Wo gibt es eine Solarpflicht in Deutschland 2024?

Zum Erreichen der für 2045 anvisierten Klimaziele ist ein beschleunigter Umstieg auf erneuerbare Energien unabdingbar. Daher erschien 2021 ein Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen führten daraufhin 2022 eine Solardachpflicht ein. 2023 folgten weitere Bundesländer. Wo die Solarpflicht im Jahr 2024 gilt, welche Gebäude jeweils betroffen sind und ob sie auch auf Bundesebene geplant ist, erfahren Sie hier. Weiterlesen
Ariane Müller
Ariane Müller
4 Juli 2024

Das Wichtigste zur Solarpflicht in Deutschland

Die Solarpflicht 2024 im Überblick
  • Eine bundesweite Solardach-Pflicht gibt es derzeit nicht.
  • In vielen Bundesländern existiert aber bereits eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage.
  • Meist gelten diese für öffentliche und gewerbliche Immobilien sowie Parkplätze.
  • Eine Solarpflicht für private Hausbesitzer besteht aktuell (Stand: Juli 2024) nur in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie einigen Städten.
  • Die Solarpflicht gilt dann entweder bei Haus-Neubau oder umfangreicher Dachsanierung.
  • Weitere Bundesländer haben bereits für die kommenden Jahre eigene Vorgaben beschlossen bzw. in Planung.
Kommt die Solarpflicht? Solarteur installiert Photovoltaikanlage

Neben Gewerbegebäuden sind auch teils private Wohnhäuser von einer Solarpflicht betroffen. | Foto: © wjarek / Adobe Stock

Was bedeutet Solarpflicht? Mehr Strom vom Dach

Mit Solarpflicht – auch als Solardach-Pflicht, Solaranlagen-Pflicht oder solare Baupflicht bezeichnet – sind gesetzliche Vorgaben zur verpflichtenden Installation und Nutzung von Solaranlagen auf Gebäudedächern gemeint. In erster Linie bezieht sie sich auf Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Strom. Sie ist daher auch als Photovoltaik-Pflicht oder PV-Pflicht bekannt. 

Meist stellt aber die Installation einer Solarthermie-Anlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung ebenfalls eine Erfüllungsoption der Solarpflicht dar. Denn auch damit nutzen Sie klimaschonende Sonnenenergie.

Wofür gilt die Solarpflicht? Hauptsächlich Neubauten

Die Photovoltaikanlagen-Pflicht kann sowohl für Gebäude als auch für Parkplatzflächen gelten. Bei Gebäuden wird zwischen öffentlichen, gewerblich genutzten und privaten unterschieden. So galt bzw. gilt sie in den meisten Fällen zunächst für Nicht-Wohngebäude. Bisher haben nur wenige Bundesländer eine Solarpflicht, die auch Wohnhäuser umfasst: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. 

Des Weiteren wird bei ihr zwischen Neubauten und Altbauten differenziert. So wurde sie bisher stets zuerst für Neubauten eingeführt. Eine Verpflichtung zur PV-Installation im Rahmen einer umfassenden Dachsanierung gibt es bisher nur in fünf Bundesländern: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein.

Wegen Solarpflicht PV-Anlage auf Neubau

In den meisten Bundesländern gilt für bestimmte Neubauten eine Pflicht zur Installation einer Solaranlage. | Foto: © tl6781 / Adobe Stock

Welche Bundesländer haben eine Solarpflicht? Die meisten

Als erste Bundesländer führten 2022 Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eine Solardach-Pflicht ein – zunächst jedoch erstmal nur für Nicht-Wohngebäude bzw. größere Parkplätze. 2023 zogen Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein mit eigenen Regelungen nach. Seit Mitte 2024 gehören auch Brandenburg und Bremen zu den Bundesländern mit Solarpflicht. Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfügen derzeit (Stand: Juli 2024) noch über keine entsprechenden Regelungen. Teils sind diese aber in Planung.

