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Einspeisevergütung 2025: Warum Eigenverbrauch mehr lohnt

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Bezahlung für Solarstrom, den Du nicht selbst verbrauchst, sondern ins öffentliche Netz einspeist. Früher war sie der Hauptgrund für den Bau einer Solaranlage. Heute ist ihre Rolle eine andere: Sie ist ein willkommener Bonus, der Dir hilft, die Anschaffungskosten Deiner Anlage schneller wieder hereinzuholen. Was eine PV-Anlage aber wirklich wirtschaftlich macht, ist die Einsparung bei Deiner Stromrechnung. Weiterlesen
Ariane Müller
Ariane Müller
30 Sept. 2025

Aktuelle Einspeisevergütung 2025: Tabellen & Gesetzliche Grundlagen

Das Wichtigste zur Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen 2025

Für neu installierte PV-Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) liegt die aktuelle Einspeisevergütung bei 7,86 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Volleinspeisung sind es 12,47 Cent pro kWh. Diesen Betrag erhältst Du für 20 Jahre – allerdings nicht mehr in Zeiten negativer Börsen-Strompreise. 

Die Einspeisevergütung macht daher nur noch einen kleinen Teil der Rendite von PV-Anlagen aus: 

  • Dein Gewinn durch Eigenverbrauch: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Du selbst nutzt, musst Du nicht bei Deinem Stromanbieter einkaufen. Du sparst also durchschnittlich 38 Cent pro kWh.
  • Deine Einnahme durch Einspeisung: Für jede kWh, die Du ins Netz einspeist, erhältst Du nur noch rund 8 Cent. Dein finanzieller Vorteil ist also rund fünfmal höher, wenn Du Deinen Strom selbst verbrauchst, statt ihn zu verkaufen.

➤ Plane Deine Solaranlage nicht auf maximale Einspeisung, sondern auf maximalen Eigenverbrauch. Denke von Anfang an an zukünftige Verbraucher wie ein E-Auto oder eine Wärmepumpe und dimensioniere die Anlage entsprechend größer. Kombiniere sie unbedingt mit einem Batteriespeicher und einem intelligenten Messsystem, um für die neuen gesetzlichen Regelungen gerüstet zu sein und Deine Stromkosten auf ein Minimum zu senken.

Inhalt

Die Einspeisevergütung heute: Aktuelle Vergütungssätze 2025

Für die Planungssicherheit garantiert Dir der Staat den Vergütungssatz, der bei der Inbetriebnahme Deiner Anlage gilt, für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme. Die Höhe hängt von der Größe Deiner Anlage ab.

Für alle PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2025 und dem 31. Januar 2026 ans Netz gehen, gelten folgende Sätze:

Feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 107,86
bis 406,80
bis 1005,56
Feste Einspeisevergütung bei Volleinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWp)
bis 1012,47
bis 4010,45
bis 10010,45

Das EEG 2023 unterscheidet zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung / Teileinspeisung:

  • Die Überschusseinspeisung entspricht dem üblichen Modell, dass der Solarstrom vorrangig per Eigenverbrauch im Haushalt verwendet und Überschüsse gegen die Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
  • Die Volleinspeisung als Vergütungsmodell wird gesondert erfasst: Entscheidest Du Dich als Anlagenbetreiber, den gesamten PV-Strom direkt in das öffentliche Netz einzuspeisen, erhältst Du einen Zuschuss auf die Einspeisevergütung. Diese Kategorie wurde aufgewertet, da die Volleinspeisung sich im Vergleich zum Eigenverbrauch nicht mehr rechnete – die hohen Haushaltsstrompreise in Verbindung mit den geringen Gestehungskosten von Solarstrom machten den Eigenverbrauch deutlich rentabler.

Es ist möglich, mehrere Anlagen auf dem Dach zu installieren: So kann eine Solaranlage volleinspeisend arbeiten und die entsprechende Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, während eine zweite Anlage auch den Haushalt bedient und die Überschusseinspeisung erhält ("Anlagenzusammenfassung"). Hierfür ist eine gesonderte Messeinrichtung (Zähler) für beide Anlagen zu installieren.

Ein Wechsel zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung ist möglich: Du kannst Dich vor Beginn eines Kalenderjahres neu zwischen Überschuss- oder Volleinspeisung entscheiden.

So berechnest Du Deine Einnahmen (Beispiel für eine 15 kWp-Anlage)

Die Vergütung wird gestaffelt berechnet. Das heißt, Du rechnest nicht einfach die Gesamtleistung mal einen Satz.

