Freiflächen neben stillgelegten Verkehrswegen: förderfähig?

Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
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Nein! Freiflächen, die in einem Abstand von 110m längs zu Autobahnen und Schienenwegen liegen, die stillgelegt sind, erhalten keine Förderung im Sinne des EEG für eine Photovoltaikanlage (Einspeisevergütung).

Eine von vielen Grundüberlegung im EEG ist es, minderwertige Freiflächen für die Photovoltaik nutzbar zu machen. Flächen gelten u.a. auch aufgrund von Verkehrslärm oder durch Abgase als minderwertig, weshalb die Einspeisevergütung auch bei Freiflächen neben Autobahnen und Schienenwegen greift, und nicht nur bei Konversionsflächen. Sind diese Autobahnen oder Schienenwege stillgelegt, entfällt der Grundgedanke, dass die angrenzende Fläche durch Lärm oder Abgase beeinträchtigt wird und damit auch die Förderfähigkeit. (Quelle)

Hintergrund: EEG 2009/2012 §32: Für Freiflächenanlagen auf sonstigen Flächen ist eine Einspeisevergütung nur dann möglich, wenn diese "im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans sich die Anlage auf Flächen befindet, die längs von Autobahnen oder Schienenwegen liegen, und sie in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden ist."

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