Solarthermie-Förderung 2024: Bis zu 70 % vom Staat

Eine Solarthermie-Anlage ist eine ideale Ergänzung für nahezu jede Zentralheizung, denn die Technik spart Heizkosten und nutzt umweltfreundliche Sonnenenergie. Aus diesem Grund vergibt der Staat für Solarthermie eine attraktive Förderung von bis zu 70 %. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und was Sie bei der Beantragung bei KfW und BAFA beachten müssen.
Ariane Müller
Ariane Müller 20 Juni 2024
Solarthermie Solarthermie Förderung
Jetzt Fachbetriebe für Ihr Projekt finden
  • Fachbetriebe vor Ort finden
  • Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
  • Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!

Förderung für neue und alte Solarthermie-Anlagen über KfW und BAFA

Solarthermie-Förderung 2024 in der Übersicht
  • Die KfW vergibt einen Zuschuss von 30–70 % zu den Anschaffungs- und Installationskosten einer Solarthermie-Anlage.
  • Bei einer Heizungsoptimierung beträgt die BAFA-Förderung für Solarthermie 15 % (20 % mit iSFP-Bonus).
  • Es werden Anlagen zur Warmwasserbereitung und / oder Heizungsunterstützung gefördert.
  • Nicht förderfähig sind solarthermische Anlagen ohne transparente Abdeckung auf der Frontseite (z. B. Schwimmbadkollektoren).
  • Wollen Sie Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine neue Öl- oder Gas-Hybridheizung mit Solarthermie ersetzen, wird nur noch die Solarthermieanlage gefördert.
  • Mitunter haben auch einzelne Bundesländer zusätzliche Förderprogramme.
  • Angebot, Antrag, Zuwendungsbescheid, Installation, Bezahlung, Verwendungsnachweis, Festsetzungsbescheid und Auszahlung sind die Schritte zur Solarthermie-Förderung bei KfW und BAFA.
Solarthermie-Anlagen werden gefördert

Für eine Solarthermie-Anlage erhalten Sie staatliche Förderung. | Foto: © Christian / Adobe Stock

Förderung von Solarthermie bei KfW und BAFA

Für eine Solarthermie-Anlage erhalten Sie Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese hat zwei Anlaufstellen in Deutschland: das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditbank für Wiederaufbau).

Förderung für eine neue Solarthermie-Anlage erhalten Sie seit 1. Januar 2024 nur noch über die KfW. Bis Ende 2023 lief dieses Förderprogramm noch vorrangig über das BAFA. Künftig beschränkt sich dessen Zuständigkeit auf die Förderung von Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Solarthermie-Anlagen.

KfW-Förderung für neue Solarthermie-Anlage (BEG EM)

Die KfW verantwortet seit Anfang 2024 den Großteil der Heizungsförderung. Diese vergibt sie sowohl als direkten Zuschuss als auch in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss. Den Solarthermie-Zuschuss in Höhe von 30–70 % erhalten Sie nach der Installation der Anlage, wenn Sie diese mit eigenen Mitteln finanzieren.

Solarthermie-Förderung 2024 im Rahmen der BEG

Förderung von Solarthermie als Teil der BEG 2024

Geht es Ihnen nur um die Installation einer Solarthermie-Anlage, gestaltet sich die KfW-Förderung wie folgt: Da Solarthermie dazu dient, Brauch- und / oder Heizwasser zu erwärmen, zählen solarthermische Anlagen zu den Heizsystemen. Für Sie gelten daher seit 1. Januar 2024 die gleichen Fördersätze wie für Wärmepumpen oder Pelletheizungen. Sie erhalten somit für Ihre Solarthermie-Anlage einen Zuschuss von 30–70 %. Dessen genaue Höhe richtet sich dabei nach der Art Ihres aktuellen Heizsystems sowie Ihrer derzeitigen Lebenssituation:

Grundförderung in Höhe von 30 %

Die Grundförderung bekommen Sie in jedem Fall – vorausgesetzt, es handelt sich um eine förderfähige Solarthermie-Anlage (siehe Voraussetzungen) und Sie halten sich bei der Antragsstellung an die Schrittreihenfolge. Die förderfähigen Kosten (von denen Sie dann 30 % erstattet bekommen) sind auf 30.000 Euro gedeckelt. Das dürfte bei einer Solarthermie-Anlage, deren Kosten bei um oder meist sogar unter 10.000 Euro liegen, aber keine Einschränkungen bedeuten. 