  1. Die ersten 10 kWp Deiner Anlage erhalten den höchsten Satz: 7,86 ct/kWh.
  2. Die restlichen 5 kWp erhalten den Satz der nächsten Stufe: 6,80 ct/kWh.

Das ergibt einen durchschnittlichen Vergütungssatz von 7,51 ct/kWh für die gesamte Anlage.

Tipp: Berechne mit unserem Solarrechner Deine individuelle PV-Anlage und wie viel Einspeisevergütung Du erhältst.

Gut zu wissen: Die Vergütungssätze für neu installierte Anlagen sinken jedes halbe Jahr – am 1. Februar und 1. August – um 1 %. Dieser Mechanismus wird Degression genannt. Für Dich bedeutet das: Sobald Deine Anlage am Netz ist, ist Dein persönlicher Satz für 20 Jahre festgeschrieben und von zukünftigen Kürzungen nicht mehr betroffen.

Das neue "Solarspitzengesetz": Was ändert sich für Dich?

Seit dem 25. Februar 2025 gilt das "Solarspitzengesetz". Sein Ziel ist es, die Stromnetze an sehr sonnigen Tagen zu entlasten, an denen mehr Solarstrom produziert als verbraucht wird. Für Dich als zukünftigen Anlagenbetreiber hat das zwei wichtige Konsequenzen:

1. Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

An der Strombörse kann es vorkommen, dass der Strompreis für einige Stunden negativ wird. Das passiert, wenn ein Überangebot an Strom auf eine geringe Nachfrage trifft.

  • Die Regel: Für neue Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt in diesen Stunden der Anspruch auf die Einspeisevergütung.
  • Die Lösung für Dich: Das ist kein Verlust, sondern eine Verlagerung. Die Stunden ohne Vergütung werden am Ende der 20 Jahre Förderdauer einfach hinten angehängt. Das Gesetz schafft so einen starken Anreiz, Deinen Strom in diesen Zeiten nicht einzuspeisen, sondern ihn in einem Batteriespeicher zu sichern und später selbst zu nutzen.

2. Die 60-%-Begrenzung ohne smarte Technik

Das Gesetz will den Einbau intelligenter Steuerungstechnik vorantreiben.

  • Die Regel: Wenn Du eine neue Anlage zwischen 2 und 100 kWp ohne ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – und eine Steuerbox installierst, wird Deine maximale Einspeiseleistung dauerhaft auf 60 % der Anlagenleistung begrenzt.
  • Die Konsequenz für Dich: Bei einer 10-kWp-Anlage dürftest Du dann zu keiner Zeit mehr als 6 kW Strom ins Netz einspeisen. Produziert die Anlage an einem sonnigen Mittag mehr, geht Dir also Geld verloren.
  • Die Lösung für Dich: Baue Deine Anlage von Anfang an mit einem intelligenten Stromzähler und einer Steuerbox. Damit umgehst Du die pauschale Begrenzung. Der Netzbetreiber kann Deine Anlage dann im Notfall kurzzeitig ferngesteuert herunterregeln, um das Netz zu stabilisieren.

Bürokratie adé: Wie das "Solarpaket I" Dir den Weg ebnet

Während das Solarspitzengesetz neue technische Anforderungen stellt, hat der Gesetzgeber an anderer Stelle Hürden abgebaut. Das seit Mai 2024 wirksame "Solarpaket I" erleichtert Dir den Einstieg in die Solarenergie erheblich. Für Dich als Hausbesitzer sind vor allem zwei Punkte relevant:

  • Schnellerer Anschluss ans Netz: Das vereinfachte Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber gilt nun für Anlagen bis 30 kW Leistung. Das deckt fast alle privaten Dachanlagen ab und verkürzt die Wartezeiten deutlich.
  • Einfachere Modernisierung: Du kannst alte Solarmodule leichter durch neue, leistungsfähigere ersetzen ("Repowering"), ohne Deinen ursprünglichen, oft höheren Vergütungsanspruch zu verlieren.

