Veröffentlicht am Apr. 16, 2024

Post-EEG-Anlagen: Was tun mit Ü20-PV?

Zwanzig Jahre lang erhalten Betreiber einer Photovoltaikanlage die EEG-Förderung für die Einspeisung des Solarstroms ins öffentliche Netz. Viele, die sich während des ersten PV-Booms Anfang der 2000er Jahre für eine eigene Solaranlage entschieden, betreiben nun bald eine Ü20 PV-Anlage. Aber was passiert mit den Post-EEG-Anlagen? Welche Anschlussregelungen gibt es? Dieser Ratgeber informiert Sie über alle Optionen – von der Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen über einen erhöhten Eigenverbrauch bis hin zur Direktvermarktung oder PV-Repowering.
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
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Ü20 PV-Anlagen – wie können Post-EEG-Solaranlagen nach Ablauf der Einspeisevergütung genutzt werden?

post-eeg-anlage

Diese Optionen haben Sie als Betreiber einer Ü20-Photovoltaikanlage, Grafik: solaranlagen-portal.com

Inhaltsangabe & Schnellnavigation:

Was ist eine Post-EEG-Anlage?

Wer den Solarstrom seiner Photovoltaikanlage ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine Einspeisevergütung. Diese EEG-Förderung wird 20 Jahre lang gezahlt. Wie hoch die staatliche Förderung ist, hängt vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ab: Es gilt für die gesamte Förderdauer der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trat im Jahr 2000 in Kraft und sorgte für einen rasanten Ausbau der Photovoltaik in Deutschland. Die Einspeisevergütung war in den Anfangsjahren mit knapp 50 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) enorm attraktiv. Nun, mehr als 20 Jahre später, fällt nicht nur die Einspeisevergütung mit rund 8,11 Cent pro Kilowattstunde wesentlich niedriger aus; nun fallen sehr viele dieser Anlagen aus der Förderung. Bis 2030 werden in Deutschland hunderttausende Photovoltaikanlagen somit zu Post-EEG-PV-Anlagen, sogenannten Ü20-PV-Anlagen.

Der Wegfall der bisherigen EEG-Förderung bedeutet für die Anlagenbetreiber ein Umdenken. Denn auch wenn die hohe Einspeisevergütung entfällt, handelt es sich bei den Solaranlagen noch um funktionstüchtige PV-Anlagen mit einem hohen Solarertrag.

Anlagen-Check: Lohnt sich der weitere Betrieb? Das Förderende bedeutet nicht das Ende Ihrer Solaranlage, denn die Lebensdauer einer hochwertigen PV-Anlage liegt deutlich höher – etwa bei 30 Jahren. In der Regel sinken Leistung und Solarerträge von Photovoltaikanlagen im Laufe der Betriebsdauer. Dennoch erzielen viele Ü20-Anlagen noch hohe Erträge und produzieren so viel Solarstrom, dass eine Stilllegung oder ein Rückbau der Anlage nicht ratsam wären. Bevor Sie jedoch eine Entscheidung fällen, ist ein ausführlicher Check empfehlenswert.

Ein Fachbetrieb untersucht dabei

  • die komplette Anlage auf Mängel
  • die Sicherheit der Anlage
  • die aktuelle Leistungsfähigkeit

Ein Anlagen-Check kostet rund 200 bis 300 Euro und hilft Ihnen dabei, eine kompetente Entscheidung zu fällen, welche Anschlussmöglichkeiten sich in Ihrem individuellen Fall für Ihre Post-EEG-Anlage rechnen.

Welche verschiedenen Optionen für Ü20 PV-Anlagenbetreiber gibt es?

