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Balkonkraftwerk anmelden: Pflicht oder nicht?

Mit den kleinen Steckdosen-Solaranlagen erzeugen immer mehr Haushalte ihren eigenen Strom. Die Installation dieser Module ist einfach und kann selbst ohne Fachbetrieb erfolgen. Doch muss eine solche Mini-PV-Anlage angemeldet werden? Wird dafür eine Genehmigung benötigt? Weiterlesen
Thorben Frahm
Thorben Frahm
29 Juli 2024

Balkon-Solaranlage: Es herrscht eine Anmeldepflicht

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden? Und wenn ja, wo?

Wie jede andere PV-Anlage müssen Sie auch ein Balkonkraftwerk anmelden. Auch wenn die Europäische Union in der EU-Verordnung 2016/631 festgehalten hat, dass kleine Stromerzeuger unter 800 Watt Leistung als nicht signifikant und nicht systemrelevant gelten.

Wo muss ich eine Mini-Solaranlage überhaupt anmelden? Als Anlagenbetreiber müssen Sie Ihre Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister registrieren. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist kostenfrei.

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit April 2024 nicht mehr erforderlich.

Tipp: Wie sinnvoll ein Balkonkraftwerk ist, erfahren sie hier!

Installation eines Balkonmoduls. Balkonkraftwerke sind recht einfach zu installieren - aber Sie müssen ein Balkonkraftwerk anmelden!

Foto: Astrid Gast, © Adobe Stock.com

Wie kann ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Allgemeingültige Vorgaben oder gesetzliche Vorschriften gibt es für die Meldung nicht. Bei der Anmeldung werden optimalerweise folgende Daten übermittelt:

●      Kontaktdaten des Anlagenbetreibers

●      Standort des Balkonkraftwerks

●      Technische Daten wie Leistung in Watt und Hersteller des Wechselrichters

Darüber hinaus ist das Datenblatt vom Wechselrichter beizufügen. Aus diesem muss ersichtlich sein, dass das Gerät die Voraussetzungen zum Netzanschluss der Mini-Solaranlage erfüllt. Gemeinhin gilt dies als Konformitätserklärung.

Nach der Richtlinie VDE-AR-N-4105 (Netzanschlussnorm) besteht die Anwendungsregel, dass eine Stecker-Solaranlage bis 800 W  (Solarpaket I, 2024) über ein vereinfachtes Formular angemeldet werden kann. VDie Bundesnetzagentur stellt ein solches auf ihrer Webseite zur Verfügung.So können Sie Ihr Balkonkraftwerk* bequem online anmelden. So mancher Hersteller gibt zudem Hilfestellung bei der Anmeldung oder stellt einen Vordruck zur Verfügung. Sie haben ebenfalls die Option, das Balkonkraftwerk anzumelden, entsprechend dem Muster der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS).

Weitere Informationen zum Anschluss einer Stecker-Solaranlage lesen Sie in unserem Beitrag "Wieland- oder Schukostecker?".

Balkonkraftwerk – ab wann anmelden?

Sie als Anlagenbetreiber sollten das Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister anmelden. Wichtig ist zudem, dass das Zertifikat für Netz- und Anlagenschutz nach VDE-AR-N-4105 (Konformitätserklärung) für Balkonkraftwerke vorliegt. Der Netzbetreiber muss der Anlage grundsätzlich auch nicht zustimmen. Schließlich ist mit Inkrafttreten des Solarpakets I auch keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr notwendig. Der Netzbetreiber kann die Anlage nur dann vom Netz nehmen, wenn das Balkonkraftwerk eine Störung verursacht. Dies muss dann entsprechend nachgewiesen werden.

Die Mini-PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren: vereinfacht mit dem Solarpaket I

Seitdem das Solarpaket I gilt, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur, im Marktstammdatenregister, ist zwar weiterhin verpflichtend, wurde aber stark vereinfacht. Sie müssen nur noch einige wenige Daten angeben. Die Grundlage bildet die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Auch Aktualisierungen und Änderungen bezüglich Ihrer Daten müssen erfolgen. Das Balkonkraftwerk melden Sie bei der Bundesnetzagentur über die entsprechende Webseite an.

Diese Fristen bei der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur einhalten

Es gibt eine Frist für die Registrierung bei der Bundesnetzagentur: Spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme der Einheiten müssen Sie das Balkonkraftwerk* gemeldet haben. Sie als Person sollten sich entsprechend rechtzeitig registrieren, um diese Frist einzuhalten. Änderungen sind ebenfalls innerhalb eines Monats mitzuteilen.

Was passiert, wenn Sie die Registrierung versäumen?

Die Frage, ob Sie das Balkonkraftwerk anmelden müssen oder nicht, stellt sich bei der Registrierung nicht. Es ist verpflichtend. Verstoßen Sie als Betreiber dagegen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Für die ein Bußgeld nach Paragraph 21 MaStRV ausgesprochen werden kann. In der Praxis wurde dies aber kaum umgesetzt. Grund dafür ist, dass für die kleinen Balkonkraftwerke nur selten eine EEG-Vergütung in Anspruch genommen wurde. Das schränkt die Sanktionsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur erheblich ein.

Ist die Anmeldung mit Kosten verbunden?

Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gebührenfrei. Zusätzliche Kosten fallen für Anlagenbetreiber demnach nicht an. Es sei denn, es ist ein Zählertausch erforderlich. Einfache Bezugszähler können durch den Anschluss an ein Solar-Panel rückwärts laufen. Deshalb ist ein Zweirichtungszähler erforderlich. Gemäß den Neuerungen aus dem Solarpaket I werden aber bis zum Einbau eines geeichten Zweirichtungszählers übergangsweise rückwärtsdrehende Zähler geduldet. Für die Installation eines Stromzählers fallen unter Umständen Gebühren an.

Wird die Installation eines Balkonkraftwerks gefördert?

Melden Sie Ihr Balkonkraftwerk in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein an, haben Sie die Möglichkeit, dieses fördern zu lassen. Zwischen 200 und 500 Euro stellen die Länder je Anlage zur Verfügung - unter Erfüllung der technischen Voraussetzungen. Ebenso erforderlich sind die genannten Mitteilungen und Registrierungen der Anlage. Informieren Sie sich bei den Ländern selbst, welche spezifischen Vorgaben zu erfüllen sind und auf welche Fristen zur Antragstellung Sie bei der Balkonkraftwerk-Förderung achten müssen.

FAQ

Muss man ein Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Das Balkonkraftwerk müssen Sie bei der Bundesnetzagentur anmelden.
Warum muss man das Balkonkraftwerk anmelden?
Mini-Solaranlagen sind grundsätzlich ähnlich wie jede andere PV-Anlage zu betrachten. Auch wenn es bislang immer noch strittig ist, ob das für Balkonkraftwerke zutrifft, aber: ortsfeste Module müssen registriert werden. Eine ähnliche Definition gilt für Eigenanlagen, die grundsätzlich dem Netzbetreiber gemeldet werden müssen, obwohl sie keinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Über diese beiden Eigenschaften wird bezüglich der Mini-PV-Anlagen aber immer noch diskutiert.
Was passiert, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht anmelde?
Bei Nicht-Registrierung droht letztlich ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das wurde bislang praktisch kaum umgesetzt.

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Thorben Frahm
Thorben Frahm ist Redaktionsleiter und Fachredakteur für Photovoltaik.
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