Einen schnellen Überblick, in welchen Bundesländern es eine Solarpflicht gibt und für welche Gebäude sie gilt, bietet Ihnen die folgende Tabelle (Stand: Juli 2024; ohne Bestimmungen bzgl. öffentlicher Parkplätze):

BundeslandDerzeit Solarpflicht?EinführungNeubau o. SanierungGebäudeart
Baden-Württemberg01.01.2022NeubauNWG
 01.05.2022NeubauWG
 01.01.2023Neubau u. Sanierung  NWG u. WG
Bayern01.03.2023NeubauNWG
 01.01.2025Neubau u. SanierungNWG u. WG
Berlin01.01.2023Neubau u. SanierungNWG u. WG
Brandenburg✅ 01.06.2024Neubau u. SanierungNWG
Bremen01.07.2024SanierungNWG u. WG
 ⏳ 01.07.2025NeubauNWG u. WG
Hamburg01.01.2023NeubauNWG u. WG
 01.01.2024SanierungNWG u. WG
Hessen29.11.2023NeubauNWG
 ⏳ 29.11.2024SanierungNWG
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen01.01.2023NeubauNWG u. WG
 ⏳ 01.01.2025Neubau u. SanierungNWG u. WG
Nordrhein-Westfalen01.01.2023NeubauNWG
 ⏳  01.01.2025NeubauWG
 ⏳  01.01.2026SanierungNWG u. WG
Rheinland-Pfalz01.01.2023NeubauNWG
 ✅ 01.01.2024NeubauNWG u. WG
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein01.01.2023Neubau u. SanierungNWG
Thüringen

(NWG = Nichtwohngebäude, WG = Wohngebäude)

Solarpflicht in Baden-Württemberg – Bei Neubau und Sanierung

Baden-Württemberg war 2022 das erste Bundesland, das die Einführung einer Solarpflicht vornahm. Damit machte es zum Landesgesetz, was die Städte Waiblingen und Tübingen bereits 2006 bzw. 2018 auf kommunaler Ebene erfolgreich erprobt hatten. Die entsprechenden Vorgaben finden sich im Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz BW (§8a–c). So möchte das Bundesland bereits 2040 klimaneutral sein. 

  • seit 1. Januar 2022: für neue Nichtwohngebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
  • seit 1. Mai 2022: für neue Wohngebäude
  • seit 1. Januar 2023: bei allen grundlegenden Dachsanierungen

Zur Erfüllung der Solardachpflicht muss auf mindestens 60 Prozent der geeigneten Dachfläche eine Solaranlage installiert werden (bei gleichzeitiger Pflicht zur Dachbegrünung: 30 Prozent). Alternativ zu Photovoltaik-Modulen können auch Solarthermie-Kollektoren zum Einsatz kommen. Die Anlage kann auch an anderen Gebäudeflächen angebracht werden, z. B. in Form einer Solarfassade. Außerdem müssen Sie nicht notwendigerweise eine PV-Anlage kaufen – die Vermietung Ihrer Dachfläche an eine Solarfirma ist ebenfalls möglich.

Solarpflicht in Bayern – Für Wohngebäude ab 2025

Im Freistaat besteht seit 2023 eine PV-Pflicht – zunächst nur für Nichtwohngebäude. Festgehalten ist diese in der Bayerischen Bauordnung (Art. 44a). Derzeit gilt sie nur für Neubauten. Eine Ausweitung auf Wohngebäude und Altbauten ist aber bereits angedacht.

  • seit 1. März 2023: für neue Gewerbe- und Industriegebäude
  • seit 1. Juli 2023: für sonstige neue Nichtwohngebäude
  • ab 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude sowie bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung von Wohngebäuden u. Nichtwohngebäuden

Zur Erfüllung muss mindestens ein Drittel der Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden. Außer diese gilt der Belichtung oder Be- und Entlüftung. Auch Solarthermieanlagen kommen als Option infrage.

Ausgenommen von der Solardachpflicht sind u.a.:

  • Gebäude, deren Dachfläche kleiner als 50 m2 ist, 
  • zu Wohnhäusern gehörende Gebäude wie Garagen oder Carports,
  • Gewächshäuser,
  • sowie nur zeitweise nutzbare Gebäude.

Städte wie Amberg und Neu-Ulm haben ihrerseits ebenfalls eine solare Baupflicht.

Solarpflicht in Berlin – Bei Neubau und Sanierung

2021 wurde das Solargesetz Berlin beschlossen. Dieses enthält die seit dem 1. Januar 2023 geltende Solarpflicht für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (ab einer Nutzfläche von 50 m2) umfasst und sowohl bei Neubauten als auch Dachhaut-Erneuerungen greift. 