Funktioniert Ihre Ü20-PV-Anlage noch zufriedenstellend, stehen Ihnen diese Wege offen:

  • Anlage weiter betreiben und verringerte Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen (neu im EEG 2021) nach dem Jahresmarktwerkt Solar erhalten
  • Anlage weiter betreiben und den Solarstrom über Direktvermarktung verkaufen
  • Anlage weiter betreiben und die Anlage auf maximalen Eigenverbrauch bzw. Erhöhung des Eigenverbrauches umstellen – häufig der sinnvollste Pfad
  • Anlage weiter betreiben und mit Repowering aufwerten
  • Anlage nicht weiter betreiben und ein Repowering der PV-Anlage umsetzen
  • Anlage nicht weiter betreiben, zurückbauen und die PV-Module entsorgen

Gibt es Anschlussregelungen für Post-EEG-PV-Anlagen? Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 beinhaltet neue Regelungen für Ü20-Anlagen. Für diese ausgeförderten Anlagen gibt es nun eine verringerte Einspeisevergütung, die zum jetzigen Zeitpunkt bis Ende 2027 befristet ist. Das bedeutet: Anlagenbetreiber, die ihren erzeugten Solarstrom weiterhin voll oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen wollen, können dies tun.

Der Netzbetreiber muss den Solarstrom weiterhin abnehmen und dem Anlagenbetreiber im Gegenzug eine Vergütung nach dem "Marktwert Solar" zahlen. Allerdings ändert sich der Vergütungssatz. Dieser hängt vom Jahresmarktwert Solar, sprich vom aktuellen Börsenstrompreis, ab. In den letzten Jahren schwankte der Jahresmarktwert Solar um etwa 7 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2023 lag der Jahresmarktwert Solar bei 7,2 Cent/kWh. Zusätzlich kann der Netzbetreiber vom anzulegenden Wert / Marktwert noch eine Pauschale abziehen. Diese Vermarktungspauschale bei 0,4 Cent pro Kilowattstunde und dient zur Kostenabdeckung für die Stromvermarktung.

Lohnt sich die Volleinspeisung von Ü20 PV-Anlagen?

Die im EEG 2023 festgelegte Anschlussreglung für ausgeförderte Anlagen fällt wesentlich geringer aus als die Einspeisevergütung. Lohnt es dann überhaupt noch, den Strom voll einzuspeisen?

Annahmen:

  • Sie betreiben eine Ü20-PV-Anlage mit 3 kWp bzw. 5 kWp.
  • Da die Leistung mit zunehmender Betriebsdauer abnimmt, liegt der Anlagenertrag nur noch bei 85 %, sprich 850, kWh pro kWp.
  • Sie speisen die erzeugten kWh voll ein.
  • Der Jahresmarktwert Solar liegt hier bei 7 Cent / kWh abzüglich 0,4 Cent Kostenpauschale Netzbetreiber, also 6,6 ct/kWh.
AnlagenleistungPhotovoltaikanlage mit 3 kWpPhotovoltaikanlage mit 5 kWp
Anlagenertrag2.550 kWh4.250 kWh
Einnahmen168 Euro280,5 Euro

Diesen Einnahmen stehen jedoch noch die laufenden Kosten gegenüber, auch wenn sich die Anlage selbst schon amortisiert hat: Versicherung, Zählerkosten, Reinigung und Wartung – circa 100 Euro. Eine Volleinspeisung lohnt sich also bei 3 kWp fast nicht. Bei größeren Anlagen erhalten Sie eine höhere Vergütung (bei etwas höheren Betriebskosten als bei 3 kWp), jedoch ist auch hier der Gewinn noch sehr überschaubar.

Tipp: Erfahren Sie mehr zum Thema "PV-Anlage erweitern"

Ist Direktvermarktung des Solarstroms eine sinnvolle Alternative?

Bevor die neuen Regelungen des EEG 2021 für ausgeförderte Anlagen in Kraft traten, blieb für Anlagenbetreiber von Post-EEG-Anlagen nur die Direktvermarktung des Solarstroms. Und auch für Betreiber größerer PV-Anlagen ab einer Leistung von 100 kWp ist die Direktvermarktung ihres erzeugten PV-Stroms ein Thema – ebenso für alle Anlagenbetreiber von Ü20-Anlagen nach 2027. Hierbei geht es darum, sich quasi einen Käufer für den PV-Strom zu suchen, der den Ökostrom dann vermarktet. Dieses Prozedere rechnet sich für die klassischen Direktvermarkter allerdings bei kleinen privaten Photovoltaikanlagen häufig nicht – die Stromerträge sind dafür einfach zu gering. Die Vergütung für den Strom richtet sich in der Regel nach dem aktuellen Marktwert für Solarstrom.

