Konversionsflächen werden im Erneuerbaren Energien Gesetz als eine von zwei Freiflächen Arten aufgeführt, für die eine Einspeisevergütung möglich ist. Im Kern zeichnet sich eine Konversionsfläche dadurch aus, dass sie durch wirtschaftliche, verkehrliche, wohnungsbauliche oder militärische Nutzung schwerwiegend ökologisch beeinträchtigt ist.
Konversionsflächen erhalten eine höhere Förderung als "sonstige Flächen", auf denen eine Photovoltaik Großanlage installiert wird.
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