Anlagenbetreiber - Photovoltaik Lexikon
Anlagenbetreiber einer Photovoltaikanlage ist laut der Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetz von 2009, kurz EEG 2009, festgehalten im Paragraph 3 Nr. 2, als derjenige, der unabhängig vom Eigentum die Anlage für die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien nutzt. Der Erwerber einer EEG-Anlage wird deshalb nur und erst dann Berechtigter der Photovoltaik Einspeisevergütung, wenn er auch den Anlagenbetrieb übernimmt.
Der Anlagenbetreiber hat Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss der PV-Anlage an das Stromnetz. Darüber hinaus hat er zudem Anspruch auf eine unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms aus seiner Photovoltaik-Anlage sowie dessen Übertragung und Verteilung.
Diese Angaben aus dem EEG 2009 gelten für alle Betreiber einer Anlage auf Basis von Erneuerbarer Energie.
Verwandte Lexikoneinträge:
Einspeisevertrag im PV Lexikon (folgt)
Einspeisezusage im PV Lexikon (folgt)
Netzbetreiber im PV Lexikon (folgt)
Checkliste
ICOO ist ein neues Tool. Es hilft den Erfolg von Photovoltaik oder Solarthermie zu messen. Produzierter Strom oder Heizungseinsparung werden sichtbar. Die Nutzung von ICOO ist kostenlos!