Wenn möglich, soll Mietern per Mieterstrom-Modellen die Nutzung des Solarstroms ermöglicht werden. Es darf aber anstelle einer Photovoltaikanlage auch eine Solarthermieanlage installiert werden; oder anstelle des Dachs eine andere Außenfläche mit Modulen belegt werden. Mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Umbau) müssen belegt werden. Alternativ können Sie sich bei der Größe der Anlage auch an der Leistung orientieren:

  • bei bis zu 2 Wohneinheiten: mindestens 2 kW
  • bei 3 bis 5 Wohneinheiten: mindestens 3 kW
  • bei 6 bis 10 Wohneinheiten: mindestens 6 kW

Solarpflicht in Brandenburg – Seit Mitte 2024 für Nichtwohngebäude

Die Brandenburgische Bauordnung schreibt seit dem 1. Juni 2024 eine Photovoltaik-Pflicht (§ 32a) für öffentlich und gewerblich genutzte Nichtwohngebäude sowie Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen vor. Diese gilt sowohl bei deren Errichtung als auch bei einer vollständigen Dachhaut-Erneuerung.

Sofern das Dach mindestens 50 m2 groß ist, muss es zu mindestens 50 Prozent mit PV-Modulen ausgestattet werden. Alternativ können Sie es auch mit Solarthermie-Kollektoren belegen.

Solarpflicht in Bremen – Zunächst nur bei Sanierung

Das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) wurde 2023 beschlossen. Die darin enthaltene PV-Pflicht tritt in zwei Schritten in Kraft.

  • seit 1. Juli 2024: für grundlegende Dachsanierungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden
  • ab dem 1. Juli 2025: für alle Neubauten (WG u. NWG)

Zur Erfüllung müssen die Module mindestens 50 Prozent der Bruttodachfläche bedecken (bei vorgeschriebener Dachbegrünung abzüglich 50 Prozent der begrünten Fläche). Bei einer Dachhaut-Erneuerung müssen die technischen Voraussetzungen für die Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Diese muss dann innerhalb von zwei Jahren nach der Sanierung erfolgen.

Änderungen vom Mai 2024: Solarpflicht greift bereits ab einer Sanierung von 80 % der Dachfläche. Dafür besteht nun nicht mehr die Verpflichtung, das Dach bei der Sanierung erst PV-ready zu machen, um die Anlage dann innerhalb von zwei Jahren zu installieren. Die Anzeigepflicht soll entfallen. Stattdessen müssen der Behörde nun Nachweise erst auf Verlangen vorgelegt werden. In Fällen von unzumutbaren Härten ist eine Befreiung von der Solarpflicht möglich. Außerdem greift sie nun erst ab einer Dachfläche von 25 m2.

Solarpflicht in Hamburg – Bei Neubau und Sanierung

Nach der ersten Novelle 2020 wurde das Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) 2023 ein weiteres Mal überarbeitet. Dies führte zu einer Erweiterung der bereits bestehenden Photovoltaik-Pflicht (§ 16).

  • seit 1. Januar 2023: für neue Wohn- und Nichtwohngebäude
  • seit 1. Januar 2024: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung aller Wohn- und Nichtwohngebäude sowie neuen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellflächen
  • ab 1. Januar 2027: bei Flachdächern Pflicht zur Errichtung von Solargründächern (70 % Gründach + 30 % Photovoltaik)

Die PV-Module müssen mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche (Neubau) bzw. Nettodachfläche (Bestandsbau) belegen. Die Solarpflicht greift erst ab einer Bruttodachfläche von 50 m2. Die Installation kann alternativ auch auf anderen Gebäudeteilen oder auf anderen sich auf demselben Grundstück befindlichen Gebäuden erfolgen. Auch eine Solarthermie-Anlage ist zur Erfüllung der Vorgaben anrechenbar.

Solarpflicht in Hessen – Nur für Liegenschaften

Das Hessische Energiegesetz (HEG) § 9a schreibt derzeit nur eine Photovoltaik-Pflicht für landeseigene Gebäude und Parkplätze vor. Diese wird noch in diesem Jahr ausgeweitet. Private Wohngebäude werden aber wohl in nächster Zeit nicht betroffen sein.

  • seit 29.11.2023: für neue landeseigene Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
  • ab 29.11.2024: für bestehende landeseigene Gebäude

Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern – In Planung

Bisher gibt es in Mecklenburg-Vorpommern noch keine Solarpflicht. Es wird jedoch gerade am Landes-Klimaschutzgesetz M-V gearbeitet. Dem ersten Entwurf zufolge soll ab dem 30. Juni 2025 eine Solaranlagen-Pflicht (§ 12) für alle neuen Gebäude sowie bei grundlegender Dachsanierung gelten. Davon wären dann auch private Hausbesitzer betroffen. Des Weiteren soll sie Parkplätze mit mehr als 75 Stellflächen einschließen.

