Vergütung für Eigenverbrauch von Solarstrom
- Fachbetriebe vor Ort finden
- Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
- Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!
Einspeisevergütung für Eigenverbrauch von Strom aus einer PV-Anlage
Einspeisevergütung für Eigenverbrauch wurde am 01. Januar 2009 in Deutschland eingeführt mit dem Inkrafttreten des EEG 2009. Die Eigenverbrauchsvergütung betrug damals noch stolze 25,01 Cent / kWh. Seither ist die Einspeisevergütung kontinuierlich gesunken auf zuletzt 8 - 12 Cent / kWh (Anlage < 30kWp).
Photovoltaik Anlagen, die nach dem 01.04.2012 in Betrieb gegangen sind, erhalten keine Einspeisevergütung mehr für selbst verbrauchten Strom. Dass die Vergütung auf null gesetzt wurde hängt mit einer weiteren Neuerung im EEG 2012 zusammen, wonach ein Anlagenbetreiber nur noch für 90% des jährlich erzeugten Stroms (Anlage zwischen 10 und 1.000 kWp) eine Vergütung erhält. Die restlichen 10%, für die keine Einspeisevergütung gezahlt wird, sollen Anlagenbetreiber möglichst selbst verbrauchen.
Der finanzielle Anreiz, Strom auch ohne Einspeisevergütung selbst zu verbrauchen, liegt 2013 anders als noch 2009. Damals sollte der Eigenverbrauch grundlegend angeschoben werden durch die Eigenverbrauchsvergütung. Heute sparen Anlagenbetreiber auch ohne Einspeisevergütung einen Teil Ihrer Stromkosten ein, indem Sie weniger Haushaltsstrom aus dem Netz beziehen müssen von Preisen um die 25 Cent / kWh. Ob sich Eigenverbrauch finanziell lohnt, können Sie mit unserem Eigenverbrauch Rechner ermitteln.
Entwicklung der Einspeisevergütung in Deutschland 2009 - 2012 in Cent / kWh
Einspeisevergütung für Eigenverbrauch | 2009 | 2010 | 2010 | 2010 | 2011 | 2012 | aktuell |
Inbetriebnahme | 01.01. - 31.12. 2009 | 01.01. - 30.06. 2010 | 01.07. - 30.09. 2010 | 01.10. - 31.12. 2010 | 01.01. - 31.12. 2011 | 01.01. - 31.03. 2012 | seit 01.04. 2012 |
< 30 kWp | Eigenverbrauch Anteil bis 30% | 25,01 | 22,76 | 17,67 | 16,65 | 12,36 | 8,05 | - |
< 30 kWp | Eigenverbrauch Anteil über 30% | 22,05 | 21,03 | 16,74 | 12,43 | - | ||
> 30 bis 100 kWp | Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
- | - | 16,01 | 15,04 | 10,96 | 6,85 | - |
> 30 bis 100 kWp | Eigenverbrauch Anteil über 30% |
- | - | 20,39 | 19,42 | 15,34 | 11,23 | - |
> 100 bis 500 kWp | Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
- | - | 14,27 | 13,35 | 9,49 | 5,60 | - |
> 100 bis 500 kWp | Eigenverbrauch Anteil über 30% |
- | - | 18,65 | 17,73 | 13,87 | 9,98 | - |
Wenn Sie noch Einspeisevergütung für Eigenverbrauch bekommen, können Sie zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung beliebig hin und her wechseln (jahres-, monats-, tage-, stunden- und ggf. auch minutenweise). Das hat ein Empfehlungsverfahren der Clearingstelle ergeben. Sie müssen jedoch hierfür mit Ihrem Netzbetreiber eine angemessene Frist vereinbaren, in der Sie den Wechsel vorher anzeigen, damit dieser die Vergütung kalkulieren kann.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass sich zwischen 2009 und 2012 die rechtliche Grundlage für die Eigenverbrauchsvergütung mehrmals geändert hat. Für welche Anlagen welche Regelungen zum Eigenverbrauch gelten hat ebenfalls die Clearingstelle in einer gesonderten Übersicht sehr hilfreich zusammengetragen.
