Bundesnetzagentur - Photovoltaik Lexikon
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist das staatliche Organ zur Energieregulierung gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom Juli 2005. Energieregulierung geschieht durch die Überwachung der Netzbetreiber in Deutschland in Zusammenarbeit mit den Landesregulierungsbehörden. Ziel hierbei ist es, die richtigen Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf den Gebieten der Energieerzeugung, dem Energiehandel und der Energielieferungen zu schaffen.
Die Behörde ist zuständig für den Wettbewerb in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnverkehr. In Bezug auf die Photovoltaikanlage und den Betreiber einer Anlage heißt dies unter andrem, dass die Bundesnetzagentur die Entgelte der Einspeisung (Einspeisevergütung für Photovoltaik) festlegt, überwacht und genehmigt, den Zugang zum Stromnetz ermöglicht und überwacht sowie die Rahmenbedingungen für die Stromlieferung eines Betreibers festlegt.
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