Einspeisevergütung für Photovoltaik Großanlagen 2011 / 2012
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik Großanlagen regelt das Erneuerbare Energien Gesetz EEG. Am 27.10.2011 hat die Bundesnetzagentur die neuen Vergütungssätze für 2012 bekannt gegeben. Die Einspeisevergütung sinkt demnach um 15 Prozent zum 01.01.2012.
Solarstromvergütung - Einspeisevergütung für PV Großanlagen > 30kWp
Für Photovoltaik Großanlagen ab 30 kWp ist die im EEG festgeschriebene Einspeisevergütung für den Solarstrom gestaffelt. Fünf Kriterien sind für die Höhe der Solarstromvergütung ausschlaggebend:
- Der Installationsort: Ist die PV Großanlage an bzw. auf einem Gebäude installiert oder auf einer einer Freifläche?
- Für Aufdachanlagen ist die Einspeisevergütung in drei Teile gestaffelt, je nach Höhe der installierter Leistung. Die Korridore der Nennleistung sind:
< 30 kWp
> 30 kWp bis 100 kWp
> 100 kWp bis 1.000 kWp
> 1.000 kWp - Für Freiflächenanlagen ist die Art der bebauten Fläche ausschlaggebend für die Höhe der Solarstromvergütung, unabhängig von der Höhe der installierten Leistung. Der Gesetzgeber unterteilt in Konversionsflächen, sonstige Flächen und Grünflächen (Ackerland), wobei für Ackerland nur noch 2010 eine Förderung gezahlt wurde.
Als Konversionsfläche für Photovoltaik gilt Land, dass gewerblich, industriell, militärisch oder staatlich / kommunal genutzt wird bzw. durch die vorangegangene Nutzung ökologisch belastet ist. - Wird der erzeugte Strom in vollem Umfang in das Netz des örtlichen Stromnetzbetreibers eingespeist, oder verbraucht der Betreiber der Photovoltaik Großanlage den Strom zu einem gewissen Teil selbst? Ausschlaggebend für die Solarstromvergütung bei Eigenverbrauch ist, ob der Eigenverbrauch Anteil unter oder über 30% liegt.
Bis 30% Eigenverbrauch Anteil werden 16,38 Cent pro Kilowattstunde vom Tarif der Solarstromvergütung abgezogen. Über 30 % werden 12 Cent abgezogen. Die Eigenverbrauch Regelung gilt nur für Photovoltaik Großanlagen auf Gebäuden oder für Fassadenanlagen bis zu einer Leistung von 500 kWp. - Der Inbetriebnahmezeitpunkt: Der Gesetzgeber definiert laut Hinweis der Clearingstelle EEG den Inbetriebnahmezeitpunkt einer Photovoltaik Anlage als den Tag, an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt. Hintergrund ist, dass vom Gesetzgeber eine jährliche Kürzung der Solarstromvergütung festgeschrieben ist. So ist aktuell die Einspeisevergütung für eine PV Großanlage, die bis Ende 2011 in Betrieb genommen wird, höher als wenn die Anlage 2012 ans Netz geht.
Verpflichtet ist der Netzbetreiber zu Zahlung der Einspeisevergütung erst dann, wenn die Anmeldung der Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur erfolgt ist.
Übersicht der Einspeisevergütung für Photovoltaik Großanlagen 2011 / 2012 laut EEG
| Inbetriebnahmezeitpunkt |
01.01.2011 bis 31.12.2011 |
01.01.2012 bis 31.12.2012 |
| Solarstromvergütung Aufdachanlagen (Cent/kWh) |
||
| < 30 kWp | 28,74 | 24,43 |
| > 30 kWp bis 100 kWp | 27,34 | 23,23 |
| > 100 kWp bis 1000 kWp | 25,87 | 21,98 |
| > 1000 kWp | 21,57 | 18,33 |
| Solarstromvergütung Freiflächenanlagen (Cent/kWh) |
||
| auf Konversionsflächen |
22,07 |
18,76 |
| auf sonstigen Flächen |
21,11 |
17,94 |
| auf Grünflächen (Ackerland) |
- |
- |
| Eigenverbrauchsvergütung (Cent/kWh) |
||
| Anlagen < 30 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
12,36 | 8,05 |
| Anlagen < 30 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
16,74 |
12,43 |
| Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
10,96 |
6,85 |
| Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
15,34 | 11,23 |
| Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
9,49 | 5,60 |
| Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
13,87 | 9,98 |
(Stand Einspeisevergütung 28.10.2011)
Für Photovoltaik Großanlagen auf Ackerland galt bis Ende 2010 noch eine Sonderregelung für die Einspeisevergütung. Die Solarstromvergütung wurde bewilligt, wenn der Bebauungsplan der Photovoltaik Großanlage bis 25.03.2010 vorlag und der Netzanschluss bis zum 31.12.2010 erfolgte. Ab 2011 wird für diese Anlagen keine Einspeisevergütung mehr gezahlt.
Kürzung der Photovoltaik Einspeisevergütung in 2011 und 2012
Am 01.07.2010 ist die Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes EEG in Kraft getreten. Es bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung der Solarstromvergütung über 2011 hinaus. Demnach ist die Kürzung der Einspeisevergütung an den jährlichen Zubau von Photovoltaik Anlagen gekoppelt. Je mehr Anlagen im laufenden Jahr zugebaut werden, desto höher ist die Kürzung / Degression der Photovoltaik Einspeisevergütung im folgenden Jahr.
Hilfe bei der Berechnung der Solarstromvergütung für eine Photovoltaik Großanlage erhalten Sie im unserem Photovoltaik Rechner sowie bei Photovoltaik Fachbetrieben vor Ort.
Anlagenbeispiele