Nur, wenn Sie planen, die Anlage als Teil einer Hybridheizung (z. B. in Kombination mit einer Wärmepumpe) einzubauen, könnte dieser Umstand aufgrund der höheren Gesamtkosten von Bedeutung sein. Wollen Sie sich eine Gashybridheizung anschaffen – also eine neue Gasheizung mit Solarthermie kombinieren –, erhalten Sie den Zuschuss aber nur auf die Solarthermie. Gleiches gilt für Öl-Hybridheizungen. Fossile Heizarten werden seit 2023 nicht mehr gefördert.

Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 %

Der Geschwindigkeitsbonus soll dazu animieren, schon jetzt auf umweltschonende Heizarten wie Solarthermie umzusteigen. Er ist allerdings an ein paar Bedingungen geknüpft und somit nur erhältlich, wenn Sie nicht nur eine Solarthermie-Anlage installieren lassen, sondern sich auch von Ihrer fossilen Heizung verabschieden. 

Voraussetzungen für den Klimageschwindigkeitsbonus:

  • Sie müssen das Haus, auf dem Sie die Solarthermie-Anlage anbringen lassen, selbst besitzen und selbst bewohnen.
  • Sie ersetzen mit der neuen Hybridheizung eine noch funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung. Bei einer Biomasse- oder Gasheizung gibt es den Bonus nur, wenn diese schon mindestens 20 Jahre alt ist.
  • Sie dürfen künftig nicht mehr mit fossilen Brennstoffen heizen (Ausnahmen: gasbetriebene Brennstoffzellen-Heizungen u. wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen).

Wichtig: Sie bekommen die vollen 20 % nur, wenn Sie den Heizungstausch bis zum 31. Dezember 2028 durchführen. Danach verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um jeweils drei Prozentpunkte. Ab 2037 entfällt er schließlich.

  • 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028: 20 Prozent 
  • 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2030: 17 Prozent 
  • 1. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032: 14 Prozent 
  • 1. Januar 2033 bis 31. Dezember 2034: 11 Prozent 
  • 1. Januar 2035 bis 31. Dezember 2036: 8 Prozent
Biomasseheizungen brauchen für Klimageschwindigkeitsbonus Solarthermie

Überlegen Sie, Ihre alte Gas- oder Ölheizung durch eine Biomasseheizung – wie eine Pelletheizung – zu ersetzen, erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus nur, wenn sie diese mit einer Solarthermie-Anlage, einer Warmwasser-Wärmepumpe oder einer PV-Anlage, die Strom zur Warmwasserbereitung bereitstellt, kombinieren.

Denn durch die solarthermische Wassererwärmung kann die Biomasseheizung im Sommer ausgeschaltet werden. Dies reduziert die Verbrennung von Holz und somit den Ausstoß von Feinstaub. Die Kombination mit einer Solarthermie-Anlage ist daher nicht nur aus Fördersicht, sondern auch umwelt- und kostentechnisch eine gute Idee.

Einkommensbonus in Höhe von 30 %

Der Einkommensbonus wird Ihnen gewährt, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Betrachtet wird dabei das Einkommen aller im Haus lebenden Eigentümer sowie von deren Ehe- bzw. Lebenspartnern. Wie viel Sie alle im letzten und vorletzten Jahr vor Antragstellung verdient haben, weisen Sie mittels der entsprechenden Einkommenssteuerbescheide nach.