Vorhergehende Tarife & Regelungen zur Einspeisevergütung

Ab Inbetriebnahme vom 01. Februar 2025 bis zum 31. Juli 2025:

Feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 107,94
bis 406,88
bis 1005,62
Feste Einspeisevergütung bei Volleinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWp)
bis 1012,60
bis 4010,57
bis 10010,57

Ab Inbetriebnahme vom 01. August 2024 bis zum 31. Januar 2025:

Feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 108,03
bis 406,95
bis 1005,68
Feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 1012,73
bis 4010,68
bis 10010,68

Ab Inbetriebnahme vom 01. Februar 2024 bis zum 31. Juli 2024:

Feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 108,11
bis 407,03
bis 1005,74
Feste Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung
Nennleistung PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
bis 1012,87
bis 4010,79
bis 10010,79

Einspeisevergütung von August 2022 über 2023 bis Januar 2024

Einspeisungsartbis 10 kWp10 - 40 kWp40 - 100 kWp
Teileinspeisung8,20 ct / kWh7,10 ct / kWh5,80 ct / kWh
Volleinspeisung13,00 ct / kWh10,90 ct / kWh10,90 ct / kWh

Einspeisevergütung bis Juli 2022

Inbetriebnahme im MonatAnlagentypNennleistung der PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
Januar 2022Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,83
  >10 bis 406,63
  >40 bis 7505,19
 sonstige Anlagenbis 7504,67
Februar 2022Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,73
  >10 bis 406,53
  >40 bis 7505,11
 sonstige Anlagenbis 7504,60
März 2022Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,63
  >10 bis 406,44
  >40 bis 7505,03
 sonstige Anlagenbis 7504,53
April 2022Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,53
  >10 bis 406,34
  >40 bis 7504,96
 sonstige Anlagenbis 7504,46
Mai 2022Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,43
  >10 bis 406,25
  >40 bis 7504,88
 sonstige Anlagenbis 7504,40
Juni 2022Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,34
  >10 bis 406,15
  >40 bis 7504,81
 sonstige Anlagenbis 7504,33
Juli 2022Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,24
  >10 bis 406,06
  >40 bis 7504,74
 sonstige Anlagenbis 7504,26

Wenn eine bestehende Photovoltaik-Anlage erweitert wird und die neue Anlage mit der alten Anlage vergütungsbezogen zusammengefasst wird, dann erhält der Stromanteil aus dem neuen Anlagenteil die aktuell gültige Einspeisevergütung. Die alte Photovoltaik-Anlage kann nicht zu den damals gültigen Vergütungssätzen erweitert werden. Auch eine Erweiterung muss im Marktstammdatenregister gemeldet werden.

Tipp: Erfahre mehr zum Thema "PV-Anlage erweitern".

Exkurs: Einspeisung bei Photovoltaik-Großanlagen

Betreiber einer Photovoltaik-Großanlage mit einer Nennleistung von mehr als 30 kWp müssen bei ihrem zuständigen Energieversorger eine Einspeisezusage einholen, um Solarstrom einspeisen zu können. Bei kleineren Photovoltaik-Anlagen erfolgt die Einspeisung über den Hausanschluss. Ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Wie vorgehen für die Einspeisezusage: Antrag einreichen oder Anfrage stellen?

Der Antrag auf Einspeisung muss vor der Installation der Photovoltaik-Großanlage beim örtlichen Netzbetreiber gestellt werden. Generell ist zu empfehlen, diesen Projektschritt möglichst früh in die Planungsphase einzubeziehen, um den anvisierten Inbetriebnahme-Zeitpunkt einzuhalten.

Im Antrag auf Einspeisung sollte die höchstmöglich installierbare Nennleistung beantragt werden. Der angegebene Wert kann nachträglich nach unten korrigiert werden, falls eine kleinere Nennleistung realisiert wird. Die Zusage für die Einspeisung des Solarstroms bleibt bestehen.

Neben einem Antrag können Projektplaner beim örtlichen Energieversorger auch eine allgemeine Anfrage für die Einspeisezusage stellen. Diese Vorgehensweise ist erfahrungsgemäß nicht zu empfehlen, wenn eine konkrete Projektabsicht besteht. Durch eine Anfrage auf Einspeisung wird im Gegensatz zu einem Antrag auf Einspeisung kein bindendes Ergebnis erzielt. Die Planungsphase verlängert sich in diesem Fall unnötig. Der Ablauf ist hier einmal exemplarisch dargestellt:

Einspeisevergütung: Einspeisezusage Photovoltaik

Einspeisevergütung: Einspeisezusage Photovoltaik | Bildquelle: © Solaranlagen-Portal

Die Netzverträglichkeitsprüfung durch den örtlichen Energieversorger

Nachdem der Antrag auf Einspeisung gestellt wurde, wird vom Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Netzverträglichkeitsprüfung kann zwischen 4 und 14 Wochen in Anspruch nehmen. Sieht der Energieversorger die Netzverträglichkeit als nicht gegeben, ist er nach § 9 des EEG verpflichtet, seine Netzkapazität vor Ort zu erweitern. In der Regel wird jedoch eine Einspeisezusage erteilt. Diese ist die Grundlage für die Photovoltaik-Einspeisevergütung laut Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Im Zuge der Netzverträglichkeitsprüfung ermittelt der Netzbetreiber den günstigsten Einspeisepunkt für die Photovoltaik-Großanlage. Weist der Energieversorger dem Anlagenbetreiber einen Einspeisepunkt zu, der weiter entfernt ist als der nächstgelegene, muss der Energieversorger die entstehenden Mehrkosten übernehmen. Die Kosten für die Elektroinstallation bis zum nächstgelegenen Einspeisepunkt trägt in jedem Fall der Anlagenbetreiber.