Solarpflicht in Niedersachsen – Für Wohngebäude ab 2025

Im § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) findet sich seit 2023 eine Solaranlagen-Pflicht. Diese sah zunächst nur für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude eine sofortige Installation von Photovoltaikanlagen vor. Diese ist seit diesem Jahr auch für alle weiteren neuen Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Bei neuen Wohngebäuden steht derzeit nur die Vorgabe, das Dach so zu konstruieren, dass darauf eine Solaranlage errichtet werden kann (PV-ready). Ab 2025 müssen auch diese direkt mit einer solchen ausgestattet werden.

  • ab 1. Januar 2023: für neue gewerblich genutzte Gebäude u. neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellflächen sowie Vorbereitung neuer Wohngebäude auf PV-Installation
  • ab 1. Januar 2024: für sonstige neue Nichtwohngebäude
  • ab 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude und bei umfassender Dachsanierung sowie für neue Parkplätze ab 25 Stellflächen

Die Photovoltaikanlagen-Pflicht greift ab einer Dachfläche von 50 m2. 50 Prozent der Dachfläche sind dann mit PV-Modulen oder aber Solarthermie-Kollektoren zu belegen.

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen – Für Wohngebäude ab 2025

NRW führte schon 2022 eine PV-Pflicht für größere Parkplätze ein. Für Gebäude gibt es sie seit Anfang 2023. Bisher auf Nichtwohngebäude beschränkt, wird sie ab 2025 auch Wohnhäuser umfassen. So sieht es die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in § 42a vor.

  • seit 1. Januar 2022: für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellflächen
  • seit 1. Januar 2023: für neue Nichtwohngebäude
  • ab 1. Juli 2024: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung von kommunalen Gebäuden
  • ab 1. Januar 2025: für neue Wohngebäude
  • ab 1. Januar 2026: bei vollständiger Dachhaut-Erneuerung sonstiger Gebäude

Das Gebäude muss dafür mindestens eine Nutzfläche von 50 m2 haben. Auch eine Solarthermieanlage stellt eine Erfüllungsoption dar.

Die Städte Bonn und Gütersloh haben schon länger eine Solarpflicht.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz – Wohngebäude nur PV-ready

In Rheinland-Pfalz ist die solare Baupflicht im Landessolargesetz geregelt. Sie gilt in erster Linie für öffentliche und gewerblich genutzte Gebäude. Private Hausbesitzer haben bei der Errichtung oder Sanierung einer Immobilie jedoch darauf zu achten, dass deren Tragkonstruktion auf das Gewicht einer PV-Anlage ausgelegt ist (PV-ready). Ob und wann diese installiert wird, bleibt aber ihnen selbst überlassen.

  • seit 1. Januar 2023: für neue öffentlich u. gewerblich genutzte Gebäude sowie Parkplätze ab 50 Stellflächen
  • seit 1. Januar 2024: bei grundlegender Dachsanierung öffentlicher u. gewerblich genutzter Gebäude

Die PV-Pflicht greift ab einer Nutzfläche von mindestens 100 m2 (bei Wohngebäuden mindestens 50 m2). Mindestens 60 Prozent der Dachfläche ist für die Solaranlage zu verwenden. Alternativ können auch andere Außenflächen des Gebäudes genutzt oder aber Solarthermie-Kollektoren angebracht werden.

Solarpflicht in Saarland – Für Wohngebäude nicht geplant

Das Saarland hat derzeit noch keine Photovoltaik-Pflicht. Es wird allerdings bereits an einem Klimaschutzgesetz gearbeitet. In diesem Zusammenhang ist eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude im Gespräch. Private Hausbesitzer brauchen aber wohl keine Vorschriften befürchten.

Solarpflicht in Sachsen – Nicht geplant

Im Freistaat gibt es derzeit keine PV-Pflicht und es existieren auch keine Pläne, eine auf Landesebene einzuführen. So wurde im sächsischen Energieministerium beschlossen, sich eher für eine bundesweite Solarpflicht einzusetzen.

Solarpflicht in Sachsen-Anhalt – Nicht geplant

Sachsen-Anhalt hat bisher noch keine Solaranlagen-Pflicht, und aktuell ist deren Einführung auch nicht geplant.

