Clearingstelle - Photovoltaik Lexikon
Die Clearingstelle EEG klärt Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern sowie Anwendungsfragen bei der Auslegung des EEG, Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Clearingstelle ist vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eingerichtet worden. Ihre Dienstleistungen stehen allen natürlichen und juristischen Personen offen und es werden keine Gebühren oder Entgelte fällig. Die Clearingstelle EEG steht bei Streitigkeiten zur Lösungsfindung und Schlichtung zur Verfügung, wenn alle beteiligten Parteien dies wünschen.
Die Verfahren, die die Clearingstelle EEG durchführt sind in vier unterschiedliche Vorgehensweisen unterteilt und nennen sich wie folgt: das Hinweisverfahren, Empfehlungsverfahren, Votumsverfahren und Einigungsverfahren. Die beiden Ersteren behandeln generelle Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG. Im Votumsverfahren fungiert die Einrichtung als Fachgremium, welches unter Einverständnis beider Seiten auftritt, im Einigungsverfahren tritt die Stelle als neutraler Moderator auf.
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