Freifläche neben Verkehrswegen: Zeitpunkt der Förderfähigkeit
- Fachbetriebe vor Ort finden
- Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
- Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!
Wenn Autobahnen oder Schienenwege nachträglich in ihrem Verlauf geändert werden, hat dies keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch für eine Photovoltaikanlage, die ursprünglich in einem Abstand von 110m zum Fahrbahnrand bzw. zum Gleisbett errichtet worden ist.
Laut einem Hinweis der Clearingstelle EEG fällt die flächenbezogene Vergütungsvoraussetzung bei sonstigen Freiflächen (110m Abstand zur Fahrbahn) mit dem Zeitpunkt zusammen, an dem die Photovoltaikanlage errichtet wird. Spätere Änderungen des Fahrbahnverlaufs haben keine Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch, sollte die PV-Anlage dann jenseits der 110m liegen.
Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass eine nachträgliche Umsetzung oder ein Ausbau einer Photovoltaikanlage selbst außerhalb der 110 Meter Marke zulässig sind. Ebenfalls ist es nicht möglich, als Referenzzeitpunkt für den Vergütungsanspruch den Bebauungsplan einer Freifläche heranzuziehen. Allein der Zeitpunkt der Errichtung der Photovoltaik Anlage ist ausschlaggebend. (Quelle)
Hintergrund: EEG 2009/2012 §32: Für eine Freiflächenanlage auf sonstigen Flächen ist eine Einspeisevergütung nur dann möglich, wenn diese "im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans [...] errichtet worden ist und [...] sich die Anlage auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden ist."
Verwandte Fragen zum Zeitpunkt der Förderfähigkeit bei PV-Anlagen auf sonstigen Flächen
- Welche Verkehrswege gelten als Autobahnen?
- Welche Verkehrswege gelten als Schienenwege?
- Wie definiert sich der äußere Rand der befestigten Fahrbahn, von dem aus sich die Entfernung von 110m bemisst?
Erfahrungen & Fragen zum Thema Photovoltaik
Kombination von Nachtspeicherheizung und Solaranlage
Ja, das kann eine sinnvolle Kombination sein - besonders, wenn Sie bei der Elektroheizung bleiben wollen. Sie benötigen auf jeden Fall einen Solarstromspeicher - da Sie den Strom dann tagsüber erzeugen, wenn die Nachtspeicherheizung gerade nicht vorheizt. Generell ist der Eigenverbrauch - dank sinkender Einspeisevergütung - stark in den Fokus gerückt. Da Solarstromspeicher auch aktuell noch von der KfW gefördert werden, würde ich da auf jeden Fall einmal ein Angebot anfragen.
Sie können sich das hier einmal kalkulieren (da ich keine Angaben zur verfügbaren Dachfläche habe): https://www.solaranlagen-portal.com/photovoltaik/kosten
Erfahrungen mit der Stromcloud?
Die Firma Sonnen und Senec bieten die Cloud aktiv an.
Wenn Sie die Cloud nutzen möchten brauchen Sie den Speicher der jeweiligen Firma.
Von Sonnen würde ich generell abraten da die Firma darauf bedacht ist einen hohen Ajtienweet zu erreichen um beim
Börsengang ordentlich Kasse zu machen. Ich bezweifle nur ob das für die Kunden nachhaltig ist und ob die Garantiezeiten
eingehalten werden.
Wenn Sie sich unbedingt eine Cloud leisten möchten, nehmen Sie Senec.
Generell kann ich Ihnen nur raten genau zu rechnen!
Die Berechnungen die wir mit beiden Anbietern vollzogen haben waren negativ.
Ich habe bis jetzt keine Berechnung gesehen wo der Kunde einen Vorteil hatte.
Gerne erkläre ich Ihnen die List und Tücken, die Sie im normalen Angebot nur sehr schlecht erkennen.
Mein Rat - Batterrie etwas größer als Ihr Verbrauch und auf jedenfall größer als Ihre PV Anlage.
Beispiel : 5 KWp PV Anlage dann 8 oder 9 KW Speicher !
Erfahrungen mit Solarziegeln von autarq
Hallo,
Ja wir haben Erfahrung mit den Solarziegeln von Autarq.
Referenzen können Sie bei uns besichtigen. Für weitere Fragen und eine Berstung kontaktieren Sie uns einfach!
ENPLA GmbH, 88630 Pfullendorf.
Sie haben eine Frage?