PV-Freiflächenanlagen: Ist ein Bebauungsplan Pflicht?

Christian Märtel
Dieser Artikel wurde von
Christian Märtel für www.Solaranlagen-Portal.com verfasst.
Jetzt Fachbetriebe für Ihr Projekt finden
  • Fachbetriebe vor Ort finden
  • Mit einer Anfrage bis zu 5 Angebote erhalten
  • Garantiert einfach, kostenlos und unverbindlich!

Für Photovoltaikanlagen im Freiland (Konversions- und sonstigen Freiflächen) ist ein Bebauungsplan erforderlich, um einen Anspruch auf Einspeisevergütung geltend machen zu können. Hierzu muss die Photovoltaikanlage entweder im Bereich eines beschlossenen Bebauungsplans im Sinne des §30 Baugesetzbuch errichtet werden oder auf einer Fläche errichtet werden, für die ein Verfahren nach §38 Satz 1 des Baugesetzbuchs durchgeführt wurde. (Quelle)

Der Bebauungsplan muss jedoch nicht rechtmäßig bzw. wirksam sein. Laut eines Gerichtsurteils des Landgerichts Dresden vom Januar 2012 reiche für den Nachweis die Vorlage einer Kopie des Bebauungsplans sowie eine Bestätigung der Gemeinde aus, dass der Bebauungsplan nicht aufgehoben wurde. (Quelle)

Verwandte Fragen zum Bebauungsplan für Freiflächenanlagen

  • Praxisbeispiel für den Entscheid als Konversionsfläche
  • Praxisbeispiel gegen den Entscheid als Konversionsfläche
Fachbetriebe aus den größten Städten in Deutschland (Alle Städte)
Fachbetriebe aus den größten Städten in Österreich (Alle Städte)