Der vollständige „Verkauf“ des erzeugten Solarstroms an einen Direktvermarkter lohnt sich deshalb finanziell ebenfalls nicht. Attraktiver sind eventuell andere Modelle, die ebenfalls in den Bereich der Direktvermarktung fallen, wie zum Beispiel „Mieterstrom“, also der Verkauf des Solarstroms im direkten Umfeld, oder Stromclouds, eine Art Stromkonto, auf dem Sie den erzeugten Solarstrom speichern können.

Lohnt sich die Umstellung der Photovoltaikanlage auf Eigenverbrauch?

Anlagenbetreiber der ersten Photovoltaikanlagen in Deutschland profitierten 20 Jahre lang von einer vergleichsweise hohen Einspeisevergütung. Deshalb waren diese Systeme in der Regel auf Volleinspeisung und nicht auf Eigenverbrauch des Stroms angelegt. Heutzutage sprechen aber zwei Argumente für einen vermehrten Eigenverbrauch:

  • Einspeisevergütung und Anschlussförderung für Post-EEG-Anlagen fallen konstant.
  • Die Strompreise für Netzstrom steigen kontinuierlich, während die Stromgestehungskosten für Solarstrom eher sinken.
Eigenverbrauch rechnet sich

Es ist heutzutage immer wirtschaftlicher, möglichst viel des erzeugten Solarstroms selbst zu verbrauchen – das gilt sowohl für Betreiber von Neuanlagen als auch für Betreiber von Ü20-Anlagen.

Auch wenn die Umstellung auf Eigenverbrauch mit geringen Installations- und Betriebskosten verbunden ist, lohnt es sich, den Eigenverbrauch zu erhöhen und nur noch den überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Beispielrechnung:

  • Sie betreiben eine Ü20-PV-Anlage mit 3 bzw. 5 kWp.
  • Da die Leistung mit zunehmender Betriebsdauer abnimmt, liegt der Anlagenertrag nur noch bei 85 %, sprich 850 kWh pro kWp, also 2.550 kWh insgesamt.
  • Die Stromgestehungskosten liegen bei ca. 5 Cent pro Kilowattstunde (da sich die Investitionskosten bereits amortisiert haben).
  • Die Anschlussvergütung gemäß Jahresmarktwert Solar liegt bei etwa 7 Cent pro kWh.
  • Die Kostenpauschale für den Netzbetreiber liegt bei 0,4 Cent pro kWh.
  • Der Strompreis für Haushaltsstrom aus dem Netz liegt bei 32 Cent pro Kilowattstunde.
  • Sie haben eine Eigenverbrauchsquote von 30 %.

Rechenbeispiel 3 kWp Anlage:

Einnahmen durch EEG 2023 (überschüssige 70 % des Solarstroms)1.785 kWh Stromertrag x 0,066 € (Jahresmarktwert – Kostenpauschale)117,81 €
Ersparnis durch Eigenverbrauch765 kWh \* 0,27 (Differenz Haushaltsstrompreis versus Gestehungskosten)206,55 €

Während die 3 kWp Anlage bei Volleinspeisung nach Jahresmarktwert Solar Erträge von 117,81 Euro erzielt hat, liegen die Einnahmen bei einem Eigenverbrauch von 30 % bereits bei 206,55 Euro.

Rechenbeispiel 5 kWp Anlage:

Einnahmen durch EEG 2021 (überschüssige 70% des Solarstroms)2.975 kWh Stromertrag x 0,066 € (Jahresmarktwert – Kostenpauschale)196,35 €
Ersparnis durch Eigenverbrauch1.275 \* 0,27 (Differenz Haushaltsstrompreis versus Gestehungskosten)344,25 €

Während die 5 kWp Anlage bei Volleinspeisung nach Jahresmarktwert Solar Erträge von 196,35 Euro erzielt hat, liegen die Einnahmen bei einem Eigenverbrauch von 30 % bereits bei 344,25 Euro.

