Bebauungsplan - Photovoltaik Lexikon

Ein Bebauungsplan ist vorgeschrieben, wenn der Ersteller eine Photovoltaik Großanlage - in der Regel Freiflächenanlagen - plant und eine Einspeisevergütung für Photovoltaik beantragen möchte. Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung ist, dass die Freiflächenanlagen, laut § 32 EEG "....im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 Baugesetzbuch", errichtet wurden. Nur dann besteht für den örtlichen Netzbetreiber die gesetzlich verankerte Vergütungspflicht für den erzeugten Solarstrom.

Landbesitzer, Investoren und Gemeinden, die eine große Photovoltaikanlage auf einer Freifläche errichten wollen, sollten in ihrer Planung berücksichtigen, dass das Plangenehmigungsverfahren bis zu einem Jahr benötigen kann.

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