Grundsätzlich sind Solaranlagen - dies betrifft Solarthermieanlagen ebenso wie Photovoltaikanlagen - ein verfahrensfreies Vorhaben und eine Baugenehmigung ist, abgesehen von Freiflächenanlagen, nicht erforderlich.
Ist das Objekt denkmalgeschützt, kann eine Baugenehmigung für die Solaranlage allerdings erforderlich sein. Auf kommunaler oder auf Ebene eines Bundeslandes können Verbote von Solaranlagen bestehen. Da sich die rechtliche Lage innerhalb Deutschlands deutlich unterscheidet, ist es ratsam, die Landesbauordnung zu Rate zu ziehen und die örtlich zuständige Behörde vor dem Bauvorhaben bezüglich der geplanten Errichtung einer Solaranlage zu kontaktieren.
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