiten.

Batteriespeicher sind längst nicht mehr nur etwas für Technikfans. Sie erobern sich Schritt für Schritt den Weg in unseren Alltag. | Bildquelle: © sonnen GmbH

Die Rechenschritte im einzelnen:

  • 1.) Die Netto-Investitionskosten für den Solarstromspeicher herausfinden

    Wenn Sie den Solarstromspeicher einzeln kaufen, dann finden Sie am Ende Ihres Angebots die ausgewiesene Auftragssumme Netto. Auf diese wird anschließend noch die Mehrwertsteuer berechnet. Nehmen Sie sich diese Nettosumme zur Hand und lesen Sie weiter bei Punkt 2.).

    Kaufen Sie den Batteriespeicher zusammen mit der Photovoltaik-Anlage und lassen Sie sich für beides ein Gesamtangebot erstellen, dann müssen Sie noch die Kosten der PV-Anlage von der Netto-Gesamtsumme abziehen. Denn der Tilgungszuschuss wird nur für den Batteriespeicher gewährt, nicht für die Solaranlage. Hierfür setzt die KfW eine Pauschale von 1.600€ pro kWp für die PV-Anlage an. Das heißt:

    • Leistung der Photovoltaik-Anlage in kWp

Was sind die Kreditkonditionen?

  • Bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten können finanziert werden.
  • Laufzeiten von bis zu 5 Jahren (1 tilgungsfreies Anlaufjahr), bis zu 10 Jahren (2 tilgungsfreie Anlaufjahre) oder bis zu 20 Jahren mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und in diesem Fall einer technisch und wirtschaftlicher Lebensdauer des Batteriespeicher von 10 Jahren.
  • Bis 10 Jahre Kredit-Laufzeit wird der Zinsatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
  • Bei mehr als 10 Jahren Laufzeit Zins-Festschreibung entweder für ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Die KfW Förderung für den Batteriespeicher wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz zugesagt, der die Bonität berücksichtig. Bankübliche Sicherheiten sind zu stellen.
  • Die Förderung wird zu 100% ausgezahlt und ist in einer Summe oder Teilbeträgen abrufbar bis 12 Monate nach Kredit-Zusage für den Batteriespeicher.
  • Kredittilgung in gleichen vierteljährlichen Raten

Wer kann die Solarstromspeicher Förderung beantragen?

Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens bei einer Bank oder Sparkasse eigener Wahl gestellt werden. Sagt die Bank die Förderung zu, so muss die Photovoltaikanlage und / oder der Solarstromspeicher binnen 18 Monaten fachgerecht installiert werden. Antragsberechtigt sind:

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom einer PV-Anlage oder einen Teil davon einspeisen
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Einrichtungen beteiligt sind
  • in- und ausländische Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz

Wie wird die KfW Förderung beantragt?

Die KfW Bank rät, sich zunächst Angebote von Installateuren einzuholen. Mit diesem Angebot für einen Batteriespeicher (inkl. PV-Anlage oder ohne bei Nachrüstung des Solarstromspeicher) sollten sich Interessenten anschließend an ein Kreditinstitut ihrer Wahl wenden (Banken und Sparkassen) und dort den Antrag stellen für den zinsgünstigen Kredit inkl. Tilgungszuschuss.

Ist dieser bewilligt, kann der Fachbetrieb beauftragt werden (Antragsstellung vor Beginn des Vorhabens). Nach Inbetriebnahme des Batteriespeicher (spätestens 6 Monate nach Vollauszahlung und spätestens 18 Monate nach Kreditzusage) wird über die Hausbank dann der Antrag auf Verrechnung des Tilgungszuschusses gestellt. Der Tilgungszuschuss wird auf die Kreditschuld angerechnet und reduziert diese. Direkt ausgezahlt wird der Tilgungszuschuss nicht.

Welche weiteren Voraussetzungen gelten für die KfW Förderung?

  • Der Batteriespeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden.
  • Der Batteriespeicher muss in Deutschland installiert werden.
  • Die Solarstromspeicher Förderung verpflichtet zu einer dauerhaften Leistungsbegrenzung der Photovoltaikanlage. Das heißt, wenn ein Batteriespeicher angeschafft wird, muss die Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt 50% der installierten Leistung betragen. Dies gilt dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens jedoch für 20 Jahre. Die Leistungsbegrenzung bleibt auch dann bestehen, wenn der Solarstromspeicher irgendwann außer Betrieb genommen und die PV-Anlage allein weiter betrieben wird. Der Netzbetreiber kann die Leistungsbegrenzung auf eigene Kosten überprüfen. Lassen Sie sich speziell zu diesem Punkt auch noch einmal von Ihrem Solarteur beraten!
  • Der Wechselrichter der PV-Anlage muss eine Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung haben, die per Zertifizierung oder Herstellererklärung belegt werden muss.
  • Für die Batterien des Solarstromspeicher muss eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren vorliegen. Diese muss dem Käufer vom jeweiligen Händler oder Hersteller garantiert oder über eine Versicherung gewährleistet werden.
  • Die Inbetriebnahme des Solarstromspeicher muss durch eine Fachkraft bestätigt und nachgewiesen werden (per Fachunternehmererklärung oder Speicherpass).
  • Nicht gefördert werden Batteriespeicher aus Eigenbau, der Prototyp eines Batteriespeicher sowie gebrauchte Solarstromspeicher.
  • Die KfW Förderung kann nicht mit anderen KfW oder ERP-Programmen kombiniert werden. Sonstige Zuschüsse können zusammen mit der KfW Förderung beantragt werden, sofern das Zweifache des Tilgungszuschusses aus diesem Programm nicht überschritten wird.

Alle weiteren Informationen zur Solarstromspeicher Förderung entnehmen Sie bitte auch dem Datenblatt der KfW-Bank zum Förderprogramm 275 "Erneuerbare Energien Speicher".

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