Ein hoher Eigenverbrauch ist wesentlich rentabler als die Volleinspeisung und ist bei Machbarkeit immer vorzuziehen.

Wie kann der Eigenverbrauch erhöht werden?

Je höher die Eigenverbrauchsquote ist, desto wirtschaftlicher arbeitet Ihre Post-EEG-Anlage. Mit einigen Tipps und Tricks können Sie den Eigenverbrauch optimieren:

  • Nutzerverhalten ändern: Ihre PV-Anlage produziert tagsüber am meisten Strom – insofern sollten Sie während dieser Zeit möglichst viel Strom verbrauchen. Das gelingt Ihnen beispielsweise, indem Sie mittags Geschirrspüler, Waschmaschine und Trockner einschalten, Ihre elektronischen Geräte tagsüber an die Ladestation anschließen etc.
  • Energiemanagementsystem integrieren: Mit einem Energiemanager zur intelligenten Steuerung Ihrer elektrischen Geräte können Sie den Stromverbrauch optimieren.
  • Solarstromspeicher nutzen: Die Installation eines Stromspeichers rechnet sich nur, wenn die Anlage noch lange läuft oder der Speicher auch bei der folgenden PV-Anlage genutzt werden kann. Dann können Sie Ihren Eigenverbrauch mit einem Speicher jedoch deutlich erhöhen. In den meisten Fällen können Sie von einer Verdopplung Ihrer Eigenverbrauchsquote ausgehen. Eine Wirtschaftlichkeit ist derzeit hauptsächlich dann gegeben, wenn Sie bei der Anschaffung eine Stromspeicherförderung in Anspruch nehmen. Diese ist oft auch für die Nachrüstung von Stromspeichern erhältlich.
  • Wärmepumpe anschließen: Nutzen Sie Ihren Solarstrom zum Betreiben einer Wärmepumpe. So können Sie mit der PV-Anlage heizen, kühlen, Warmwasser aufbereiten – und den Eigenverbrauch mit der Kombination von Photovoltaik und Wärmepumpe deutlich erhöhen.
  • Elektromobilität nutzen: Steigen Sie auf Elektrofahrzeuge um und nutzen Sie den PV-Strom für Ihre Wallbox zum Laden Ihres E-Autos oder Pedelecs.

PV-Repowering – wie können alte Anlagen wieder mehr Solarerträge erzielen?

Die Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen nimmt im Laufe der Betriebsjahre ab. Eine Ü20-PV-Anlage erbringt im Durchschnitt nur noch 80 bis 90 % der ursprünglichen Solarerträge. Mit einem Repowering, also einer Modernisierung der Anlage, lässt sich die Leistung wieder ankurbeln.

Maßnahmen zum Repowering sind zum Beispiel:

  • Solarmodule austauschen
  • Austausch des Wechselrichters
  • Austausch anderer Bauteile
  • Behebung von Sicherheitsmängeln

Modernisierungsmaßnahmen und Reparaturen sind immer mit Kosten verbunden. Deshalb ist gerade bei Post-EEG-Anlagen von einem Fachbetrieb zu prüfen, ob es sich lohnt, in die Altanlage zu investieren. Denn: Repowering bedeutet nicht, dass Ihre modernisierte Ü20-Anlage nun wieder als Neuanlage zählt und Sie dadurch erneut 20 Jahre lang Anspruch auf die klassische Einspeisevergütung haben.

Ist ein Rückbau von Post-EEG-PV-Anlagen empfehlenswert?

Die meisten Photovoltaikanlagen haben eine durchschnittliche Lebensdauer von bis zu 30 Jahren. Es ist in der Regel also nicht sinnvoll, die PV-Anlage mit Auslaufen der bisherigen EEG-Förderung stillzulegen und vom Dach zu demontieren. Erst wenn Ihre Anlage immens an Leistung eingebüßt hat oder kostenintensive Reparaturen anstehen, kann es sich rechnen, die alte Post-EEG-Anlage durch eine neue, leistungsstärkere PV-Anlage auszutauschen. Eine Neuanlage erhält dann jedoch die zum aktuellen Zeitpunkt gültige Einspeisevergütung, nicht mehr die vorherigen Sätze.

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