Veröffentlicht am Okt. 25, 2023
Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Kosten, Förderung, Abrechnung
- Fachbetriebe vor Ort finden
- Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
- Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!
Solaranlage: Mehrfamilienhaus profitiert auf vielfältige Weise
Eine Solaranlage am Mehrfamilienhaus bietet viele interessante Aspekte: Denn es gibt Betriebskonzepte für Gebäudeeigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Einzeleigentümer oder Genossenschaften. Photovoltaik im Mietshaus lässt sich dabei von den Mietern oder Wohnungseigentümern auf unterschiedliche Weise nutzen. Klassisch ist hier das Mieterstrommodell, das im Folgenden noch vorgestellt wird. Andersherum kann Photovoltaik im Mehrfamilienhaus auch durch eine Eigentümergemeinschaft (WEG) betrieben werden.

Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern lohnt sich in vielfacher Hinsicht | Bildquelle: AdobeStock_Kara
Inhalt
- Betriebsmodelle für Mehrfamilienhaus-Photovoltaik
- Wie groß muss eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus sein?
- Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Kosten
- Wie hoch ist der Ertrag der PV-Anlage für ein Mehrfamilienhaus?
- Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Steuer?
- Stromzähler, Abrechnung und Eigenverbrauch für die Solaranlage im Mehrfamilienhaus
- Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Förderung
- Häufig gestellte Fragen zu Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser
PV Anlage Mehrfamilienhaus – Solarstrom für mehrere Parteien
Der von Solarzellen auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses erzeugte Strom kann auf vielfältige Weise genutzt werden. Ob die Photovoltaik mehrere Eigentümer hat oder einen Eigentümer, der den Strom an Mieter abgibt, spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Relevant werden die Eigentumsverhältnisse an der Solaranlage für ein Mehrfamilienhaus im Hinblick auf die Abrechnung.
Die folgende Tabelle stellt kurz die möglichen Modelle vor, mit denen der Photovoltaikstrom im Mehrfamilienhaus genutzt werden kann.
Betriebsmodelle für Mehrfamilienhaus-Photovoltaik
Betriebsmodell 1: Allgemeinstrom
Nutzung | Strom für gemeinsam genutzte Bereiche Strom für gemeinsam genutzte Wärmepumpe |
Eigentümer der Anlage | WEG |
Förderung | EEG-Umlage entfällt KfW |
Vorteil | Abgabefrei, da WEG als Eigentümerin den Strom abgabefrei nutzen darf |
Betriebsmodell 2: Mieterstrommodell
Nutzung | Nutzung direkt in den Wohnungen |
Eigentümer der Anlage | Hauseigentümer externer Dienstleister Energiegenossenschaft |
Förderung | Mieterstromzuschlag pro kWh für 20 Jahre KfW |
Vorteil | Lokal produzierter Strom wird lokal verbraucht |
Betriebsmodell 3: PV-Wohnraummiete
Nutzung | Einspeisung Nutzung in Wohnungen |
Eigentümer der Anlage | WEG |
Förderung | EEG per Einspeisevergütung KfW |
Vorteil | Nur ein Stromliefervertrag Strombereitstellung für Wohnungen kann als Wohnnebenkosten abgerechnet werden |
Betriebsmodell 4: Eigenstromverbrauch durch Einzelanlagen
Nutzung | Mieter oder Besitzer einzelner Wohnungen |
Eigentümer der Anlage | Verbraucher bzw. Nutzer der Anlage |
Förderung | KfW |
Vorteil | Eigenstromnutzung ohne EG-Umlage: Verbraucher und Erzeuger sind dieselbe juristische Person |
Neben den Betriebsmodellen wird bei Photovoltaik für ein Mehrfamilienhaus in vier Betriebssysteme für Strom im Mehrfamilienhaus unterschieden:
Stromlieferung in die Wohnung: Nutzern von Wohneinheiten, die interessiert sind, kann der PV-Strom vom Solardach zur Verfügung gestellt werden. Handelt es sich zudem um Mieterstrom, können die Bewohner frei entscheiden, ob sie den PV-Strom nutzen und kaufen möchten oder nicht. Geht es hingegen um die kollektive Selbstversorgung, war es eine gemeinschaftliche Entscheidung, sich mit der Photovoltaikanlage für das Mehrfamilienhaus mit Strom zu versorgen und es gibt demzufolge nur einen offiziellen Hauptzähler. Dieser fungiert alleinig für die Photovoltaik im Mehrfamilienhaus als Zähler.
