Der Verknüpfungspunkt einer Photovoltaikanlage markiert technisch die Stelle, an der eine PV-Anlage AC-seitig an das Netz eines Netzbetreibers angeschlossen wird. §5 EEG definiert für die Auswahl des günstigsten Verknüpfungspunkt zwei Vorgaben:
- Die Spannungsebene des Netztes muss auf die Einspeiseleistung der Anlage ausgelegt sein.
- Der Einspeisepunkt sollte die kürzeste Entfernung (Luftlinie) zum Anlagenstandort aufweisen.
Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp Nennleistung gilt der Hausanschluss als Verknüpfungspunkt, sofern das Gründstück bereits über einen Netzanschluss verfügt.
Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben kann der Netzbetreiber dem Anlagenbetreiber einen anderen Verknüpfungspunkt zuweisen, der nicht in kürzester Entfernung zum Netz liegt, sofern dieser für ihn technisch und wirtschaftlich günstiger gelegen ist. In diesem Fall muss der Netzbetreiber die Mehrkosten für den Anschluss der Photovoltaikanlage tragen.
Verwandte Begriffe:
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