Freiflächen neben Verkehrswegen: Ist Ackerland förderfähig?
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Ackerflächen, die in einem Abstand von bis zu 110 Metern längs von Autobahnen und Schienenwegen verlaufen, haben einen Anspruch auf Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz. Für diese als "sonstige Flächen" deklarierten Freiflächen gelten keine flächenbezogenen Voraussetzungen wie für Konversionsflächen (schwerwiegend beeinträchtigter ökologischer Wert). Eine geplante Freiflächenanlage muss jedoch nach wie vor im Geltungsbereich eines zu diesem Zweck aufgestellten oder geänderten Bebauungsplans errichtet werden. (Quelle)
Hintergrund: Seit 2010 wird für Photovoltaik Anlagen auf Ackerflächen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt. Befindet sich eine Ackerfläche jedoch in einem Bereich von bis zu 110 Metern zu einer Autobahn oder einem Schienenweg, so ist die Ackerfläche als solche doch förderfähig, da sie in einen anderen Geltungsbereich - "sonstige Freiflächen" - fällt.
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