Was tun, wenn der Einspeisepunkt auf fremdem Gebiet liegt?

Von der Photovoltaik-Anlage aus werden Solarkabel zum Einspeisepunkt verlegt. Je nachdem welcher Einspeisepunkt dem Anlagenbetreiber zugewiesen wurde, kann es vorkommen, dass fremdes Bauland für die Einspeisung überquert werden muss. In diesem Fall muss ein Gestattungsvertrag mit dem Grundstückeigner abgeschlossen werden. Betreiber einer Photovoltaik-Großanlage sollten sich frühzeitig um dieses Anliegen kümmern.

Einspeisezusage für die Photovoltaik-Großanlage vertraglich festhalten

Der Betreiber der Photovoltaik-Großanlage stellt dem Energieversorger den gesamten von der Photovoltaik-Anlage erzeugten Solarstrom an der Eigentumsgrenze zum Versorgungsnetz zur Verfügung. Dieser Punkt wird als "Übergabestelle" bezeichnet. Der Zählerplatz, an dem sich der Stromzähler zur Ermittlung der übergebenen Strommenge befindet, wird möglichst in unmittelbarer Nähe der Übergabestelle errichtet.

Diese und andere wichtige Eckpunkte werden in einem Vertrag zwischen dem Betreiber der Photovoltaik-Großanlage und dem Energieversorger bestimmt. Zusätzlich muss spätestens zum Tag der Inbetriebnahme die Photovoltaik-Großanlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Bis zu welcher Anlagengröße wird eine Einspeisevergütung gewährt?

Die Einspeisevergütung wird nur noch für Neuanlagen bis 100 kWp Nennleistung gewährt.

Sammlung zurückliegender Vergütungssätze

Einspeisevergütung 2021

Inbetriebnahme im MonatAnlagentypNennleistung der PV-Anlage (kWp)Einspeisevergütung (Cent/kWh)
Januar 2021Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 108,16
  >10 bis 407,93
  >40 bis 7506,22
 sonstige Anlagenbis 7505,61
April 2021Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 107,81
  >10 bis 407,59
  >40 bis 7505,95
 sonstige Anlagenbis 7505,36
Juli 2021Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 107,47
  >10 bis 407,25
  >40 bis 7505,68
 sonstige Anlagenbis 7505,12
Oktober 2021Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 107,14
  >10 bis 406,94
  >40 bis 7505,43
 sonstige Anlagenbis 7504,89
Dezember 2021Anlage auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden nach § 48 Abs. 3 EEGbis 106,93

Einspeisevergütung ab 2012

Einspeisevergütung ab 2012

Einspeisevergütung ab 2012. Grafik: Solaranlagen-Portal.com

Vor allem in den frühen Jahren der Einspeisevergütung war diese sehr attraktiv. Betreiber einer eigenen Dachanlage bis 10 kWp Leistung erhielten beispielsweise folgende Vergütung:

  • 2012: 19,50 ct/kWh
  • Januar 2013: 17,02 ct/kWh
  • Januar 2014: 13,68 ct/kWh
  • Januar 2015: 12,56 ct/kWh

Ältere Vergütungssätze in monatlicher, detaillierter Auflistung finden sich bei der Bundesnetzagentur.

Deine Strategie für maximale Unabhängigkeit und Ersparnis

Die Zeiten, in denen man eine Solaranlage aufs Dach gebaut und sich nicht weiter darum gekümmert hat, sind vorbei. Heute ist eine strategische Planung entscheidend für Deinen Erfolg.

