Einspeisevergütung für Photovoltaik für 2012
Die Einspeisevergütung ist Ihre Haupteinnahmequelle, wenn Sie eine Photovoltaik Anlage selbst betreiben. Die Bundesnetzagentur hat Ende Oktober 2011 die Vergütungssätze für 2012 vorgelegt. Diese sinken ab dem 01.01.2012 um 15 Prozent.
Einspeisevergütung für Photovoltaik Anlagen in 2012
Der Betrag, den der Betreiber des öffentlichen Stromnetzes dem Betreiber der Photovoltaik Anlage für die Einspeisung des erzeugten Stroms in das Netz zahlt, wird Einspeisevergütung genannt. Dabei wird pro Kilowattstunde abgerechnet. Um die Höhe der Einspeisung zu messen, wird im Haus ein Zähler eingebaut.
Bevor die Einspeisevergütung gesetzlich beschlossen wurde, haben Hauseigentümer den Photovoltaikstrom selbst genutzt.
Nur wenn mehr Strom produziert wurde, als Bedarf bestand, wurde der restliche Strom in das öffentliche Netz eingespeist.
Seit Einführung der Einspeisevergütung ist es für den Hauseigentümer wirtschaftlich sinnvoller, den erzeugten Strom komplett in das Stromnetz einzuspeisen und dann den eigenen Strombedarf auch aus dem Netz zu beziehen.
Aktuelle Vergütungssätze für 2011 und 2012 (Stand 28.10.2011)
| Inbetriebnahmezeitpunkt |
01.01.2011 bis 31.12.2011 |
01.01.2012 bis 31.12.2012 |
| Einspeisevergütung Aufdachanlagen (Cent/kWh) |
||
| < 30 kWp | 28,74 | 24,43 |
| > 30 kWp bis 100 kWp | 27,34 | 23,23 |
| > 100 kWp bis 1000 kWp | 25,87 | 21,98 |
| > 1000 kWp | 21,57 | 18,33 |
| Einspeisevergütung Freiflächenanlagen (Cent/kWh) |
||
| auf Konversionsflächen |
22,07 |
18,76 |
| auf sonstigen Flächen |
21,11 |
17,94 |
| auf Grünflächen (Ackerland) |
- |
- |
| Eigenverbrauchsvergütung (Cent/kWh) |
||
| Anlagen < 30 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
12,36 | 8,05 |
| Anlagen < 30 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
16,74 |
12,43 |
| Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
10,96 |
6,85 |
| Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
15,34 | 11,23 |
| Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
9,49 | 5,60 |
| Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
13,87 | 9,98 |
Grundlagen der Photovoltaik Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung ist Teil des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG), welches die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien fördert. Der Netzbetreiber ist demnach zur Zahlung dieser Vergütung gesetzlich verpflichtet.
Die Höhe der Vergütung hängt von der Größe und der Art der Photovoltaik Anlage ab, sowie vom Jahr der Inbetriebnahme. Anlagen von bis zu 30 kWp erhalten mehr Vergütung pro Kilowattstunde für die Einspeisung des Stroms in das Netz als größere Anlagen und Freilandanlagen.
Die Einspeisevergütung ist sehr wichtig, da so die Erträge der Photovoltaikanlage erzielt werden und ein höherer Gewinn erwirtschaftet wird. Außerdem wird die Anlage somit zu einer sicheren Geldanlage, da die Bundesregierung die Einspeisevergütung, die bei Inbetriebnahme der Anlage gilt, dem Betreiber auch für die nächsten 20 Jahre garantiert. So können die Erträge der Photovoltaikanlage sicher ermittelt werden. Mit dem Photovoltaik-Rechner können Sie sich die Einspeisevergütung individuell berechnen lassen.
Die Bundesregierung rechnet allerdings mit jährlich sinkenden Anschaffungskosten bei steigenden Wirkungsgraden für Photovoltaik Anlagen. Daher sieht das Gesetz vor, dass die Einspeisevergütung für neue Anlagen jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz reduziert wird. Dies wird als Degression der Photovoltaik Einspeisevergütung bezeichnet.
Wenn Sie eine Photovoltaik Anlage planen, können Sie sich die Einspeisevergütung sowie die Investitionskosten mit dem Photovoltaik-Rechner ausgeben lassen. Zudem finden Sie hier Photovoltaik Fachbetriebe in Ihrer Nähe.
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