Solarpflicht in Schleswig-Holstein – Nicht für Wohngebäude

Im Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) findet sich eine Photovoltaik-Pflicht für Parkplätze mit mehr als 100 Stellflächen (§ 10) sowie für Nichtwohngebäude (§ 11). Diese gilt bei Errichtung oder Sanierung von mehr als 10 Prozent der Dachfläche. In Kraft trat sie am 1. Januar 2023. Die Installation der Solaranlage kann auch auf anderen Außenflächen erfolgen. Neben PV-Modulen stellen auch Solarthermie-Kollektoren eine Erfüllungsoption dar.

Solarpflicht in Thüringen – Keine konkreten Pläne

Thüringen ist bisher noch ohne Photovoltaik-Pflicht. Deren Einführung ist aber bereits im Gespräch gewesen. Denn das Land hat sich im Thüringer Klimaschutzgesetz das Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden.

Solarpflicht: Deutschlandkarte mit Übersicht, wo gilt sie 2024

Übersicht, welche Bundesländer 2024 eine Solarpflicht haben (grün) | Grafik: © Solaranlagen-Portal

Ausnahmen von der Solarpflicht – Wenn Ihr Dach ungeeignet ist

Eine PV-Anlage muss auch bei Vorhandensein einer Solarpflicht nicht in jedem Fall installiert werden. So entfällt sie, wenn dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Gründe dafür können sein:

  • Dachausrichtung nach Norden
  • starke Verschattung
  • Statik des Dachs würde Traglast der Anlage nicht standhalten
  • Gebäude wird voraussichtlich keine 20 Jahre mehr genutzt

Ausnahmeregelungen können auch für unter Denkmalschutz stehende Häuser gelten. Eine generelle Befreiung denkmalgeschützter Immobilien von der Solaranlagen-Pflicht gibt es allerdings nicht. Hier sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.

Wann kommt die Solarpflicht für ganz Deutschland?

Derzeit gibt es keine bundesweite Solarpflicht. Die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag allerdings festgelegt, dass künftig auf allen geeigneten Dachflächen Solarenergie gewonnen werden soll. Dies soll insbesondere für gewerbliche Neubauten zur Pflicht werden; für private zumindest „die Regel“. Einen konkreten Entwurf, wie eine solche bundesweite Solarpflicht aussehen könnte, gibt es bisher jedoch nicht.

Möglicherweise ändert sich dies aber bald. Denn am 12. März 2024 hat das Europäische Parlament die Überarbeitung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) beschlossen. Der zufolge sollen Neubauten künftig PV-ready erstellt werden. Dies soll zunächst für größere Nichtwohngebäude gelten; später dann auch für Wohngebäude.

EU will Solarpflicht

Laut EU-Richtlinie soll künftig für alle Neubauten eine Solardachpflicht gelten. | Bild: © Dancing Man / Adobe Stock

Kritik an der Solardachpflicht

2023 stammten gerade einmal 12 Prozent unseres Bruttostromverbrauchs aus Solarenergie. Von unserem gesamten PV-Potenzial – also den für Photovoltaik geeigneten Flächen – nutzen derzeit wir nur 2,5 Prozent. Das Ziel der Solarpflicht ist daher, für mehr PV-Anlagen in Deutschland zu sorgen.

Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) stellt jedoch ihre Wirksamkeit infrage. Seine Kritikpunkte:

  • Nur geringer Handlungsspielraum: Den Großteil der deutschen Gebäude bilden Altbauten. Hier können per PV-Pflicht jedoch nur im Fall von ohnehin erfolgenden Sanierungen Vorgaben gemacht werden. Und selbst dann verlieren diese bei ungünstigen Bedingungen ihre Wirkung. Allzu viele Photovoltaikanlagen lassen sich auf diesem Weg also nicht erreichen.
  • Nicht immer der richtige Adressat: Während viele private Hausbesitzer einem Solardach sehr positiv gegenüberstehen, sind es vor allem Bund, Länder und Kommunen, deren Gebäude (z. B. Schwimmbäder, Schulen oder Rathäuser) bisher noch kaum mit PV-Anlagen ausgestattet sind. Sie sollten daher mit gutem Beispiel vorangehen, anstatt andere in die Pflicht zu nehmen. Meist haben ihre Gebäude auch die größeren Dachflächen.
  • Gegenteilige Wirkung befürchtet: Solaranlagen sind bereits sehr beliebt und verzeichnen seit Jahren wachsenden Absatz. Eine Pflicht zu ihrer Installation braucht es daher eigentlich nicht. Im Gegenteil: Da niemand gern zu etwas gezwungen wird, könnte eine solare Baupflicht dem guten Image der PV-Anlagen sogar schaden. So könnte es sein, dass Hausbesitzer die Dimensionierung ihrer Anlage nur allein anhand der Vorgaben vornehmen, anstatt das volle Potenzial ihres Dachs auszuschöpfen.