Allgemeinstrom-Versorgung: Bei diesem Betriebssystem werden gemeinschaftlich genutzte Verbraucher, etwa das Licht im Treppenhaus oder der Aufzug, mit dem PV-Strom versorgt. Für die Versorgung der Wohnungen ist der Solarstrom hingegen nicht vorgesehen. Die Allgemeinstrom-Versorgung ist sowohl mit als auch ohne Wärme möglich. Für die Wärmeversorgung wird der PV-Strom auch für den Betrieb der gemeinschaftlich genutzten Wärmepumpen-Heizung verwendet.
Eigenstromverbrauch mit Einzelanlagen: Hier betreiben einzelne Wohneinheiten eigene PV-Anlagen auf dem Mehrfamilienhaus. Als Prosumer betreiben sie hier ausschließlich Eigenstromverbrauch.
Volleinspeisung: Der Strom aus der Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus wird komplett ins öffentliche Netz eingespeist und abgerechnet. So können die Nebenkosten gesenkt werden.
Mehr erfahren? Im Ratgeber Mieterstrom zeigen wir Ihnen Sie weitere Details zum Solarstrom in einem vermieteten Mehrfamilienhaus.
Wie groß muss eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus sein?
Laut dem Mieterstrom-Unternehmen Solarimo lohnt sich PV-Strom für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern am meisten mit mindestens 30 Wohneinheiten. Zudem wird eine eher große und ungenutzte Dachfläche benötigt – denn der Flächenbedarf, um mehr Haushalte mit Solarstrom zu versorgen, ist natürlich größer.
- Beispielrechnung Größe der Mehrfamilienhaus-Photovoltaik: Für einen Haushalt mit vier Personen werden etwa 3 bis 5 kWp Photovoltaik benötigt. Je Kilowattpeak kann man von 5 qm Fläche ausgehen. In dem Haus befinden sich 10 Parteien mit je vier Personen.
4 kWp*10 = 40 kWp
40 kWp*5 qm = 200 qm
=> Es werden 40 kWp PV-Leistung und 200 qm Dachfläche für PV im Mehrfamilienhaus in genannter Größe benötigt.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nicht jedes Mehrfamilienhaus, beziehungsweise dessen Dachkonstruktion, geeignet ist, um eine Photovoltaikanlage auf dem Mehrfamilienhaus zu montieren. Des Weiteren ist es möglich, dass die Dachfläche nicht ausreicht, um alle Mietwohnungen mit Solarstrom zu versorgen. Außerdem ist es wichtig, die Statik und vor allem die Dachkonstruktion des Mehrfamilienhauses vor der Installation einer Photovoltaikanlage fachmännisch prüfen zu lassen.
Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Kosten
Anknüpfend an das oben genannte Beispiel werden für ein Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien á vier Personen 40 kWp Leistung benötigt. Bei dieser Größe ist mit etwa 1.300 Euro je Kilowattpeak zu rechnen. 40 kWp*1.300 EUR = 52.000 Euro.
- Die Kosten für Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus liegen bei 10 Mietparteien bei etwa 50.000 Euro. Bei dieser Größenordnung sollten Kosten für die Montage sowie für Wechselrichter bereits im Gesamtpreis inkludiert sein.
Ist dies nicht der Fall, so kommen für den Wechselrichter Kosten von etwa 2.000 bis 3.000 Euro hinzu.
Was Sie nicht vernachlässigen dürfen, sind die Montagekosten für Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus. Sie werden je Kilowattpeak der Anlage berechnet. Hier unterscheiden sich die Kosten je nach Montageart:
- Aufdachmontage: etwa 200 bis 300 Euro pro kWp
- Flachdachmontage: etwa 300 bis 400 Euro pro kWp

Ein Mehrfamilienhaus mit Flachdach bietet viel Fläche für Photovoltaik. | Bildquelle: AdobeStock_Mario
Gehen Sie davon aus, dass für die Montage nochmals etwa 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten der Photovoltaik im Mehrfamilienhaus anfallen. Dass es sich bei Photovoltaik fürs Mehrfamilienhaus 2022 um eine eher große Anlage handeln wird, macht sich im Verhältnis bezahlt: Es fallen pro Kilowattpeak geringere Kosten an, da Fixkosten für Anfahrt und ähnliches nur einmal anfallen.