In 3 Schritten zur optimalen Anlage:

  1. Plane für die Zukunft, nicht für die Gegenwart: Dein Strombedarf wird sehr wahrscheinlich steigen. Denke schon heute an die Wallbox für ein zukünftiges Elektroauto oder den Betrieb einer Wärmepumpe. Lege Deine Anlage lieber etwas größer aus, um diesen Bedarf mit günstigem Solarstrom decken zu können.
  2. Mache den Batteriespeicher zum Herzstück Deiner Anlage: Ein Speicher ist keine Luxus-Option mehr, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Er steigert Deinen Eigenverbrauchsanteil von etwa 30 % auf bis zu 80 % und macht Dich unabhängig von Strompreisschwankungen und den neuen Regeln des Solarspitzengesetzes.
  3. Investiere in einen intelligenten Stromzähler: Er ist die Voraussetzung, um die volle Leistung Deiner Anlage nutzen zu können und Verluste durch die 60-%-Regel zu vermeiden. Außerdem ist er Deine Eintrittskarte in die Energiewelt der Zukunft, zum Beispiel für die Nutzung dynamischer Stromtarife.

Wenn Du diese Punkte berücksichtigst, wird Deine Photovoltaik-Anlage zu dem, was sie heute sein sollte: eine langfristige Absicherung gegen steigende Energiekosten und der zentrale Baustein für Deine persönliche Energieunabhängigkeit.

Meine Empfehlung: PV-Anlage installieren, solange es die Einspeisevergütung noch gibt

Die Einspeisevergütung ist heute nicht mehr der Hauptanreiz, sich eine Photovoltaik-Anlage zuzulegen. In den Anfangsjahren lag sie bei rund 50 Cent je Kilowattstunde. Dies hatte den gewünschten Erfolg: Hausbesitzer setzten auf die staatliche Rendite und investierten in die damals noch recht teuren Solaranlagen.

Durch Massenfertigung sind diese inzwischen jedoch um ein Vielfaches günstiger. Und mit dem Preis der Module sank auch die Höhe der Einspeisevergütung. Aktuell ist im Gespräch, sie ganz abzuschaffen. Gleichzeitig ist der Abwärtstrend bei den Modulpreisen vorerst beendet.

Wenn Du also gern eine günstige PV-Anlage hättest, die Dir für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zumindest ein paar Cent einbringt, dann ist jetzt der beste Zeitpunkt, das Projekt PV anzugehen. Denn, wenn Du Deine Anlage in den kommenden Monaten in Betrieb nimmst, sicherst Du Dir die aktuelle Einspeisevergütung für mindestens 20 Jahre.

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Ariane Müller, Fachredakteurin für Energiethemen & Produzentin des Podcasts "Energetisch & Effizient"

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Einspeisevergütung

Wie lange wird die Einspeisevergütung gezahlt?
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre lang gezahlt. Es gilt für diese 20 Jahre der Einspeisevergütungssatz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde. Hier ist das Inbetriebnahmeprotokoll ausschlaggebend.
Lohnt sich eine Solaranlage 2025 überhaupt noch?
Ja, mehr denn je. Der finanzielle Gewinn entsteht heute aber nicht mehr primär durch die Einspeisevergütung, sondern durch die massive Einsparung bei den eigenen Stromkosten. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist ein direkter Gewinn.
Soll ich lieber auf Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung setzen?
Für praktisch alle Eigenheimbesitzer ist die Überschusseinspeisung die mit Abstand rentablere Variante. Die Einsparungen durch den Eigenverbrauch sind deutlich höher als die Mehreinnahmen durch den leicht besseren Vergütungssatz bei der Volleinspeisung.
Muss ich die Einnahmen aus der Einspeisevergütung versteuern?
Nein, in der Regel nicht. Seit 2023 sind Einnahmen aus Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Leistung von 30 kWp von der Einkommensteuer befreit.
Was passiert mit meiner Anlage nach 20 Jahren, wenn die garantierte Vergütung ausläuft?
Deine Anlage produziert auch nach 20 Jahren noch zuverlässig Strom. Du kannst den Strom weiterhin selbst verbrauchen und so Deine Stromkosten senken. Für den überschüssigen Strom, den Du dann immer noch einspeist, erhältst Du den dann gültigen Marktwert an der Strombörse.
Wie stark werden die Vergütungssätze in Zukunft noch sinken?
Die Vergütungssätze für neu installierte Anlagen sind gesetzlich bis Anfang 2026 festgelegt und sinken in diesem Zeitraum jedes halbe Jahr um 1 %. Wie es danach weitergeht, wird die Politik entscheiden. Der Trend geht aber klar in Richtung sinkender Förderung, was die Bedeutung des Eigenverbrauchs weiter stärkt.
Ariane Müller
Ariane Müller ist Fachredakteurin für energetisches Bauen und Sanieren. Sie informiert über die verschiedenen Heizungsarten, die Möglichkeiten der eigenen Stromgewinnung und Wege zur besseren Gebäudedämmung.
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