Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

2010 gibt es Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Diese betreffen unter anderem auch die Förderung der Photovoltaik. Was sich für Sie ändert, wenn Sie eine Anlage betreiben oder eine Neuanschaffung planen, haben wir an dieser Stelle kurz für Sie zusammengefasst.

Historie und Grundlagen des EEG

Erneuerbare Energien Gesetz Die ursprüngliche Fassung des "Gesetzes für den Vorrang Erneuer­barer Energien", auch Erneuerbares Energien Gesetz oder EEG genannt, ist am 29. März 2000 in Kraft getreten und dient als Instrument zur Unterstützung der erneuerbaren Energien. Eine Neufassung des Gesetzes ist am 01. Januar 2009 wirksam geworden.

Das Grundprinzip des Erneuerbare Energien Gesetzes ist, einen festen Vergütungssatz für den erzeugten Strom zu zahlen, die so genannte Einspeisevergütung. Gefördert wird die Stromerzeugung aus Wasserkraft, Deponiegas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und Sonnenenergie – und somit auch Photovoltaik. Der Vergütungssatz für den Strom aus den unterschiedlichen Technologien ist dabei an den jeweiligen Erzeugungskosten des Stroms orientiert.

 

Aktuelle Entwicklung des EEG

Erst im Januar 2010 hat die Bundesregierung Änderungen des Erneuerbare Energien Gesetzes in Bezug auf die Photovoltaik vorgestellt. Unter Anderem wird die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen zum 01. April 2010 um 15 Prozent gesenkt. Die Solarenergie ist sehr erfolgreich und durch die Anpassung des EEG soll eine Überförderung – und somit ein nur kurzfristiger Boom – verhindert werden.

Durch die Änderungen des EEG soll die Photovoltaik nachhaltig und dynamisch ausgebaut und ein Preisverfall der Anlagen verhindert werden. Trotz der Reduzierung der Einspeisevergütung ist es jedoch immer noch lohnenswert, in Photovoltaik zu investieren.

Wichtige Rahmenbedingungen des EEG

Die wichtigste Rahmenbedingung des EEG ist der Anschluss- und Abnahmezwang. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber den eingespeisten Strom in das Stromnetz aufnehmen müssen. Der nächstgelegene Netzbetreiber ist verpflichtet, die im Erneuerbare Energien Gesetz festgelegte Vergütung für den vom Anlagenbetreiber eingespeisten Strom zu zahlen. Dabei ist es nicht nötig, dass Netz- und Anlagenbetreiber einen Vertrag abschließen.

Außerdem wird diesem Strom aus erneuerbaren Energien Vorrang gegenüber dem Strom aus fossilen Brennstoffen und der Kernkraft gegeben. Im Gegenzug sind die Betreiber von Photovoltaik­anlagen dazu verpflichtet, den Strom, den sie nicht selbst benötigen, in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen.

Eine weitere Rahmenbedingung des EEG ist die zwanzigjährige Preisgarantie, so dass die Anlagen­betreiber über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren in jedem Fall nicht von Änderungen der Vergütungs­sätze betroffen sind. Die Einspeisevergütung, die im Jahr der Inbetriebnahme gilt, wird für diese Photovoltaikanlage auch in den nächsten 20 Jahren angewandt. Genauere Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt.

Auswirkungen des EEG auf die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen

Das Erneuerbare Energien Gesetz hat in hohem Maße zum Erfolg von Photovoltaik beigetragen. Durch die Förderung, vor allem durch die Einspeisevergütung, erhält der Betreiber der Photovoltaik­anlage Erträge, wenn er den überschüssigen erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist. So kann die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch erwirtschaftete Gewinne erhöht werden, da die Erträge die Kosten in den meisten Fällen übersteigen.

Weiterführende Informationen zu gesetzlichen Grundlagen finden Sie im folgenden Artikel:

Besteuerung von Photovoltaik