Wie hoch ist der Ertrag der PV-Anlage für ein Mehrfamilienhaus?
Da auf einem Mehrfamilienhaus eine größere Dachfläche zur Verfügung steht als beispielsweise auf einem Einfamilienhaus, können deutlich höhere Erträge erzielt werden. Im Mehrfamilienhaus ist zudem der Eigenverbrauchsanteil höher, weil sich der Verbrauch auf mehrere Parteien mit variierenden Nutzungszeiten erstreckt. In einem Einfamilienhaus können hingegen ohne Strompeicher stets nur etwa 30 Prozent des erzeugten PV-Stroms selbst verbraucht werden.
Grundsätzlich ist anzunehmen, dass auf etwa zehn Quadratmetern Dachfläche eine PV-Leistung von einem kWp installiert werden kann. Das entspricht in etwa einem PV-Jahresertrag von 1.000 kWh. Geht man von einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen für je drei Personen aus, so liegt der Stromverbrauch allein für die Wohnungen, ohne Allgemeinstrom bei etwa 3.000 kWh*8 WE= 24.000 kWh pro Jahr.
Auf einem modernen Flachdach-Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen je Geschoss hat die Dachfläche etwa 200 qm. Sollten diese theoretisch vollständig durch PV genutzt werden können (= 20 kWp Leistung), so würden pro Jahr durchschnittlich 20.000 kWh PV-Strom auf dem Mehrfamilienhaus erzeugt – was jedoch noch nicht ausreichend würde, um den Bedarf komplett zu decken. Das ist allerdings ein theoretisches Modell, da in der Realität nie die gesamte Dachfläche für Photovoltaik genutzt werden kann.
-
Gut zu wissen: Die durchschnittlich benötigte Dachfläche für ein Kilowattpeak PV-Strom kann zwischen fünf und zehn Quadratmetren variieren. Es hängt von der Leistungsfähigkeit der Solarzellen soweie dem Standort des Gebäudes und weiteren Kriterien ab. Ihr Solarteur des Vertrauens kann Ihnen genauere Auskünfte geben.
-
Tipp: Die Dachfläche eines Mehrfamilienhauses eignet sich auch zum Vermieten für Photovoltaik. Diese Option kann eine alternative Einkommensquelle sein.
Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Steuer?
Wie bei Photovoltaik auf Einfamilienhäusern auch, fallen für Photovoltaik auf einem Mehrfamilienhaus Kosten in Form von Steuern an. Was jedoch nicht anfällt, ist die Stromsteuer: Denn die Grenze von zwei Megawatt Strom wird nicht überschritten. Besteht das Geschäftsmodell, dass der Hauseigentümer den Photovoltaik-Strom an die Mieter im Mehrfamilienhaus verkauft, so ist er unternehmerisch tätig und muss Umsatzsteuer abführen. Gehören das Mehrfamilienhaus und die PV-Anlage jedoch zu einer Wohnungsbaugenossenschaft, so ist diese steuerbegünstigt und muss keine Gewerbesteuer zahlen. Ein Antrag auf Befreiung von der Einkommensteuer auf die Einnahmen aus dem Solarertrag kann dann gestellt werden, wenn die PV-Leistung auf dem Mehrfamilienhaus kleiner als 10 kWp ist.
- Tipp: Zum Thema Steuern auf Photovoltaik sollten Sie stets einen Steuerberater hinzuziehen, da jede Situation individuell zu beurteilen ist – insbesondere bei Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus!
