Veröffentlicht am Feb. 21, 2024

Balkonkraftwerk anmelden: Pflicht oder nicht?

Mit den kleinen Steckdosen-Solaranlagen erzeugen immer mehr Haushalte ihren eigenen Strom. Die Installation dieser Module ist einfach und kann selbst ohne Fachbetrieb erfolgen. Doch muss eine solche Mini-PV-Anlage angemeldet werden? Wird dafür eine Genehmigung benötigt?
Thorben Frahm
Dieser Artikel wurde von
Thorben Frahm für www.solaranlagen-portal.com verfasst.
Photovoltaik Balkonkraftwerk Balkonkraftwerk anmelden

Balkon-Solaranlage: Es herrscht eine Anmeldepflicht

Wie jede andere PV-Anlage müssen Sie auch ein Balkonkraftwerk anmelden. Auch wenn die Europäische Union in der EU-Verordnung 2016/631 festgehalten hat, dass kleine Stromerzeuger unter 800 Watt Leistung als nicht signifikant und nicht systemrelevant gelten.

Wo muss ich eine Mini Solaranlage überhaupt anmelden? Die deutschen Stromnetzbetreiber bestehen auf einer Meldung der Anlage unabhängig von der Leistung. Als Anlagenbetreiber müssen Sie sich an zwei Stellen wenden und beim lokalen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist kostenfrei.

Tipp: Wie sinnvoll ein Balkonkraftwerk ist, erfahren sie hier!

Installation eines Balkonmoduls. Balkonkraftwerke sind recht einfach zu installieren - aber Sie müssen ein Balkonkraftwerk anmelden!

Foto: Astrid Gast, © Adobe Stock.com

Das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden

Der Netzbetreiber ist grundsätzlich für den Aufbau, Ausbau und Erhalt des Stromnetzes in einer bestimmten Region verantwortlich. An wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie ein Balkonkraftwerk anschließen möchten, finden Sie auf Ihrer Stromrechnung. Sollte es daraus nicht hervorgehen, können Sie auch ganz einfach beim Energielieferanten nachfragen. Bei diesem Netzbetreiber ist die Balkon-Solaranlage anzumelden nach Paragraph 19  der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) AR-N-4105.

Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Allgemeingültige Vorgaben oder gesetzliche Vorschriften gibt es für die Meldung nicht. Die NAV hält lediglich fest, dass eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen sollte. Dabei werden optimalerweise folgende Daten übermittelt:

●      Kontaktdaten des Anlagenbetreibers

●      Standort des Balkonkraftwerks

●      Technische Daten wie Leistung in Watt und Hersteller des Wechselrichters

Darüber hinaus ist das Datenblatt vom Wechselrichter beizufügen. Aus diesem muss ersichtlich sein, dass das Gerät die Voraussetzungen zum Netzanschluss der Mini Solaranlage erfüllt. Gemeinhin gilt dies als Konformitätserklärung.

Nach der Richtlinie VDE-AR-N-4105 (Netzanschlussnorm) besteht die Anwendungsregel, dass eine Stecker Solaranlage bis 600 W über ein vereinfachtes Formular angemeldet werden können. Viele Netzbetreiber stellen ein solches auf ihren Webseiten oder nach Anfrage über den Postweg zur Verfügung. In manchen Regionen können Sie Ihr Balkonkraftwerk* auch bequem online anmelden. So mancher Hersteller gibt zudem Hilfestellung bei der Anmeldung oder stellt einen Vordruck zur Verfügung. Sie haben ebenfalls die Option, das Balkonkraftwerk anzumelden, entsprechend dem Muster der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS).

Hinweis: Manche Stromnetzbetreiber bestehen auf eine Meldung durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb. Da es hier keine allgemeingültige Norm gibt und kein Gesetz, das dies vorschreibt, reicht es vollkommen aus, wenn Anlagenbesitzer die Meldung selbst ausfüllen.

Gemäß der geänderten Niederspannungsrichtlinie AR-N-4105 sind die Netzbetreiber verpflichtet, eine Anmeldung von Laien zu akzeptieren, wenn es sich um Anlagen bis 800 Watt handelt. Weitere Informationen zum Anschluss einer Stecker Solaranlage lesen Sie in unserem Beitrag "Wieland- oder Schukostecker?".

Wer macht die Meldung beim Netzbetreiber?

