Eigenverbrauch 2010: Konditionen für Photovoltaikanlagen Baujahr 2010
© JiSIGN - Fotolia.comEigenverbrauch 2010 meint die gesetzlichen Regelungen für die Vergütung von selbst verbrauchten Solarstrom von Photovoltaik Anlagen, die zwischen dem 01. Januar und 31. Dezember 2010 in Betrieb genommen wurden. Die Jahreszahl bezieht sich beim Eigenverbrauch also immer auf den Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage. Nicht auf das Jahr, in dem der Solarstrom verbraucht wird / wurde. 2010 in Betrieb genommen, gelten die Eigenverbrauch 2010 Regelungen für die gesamte Dauer der kommenden 20 Jahre, für die auch die reguläre Einspeisevergütung gewährt wird.
Im Gegensatz zum Eigenverbrauch 2009, wo ein fester Vergütungssatz von 25,01 Cent pro selbst verbrauchter Kilowattstunde für das gesamte Kalenderjahr galt, gibt es 2010 bereits dreizehn verschiedene Vergütungssätze für den Eigenverbrauch. Einen für das erste Halbjahr und sechs für das zweite Halbjahr, wobei die Sätze aus dem dritten Quartal zum Beginn des vierten Quartals etwas abgesenkt wurden.
Inbetriebnahme in der ersten Jahreshälfte 2010
Zum 01. Januar 2010 wurde die Eigenverbrauch Vergütung von 25,01 Cent pro kWh aus 2009 auf jetzt 22,76 Cent pro kWh gesenkt. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Solarstrom können Sie sich mit diesem Satz vergüten lassen, wenn Sie:
- zwischen dem 01. Januar und 30. Juni 2010 als Anlagenbetreiber eine Photovoltaik Anlage in Betrieb genommen haben,
- die Anlage nicht mehr als 30 kWp Nennleistung hat
- und die Anlage an bzw. auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht ist.
Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte 2010
Zum 01. Juli wurden die Konditionen für den Eigenverbrauch 2010 ausgeweitet. Zum einen hatten ab sofort auch (gewerbliche) Gebäude-Anlagen bis 500 kWp Nennleistung Anspruch auf die Eigenverbrauch Vergütung, und nicht mehr nur (private) Anlagen bis 30kWp. Zum anderen wurde der nach Anlagengröße gestaffelte Vergütungssatz noch einmal aufgesplittet in zwei Verbrauchs-Szenarien. Bei weniger als 30 Prozent Eigenverbrauch Anteil (aufs Jahr gerechnet) war die Vergütung geringer, als wenn mehr als 30 Prozent erreicht wurden.
Daraus ergeben sich sechs Vergütungssätze für den Eigenverbrauch 2010, wenn Ihre Photovoltaik Anlage zwischen dem 01. Juli und 31. Dezember in Betrieb genommen wurde. Die zum 01. Juli eingeführten Sätze wurden zum 01. Oktober bereits das erste Mal leicht gekürzt. So ergeben sich folgenden Sätze für den Eigenverbrauch 2010.
Anlagengröße |
bis 30 kWp | 30 bis 100 kWp | 100 bis 500 kWp | |||
Eigenverbrauch Anteil pro Jahr |
bis 30% | über 30% | bis 30% | über 30% | bis 30% | über 30% |
Inbetriebnahme 01. Januar bis 30. Juni 2010 |
22,76 |
- | - | - | - | |
Inbetriebnahme 01. Juli bis 30. September 2010 |
17,67 |
22,05 | 16,01 |
20,39 | 14,27 | 18,65 |
Inbetriebnahme 01. Oktober bis 31. Dezember 2010 |
16,65 | 21,03 | 15,04 | 19,42 | 13,35 | 17,73 |
Mit Einführung der 30 Prozent Schwelle wurde bereits 2010 der Anreiz gesetzt, den Eigenverbrauch zu steigern und möglichst viel Solarstrom auch selbst zu verbrauchen. Zum Beispiel durch Gerätschaften zum Lastmanagement oder Stromspeicher. Dieses Bestreben, den Eigenverbrauch weit über die 30 Prozent Schwelle zu steigern ist heute aktueller denn je. Eigenverbrauch wird heute zum neuen Verkaufsargument für private Photovoltaik Anlagen.