Stromzähler, Abrechnung und Eigenverbrauch für die Solaranlage im Mehrfamilienhaus
Neben den Anschaffungskosten für die Photovoltaik im Mehrfamilienhaus fallen laufende Kosten an. In diesem Zusammenhang sind bei Photovoltaik im Mehrfamilienhaus die Begriffe Zähler, Abrechnung und Eigenverbrauch relevant. Die Ausstattung mit Stromzählern im Mehrfamilienhaus ist besonders im Fall eines Mietshauses speziell. Denn neben den altbekannten Mieterzählern, welche die Stromkreise der Mieter voneinander trennen, kommen Erzeugungszähler sowie Summenzähler zum Einsatz. Der Erzeugungszähler erfasst dabei die Strommenge, die von der PV-Anlage erzeugt wird. Der Summenzähler wiederum ist ein Zweirichtungszähler: Er fasst die Funktion des Einspeisezählers und die des Bezugszählers zusammen. Somit ermittelt der Summenzähler die Höhe des bezogenen Stroms ebenso wie die des in das öffentliche Netz eingespeisten PV-Stroms.
Bei Photovoltaik im Mehrfamilienhaus ist Eigenverbrauch etwas anders zu betrachten als bei Photovoltaik im Einfamilienhaus. Bei letzterem entscheidet einzig die Bewohnerfamilie, wie wichtig ihr der Eigenverbrauch ist. In einem Mehrfamilienhaus hingegen treffen viele verschiedene Ansichten aufeinander, die es gilt, mit einer geschickten Abrechnung und Zählernutzung aufeinander abzustimmen.
Aus diesem Grund können für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus Zähler in verschiedenen Modellen zum Einsatz kommen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, aus der sich auch die Photovoltaik-Mehrfamilienhaus-Abrechnung ergibt:
Modell | Funktionsweise | Mögliche Versorgungsarten |
Einfaches Summenzählermodell | Der Summenzähler sitzt als Zweirichtungszähler am Übergabepunkt Netz/Versorgung Kundenanlage. Erfassung des Netzstroms der gesamten Kundenanlage und den erzeugten Strom der PV-Anlage. | - Ergänzungsversorgung - Vollversorgung |
Beschränkung auf eine Anklage und einen Verbraucher | PV-Einzelanlage mit nur einem Verbraucher im MFH, z. B. Allgemeinstrom | - Allgemeinstrom - Ergänzungsversorgung - Vollversorgung |
Separate Anlage für jeden Verbraucher | In kleineren MFH wird die PV-Anlage in getrennte Einzelanlagen aufgeteilt zur Eigenversorgung oder zur Belieferung einzelner Stromkunden, Zweirichtungszähler für jede Einzelanlage. PV-Strom fließt technisch getrennt. | - Ergänzungsversorgung - Vollversorgung |
Summenzähler mit Solarkundenzählern in der Kundenanlage | Die "eigenverbrauchsorientierte Lösung": PV-Anlage wird nicht aufgeteilt. Es gibt nur je einen PV-Ertragszähler und Zweirichtungszähler.Ist eine Partei im Urlaub, können die anderen ihren Strom mitnutzen. | - Vollversorgung |
Spezielles Summenzählermodell (Kaskade) | Einfache Möglichkeit, Eigenversorgung bzw. Allgemeinstromversorgung in Kombination mit PV-Stromlieferung im MFH zu messen und abzurechnen. Einsatz kaskadierter Zweirichtungszähler vor Eigenversorger bzw. vor Abnahmestelle Allgemeinstrom | - Allgemeinstrom - Vollversorgung |
Spezielles Summenzählermodell (doppelt kaskadierter Zweirichtungszähler) | Für Konstellationen mit PV-Eigenversorgung, Allgemeinstromversorgung und PV-Stromlieferungen | - Allgemeinstrom - Vollversorgung |
Summenzählermodell mit virtuellen Zählpunkten | Alle Stromkunden auf einer Schiene, ob Solar- oder Nicht-Solarkunde. Technische Versorgung durch PV-Strom für alle, aber rechnerische Trennung. | - Vollversorgung |
Smart Metering mit Smart-Meter-Gateway (anteilig) | Erzeugungsgerechte und verbrauchsgerechte exakte viertelstundengetreue Abrechnung. Wer viel Solarstrom verbraucht, zahlt auch weniger | - Allgemeinstrom - (Ergänzungsversorgung) - Vollversorgung |
Smart Metering mit Smart-Meter-Gateway (komplett) | Vor allem im Neubau von Anfang an kostengünstiges Smart Metering für alle Mieter. Wer nicht mitmachen möchte, kann einfach herausgerechnet werden für freie Wahl des Energieversorgers. | - Allgemeinstrom - (Ergänzungsversorgung) - Vollversorgung |
(Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V.)
