Veröffentlicht am Apr 28, 2023
Vergütung für Eigenverbrauch von Solarstrom
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Einspeisevergütung für Eigenverbrauch von Strom aus einer PV-Anlage
Einspeisevergütung für Eigenverbrauch wurde am 01. Januar 2009 in Deutschland eingeführt mit dem Inkrafttreten des EEG 2009. Die Eigenverbrauchsvergütung betrug damals noch stolze 25,01 Cent / kWh. Seither ist die Einspeisevergütung kontinuierlich gesunken auf zuletzt 8 - 12 Cent / kWh (Anlage < 30kWp).
Photovoltaik Anlagen, die nach dem 01.04.2012 in Betrieb gegangen sind, erhalten keine Einspeisevergütung mehr für selbst verbrauchten Strom. Dass die Vergütung auf null gesetzt wurde hängt mit einer weiteren Neuerung im EEG 2012 zusammen, wonach ein Anlagenbetreiber nur noch für 90% des jährlich erzeugten Stroms (Anlage zwischen 10 und 1.000 kWp) eine Vergütung erhält. Die restlichen 10%, für die keine Einspeisevergütung gezahlt wird, sollen Anlagenbetreiber möglichst selbst verbrauchen.
Der finanzielle Anreiz, Strom auch ohne Einspeisevergütung selbst zu verbrauchen, liegt 2013 anders als noch 2009. Damals sollte der Eigenverbrauch grundlegend angeschoben werden durch die Eigenverbrauchsvergütung. Heute sparen Anlagenbetreiber auch ohne Einspeisevergütung einen Teil Ihrer Stromkosten ein, indem Sie weniger Haushaltsstrom aus dem Netz beziehen müssen von Preisen um die 25 Cent / kWh. Ob sich Eigenverbrauch finanziell lohnt, können Sie mit unserem Eigenverbrauch Rechner ermitteln.
Entwicklung der Einspeisevergütung in Deutschland 2009 - 2012 in Cent / kWh
Einspeisevergütung für Eigenverbrauch | 2009 | 2010 | 2010 | 2010 | 2011 | 2012 | aktuell | |
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Inbetriebnahme | 01.01. - 31.12. 2009 | 01.01. - 30.06. 2010 | 01.07. - 30.09. 2010 | 01.10. - 31.12. 2010 | 01.01. - 31.12. 2011 | 01.01. - 31.03. 2012 | seit 01.04. 2012 | |
< 30 kWp \ | Eigenverbrauch Anteil bis 30% | 25,01 | 22,76 | 17,67 | 16,65 | 12,36 | 8,05 | - |
< 30 kWp \ | Eigenverbrauch Anteil über 30% | 22,05 | 21,03 | 16,74 | 12,43 | - | ||
> 30 bis 100 kWp \ | Eigenverbrauch Anteil bis 30% | - | - | 16,01 | 15,04 | 10,96 | 6,85 | - |
> 30 bis 100 kWp \ | Eigenverbrauch Anteil über 30% | - | - | 20,39 | 19,42 | 15,34 | 11,23 | - |
> 100 bis 500 kWp \ | Eigenverbrauch Anteil bis 30% | - | - | 14,27 | 13,35 | 9,49 | 5,60 | - |
> 100 bis 500 kWp \ | Eigenverbrauch Anteil über 30% | - | - | 18,65 | 17,73 | 13,87 | 9,98 | - |
Wenn Sie noch Einspeisevergütung für Eigenverbrauch bekommen, können Sie zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung beliebig hin und her wechseln (jahres-, monats-, tage-, stunden- und ggf. auch minutenweise). Das hat ein [Empfehlungsverfahren](https://www.clearingstelle-eeg.de/files/2011-2-1_Empfehlung.pdf) der Clearingstelle ergeben. Sie müssen jedoch hierfür mit Ihrem Netzbetreiber eine angemessene Frist vereinbaren, in der Sie den Wechsel vorher anzeigen, damit dieser die Vergütung kalkulieren kann.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass sich zwischen 2009 und 2012 die rechtliche Grundlage für die Eigenverbrauchsvergütung mehrmals geändert hat. Für welche Anlagen welche Regelungen zum Eigenverbrauch gelten hat ebenfalls die Clearingstelle in einer gesonderten Übersicht sehr hilfreich zusammengetragen.