Effizienzbonus in Höhe von 5 %

Der Effizienzbonus kommt ins Spiel, wenn Sie die Solarthermie-Anlage mit einer Wärmepumpe kombinieren. Handelt es sich bei letzterer um ein besonders effizientes Exemplar seiner Gattung, wird dies durch einen höheren Fördersatz belohnt. So erreichen Grundwasser-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen sowie solche, die mit Abwärme arbeiten, aufgrund ihrer Wärmequellen hohe Jahresarbeitszahlen. Der Effizienzbonus wird aber auch vergeben, wenn eine Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan) verwendet.

Maximaler Fördersatz: 70 % der Investitionskosten

Würde man nun die Grundförderung und alle Boni zusammenrechnen, käme man auf eine Förderhöhe von 85 %. Der Staat deckelt jedoch den höchstmöglichen Fördersatz. Selbst, wenn Sie Anspruch auf alle Boni haben, werden Ihnen maximal 70 % Ihrer Ausgaben (höchstens 21.000 Euro) von der KfW erstattet.

KfW-Kredite für Effizienzhäuser (BEG WG & BEG NWG)

Der KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss wird Ihnen gewährt, wenn Sie Ihr Haus auf einen gewissen Effizienzhausstandard sanieren oder dem entsprechend neu bauen. Die Förderung für Solarthermie greift hier nur indirekt: Sie wird nicht auf die Anlage selbst vergeben, sondern dafür, dass diese zusammen mit anderen Baumaßnahmen – wie Dämmung, Lüftung und Gebäudekühlung – dazu beiträgt, dass Ihr Haus einen Effizienzhausstandard erreicht.

Um den KfW-Kredit Nr. 261 zu erhalten, brauchen Sie einen Finanzierungspartner. Dabei kann es sich um Ihre Hausbank, ein anderes Geldinstitut, einen Finanzvermittler oder eine Versicherung handeln. Dieser übernimmt auch die Beantragung der Förderung bei der KfW für Sie. So gibt es den zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 150.000 Euro nur bei vorliegender Förderzusage. Der Förderbetrag richtet sich nach dem erreichten Effizienzhausstandard und wird als Tilgungszuschuss mit den Kreditschulden verrechnet.

Gut zu wissen: Förderung für Solarthermie in Altbau und Neubau

Die BEG-Förderung teilt sich in verschiedene Programme. Das Programm BEG EM, über welches KfW und BAFA Investitionszuschüsse vergeben, gilt nur für Einzelmaßnahmen wie einen Heizungstausch oder eine Heizungsoptimierung. Es findet nur im Altbau Anwendung.

Die Programme BEG WG und BEG NWG betrachten Wohn- und Nichtwohngebäude in ihrer Gänze. Über sie vergibt die KfW nur dann einen Zuschuss oder Kredit, wenn durch die durchgeführten Maßnahmen – wie die Installation einer Solarthermie-Anlage – ein Effizienzhausstandard erreicht wird. Die Förderung kann sowohl für einen Altbau als auch für einen Neubau beantragt werden.

BAFA-Förderung für alte Solarthermie-Anlagen (BEG EM)

Eine BAFA-Förderung für Solarthermie gibt es seit 1. Januar 2024 nur noch für eine Heizungsoptimierung. Besitzen Sie also bereits eine solarthermische Anlage, die repariert oder verbessert werden soll, erstattet Ihnen das BAFA hinterher 15 % der Kosten. Besitzen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), in dem auch die Optimierung der Heizungsanlage aufgelistet ist, erhalten Sie den iSFP-Bonus in Höhe von 5 %

Diese Förderung greift z. B. für die Einstellung der Heizkurve, für den Austausch der Heizungspumpe, für die Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung, für die Dämmung von Rohrleitungen sowie für den Einbau neuer Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörper.

Alternative: Steuerbonus

Nicht nur bei KfW und BAFA bekommen Sie Förderung für eine Solarthermie-Anlage. Sie können die mit deren Installation verbundenen Kosten auch von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie diese einfach nur bei Ihrer nächsten Steuererklärung angeben. Dann wird Ihnen in den folgenden drei Jahren insgesamt 20 % davon auf Ihre Steuerschuld angerechnet. Voraussetzung ist auch hier, dass Ihre Anlage die für die BEG-Förderung geltenden Mindestanforderungen erfüllt.