In das Themenfeld der Abrechnung von Photovoltaik im Mehrfamilienhaus 2021 und 2022 zählt auch zunehmend die Solarpflicht hinein. In den Bundesländern soll sie nach und nach zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingeführt werden. In Niedersachsen zum Beispiel soll die Pflicht zur Solarnutzung bereits ab 2025 auf allen neu gebauten Häusern, auch Wohnhäusern, gelten. Somit werden davon abgeleitet alle Regelungen zur Photovoltaik in Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft gelten. Photovoltaik im Mehrfamilienhaus wird auch deshalb zunehmend wichtig, weil rund 50 Prozent der Deutschen zur Miete wohnen. Adäquate Lösungen zur Abrechnung von Photovoltaik im Mehrfamilienhaus werden folglich zukünftig immer stärker gefragt sein.
- Eine weitere Variante, um Solarstrom in einem Mehrfamilienhaus zu nutzen, kann eine Stromcloud sein. Im Ratgeberartikel erfahren Sie mehr dazu.
Photovoltaik Mehrfamilienhaus: Förderung
Dass Photovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern mit staatlichen Mitteln oder Mitteln der Bundesländer gefördert werden, ist hinlänglich bekannt. Doch wie sieht es mit der Förderung für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus aus? Es gibt sowohl Investitionsförderungen für die Anschaffung der Anlage als auch Förderung im laufenden Betrieb – als EEG-Einspeisevergütung. Im Rahmen der Anschaffung einer PV-Anlage kann beispielsweise die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) für Neubauten als auch für die Sanierung eines Bestands-Mehrfamilienhauses als PV-Förderung zum Tragen kommen: mit dem Ziel, einen bestimmten Effizienzhausstandard zu erreichen. Für Photovoltaik im Mehrfamilienhaus kann eine Förderung zudem der zinsgünstige Kredit 270 der KfW sein. BEG-Zuschuss und KfW-Kredit lassen sich dabei sogar kombinieren.
Neben diesen Förderungen im Zuge der Anschaffung einer PV-Anlage für das Mehrfamilienhaus gibt es spezielle EEG-Förderungen für ein Photovoltaik-Mehrfamilienhaus im laufenden Betrieb. Gemäß § 21 EEG 2021 "Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag" besteht unter gewissen Bedingungen Anspruch auf den Erhalt von Mieterstromzuschlag als Förderung:
"(3) Der Anspruch auf die Zahlung des Mieterstromzuschlags nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 besteht für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 100 Kilowatt, die auf, an oder in einem Wohngebäude installiert sind, soweit er von dem Anlagenbetreiber oder einem Dritten an einen Letztverbraucher geliefert und verbraucht worden ist
1. innerhalb dieses Gebäudes oder in Wohngebäuden oder Nebenanlagen in demselben Quartier, in dem auch dieses Gebäude liegt, und
2. ohne Durchleitung durch ein Netz.
§ 3 Nummer 50 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass mindestens 40 Prozent der Fläche des Gebäudes dem Wohnen dient. Im Fall der Nutzung eines Speichers besteht der Anspruch nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 nicht für Strom, der in den Speicher eingespeist wird. Die Strommenge nach Satz 1 muss so genau ermittelt werden, wie es die Messtechnik zulässt, die nach dem Messstellenbetriebsgesetz zu verwenden ist."
Der Mieterstromzuschlag ist dabei niedriger als die Einspeisevergütung gemäß EEG. Der Grund: Der Mieterstromanbieter erhält neben dem Zuschlag auch die Erlöse aus dem Verkauf des Mieterstroms. Die Höhe des Mieterstromzuschlags wird monatlich neu festgelegt – je nach Größe der Anlage. Für PV-Anlagen zwischen 10 kW und 40 kW liegt er im Mai 2022 bei 2,73 Cent pro kWh.
- Gut zu wissen: Der Mieterstromzuschlag wird nicht auf Photovoltaikstrom gezahlt, der in einen Speicher eingespeist wird!
Häufig gestellte Fragen zu Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser
- Fachbetriebe vor Ort finden
- Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
- Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!