Gegenvorschläge des BSW:

  • Mehr Anreize schaffen: Der Bund könnte z. B. weitere Förderprogramme anbieten. So macht es beispielsweise Bonn, wo es ebenfalls eine PV-Pflicht gibt. Gute Ergebnisse lieferte in dem Zusammenhang auch bereits das Erlassen der PV-Steuer.
  • Abbau der Bürokratie und Anpassung des Baurechts: Dann müsste z. B. schon bei der Planung von Neubauten auf deren Ausrichtung geachtet werden, damit die Dachflächen sich auch sicher für die Solarstromgewinnung eignen.

Fazit: Ob mit oder ohne Solarpflicht, PV lohnt sich

Unabhängig davon, ob Ihr Bundesland oder Ihre Kommune eine Solarpflicht hat, sollten Sie die Anschaffung einer PV-Anlage in Erwägung ziehen. Denn in vielerlei Hinsicht kann sich für Sie Photovoltaik lohnen. So sparen Sie bei hohem Eigenverbrauch Kosten für den Bezug von Netzstrom ein. Und für nicht selbst verbrauchten Strom erhalten Sie eine Einspeisevergütung

Die Kosten für eine Photovoltaikanlage sind in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Bei einem Neubau entsprechen sie nur etwa 2 Prozent der Gesamtinvestition. In einigen Bundesländern und Kommunen gibt es zudem für Photovoltaik Förderung. Durch eingesparte Stromkosten und die Vergütung der Netzeinspeisung amortisieren sich die Anlagen meist schon nach etwa 10 Jahren.

Hinzu kommt das gute Gefühl, selbst Energie zu gewinnen – und zwar auf regenerative und umweltschonende Weise –, sowie die Unabhängigkeit von externen Anbietern

Besprechen Sie am besten mit einem Fachbetrieb in Ihrer Nähe, ob Ihr Dach die Voraussetzungen für Photovoltaik erfüllt. Wenn ja, steht Ihrer Zukunft als Sonnenenergie-Sammler und Weltretter nichts mehr im Weg.

Installation von PV lohnt auch ohne Solarpflicht

PV-Anlagen sind auch ohne gesetzliche Verpflichtung die Installation wert. | Foto: © OpticalDesign / Adobe Stock

FAQ zur Solarpflicht

Gibt es eine Solarpflicht für Bestandsgebäude?
Eine generelle Solarpflicht für Bestandsgebäude existiert nicht und wird wohl auch nicht kommen. Denn die rechtlichen Hürden dafür wären recht hoch. Als Hausbesitzer sind Sie also in keinem Bundesland dazu verpflichtet, Ihr Dach mit einer Solaranlage nachzurüsten. In Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg gibt es aber bereits auch für Wohngebäude die Vorgabe, diese im Zuge einer umfassenden Dachsanierung (meist in Form einer vollständigen Dachhaut-Erneuerung) mit einer PV-Anlage auszustatten. Demnächst führt auch Bremen eine entsprechende Regelung ein. In Bayern und Niedersachsen kommt die Solarpflicht bei einer Altbau-Sanierung ab 2025.
Was passiert, wenn ich mich nicht an die Solarpflicht halte?
Gilt in Ihrem Bundesland oder Ihrer Kommune eine Photovoltaikpflicht, müssen Sie dieser auch entsprechend der Vorgaben nachkommen. Tun Sie dies nicht, droht Ihnen eine Strafzahlung. Wie hoch diese ist, erfahren Sie aus den Richtlinien. Im Berliner Solargesetz etwa heißt es, dass eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro (Ein- bis Zweifamilienhäuser) bzw. bis zu 25.000 Euro (Mehrfamilienhäuser) geahndet wird. Bei Nichtwohngebäuden können es bis zu 50.000 Euro werden.
Ariane Müller
Ariane Müller ist Fachredakteurin für energetisches Bauen und Sanieren. Sie informiert über die verschiedenen Heizungsarten, die Möglichkeiten der eigenen Stromgewinnung und Wege zur besseren Gebäudedämmung.
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