Weitere Regelungen zum Eigenverbrauch haben wir Ihnen in unserem Text zu Eigenverbrauch & Umsatzsteuer zusammengestellt.
Erfahrungen & Fragen zum Thema Einspeisevergütung Eigenverbrauch
Wie wird der Eigenverbrauch vergütet
Nur der über 30%.
Photovoltaikanlage für Eigentümergemeinschaft - wie wird der Strom verteilt und abgerechnet?
Daszu gibt es verschiedene Model. Es müsste erst einmal geklärt werden wer ist der Anlagenbesitzer? Wer ist der Betreiber? Wieviel Nutzer werden die Anlage nutzen.
Wenn diese Fragen geklärt sind, muss man dann sehen welches Mieterstrommodel passt.
Mit sonnigen Grüßen
W. Reitz
MICO - Energieberatung
wir beraten Sie in allen Energieeinsparmöglichkeiten
bei Ihrem Modernisierungs-/ Finanzierungsfahrplan
Gebäudeenergieberater HWK/ Elektromeister
Energiesparkonzepte & KFW-Beratung
BAFA und DENA
Photovoltaikfachberater-/ Eigenstrom-/ Gebäude - Energiemanager
DGS-Mitgield
MICO-Energieberatung
Aussenliegende Gebäude 2
55237 Lonsheim
Tel.: 06734-8862
Fax: 06734-6184
Mobil: 0171-4063922
e-mail:w.reitz@gmx.de
Besitzerwechsel bei Photovoltaikanlage: Welche Eigenverbrauchsvergütung gilt?
Die Vergütung hängt Quasi an den Modulen (Generator) ab:
Wenn die Anlage umzieht oder der Besitzer wechselt bleibt die Vergütung auf dem Stand von 2011 für 20 Jahre. Wenn 2011 noch kein Eigenverbrauch war und jetzt auf Eigenverbrauch umgestellt wird gilt die aktuelle Regelung für Eigenverbrauch zum Zeitpunkt der Umstellung, dh. bei Anlagen größer 10 kWp kann eine reduzierte EEG-Umlage fällig werden.
Vergütung von Eigenverbrauch zwischen 2009 - 2012
Vermutlich geht Ihre Frage dahin, ob Sie den damals geltenden "Eigenverbrauchsbonus" bekommen. Sie erhalten sowohl die Einspeisevergütung für den Anteil des selbsterzeugten Stroms, den Sie in´s Netz eingespeist haben und den Bonus, für den Anteil des selbst verbrauchten Stroms. Die Abrechnung ist ein wenig unübersichtlich, weil die EVU´s (bei uns ist es zumindest so)zunächst den gesamten Strom mit der Einspeisevergütung verrechnen und dann den Selbstverbrauchsanteil von bis zu 30% und dann den über 30% der erzeugten Leistung errechnen und ins Minus setzen, wobei dann der Bonus übrig bleibt.
Gibt es noch Solarspeicher Förderung? Lohnt sich Photovoltaik noch?
Eine PV- Anlage lohnt sich natürlich schon, darf jedoch nicht auf kurze Armotisation bedacht sein. Tatsächlich steigen die Strompreise gerade bei niedrigen Verbräuchen, was letzlich dazu führt, dass die Einspeisung des Ertrages der geplanten PV- Anlage während "sonniger Zeiten" und dem Kauf des Stromes kaum eine Wirtschaftlichkeit ergibt.
Die Eigennutzung des Stroms wirkt sich da schon effizienter aus, doch die Zwischenlagerung des Stroms muss dabei in einer Batterie stattfinden.
Es sollte also zwingend eine Beratung mit einem autorisierten Fachunternehmen stattfinden.
Sie haben eine Frage?