Vorteil des Steuerbonus: Er muss nicht schon vor Kauf und Installation der Solarthermie-Anlage beantragt werden.

Nachteil des Steuerbonus: Förderfähig sind nur die bei der Installation anfallenden Handwerkerkosten, nicht jedoch die Materialkosten der Anlage und weiterer Heizungskomponenten.

Wie sich die Solarthermie-Kosten durch Förderung verringern

Eine Solarthermie-Anlage für ein Einfamilienhaus kostet rund 3.000 bis 6.000 Euro, wenn sie rein zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden soll. Für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung betragen die Kosten circa 6.000 bis 12.000 Euro.

Mit der KfW-Förderung lassen sich die Solarthermie-Kosten um mindestens 30 % senken. Angenommen, Ihre Solaranlage kostet inklusive Montage 5.000 Euro, dann ergibt sich also folgende Ersparnis:

30 % von 5.000 Euro = 1.500 Euro 

–> Die Solarthermie-Anlage kostet Sie inklusive Förderung nur noch 3.500 Euro.

Liegt Ihr Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro, lohnt sich eine Solarthermie-Anlage sogar noch mehr. Denn sie senkt nicht nur Ihre Warmwasserkosten, sondern ist dank des Einkommensbonus in der Anschaffung auch 60 % billiger:

60 % von 5.000 Euro = 3.000 Euro

–> Durch den hohen Fördersatz zahlen Sie dann nur noch 2.000 Euro für die Solarthermie-Anlage.

Kostensenkung durch Solarthermie-Förderung berechnen

Der Kauf einer Solarthermie-Anlage sorgt für Kosten. Förderung senkt diese um bis zu 70 %. | Foto: © Pattarisara / Adobe Stock

Wann es die Förderung für Solarthermie-Anlagen gibt: Die Voraussetzungen

Um von KfW oder BAFA eine Förderung für Ihre Solarthermie-Anlage zu erhalten, muss diese folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Solarthermie-Anlage muss auf dem Grundstück installiert werden, auf dem auch das Gebäude steht, welches mit Solarwärme versorgt werden soll.
  • Die Solarthermie-Anlage wird zur Warmwasserbereitung und / oder Heizungsunterstützung (als Solarheizung) eingesetzt.
  • Es müssen förderfähige Kollektoren installiert werden (Flachkollektor, Vakuumflachkollektor, Vakuumröhrenkollektor oder Luftkollektor). Welche Kollektoren welcher Hersteller förderfähig sind, erfahren Sie aus der BAFA-Anlagenliste.
  • Die Anlage muss Solar Keymark zertifziert sein.
  • Ihr jährlicher Kollektorertrag muss mindestens 525 kWh pro Quadratmeter betragen.
  • Sie muss mit einem Funktionskontrollgerät (Solarregelung) ausgestattet sein (Ausnahme: Luftkollektoren).
  • Bei Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren ab 20 Quadratmeter oder Flachkollektoren ab 30 Quadratmeter sind die solaren Erträge im Kollektorkreislauf per Wärmemengenzähler oder einer Solarregelung zu erfassen.
  • Ein hydraulischer Abgleich des Heizsystems wird durchgeführt.
  • Eine Anpassung der Heizkurve an das Gebäude erfolgt.

Welche Bundesländer eine eigene Förderung für Solarthermie-Anlagen haben

Neben den vom Staat über KfW und BAFA vergebenen Fördermitteln gibt es mitunter auch zusätzliche Fördermöglichkeiten auf Länderebene. Anlaufstelle ist in der Regel die jeweilige Landeskredit-, Investitions- bzw. Förderbank. Wird eine Solarthermie-Förderung nicht explizit genannt, dann fördern die jeweiligen Landesbanken in der Regel die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden, welche auch eine Solarthermie-Anlage mit einschließt. Häufig werden die Fördermittel als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss vergeben.