Das Anmelden der Mini-PV-Anlage muss durch den Anschlussnehmer bzw. Anlagenbetreiber erfolgen. Ebenfalls können vom Betreiber bevollmächtigte Personen die Anmeldung einreichen.

Balkonkraftwerk – ab wann anmelden?

Einen konkreten Zeitpunkt für die Mitteilung gibt es nicht. Sollten Sie als Anlagenbetreiber das Balkonkraftwerk noch nicht angemeldet haben, kann dies nachgeholt werden. Wichtig ist nur, dass das Zertifikat für Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N-4105 (Konformitätserklärung) für Balkonkraftwerke vorliegt. Der Netzbetreiber muss der Anlage grundsätzlich auch nicht zustimmen. Rechtlich ist nur die Anmeldung entscheidend. Der Netzbetreiber kann auch aufgrund einer fehlenden Anmeldung die Anlage nicht einfach vom Netz nehmen oder generell verbieten. Dies ist nur zulässig, wenn das Balkonkraftwerk eine Störung verursacht oder der Stromzähler mehr als vier Prozent zurückdreht. Dies muss dann entsprechend nachgewiesen werden.

Die Mini-PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren

Sie müssen das Balkonkraftwerk nicht nur beim Netzbetreiber anmelden, sondern auch bei der Bundesnetzagentur. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist verpflichtend. Die Grundlage bildet die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Auch Aktualisierungen und Änderungen bezüglich Ihrer Daten müssen erfolgen. Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Daten, die beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur eingehen, übereinstimmen. Diese werden von beiden Stellen abgeglichen. Das Balkonkraftwerk melden Sie bei der Bundesnetzagentur über die entsprechende Webseite an.

Welche Fristen bei der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur einzuhalten?

Anders als bei der Mittelung beim Netzbetreiber gibt es eine Frist für die Registrierung bei der Bundesnetzagentur. Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Einheiten müssen Sie das Balkonkraftwerk* gemeldet haben. Sie als Person sollten sich entsprechend rechtzeitig registrieren, um diese Frist einzuhalten. Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Was passiert, wenn Sie die Registrierung versäumen?

Die Frage, ob Sie das Balkonkraftwerk anmelden müssen oder nicht, stellt sich bei der Registrierung nicht. Es ist verpflichtend. Verstoßen Sie als Betreiber dagegen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Für die ein Bußgeld nach Paragraph 21 MaStRV ausgesprochen werden kann. In der Praxis wurde dies aber kaum umgesetzt. Grund dafür ist, dass für die kleinen Balkonkraftwerke nur selten eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wurde. Das schränkt die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur erheblich ein.

Ist die Anmeldung mit Kosten verbunden?

Sowohl die Anmeldung beim Netzbetreiber als auch die Registrierung im Marktstammdatenregister sind gebührenfrei. Zusätzliche Kosten fallen für Anlagenbetreiber demnach nicht an. Es sei denn, es ist ein Zählertausch erforderlich. Einfache Bezugszähler können durch den Anschluss an ein Solar-Panel rückwärts laufen. Deshalb ist ein Zweirichtungszähler erforderlich. Für die Installation vom Stromzähler fallen unter Umständen Gebühren an.

Wird die Installation eines Balkonkraftwerks gefördert?

Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein an, haben Sie die Möglichkeit, dieses fördern zu lassen. Zwischen 200 und 500 Euro stellen die Länder je Anlage zur Verfügung - unter Erfüllung der technischen Voraussetzungen. Ebenso erforderlich sind die genannten Mitteilungen und Registrierungen der Anlage. Informieren Sie sich bei den Ländern selbst, welche spezifischen Vorgaben zu erfüllen sind und auf welche Fristen zur Antragstellung Sie bei der Balkonkraftwerk Förderung achten müssen.

Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Das Balkonkraftwerk müssen Sie beim zuständigen Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Warum muss man das Balkonkraftwerk anmelden?
Mini-Solaranlagen sind wie jede andere PV-Anlage zu betrachten. Auch wenn es bislang immer noch strittig ist, ob das für Balkonkraftwerke zutrifft, aber: ortsfeste Module müssen registriert werden. Eine ähnliche Definition gilt für Eigenanlagen, die grundsätzlich dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen, obwohl sie keinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Über diese beiden Eigenschaften wird bezüglich der Mini-PV-Anlagen aber immer noch diskutiert.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Bei Nicht-Registrierung droht letztlich ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das wurde bislang praktisch kaum umgesetzt. Eine Strafe beim Netzbetreiber gibt es nicht.

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