Eine zusätzliche Solarthermie-Förderung gibt es aktuell in Baden-Württemberg, Hamburg, NRW und Sachsen-Anhalt. Da sich die Förderprogramme häufig ändern, zeitlich begrenzt sind und Fördermittel meist nur in einem gewissen Umfang zur Verfügung stehen, finden Sie nachfolgend eine aktuelle Auflistung der jeweiligen Förderprogramme und Anlaufstellen.

BundeslandAktuelles FörderprogrammAnlaufstelle
Baden-Württemberg"Wohnen mit Klimaprämie"Landeskreditbank Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg"Erneuerbare Wärme"Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen"Mietwohnraumförderung"NRW Bank
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt"Sachsen-Anhalt Modern"Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Sollten demnächst auch Programme zur Förderung von Solarthermie in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein oder Thüringen aufgelegt werden, verrät Ihnen dies die bundesweite Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Ablauf einer Solarthermie-Förderung bei KfW & BAFA

Eine Förderung für Solarthermie lässt sich bei KfW und BAFA relativ einfach beantragen. Wichtig ist hierbei vor allem, dass Sie die Reihenfolge der Schritte einhalten und auch Zwischenbescheide abwarten, bevor Sie mit dem nächsten Schritt weitermachen.

Die 5 Schritte der Solarthermie-Förderung:

  • Schritt 1: Holen Sie Angebote von Fachunternehmen für Ihre Solarthermie-Anlage ein. Wählen Sie ein Unternehmen aus und schließen mit diesem einen sogenannten Lieferungs- oder Leistungsvertrag. Dieser muss folgende Aspekte enthalten: die zu erwartenden Kosten (am besten großzügig aufgerundet, um diese auch bei späteren Preissteigerungen noch vollständig gefördert zu bekommen), das voraussichtliche Datum der Umsetzung und eine Klausel mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (der Vertrag gilt dann nur bei Förderzusage bzw. nicht bei Förderabsage). 
  • Schritt 2: Stellen Sie Ihren Förderantrag online. KfW und BAFA stellen dafür auf ihren Webportalen jeweils ein Antragsformular zur Verfügung. Oft übernimmt auch das Fachunternehmen die Antragsstellung für Sie.
  • Schritt 3: Warten Sie mit Kauf und Installation Ihrer Anlage, bis Sie den Zuwendungsbescheid von KfW oder BAFA erhalten haben. Mit diesem Bescheid wird Ihr Zuschuss verbindlich für 36 Monate reserviert (Bewilligungszeitraum). Haben Sie die Förderzusage, kann Ihr Fachbetrieb mit der Umsetzung beginnen.
  • Schritt 4: Nachdem Ihre Solarthermie-Anlage fertig installiert wurde und Sie die Rechnungen bei allen Fachunternehmen bezahlt haben, reichen Sie diese zusammen mit Kontoauszügen und dem sogenannten Verwendungsnachweis bei KfW bzw. BAFA ein. Dies müssen Sie bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erledigen.
  • Schritt 5: Nachdem Ihre Unterlagen bei KfW oder BAFA geprüft wurden, erhalten Sie den sogenannten Festsetzungsbescheid. Im Anschluss wird Ihnen der bewilligte Zuschuss überwiesen.

Alle weiteren Informationen zum Thema „Wie und wo beantrage ich die Förderung für Solarthermie?“ finden Sie auch in einem Allgemeinen Merkblatt zur Antragsstellung vom BAFA.

Übergangsregelung bis 31.08.2024

Erst zum Jahresbeginn 2024 hat die KfW vom BAFA die Förderung für Solarthermie und andere Heizsysteme übernommen. Da sie Zeit für entsprechende Arrangements braucht, in der jedoch der Umstieg auf umweltschonende Technologien nicht zum Erliegen kommen soll, gilt währenddessen eine Sonderregelung: Anstelle der sonst üblichen Reihenfolge von erst Antrag, dann Einbau, dürfen Sie bis zum 31. August 2024 auch andersherum agieren. Sie dürfen also ausnahmsweise erst die Solarthermie-Anlage kaufen und installieren lassen und danach erst dafür Förderung beantragen. Die Antragstellung muss bis zum 30. November 2024 erfolgen.

Anträge auf Förderung für Solarthermie

Erst die Förderung beantragen, dann die Solarthermie-Anlage installieren lassen. | Foto: © Zerbor / Adobe Stock

FAQ zur Solarthermie-Förderung 2024

Wird Solarthermie staatlich gefördert?
Ja, Solarthermie wird auf verschiedenen Wegen vom Staat gefördert. Zum einen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Anlaufstellen hierfür sind KfW und BAFA. Zum anderen ist auch eine Solarthermie-Förderung auf Länderebene möglich, wenn Bundesländer eigene Förderprogramme auflegen. Darüber hinaus lässt sich die Investition auch steuerlich absetzen.
Wie hoch ist die Förderung für Solarthermie-Anlagen?
Die KfW-Förderung für eine neue Solarthermie-Anlage beträgt aktuell 30–70 % der Anschaffungs- und Installationskosten. Bei der Optimierung einer bestehenden Anlage vergibt das BAFA 15–20 %.
Was zählt zu den förderfähigen Kosten einer Solarthermie-Anlage?
Die förderfähigen Investitionskosten werden vom Staat sehr großzügig bemessen. Sie beinhalten zunächst die Anschaffungskosten für die Solarthermie-Anlage sowie die Kosten für die Installation und Inbetriebnahme (Anschluss an das Warmwasser- und / oder Heizsystem inklusive aller erforderlichen Leitungen und Komponenten). Anrechenbar sind ebenfalls die Kosten für einen Solarspeicher (alle Arten von Warmwasserspeichern wie Heizwasser-, Trinkwasser- und Kombispeicher) sowie für Steigleitungen zum Dach. Auch notwenige fachtechnische Arbeiten und Materialien, wie z. B. der Transport, die Unterkonstruktion und Aufständerung der Solarkollektoren können angerechnet werden. Muss die Warmwasserbereitung von einer dezentralen auf eine zentrale Versorgung umgestellt werden oder der Heiz- bzw. Technikraum neu errichtet, saniert oder umgestaltet werden, dann sind die Ausgaben dafür ebenso in den förderfähigen Kosten enthalten.
Gibt es die Förderung für Solarthermie auch bei Eigenbau-Anlagen?
Nein, Eigenbau-Anlagen und Anlagen, die als Prototypen anzusehen sind (d. h. weniger als vier Exemplare werden oder wurden betrieben), sind nicht förderfähig. Ebenso werden gebrauchte Anlagen und Anlagen, die im Wesentlichen mit gebrauchten Teilen erworben wurden, nicht gefördert.
Wer kann die Solarthermie-Förderung bei KfW oder BAFA beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks / Grundstücksteils bzw. des Gebäudes / Gebäudeteils, auf dem die Solarthermie-Anlage installiert werden soll. Hierzu zählen Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige, Kommunen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Unternehmen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften. Wer als Contractor tätig ist, und die Solarthermie-Anlage im Auftrag eines Dritten installiert, kann ebenso die Förderung beantragen.
Wie sieht die Solarthermie-Förderung bei Selbstmontage aus?
Wenn Sie über das handwerkliche Geschick verfügen, die Solarthermie-Anlage selbst zu installieren, können Sie sich zwar nicht die Kosten für Ihren Arbeitsaufwand anrechnen lassen. Dafür erhalten Sie jedoch Förderung für die mit der Solarthermie-Anlage verbundenen Materialkosten.
Ariane Müller
Ariane Müller ist Fachredakteurin für energetisches Bauen und Sanieren. Sie informiert über die verschiedenen Heizungsarten, die Möglichkeiten der eigenen Stromgewinnung und Wege zur besseren Gebäudedämmung.
Fachbetriebe aus den größten Städten in Deutschland (Alle Städte)
Fachbetriebe aus den größten Städten in Österreich (Alle Städte)
Fachbetriebe aus den größten Städten in der Schweiz (Alle Städte)